Ernährungsmehrbedarf

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Ernährungsmehrbedarf

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB klagt auf Mehrbedarf Ernährung. Vom SG besteller Gutachter kommt zu dem Schluss, das ist mitVollkoste zu machen, man muss nur das ein oder andere weg lassen, stellt aber gleichzeitig jede Menge Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten fest.

Um einen kurzen Überblick zu geben nur zum Thema Histamin- und Salycilatallergie, eine kurze Liste, was eLB nicht oder nur in sehr geringen Mengen essen darf - halbwegs verträglich ist der hellgrüne Bereich - erstes Bild untere Zeile

Bild

Bild

hinzu kommt bei eLB aber Glutenunverträglichkeit und keinerlei Getreideprodukte, keinerlei eiweßhaltige Produkte, keinerlei Milchprodukte

Gutachten_ano.pdf
Wie kann man den Gutachter dazu bringen, die Schlussfolgerung noch mal zu überdenken. Gegengutachten scheidet aus - kann eLB nicht bezahlen
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Olivia
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#2

Beitrag von Olivia »

Vollkost wäre mit dem Regelsatzanteil machbar?
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marsupilami
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#3

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich das recht gelesen habe - ich bin weder Mediziner noch Ernährungswissenschaftler, aber dem seine Schlußfolgerung(en) widersprechen doch seinen eigenen Feststellungen.
Der Gutachter widerspricht ja nicht den bisherigen Diagnosen, sondern führt die ja quasi als Bestätigung auf.

Ich wage die Behauptung: Allein mit Weglassen kriegt eLB doch nicht genug Kalorien zusammen um den "Betrieb" des Körpers aufrecht zu erhalten bzw. muss so viel von dem, was lt. Liste überbleibt, essen, um sich aufrecht zu halten, dass er/sie das doppelte an Darm benötigte, um da alles an Kalorien rauszuziehen, was er/sie braucht.

Nächster Punkt: Vieles aus der Liste gibt es vermutlich nur in Spezialitäten-Läden mit entsprechenden Preisen bzw. ist Saison-bedingt nicht erhältlich und "Ersatzprodukte" scheiden aus wg. Unverträglichkeit.


Krankenkasse - Ernährungsberatung?
Mal nachfragen, ob und wie die evtl. helfen können.

Verbraucherzentrale - Ernährungsberatung
Verbraucherzentrale will vermutlich auch Geld, aber möglicherweise nicht so viel wie ein Gutachter.
Anrufen, fragen.


Im Prinzip müsste jemand mit Fachkenntnissen das Gutachten annliesieren - d.h. Kommentare an den Rand oder auf Beiblatt schreiben und dann mit den Schlußfolgerungen abgleichen.
Nein, kann ich nicht, mir fehlen die Fachkenntnisse.
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Koelsch
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#4

Beitrag von Koelsch »

Die fehlenden Fachkenntnisse sind auch unser Problem.
@ Oli - ja diese "tolle" Vollkost im angeblich durch den Regelsatz abgedeckt - nur vergisst Gutachter z.B. aufzuzeigen, wie ich auf die dort "vorgeschriebenen" 55% Kohlehydratanteil bei den Gesamtkalorien kommen soll, wenn ich keinerlei Getreideprodukte und z.B. auch keine Nudeln futtern darf/kann.
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kleinchaos
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#5

Beitrag von kleinchaos »

Den Bescheid abwarten mit dem genehmigten bzw abgelehnten Mehrbedarf. Dann ist man beschwert und kann in den Widerspruch gehen, Klage einreichen, Gericht wird neues Gutachten anfordern.
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Koelsch
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#6

Beitrag von Koelsch »

Das ist bereits das vom SG angeforderte Gutachten, Klage ist also bereits anhängig
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kleinchaos
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#7

Beitrag von kleinchaos »

Dann eben zum LSG, da kommt wieder ein neues Gutachten.
In der Klage durch den Anwalt das Gutachten zerrupfen
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angel6364
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#8

Beitrag von angel6364 »

Man bräuchte auf jeden Fall eine genaue Auflistung, aus was sich diese "Vollkost" normalerweise zusammensetzen sollte.
Und eine Positivliste der Lebensmittel, die eLB essen darf.
Zumindest die Absurdität dieses Gutachtens ließe sich so verdeutlichen.

