Ausbildungsplatz wechseln
- angel6364
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Ausbildungsplatz wechseln
Kennt sich jemand aus mit Kündigungsklauseln im Ausbildungsvertrag?
Situation: Auszubildende hat einen Ausbildungsplatz "am Arsch der Welt", ausschließlich mit PKW erreichbar. Sie hat weder Fahrzeug noch Führerschein. Bisher fuhr die Mutter sie morgens hin und holte sie nachts ab, 18 km einfache Strecke, also täglich 72 km.
Auszubildende ist seit Dezember 2017 krank geschrieben wegen einer OP. Der Chef der Auszubildenden ist scheinbar nicht mehr interessiert an ihr, es gab keinen Kontakt seit einem Telefonat, an dem die Auszubildende die bevorstehende OP (Januar 2018) ankündigte. Reaktion des Chefs bei selbigem: Er brüllte sie an, sie simuliere, sie sei nur zu faul zum Arbeiten, ...
Offiziell ist sie nach wie vor Auszubildende in dem Betrieb, die Genesung ist jetzt abzusehen.
Problem: Die Mutter kann sie nicht mehr fahren, weil deren Arbeitsplatz sich zeitlich ausweitet.
Nun wäre möglicherweise ein anderer Betrieb, fußläufig am Wohnort erreichbar, bereit, die Auszubildende zu übernehmen (mit Wiederholung des zweiten, größtenteils verpassten Lehrjahres, verständlicherweise). Die Entscheidung fällt morgen.
Da es sich bei der Ausbildung um geteilte Schicht handelt (9:30 - 15:00 und 17:00 - 22:00), wäre das erst recht eine gewaltige Verbesserung.
Diese Kündigungsklauseln befinden sich im Ausbildungsvertrag:
Was meint Ihr: Ist das ein wichtiger Grund? Der bisherige Ausbildungsplatz wäre ja ohne "Chauffeuse" nicht mehr erreichbar.
Situation: Auszubildende hat einen Ausbildungsplatz "am Arsch der Welt", ausschließlich mit PKW erreichbar. Sie hat weder Fahrzeug noch Führerschein. Bisher fuhr die Mutter sie morgens hin und holte sie nachts ab, 18 km einfache Strecke, also täglich 72 km.
Auszubildende ist seit Dezember 2017 krank geschrieben wegen einer OP. Der Chef der Auszubildenden ist scheinbar nicht mehr interessiert an ihr, es gab keinen Kontakt seit einem Telefonat, an dem die Auszubildende die bevorstehende OP (Januar 2018) ankündigte. Reaktion des Chefs bei selbigem: Er brüllte sie an, sie simuliere, sie sei nur zu faul zum Arbeiten, ...
Offiziell ist sie nach wie vor Auszubildende in dem Betrieb, die Genesung ist jetzt abzusehen.
Problem: Die Mutter kann sie nicht mehr fahren, weil deren Arbeitsplatz sich zeitlich ausweitet.
Nun wäre möglicherweise ein anderer Betrieb, fußläufig am Wohnort erreichbar, bereit, die Auszubildende zu übernehmen (mit Wiederholung des zweiten, größtenteils verpassten Lehrjahres, verständlicherweise). Die Entscheidung fällt morgen.
Da es sich bei der Ausbildung um geteilte Schicht handelt (9:30 - 15:00 und 17:00 - 22:00), wäre das erst recht eine gewaltige Verbesserung.
Diese Kündigungsklauseln befinden sich im Ausbildungsvertrag:
Was meint Ihr: Ist das ein wichtiger Grund? Der bisherige Ausbildungsplatz wäre ja ohne "Chauffeuse" nicht mehr erreichbar.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Ausbildungsplatz wechseln
Die fehlende Verbindung mit dem öPNV, zumal die Arbeitszeiten bis spät in die Nacht, ständige unkalkulierbare Überziehung der tariflichen Arbeitszeiten, seit der Erkrankung ständiges Mobbing durch den Chef, unzumutbares Betriebsklima auch sichtbar durch ständige Fluktuation der Kollegen ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ausbildungsplatz wechseln
Ach ja, dem Boss anbieten im gegenseitigen Einvernehmen den Ausbildungsvertrag zu kündigen (aufzuheben), ansonsten wird ein Mobbingtagebuch geführt mit dem Ziel Schadensersatzansprüche gelten zu machen. So als Schmankerl in den Verhandlungen erwähnen, dass die Chance relativ hoch ist, dass wegen der Erkrankung noch diverse Fehltage sowie med. Reha usw folgen werden. Hat sie eigentlich im Berichtsheft die tatsächlichen Ausbildungsinhalte(Tätigkeiten) festgehalten, die stimmen ja meiner Erinnerung nach nicht mit den Lehrplänen überein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Günter's Vorgehen erscheint mir sehr sinnvoll. Alter Cjheffe wird vermutlich kein Interessemdaran haben, das auf einen Streit ankommen zu lassen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Also statt Kündigung aus wichtigem Grund lieber erst einmal versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen?
Wird lustig, denn der Chef will ja nicht mit ihr reden. Nicht einmal die letzten beiden Lohnabrechnungen schickt er, trotz mehrmaliger Aufforderung.
