Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge ais Rentner

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Tantrix
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Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge ais Rentner

#1

Beitrag von Tantrix »

Guten Tag
Nun habe ich wieder etwas in eigener Sache.
Frage 1.)
Hat die GKV sich auch an Fristen zu halten?
Ich bin Rentner seit dem 01.Oktober 2014. (65J Plus 3Monate).
versicherungspflichtiges Mitglied in der GKV.
Seit August 2014 weiß die GKV dass ich als Rentner eine Nebentätigkeit ausübe. Die Steuerbescheide hat die GKV seit März 2017 (im März 2017 von der GKV angefordert). Am 08.08.2018 fordert sie nun Beiträge für die Jahre 2014 und 2015 aus meiner selbstständigen Nebentätigkeit. Gilt hier auch eine Jahresfrist nach Erhalt meiner Steuerbescheide, wie z.B. im SGB II?

Frage 2.)
Soweit der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) bestehen, werden diese erst ab einem Wert von 138,25 EUR / Monat in 2014 und 141,75 EUR / Monat in 2015 erhoben. Ich verstehe das so, dass z.B. 160,00 EURO / Monat Einnahmen in 2015 Beiträge auf die Differenz von 18,25 EUR erhoben werden dürfen. Meine GKV fordert aber Beiträge von 160,00 EUR obwohl ich Pflichtversichertes Mitglied bin. Ich bin seit dem 01. April 1963 ohne Unterbrechung in der GKV versichert.

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG

Tantrix
Tantrix
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Beiträge: 168
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 11:29

Re: Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge ais Rentner

#2

Beitrag von Tantrix »

Hallo,
Kann mir denn wirklich niemand helfen?
Bitte
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Koelsch
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Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge ais Rentner

#3

Beitrag von Koelsch »

Ups, hatte ich vergessen, sorry

Ich bin der Ansicht, auch die GKV hat sich an § 45 Abs. 4 SGB X zu halten. Mit dem Argument würde ich gegen evtl. Nachforderungen der GKV vorgehen.

Frage 2 sehe ich nicht so wie Du: Guck mal hier https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/beitr ... sbezuegen/

aber auch hier https://www.vdk.de/deutschland/pages/mu ... iebsrenten

das scheint also umstritten zu sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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