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Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 22:19
von angel6364
Ich hab hier einen merkwürdigen Arbeitsvertrag vorliegen.
Irgendwie erinnert mich der massiv an Zeitarbeitsfirmenverträge, aber das ist definitiv keine ZA, sondern ein Straßenbaubetrieb, spezialisiert auf Kanalschachtrahmensanierungen. Der AN hat dummerweise unterschrieben und erst zuhause gelesen, was da drin steht. Am liebsten käme er da schnellstens wieder raus, noch bevor der Job Mitte Juni losgeht. Es wurde mündlich viel vereinbart, und er hat sich darauf verlassen, das stünde da alles drin - muss man nicht verstehen. Natürlich steht "keine mündlichen Absprachen" drin ...
Da es eh eine Saisontätigkeit ist und 6 Monate Probezeit mit beiderseitigem Recht auf eine zweiwöchige Kündigungsfrist drinsteht, kann er das notfalls auch sonst recht flott.
Ich finde das eh blöd: Sechs Monate Probezeit heißt in dem Fall, alle ANs befinden sich - wegen der Saisonkündigung - permanent in der Probezeit.

Diese beiden Teile finde ich sehr sonderbar. Meine Frage an Euch: Ist sowas legal?

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"Beschäftigung in einem anderen Betrieb" - häh?

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Ich lese das so, dass er 120 Überstunden über die Saison hin ansammeln muss, die erst nach der Kündigung am Saisonende bezahlt werden.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 22:33
von Koelsch
So les ich das auch - auf gut Deutsch so 'nen knappen Monat lässt Firma ihn ggf. erst mal für lau arbeiten.

ZU dem Thema Arbeitszeitkonto auch ganz ordentlich: https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 099/246434

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 04:54
von Peterpanik
Ja und nein, man sollte vorher immer genau also sehr sorgfältig lesen was man Unterschreiben tut,
liest man nur oberflächlich was und Unterschreibt ist man an kommenden Problemen selbst schuld.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 10:03
von friys
angel6364 hat geschrieben: Mo 28. Mai 2018, 22:19 Der AN hat dummerweise unterschrieben und erst zuhause gelesen, was da drin steht. Am liebsten käme er da schnellstens wieder raus, noch bevor der Job Mitte Juni losgeht.
Der Arbeitsvertrag kann angefochten werden, wenn sich eine der Parteien bei Abschluss des Arbeitsvertrages geirrt hat. Die Anfechtung hat unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes zu erfolgen (§ 121 BGB).

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 10:44
von angel6364
Ich stolpere halt vor allem darüber:

"Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb oder bei einer Tochtergesellschaft der Firma."

Der AN hat doch einen Vertrag mit dieser Firma. Und für mich als Laiin liest sich das so, als könne diese Firma ihn einfach an andere Betriebe "weiterreichen". Das kanns doch nicht sein? Es ist, wie gesagt, keine ZA.

Und zu dem Arbeitszeitkonto: Meiner Lesart nach bekommt er die ganze Saison über lediglich das Grundgehalt (120 Überstunden sind eine Menge für eine Saison ...) und die Überstunden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt oder der AG kündigt zu einem späteren Zeitraum, um die Überstunden "abfeiern" zu lassen.
Letzteres ist zwar unbefristet, aber der AG hält sich mit der sechsmonatigen Probezeit natürlich die Saisonkündigungsoption offen (hat er auch schon angekündigt, mit dem Versprechen, das Arbeitsamt ließe den AN über den Winter eh in Ruhe, weil er ja im Frühjahr wieder eingestellt werde - dazu sag ich lieber nix ...).


Nachträgliche Korrektur: Es muss natürlich "sechsmonatigen Probezeit", nicht "sechsmonatigen Kündigungsfrist" heißen.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 10:51
von marsupilami
Egal worüber Du stolperst:
Ich denke, die Lösung ist der von friys gepostete Ansatz.

"Kündigung

Hiermit kündige ich den am [Datum] in Ihrem Büro unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Begründung:
Etliche der mündlichen Absprachen finde ich so in diesem Vertrag nicht wieder.
Z.B. wurde besprochen dass ....
Von dieser Absprache ist nichts im Arbeitsvertrag wieder zu finden.

Außerdem war ich mir über die Tragweite der möglichen Auswirkungen des Passus der Beschäftigung in einem anderen Betrieb oder Tochtergesellschaft nicht im Klaren."

So in etwa.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 11:00
von Peterpanik
marsu das ist gut, sollte er so mal übernehmen und hin schicken.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 11:01
von Günter
Man kann ja auch schreiben

Die folgenden Punkte bedürfen einer Klärung bevor das AV beginnt.

...

...

...


Laut mündlicher Absprache wurden die folgenden Vorgehensweisen vereinbart.

...

Sollten sie dem nicht zustimmen, bin ich gezwungen den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 11:03
von marsupilami
Auch möglich.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 11:14
von angel6364
Danke Euch, ich geb das mal so weiter. Bild

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 20:28
von Breymja
Ich dachte diese Arbeitszeitkonten wären mittlerweile verboten? oO

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 20:30
von Koelsch
Meines Wissens nein, die gibt's noch

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 20:43
von Breymja
Dann liest man dieses Gerücht immer wieder zu Unrecht in Foren, die Anti-ZAF-Bewerbungen und Inhalte fürs Bewerbungsgespräch anbieten wollen oder ich habe mich verlesen.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 20:48
von Koelsch
https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 45170.html

Haufe ist da schon eine sehr seriöse Adresse

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Di 29. Mai 2018, 21:20
von Breymja
Bei denen lese ich immer wieder mal Infos zur Buchhaltung.

Re: Arbeitsvertrag mit fragwürdigem Inhalt

Verfasst: Fr 15. Jun 2018, 23:59
von angel6364
Wampe hat geschrieben: Fr 15. Jun 2018, 23:27
angel6364 hat geschrieben: Di 29. Mai 2018, 10:44Ich stolpere halt vor allem darüber:

"Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb oder bei einer Tochtergesellschaft der Firma."

Der AN hat doch einen Vertrag mit dieser Firma. Und für mich als Laiin liest sich das so, als könne diese Firma ihn einfach an andere Betriebe "weiterreichen".
Aber nur, wenn der andere Betrieb mit zum Unternehmen gehört, also nicht in Fremdbetriebe.
Der Satz ist zweideutig formuliert. Er hält durchaus zwei Optionen offen: 1. In einem anderen Betrieb; 2. In einer Tochtergesellschaft der Firma.
angel6364 hat geschrieben: Di 29. Mai 2018, 10:44und die Überstunden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt
Dann freut sich das JC.
[/quote]

So isses. Hab ich auch schon bitter erleben müssen. Aber in diesem Fall denke ich, dass bei Arbeitslosigkeit für einen Alleinstehenden kein ergänzendes Alg II nötig wäre. Also wäre ebentuell ein Monat nach der Arbeitslosigkeit Alg I-zahlungsfrei wegen der Überstunden, der Anspruch bliebe, freut sich das Arbeitsamt.