Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Magdalena
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Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#1

Beitrag von Magdalena »

Hallo liebe Community,

es geht um folgendes: Ich beziehe schon länger ALG 2 (ich bin Studentin mit Kind) und habe im Februar diesen Jahres meinen Bausparvertrag (von dem wusste die Arge) gekündigt und das Geld ausgegeben ohne das der Arge vorher mitzuteilen.
Es waren 3.600 € auf dem Konto und diese liegen, wenn ich mich nicht vertue, unter der Freibetragsgrenze.
(Die Rechnung stimmt doch 27 Jahre * 150 € = 4050 € ?)
Da das Geld innerhalb des Freibetrages lag, war ich mir ziemlich sicher, dass es die Arge nichts angeht, ob ich das Geld ausgebe und für was.

Mittlerweile denke ich mir, dass ich das vielleicht wenigstens nur als Information - nicht als Bitte um Erlaubnis - hätte mitteilen sollen?

Also die Arge fordert mich gerade auf, die aktuellen Stände meiner Giro-, Sparkonten, meines Bausparvertrages nachzuweisen.
Das heißt ich werde ihnen nun mitteilen, dass ich den Bausparer aufgelöst habe.
Kann das ein Problem sein, hätte ich das im Februar schon mitteilen müssen? Könnten sie mir einen Strick daraus drehen?

Aber eigentlich ist es ja mein Vermögen und ich kann damit machen was ich will? Es ist ja nicht so als hätte ich Einkommen etc. verheimlicht.

Könnten sie Nachweise verlangen, wofür ich das Geld ausgegeben habe? Das geht sie doch eigentlich nichts an.


Danke für Antworten und Beiträge

Magdalena :spritty:
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marsupilami
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Ist Dein "Vermögen" jemals in irgendeiner Form bzw. mit einem Bescheid bemeckert worden?

Z.B. Antrag auf ALG abgelehnt, zu viel Vermögen, erst dieses Vermögen bis auf Schonvermögen verbrauchen, dann neuen Antrag stellen?

Nein?
Dann ist das Vermögen als Schonvermögen anerkannt worden und Du kannst damit machen, was Du willst.
Nachweise, wofür das Schonvermögen ausgegeben wurde, können sie nicht verlangen.

Also die Arge fordert mich gerade auf, die aktuellen Stände meiner Giro-, Sparkonten, meines Bausparvertrages nachzuweisen.
Im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages oder warum sonst?

Einfach so zwischendrin?
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Magdalena
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#3

Beitrag von Magdalena »

Danke für die Antwort :)

Also das Vermögen hatte ich von Beginn an angegeben und wurde auch nicht bemeckert. Das war alles in Ordnung und ich hatte die Einzahlung auf den Bausparvertrag auch gestoppt, als ich Angst bekam, dass ich dann über den Freibetrag kommen.

Ich hab bloß Angst, dass ich es ihnen hätte mitteilen müssen oder so. Ich hab nur noch Angst vor diesen Leuten, es ist echt der Horror.

Sie wollen diese Informationen einfach so zwischendrin!
Aber sie machen so was dauernd, es vergeht kein Monat, wo sie nichts wollen. Sie finden immer was (beispielsweise einen Nachweis darüber, dass mein 7-Jähriger Sohn keiner Arbeit nachgeht etc.).

Ich danke für deine Hilfe
Olivia
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#4

Beitrag von Olivia »

Der Freibetrag beträgt 27 x 150 € = 4.050 € zzgl. 750 € Haushaltsgerätepauschale = 4.800 € Vermögensfreibetrag.

Du musst keine Rechenschaft über die Verwendung ablegen. Allerdings bietet es sich an, das JC beim nächsten WBA in Form einer dann aktualisierten Anlage VM über die eingetretenen Veränderungen zu informieren.
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marsupilami
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn das "einfach so" zwischendrin bei mir angefragt würde, würde ich die schon zurückfragen - schriftlich - warum?
Begründung: ihr habt Kontoauszüge und -stände bzw. Vermögensstände im Rahmen der Antragstellung bzw. WBA bekommen.
Wenn das nicht ausreicht, bitte Begründung.

Genau das gleiche gilt bei solchen geforderten Nachweisen:
Aus den Antragsunterlagen geht das Alter meines Sohnes hervor. Somit ist ein Nachweis darüber, dass er keiner Arbeit nachgeht, völlig überflüssig.
Ich erlaube mir, Sie auf die einschlägigen Jugendschutz- und Arbeitsgesetze aufmerksam zu machen.
Einer Arbeit nachzugehen steht auch die Vollzeitschulpflicht meines Sohnes entgegen.


Nein, Du brauchst keine §§ zu kennen und zu nennen, das ist deren Job, das zu wissen oder gegebenenfalls, wenn sie es nicht wissen, nachzuschlagen oder im Hause zu erfragen.
Nur für Dich mal eben so
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 68533.html

Oder betreibst Du Landwirtschaft oder Gaststätte?
Dann haben die vielleicht doch recht und denken dabei an den § 1619 BGB :unschuld:
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 03596.html
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Günter
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#6

Beitrag von Günter »

Das ist dein Geld, also kannst du es verwenden wie du magst.

Wenn der Freibetrag überschritten ist ..... und nur dann ...... musst du das überschüssige Geld zur Deckung deines Bedarfs ausgeben, bevor ALG II gewährt wird.

Wie du dein Schonvermögen verwendest obliegt alleine deiner Verantwortung, ob du dir einen neuen Kühlschrank kaufst, Lotto spielst oder einen Liebhaber kaufst geht niemanden was an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#7

Beitrag von marsupilami »

Kurze Nachfrage:

ALG gibt es eigentlich nur für Menschen, die dem Arbeitsmarkt ständig und im Grunde Vollzeit zur Verfügung stehen.
Als Studentin ist das ja nicht gegeben.
Und Bafög und ALG II schließen sich ja auch aus.

Also vermute ich mal dass das Kind ALG bekommt und Du den Mehrbedarf?
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kleinchaos
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Sie kann auch Teilzeitstudentin sein (wegen Kind)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: Vermögen - Grundfreibetrag ausgeben wie, wofür, wann man will?

#9

Beitrag von friys »

Magdalena hat geschrieben: Mo 18. Jun 2018, 10:07 Das war alles in Ordnung und ich hatte die Einzahlung auf den Bausparvertrag auch gestoppt, ...
Die Höhe von Schonvermögen / Freibetrag für euch hat Olivia #4 aufgezeigt. Selbstverständlich hat das Jobcenter den Bausparer im Fokus, denn er könnte aus deren Sicht jetzt eine Höhe erreicht haben, die die o. g. Grenze übersteigt (oder hast Du dem JC mitgeteilt, dass Einzahlungen auf den Bausparvertrag gestoppt wurden?).

Nebenbei: Die Behörden fragen immer häufiger Kontodaten von Privatpersonen ab. "Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Abfragen um 83 Prozent und es dürften künftig wohl noch mehr werden."

Die JC-Anfrage, ob dein 7-Jähriger Sohn einer Arbeit nachgeht - zeigt das irrwitzige Denken und Handeln in den Jobcentern. Zu @marus Ausführungen in #5 ist nichts mehr hinzufügen. Lass Dir nicht den Schneid abkaufen! Der "Angst vor diesen Leuten" bin ich mit "Angriff ist die beste Verteidigung" begegnet.
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