Aber was den rechtlichen Weg betrifft, habe ich keine Idee.
Bei mir wurde vor Jahren ein Gutachten erstellt, das die Arbeitsfähigkeit beurteilen sollte. Das war ähnlich absurd (nie werde ich den "übermäßigen Ernährungszustand" vergessen), aber da bestand ja dann immerhin die Möglichkeit, bei unpassenden Stellenangeboten zu mauern und dann notfalls vors SG zu gehen. Alleine die persönliche Inaugenscheinnahme meines Ernährungszustandes im Gerichtssaal hätte wohl gereicht.
Bei dem Ernährungsmehrbedarf ist das halt nicht möglich ohne Gegengutachten.
Shit.
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#9

Beitrag von Koelsch »

Diese Vollkost ist weitgehend nichtssagend. Da steht eigentlich nur

Dass Du 2000 kcal/Tag futtern sollt und diese zu
15% durch Eiweiß (eLB hat Eiweißintoleranz)
30% Fett (eLB darf keinerlei Milchprodukte als durchaus wichtiger Fettlieferant)
55% Kohlehydrate (eLB darf kein Getreide, keine Nudel etc.)

bestehen sollen.

https://daem.de/images/pdf/Rationalisie ... ma2004.pdf
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marsupilami
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#10

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mir mal die Mühe gemacht und den Text aus dem pdf oben in ein Word-Dokument überführt und dann kommentiert, was mir so auffällt.
2018_06_19 Gutachten_ano.doc

Und nebenher auch noch auf die Schnelle gegoogelt.
Blieben als Kohlehydrat-Lieferant Kartoffeln und Hülsenfrüchte.

Oder liege ich da falsch?


Das wird im Gutachten aber nicht explizit erwähnt bzw. nicht darauf eingegangen, in wie weit die zuträglich - oder nicht - sind.

Der Verweis auf die sehr allgemein gehaltenen Aussagen des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner scheint mir in diesem speziellen Fall eben zu allgemein zu sein und die multiplen Unverträglichkeiten eben nicht ausreichend gewürdigt.

Diese Undifferenziertheit mache ich auch an der Aussage zur Fisch-Unverträglichkeit fest.
Da wird Fisch als unverträglich aufgeführt und dann "manche Fischsorten".
Was genau ist damit gemeint?
Kochfisch - Bratfisch?
Raubfisch - Friedfisch?
Süßwasser - Salzwasser?

Ist - gedünstete - Forelle Müllerin okay, gebratene Forelle aber nicht?
Oder umgekehrt?

Da fehlt meiner Ansicht nach teilweise schon ein wenig Details und Präzisierung.


Was ich vermisse, sind eine wenigstens grobe Auflistung von Ersatz-Möglichkeiten und weiter jeglicher Bezug zum Regelsatz.

Wenn ich diese Gutachten lese, ist mir als absolutem Laien zu der ganzen Thematik nicht klar, ob ausreichender "Ersatz" im Rahmen des Regesatzes beschafft werden kann oder nicht.
Reichen da wirklich ein paar Vitaminpillen von Rossmann oder dm aus?
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Pegasus
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#11

Beitrag von Pegasus »

Ich frage mich auch was der Mensch überhaupt gefahrenlos essen darf. Kann nicht viel sein. Schlimm.
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marsupilami
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#12

Beitrag von marsupilami »

So.
Ich hab mir mal weiter den Kopp-Inhalt und die Fingers an der Tasta zerbrochen.

