Situation: Auszubildende hat einen Ausbildungsplatz "am Arsch der Welt", ausschließlich mit PKW erreichbar. Sie hat weder Fahrzeug noch Führerschein. Bisher fuhr die Mutter sie morgens hin und holte sie nachts ab, 18 km einfache Strecke, also täglich 72 km.
Auszubildende ist seit Dezember 2017 krank geschrieben wegen einer OP. Der Chef der Auszubildenden ist scheinbar nicht mehr interessiert an ihr, es gab keinen Kontakt seit einem Telefonat, an dem die Auszubildende die bevorstehende OP (Januar 2018) ankündigte. Reaktion des Chefs bei selbigem: Er brüllte sie an, sie simuliere, sie sei nur zu faul zum Arbeiten, ...
Offiziell ist sie nach wie vor Auszubildende in dem Betrieb, die Genesung ist jetzt abzusehen.
Problem: Die Mutter kann sie nicht mehr fahren, weil deren Arbeitsplatz sich zeitlich ausweitet.
Nun wäre möglicherweise ein anderer Betrieb, fußläufig am Wohnort erreichbar, bereit, die Auszubildende zu übernehmen (mit Wiederholung des zweiten, größtenteils verpassten Lehrjahres, verständlicherweise). Die Entscheidung fällt morgen.
Da es sich bei der Ausbildung um geteilte Schicht handelt (9:30 - 15:00 und 17:00 - 22:00), wäre das erst recht eine gewaltige Verbesserung.
Diese Kündigungsklauseln befinden sich im Ausbildungsvertrag:

Was meint Ihr: Ist das ein wichtiger Grund? Der bisherige Ausbildungsplatz wäre ja ohne "Chauffeuse" nicht mehr erreichbar.