Verböserung im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren

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Olivia
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Verböserung im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren

#1

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, jemand wehrt sich gegen einen Jobcenter-Bescheid mittels Widerspruch und danach dann Klage. Darf die Widerspruchsstelle des Jobcenters und/oder das Sozialgericht den ursprünglichen Bescheid verbösern und sich eine andere Rechtsauffassung zulegen als der ursprüngliche Bescheid innehatte?
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Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Verböserung im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren

#2

Beitrag von Koelsch »

Im Prinzip ja, aber nur wenn eine Rücknahme nach § 45 SGB X zulässig wäre
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verböserung im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren

#3

Beitrag von Olivia »

Aha danke, das ist interessant.
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