Ein allererster Formulierungsversuch, sehr grob, noch nicht wirklich geordnet und sauber strukturiert.
Einfach die Frage: ist das ein möglicher allererster Ansatz für einen "Widerspruch" an der Herr Provis'r (schwäbische Kurzform für Professor) ?
Sehr geehrter Herr Provis’r.

Obwohl ich mich aufgrund der unerwünschten und teilweise schmerzhaften Reaktionen auf die vielfachen Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten umfangreich mit gesunder Ernährung und möglichen Ersatz-Lebensmitteln auseinandergesetzt habe, bin ich von Ihrem Gutachten vom [Datum] doch ein wenig verwirrt.

Mir erschließt sich nicht, wie sie einerseits mit Ihrer umfangreichen Untersuchung und detaillierten Diagnose die anderen Krankenhausberichte quasi bestätigen können und dann aber lapidar auf die sehr allgemeinen Aussagen des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner verweisen.

Alle speziell auf mich abgestellten Krankenhausberichte betonen - und dies wird durch Ihr Gutachten ausdrücklich bestätigt – die Vermeidung von Getreide und Getreideprodukten.
Der Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner wiederum verweist bei „Vollkost“ eben auf Getreide und Getreideprodukte.
Dabei beziehe ich mich auf das aktuelle Rationalisierungsschema 2004, das ich ausgedruckt beilege.

Dieser Beitrag ist 14 Jahre alt und ich bin überzeugt, dass die Ernährungswissenschaft in der Zwischenzeit deutliche Fortschritte gemacht hat.

Völlig abgesehen davon, dass Allergien im Allgemeinen und Lebensmittel-Allergien im Besonderen seit damals deutlich in Qualität und Quantität zugenommen haben.

Weiter entsprechen die dort aufgeführten Indikationen nach meiner Ansicht nur sehr eingeschränkt meinem Krankheitsbild.

Daher widersprich nach meiner Ansicht der Verweis auf die Vollkost nach den „Erkenntnissen“ des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner plus – lapidar gesagt – ein paar Vitaminpillen Ihrer detaillierten Diagnose und Empfehlung, belastende Lebensmittel wegzulassen.

Weiter bitte ich Sie, zu berücksichtigen dass der notwendige Einkauf von jeweils frischen Ersatz-Lebensmitteln auch einen erhöhten Energieeinsatz für die jeweils frische Zubereitung bedingt.
Beides zusammen ist mit dem einfachen Regelsatz ohne die Pauschale für Ernährungsbedingten Mehraufwand nicht zu bewältigen.
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Pegasus
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#13

Beitrag von Pegasus »

Liest sich doch gar nicht schlecht.
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das ist schon ein guter Ausgangspunkt. eLB kann dazu vemutlich noch einige zusätzliche Details bringen, beispielsweise: Nudeln als Kohlehydratlieferant darf ich nicht - sind glutenhaltig. Es gibt, teurere, glutenfreie Nudeln, darf ich nicht, da diese auf Maisbasis sind und gegen Mais und Maisprodukte bin ich allergisch.
Wie also decke ich die 55% Kohlehydrate ohne Mehrkosten?
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#15

Beitrag von angel6364 »

Könnte man nicht doch erst mal eine Positivliste der Lebensmittel schreiben? Ich glaube nicht, dass die so umfangreich wird.
Dann wäre es leichter möglich, das Gutachten zu zerpflücken.
Bei starken Einschränkungen fallen ja auch die für ein Auskommen mit dem Regelsatz unerlässlichen Sparmöglichkeiten weg wie Saisonkauf oder Sonderangebotsnutzung.
Zuletzt geändert von angel6364 am Di 19. Jun 2018, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#16

Beitrag von Koelsch »

eLB ist dabei, so was mal zusammen zu stellen
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#17

Beitrag von tigerlaw »

Auch ich denke, dass Marsu einen guten Ansatz entwickelt hat.

