Wohngeldrückforderung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89395
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Wohngeldrückforderung

#1

Beitrag von Koelsch »

alleinerziehende BAföG-Bezieherin schrieb mir
Hallo Koelsch

sorry, ich weiß - in letzter Zeit sind meine Mail ein bissche konfus. Kannst du bitte mal im Forum, Gesetzgebung und bei Stammtischlern folgendes rausfinden. Mir wurde 2013 mal Wohngeld zurückgefordert weil ich in einem Moant keinen Studienkredit mehr hatte und einem andern weil ich eine Nachzahlung vom Arbeitgeber bekam und zuviel hatte. Ist es richtig, dass man beim Wohngeld als Selbstständige für 1 Jahr prognostizieren muss, aber wenn man in 1 Monat Verlust macht und in anderen guten Gewinn, man in 1 Monat eventuell den Anspruch auf Wohngeld verliert, weil in dem Monat die Plausibilitätsprüfung (80% von Minimumbedarf) nicht geschafft wird? Oder kann man dann sagen "ja aber im Monat vorher habe ich viel Einkommen (z.B. Bafoeg-Nachzahlung -bin Alleinerziehend) gehabt"?

Beim Wohngeld wird der Gewinn in 12 Monaten wohl nur für die Berechnung eines monatlichen DURCHSCHNITTSeinkommens auf 12 verteilt. Und wenn es im Nachhinein anders ist (wie oben beschrieben) fordern sie es zurück oder?


Vielen Dank
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wohngeldrückforderung

#2

Beitrag von marsupilami »

Steht das nicht im Bescheid, bei welchen Überschreitungen (Höhe, Dauer) der "Überschuss" gemeldet werden muss?
Und ab wann zurückgefordert wird?

Vielleicht mal mit:
Wohngeld Selbstständig Einkommen Durchschnitt Rückforderung
googeln und sich da mal durcharbeiten?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wohngeldrückforderung

#3

Beitrag von tigerlaw »

Ich steige auch nicht ganz durch:

Will die gute Frau JETZT neues Wohngeld beantragen, oder hat sie noch den alten Wohngeldrückforderungsbescheid von 2013 an der Backe?

Wenn letzteres: Da dürften wohl alle Fristen des § 44 SGB X abgelaufen sein, wenn die Rückforderung vor dem 31.12.20113 erfolgte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89395
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wohngeldrückforderung

#4

Beitrag von Koelsch »

Erhielt folgende Mail:
Erstmal vielen Dank. 2013 ist schon geregelt.
WG-Antrag läuft JETZT (bzw. wurde abgelehnt wegen fehlender Mitwirkung, die ich jetzt nachholen möchte).
Die Frage bezieht sich auf jetzt, vor dem Hintergrund der Erfahrungen in 2013.

In einer EKS beim JC wird der Gewinn von 6 Monaten auf die 6 Monate verteilt. Wie läuft das beim Wohngeld? Gewinn prognostizieren für 12 Monate. Aber was, wenn ich einen Monat Verlust hab, derartig, dass die Plausibilitätsprüfung nicht geschafft wird? Wird dann für diesen einzelnen Monat zurückgefordert? Ich würde argumentieren "ja aber der Überschuss und BAFoeG aus dem Monat vorher stand zur Verfügung". ES KANN DOCH NICHT SEIN DAS IM VORHINEIN BEI DER WOHNGELDBERECHNUNG FÜR 12 MONATE PROGNOTIZIERT WIRD UND DANN anteilig! AUF 12 MONATE VERTEILT WIRD UND BEI DER Kontrolle DANN DIE tatsächlichen! EINKÜNFTE pro Monat! HERANGEZOGEN WERDEN um zu sagen" da hatten Sie zu wenig, weil sie keinen Studiekredit mehr hatten". Soetwas probiere ich präventiv zu vermeiden.

Ich habe jedoch das Gefühl, dass man bei der EKS weiß, wie gerechnet wird und beim WG total vom SB abhängig ist. Z.B. will man immer auf das Einkommen vor dem WG-Antrag gucken ich sage jedoch, dass ich jetzt studiere und notwendigerweise weniger arbeite aber Fortbildungskosten habe.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wohngeldrückforderung

#5

Beitrag von tigerlaw »

Wenn sie jetzt weniger Umsatz/Ertrag hat wg. Beschäftigung mit Studium: Was interessiert die Wohngeldstelle die Vergangenheit? Studentin soll am besten nach momentaner Perspektive eine vEKS ab September (oder Oktober) erstellen und das durchschnittliche monatliche Ergebnis für alle 12 Monate ansetzen.
Steuer wird sie wohl nicht bezahlen, wohl aber Sozialabgaben, so dass die Wohngeldstelle diese Position berücksichtigen wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“