Wird lustig, denn der Chef will ja nicht mit ihr reden. Nicht einmal die letzten beiden Lohnabrechnungen schickt er, trotz mehrmaliger Aufforderung.
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Trotzdem den schriftlichen "Vorschlag" unterbreiten mit Frist. Keine Antwort darauf wäre ein weiterer Beweis für die "Unzumutbarkeit".
Beim Aufhebungsvertrag dann aufpassen (das www wird da Beispiele liefern), dass der BA-konform formuliert ist, nicht das die BA dann dem Azubi auch noch 'ne Sperrzeit reinwürgt.
Beim Aufhebungsvertrag dann aufpassen (das www wird da Beispiele liefern), dass der BA-konform formuliert ist, nicht das die BA dann dem Azubi auch noch 'ne Sperrzeit reinwürgt.
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- angel6364
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Sperrzeit wäre unwahrscheinlich, denn sie geht ja nur dort weg, wenn sie den Platz hier sicher hat. Also fliegender Wechsel.Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 30. Jun 2018, 13:56 Trotzdem den schriftlichen "Vorschlag" unterbreiten mit Frist. Keine Antwort darauf wäre ein weiterer Beweis für die "Unzumutbarkeit".
Beim Aufhebungsvertrag dann aufpassen (das www wird da Beispiele liefern), dass der BA-konform formuliert ist, nicht das die BA dann dem Azubi auch noch 'ne Sperrzeit reinwürgt.
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Klar wäre das unwahrscheinlich, ävver sischer is sischer
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- angel6364
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- kleinchaos
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Nichterreichbarkeit des Arbeitsplatzes ist ein wichtiger Grund
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ausbildungsplatz wechseln
In solchen Fällen hilft - zur Abwechslung - auch gerne mal die zuständige IHK oder sonstige Kammer weiter, die das auch vollständig eigenständig einfädeln kann und darüber hinaus auch dafür zuständig ist.
- marsupilami
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Dem Ausbildungsbetrieb kann schon mal allein aus der Nichtzusendung der Lohnabrechnungen das Hosenbein genässt werden.
Ansonsten denke ich auch: Aufhebungsvertrag wg. Nicht-Erreichbarkeit und Ankündigung von weiteren, gesundheitlich bedingten Fehltagen.
Letzteres latürnich nicht in der schriftlichen Anfrage erwähnen.
Ansonsten denke ich auch: Aufhebungsvertrag wg. Nicht-Erreichbarkeit und Ankündigung von weiteren, gesundheitlich bedingten Fehltagen.
Letzteres latürnich nicht in der schriftlichen Anfrage erwähnen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ausbildungsplatz wechseln
Mein Grundsatz:
Man kann sich über alles "vertragen" was nicht gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Eine Kündigung ist eine "einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung", die den Vertrag beendet. Häufig mit einer Frist verbunden. Im Vertrag kann allerdings auch - so wie hier - die Kündigungsmöglichkeit eingeschränkt werden.
Wenn allerdings das Festbinden des Vertragspartners ihn unbillig behindert, dann muss über die "Notbremse" von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Lösung gefunden werden.
Besser wäre es natürlich, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Im übrigen: Was hindert den Azubi daran, selber und unmittelbar sich bereits jetzt an die BA zu wenden und die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags (Begründung: bisherige Erkrankung, Wegfall von "Taxi", nahtloser Übergang in andere Lehrstelle) zu besprechen? Wenn dieses Gespräch (mit positivem Ergebnis) aktenkundig ist, dann dürfte keine Sperrzeit möglich sein!
Wenn es hart auf hart kommen sollte: Natürlich auch die Handwerkskammer einbinden, wie auch schon Breymja schrieb!
Man kann sich über alles "vertragen" was nicht gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Eine Kündigung ist eine "einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung", die den Vertrag beendet. Häufig mit einer Frist verbunden. Im Vertrag kann allerdings auch - so wie hier - die Kündigungsmöglichkeit eingeschränkt werden.
Wenn allerdings das Festbinden des Vertragspartners ihn unbillig behindert, dann muss über die "Notbremse" von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Lösung gefunden werden.
Besser wäre es natürlich, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Im übrigen: Was hindert den Azubi daran, selber und unmittelbar sich bereits jetzt an die BA zu wenden und die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags (Begründung: bisherige Erkrankung, Wegfall von "Taxi", nahtloser Übergang in andere Lehrstelle) zu besprechen? Wenn dieses Gespräch (mit positivem Ergebnis) aktenkundig ist, dann dürfte keine Sperrzeit möglich sein!
Wenn es hart auf hart kommen sollte: Natürlich auch die Handwerkskammer einbinden, wie auch schon Breymja schrieb!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Ausbildungsplatz wechseln
Der Arbeitgeber dürfte nach so langer Erkrankung mit einer Schadenersatzforderung nicht durchkommen. Das würde nur dann möglich sein, wenn sie von jetzt auf gleich praktisch mitten im Abwasch den Lappen hinschmeißt und zum nächsten Betrieb geht
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