Ich würde aber nicht an den Provis'r schreiben, sondern an das Gericht. Denn von dort wurde das Gutachten zugesandt.

Der Gutachter soll das Gericht beraten, schlau machen, damit es dann entscheiden kann. Deshalb muss dann eLB dem Gericht Gegenargumente liefern. Dieses wird ggf dann die Fragen an den Gutachter weiterleiten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#18

Beitrag von Koelsch »

Klar geht das an's SG. Das hat eLB ja zu diesem Gutachter geschickt
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#19

Beitrag von tigerlaw »

Bei dir weiß ich natürlich.

Es könnten aber auch andere lesen, und die sollten auf den richtigen Weg gewiesen werden. Markus Text war da (aber auch nur dort! 😕😉) m.E. zu unpräzise!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#20

Beitrag von Günter »

Markus Text war da (aber auch nur dort! 😕😉) m.E. zu unpräzise!


apropos präzise, wer ist Markus?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#21

Beitrag von marsupilami »

Im Zweifelsfalle moi.

Abgesehen davon: ich bekenne mich schuldig. :verlegen:
Mir war tatsächlich nicht klar, dass das direkt an das Gericht geht.

Mein Vorschlag für die weitere Vorgehensweise:
- eLB erstellt diese oben von angel erwähnte Positiv-Liste.
- dann kukken wir mal, ob und wie wir das in das "Grundgerüst" einbauen können.
- Feinschliff des Schreibens.
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kleinchaos
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#22

Beitrag von kleinchaos »

Den Mehrbedarf vielleicht auch mit tagesaktuellen Preisen begründen für die Lebensmittel, die man noch essen darf. REWE, real und andere Discounter und Supermärkte bieten ja auch schon einige Bioprodukte an, da kann man online gut recherchieren.
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marsupilami
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#23

Beitrag von marsupilami »

Guter Gedanke, aber dann müsste man vermutlich wirklich durchrechnen: was kostet Einkauf + weitere Zutaten für Gericht X oder Z, Transport, Zurichtung, Wasser- und Stromanteil.
Abwasch nicht vergessen.

Bevor da das Gericht oder gar JC irgendwelche weltfremde Schätzungen aufgrund eines Prospektes veranstaltet.

Würde ich daher erstmal hinten anstellen.

Allerdings könnte bei den Berechnungen (Rechenweg, was muss alles rein, welche Pauschalen können angesetzt werden) evtl. angel auf eine Quelle zurückgreifen. :unschuld:
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#24

Beitrag von Breymja »

Ich finde das absurd, es ist offensichtlich, dass hier eine Ernährung nur aus Mitteln des Regelsatzes schon allein deshalb nicht erfolgen kann, weil aufgrund der vielfältigen Einschränkungen das verbleibende Nahrungsmittelangebot so gering ist und ein Nutzen von Sonderangeboten effektiv nicht möglich ist. Unter Umständen müssen sogar spezielle Läden aufgesucht werden, um die Produkte zu erhalten, die man noch essen kann und entsprechende Mehrkosten in Kauf genommen werden. Die Mehrbedarfe werden meines Wissens pauschalisiert nach Krankheit vergeben, ich halte es für eine Unverschämtheit, wenn man hier jetzt alles bis auf den Cent durchrechnen muss. Es kann doch nicht sein, dass einem Gutachter und / oder Richter hier nicht auffällt, dass eine offensichtlich massive Einschränkung vorliegt. Da gibt es für andere Krankheiten pauschale Mehrbedarfe, die es teilweise gar nicht braucht oder die jedenfalls nicht so zwingend sind, wie das hier der Fall ist.
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Re: Ernährungsmehrbedarf

#25

Beitrag von kleinchaos »

Die Tabelle vom Paritätischen ist auch nur ein Näherungswert und auch bei den Diagnosen nicht abschließend, das sagt der Paritätische ja selbst. Im Einzelfall ist entsprechend zu prüfen
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