Mietrückstand - Wohnungskündigung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Mietrückstand - Wohnungskündigung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhielt die folgende fristlose Kündigung (ALG II Antrag "zieht sich")
Ano_Fristlose Kündigung Wohnung bis zum 14.09.2018 - Ordentliche Kündigung bis zum 31.05.2019.pdf
die Rechtsprechung dazu ist mir bekannt - z.B. https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/za ... ng-3127152


Meine Frage:

Könnte man nicht zusätzlich argumentieren, dass für die "hilfsweise" fristgerechte Kündigung kein Kündigungsgrund genannt wird. Der Grund für die fristlose Kündigung = Mietrückstand wäre ja beseitigt (falls JC endlich mal die Strümpfe findet), damit wäre der Grund nicht mehr gegeben, ein weiterer Grund aber wird nicht genannt. Die Angabe eines Kündigungsgrundes aber ist im Mietrecht zwingend erforderlich.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#2

Beitrag von marsupilami »

Könnte man.
Wird aber vermutlich in die Hose gehen, da das JC - vermutlich - außen vor ist?
Denn der Mietvertrag ist zwischen Vermieter und Mieter geschlossen.
Und ich bin der Auffassung, dass es Sache des Mieters ist, den Hinderungsgrund "Miete zu zahlen" zu beseitigen.

Ob überhaupt und wenn nein warum nicht der Mieter Geld vom JC und wofür bekommt oder nicht, ist nicht Sache des Vermieters.
Der hat mit dem JC ja nix am Hut oder gar einen Vertrag.
Selbst wenn JC direkt an Vermieter zahlen würde, sind immer noch Vermieter - Mieter die Vertragsparteien.


eLB könnte meiner Ansicht nach nur an Vermieter appelieren: bitte halt die Füsse still, ich zoff mich gerade mit dem JC rum.
UND dem JC dieses fristlose Kündigung vorlegen und sagen: kommt in die Strümpfe, Obdachlosigkeit droht!
eLB hat zwar nach BGB Schonfrist, aber das muss man ja dem JC nicht unbedingt auf die Nase binden.


Wenn ich dieses Urteil richtig verstanden habe, ist diese hilfsweise fristgerechte Kündigung völlig nichtig und überflüssig, da ja das Mietverhältnis ja bereits fristlos mit Begründung gekündigt wurde.
Rein theoretisch müsste dann eigentlich - trotz rechtzeitiger Zahlung - ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.

Dumm nur, wenn der Vermieter aber diesem Mieter keine neuen Mietvertrag anbieten bzw. mit diesem Mieter abschließen will.
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Koelsch
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#3

Beitrag von Koelsch »

Es geht hier nicht um's JC. Es geht um die hilfsweise Kündigung, die will ich vom Tisch haben.

JC's Strümpfe sind 'ne andere Baustelle, da läuft bereits Eilantrag.
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marsupilami
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#4

Beitrag von marsupilami »

Die ist doch vom Tisch, wenn ich das Urteil, auf das Du verwiesen hast, richtig gelesen habe.

Fristlose Kündigung und aus die Maus!
Es besteht kein Vertragsverhältnis mehr, das man kündigen könnte.
Auch nicht fristgerecht.

Völlig unabhängig von der Schonfrist für eine Nachzahlung.

Also entweder dem Anwalt in wohl gesetzten Worten schreiben, dass er und der Vermieter sich diese hilfsweise fristgerechte Kündigung kleinrollen und als Lockenwickler nutzen kann.

Oder einfach Füße stillhalten und wenn Anwalt und Vermieter mit Räumungsklage drohen nach dieser fristgerechten Kündigung im den hier :baeh: zeigen und auf das Urteil verweisen.
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kleinchaos
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#5

Beitrag von kleinchaos »

Das JC wird vor Begeisterung in die Hände klatschen. Für eine gekündigte Wohnung geben die nämlich nix mehr aus.
Oder sie werden sagen: noch ist ja gar nix passiert, bis zum Termin der Zwangsräumung kann man warten. Und dann ist immer noch bissel Zeit für Umzug in neue (billigere) Wohnung. Ich vermute, auch das SG wird das so sehen
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Koelsch
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#6

Beitrag von Koelsch »

Wichtig ist erst mal, dass JC überhaupt einen Bescheid "rüberwachsen lässt". Dann bestünde eine sehr faire Chance, den Mietrückstand zu zahlen, dann wäre die fristlose vom Tisch. Und dann schaun mer mal.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#7

Beitrag von marsupilami »

Hatte ich doch schon geschrubt:
JC die Kündigung vorlegen und um beschleunigte Bearbeitung bitten zwecks Vermeidung der Obdachlosigkeit.
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Koelsch
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#8

Beitrag von Koelsch »

Das liegt denen längst vor - interessiert aber doch einen JC-Muckel nicht, und, so mein Eindruck, den "befassten" SG-Richter genauso wenig.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich hörte heute in Radio Köln, dass heute der BGH sich zu diesen Fragen äußern will
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#10

Beitrag von marsupilami »

Und was bringt das akut dem eLB?
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#11

Beitrag von Koelsch »

Schaun mer mal, damit wird dann ggf. höchstrichterlich die Frage entschieden, was mit dieser "hilfsweisen Normalkündigung" ist.

