Amtsermittlungspflicht

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Amtsermittlungspflicht

#1

Beitrag von Koelsch »

Mutter von eLB muss dauerhaft in's Pflegeheim. Platz ist gefunden, Kosten muss Sozialamt tragen

Nun kommt Sozialamt und verlangt:

- Sterbeurkunde Deines von Mutter geschiedenen Vaters
- Sterbeurkunde Deiner Schwester

Muss Sozialamt das nicht selbst ermitteln, wenn Todejahr und Todesort genannt wird. eLB hat diese Unterlagen nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Amtsermittlungspflicht

#2

Beitrag von Günter »

Ich zitiere mal den TE

Ein Blick ins Gesetz könnte hilfreich sein.
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html


Betroffener ist die pflegebedürftige Mutter. Kann der die Beschaffung der Urkunden zugemutet werden? Klare Antwort nein, denn sonst wäre sie nicht pflegebedürftig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Amtsermittlungspflicht

#3

Beitrag von marsupilami »

Rein theoretisch müssten die das ja von Amt zu Amt schneller bekommen können.

Aber vermutlich stellen sie ausstellenden Ämter an von wg. Datenschutz.
Vermutlich aber auch gegenüber eLB.
Der müsste ja nachweisen, dass er berechtigtes Interesse hat und Angehöriger war um diese Unterlagen zu bekommen.

Wozu sollen die Urkunden aber gut sein?
Wenn eh klar ist dass das SozAmt zahlen muss?

Meiner Meinung nach ist der eLB raus, wenn er nachgewiesen hat, dass er nix zuschustern kann.
Dann müsste SozAmt dann auch selber "ermitteln".
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6387
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Amtsermittlungspflicht

#4

Beitrag von schimmy »

Ich würde das dem Sozialamt so mitteilen das mir die geforderten Unterlagen nicht vorliegen und ich sie auch nicht beibringen kann.

Das sollte doch wohl ausreichen.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Amtsermittlungspflicht

#5

Beitrag von Günter »

Nochmal die Frage, kann der pflegebedürftigen Mutter die Beschaffung der Urkunden zugemutet werden? Klare Antwort Nein, nein, nein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Amtsermittlungspflicht

#6

Beitrag von Koelsch »

Sozialamt will natürlich klären, ob's da nicht noch jemanden gibt, den man zur Kasse bitten könnte. Bei ALG II beziehender eLB ist das nicht möglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Amtsermittlungspflicht

#7

Beitrag von Günter »

Ist doch aber deren Tasse Tee und nicht die der Gepflegten. Man kommt nicht in ein Pflegeheim, wenn man nocjh Reisen zu Behörden unternehmen kann, man hat im Pflegeheim keinen PC und Internetzugang um Adressen zu suchen und Mails zu versenden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“