Ich kenne ja einen Fall, hat mit Wohnungkündigung nix zu tun, da wurde vom Anwalt bei einer Insoeröffnung "hilfsweise" der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. LG und OLG waren hier der Meinung, das widerspräche § 287 InsO, daher sei kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt und daher könne die auch nicht gewährt werden.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#12

Beitrag von Koelsch »

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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#13

Beitrag von Koelsch »

Verkündung am 19.9.18 nachmittags
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#14

Beitrag von marsupilami »

Reicht das noch zeitlich um evtl. Anwalt und fristgerechte Kündigung zu stoppen bzw. auszuhebeln?
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#15

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, die fristlose Kündigung liegt ja vor.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#16

Beitrag von marsupilami »

Ich meinte das in Bezug auf die sog. Schonfrist.

Denn wenn eLB innerhalb derer Geld vom JC bekommen tun täte, könnte er/sie das ja an Vermieter weiterreichen und die fristlose wäre ja dann vom Tisch.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#17

Beitrag von Koelsch »

Klar, dann wäre die fristlose Kündigung vom Tisch, bliebe die "hilfsweise" Kündigung - und da kommt der BGH rechtzeitig
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#18

Beitrag von Olivia »

Was ist überhaupt die allgemeine Begründung, dass es eine "hilfsweise ordentliche Kündigung" gibt, die der fristlosen Kündigung nachgeschoben wird? Läuft dann nicht die Heilung der fristlosen Kündigung ins Leere? Wieso wird erst jetzt über diese doch sehr wichtige Frage entschieden? Wohnungen gibts doch nicht erst seit gestern??
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#19

Beitrag von Koelsch »

Genau das ist ja die jetzt dem BGH vorliegende Frage. Warum jetzt erst - vermutlich weil vorher noch niemand bis zum BGH gegangen ist
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#20

Beitrag von Koelsch »

Bekomme gerade Mail von eLB - gestern war wieder mal Termin beim JC
Morsche,
alles im grünen Bereich, das Gespräch war sehr erfreulich.
So wie es aussieht, hat SB eine auf den Deckel bekommen, der war gestern auch dabei und klein wie ein Eichhörnchen.
Das Gespräch wurde von der Leiterin der Leistungsabteilung geführt und es wurde alles geklärt.
schicke dir später mal das Protokoll, das ich unterschrieben habe.

Mietzahlungen rückwirkend und in Zukunft werden direkt an den Vermieter gezahlt.
Da muss ich keine Überweisungen mehr machen.
Den Vorschlag habe ich angenommen.
Habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich eine Bestätigung benötige, um weiterhin hier wohnen zu dürfen.
Mal sehen, wie der reagiert.
Muss zwar noch eine Abschl. EKS machen, weil ich ja noch kleine Außenstände habe. (ca 100 bis 150 Euro)
interessiert die aber nicht weiter, wie ich das mit meinem Geschäft mache, da ich nun nicht mehr als selbständige gelte.
Die Rückstände vom Geschäft kann ich auch nicht geltend machen (sagen die) da muss ich mich selbst drum kümmern.

wichtig ist erstmal, dass ich meine Miete bezahlt bekomme, alles andere wird auch noch gelingen.

Freudige Grüße
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#21

Beitrag von marsupilami »

Dann drück' ich mal Daumens :Daumen: dass der Vermieter einlenkt.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#22

Beitrag von Olivia »

Mietzahlungen rückwirkend und in Zukunft werden direkt an den Vermieter gezahlt.
Da muss ich keine Überweisungen mehr machen.
Den Vorschlag habe ich angenommen.
Weise den eLB darauf hin, dass er die Direktzahlung des Jobcenters an den Vermieter fortlaufend selbst überwachen muss. Eventuelle Fehler des Jobcenters werden dem eLB zugerechnet und können schlimmstenfalls zur fristlosen Kündigung führen! Am besten lässt sich der eLB monatlich schriftlich vom Jobcenter die erfolgreiche Zahlung an den Vermieter bestätigen. Das Jobcenter soll dazu künftig jeden Monat einen schriftlichen Beleg erstellen, wenn sich JC darauf einlässt.

Falschzahlung des Jobcenters kann unverschuldet zur fristlosen Kündigung und zum Wohnungsverlust führen: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=21416
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#23

Beitrag von Koelsch »

Vermieter schlägt "vernünftige" Töne an: Wenn Geld bis 28.9. da, dann kann eLB dort wohnen bleiben. Das sollte machbar sein.
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#24

Beitrag von marsupilami »

Das sind gerade mal 2 Wochen.
Kannst Du Dir ernsthaft vorstellen, dass das JC ....
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Re: Mietrückstand - Wohnungskündigung

#25

Beitrag von Koelsch »

Angeblich ist Zahlung erfolgt, zumindest ist der Abzug beim eLB "korrekt" vorgenommen worden.
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