Mutter von eLB muss dauerhaft in's Pflegeheim. Platz ist gefunden, Kosten muss Sozialamt tragen
Nun kommt Sozialamt und verlangt:
- Sterbeurkunde Deines von Mutter geschiedenen Vaters
- Sterbeurkunde Deiner Schwester
Muss Sozialamt das nicht selbst ermitteln, wenn Todejahr und Todesort genannt wird. eLB hat diese Unterlagen nicht.
Amtsermittlungspflicht
Amtsermittlungspflicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Amtsermittlungspflicht
Ich zitiere mal den TE
Ein Blick ins Gesetz könnte hilfreich sein.
Betroffener ist die pflegebedürftige Mutter. Kann der die Beschaffung der Urkunden zugemutet werden? Klare Antwort nein, denn sonst wäre sie nicht pflegebedürftig.
Ein Blick ins Gesetz könnte hilfreich sein.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
Betroffener ist die pflegebedürftige Mutter. Kann der die Beschaffung der Urkunden zugemutet werden? Klare Antwort nein, denn sonst wäre sie nicht pflegebedürftig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Amtsermittlungspflicht
Rein theoretisch müssten die das ja von Amt zu Amt schneller bekommen können.
Aber vermutlich stellen sie ausstellenden Ämter an von wg. Datenschutz.
Vermutlich aber auch gegenüber eLB.
Der müsste ja nachweisen, dass er berechtigtes Interesse hat und Angehöriger war um diese Unterlagen zu bekommen.
Wozu sollen die Urkunden aber gut sein?
Wenn eh klar ist dass das SozAmt zahlen muss?
Meiner Meinung nach ist der eLB raus, wenn er nachgewiesen hat, dass er nix zuschustern kann.
Dann müsste SozAmt dann auch selber "ermitteln".
Aber vermutlich stellen sie ausstellenden Ämter an von wg. Datenschutz.
Vermutlich aber auch gegenüber eLB.
Der müsste ja nachweisen, dass er berechtigtes Interesse hat und Angehöriger war um diese Unterlagen zu bekommen.
Wozu sollen die Urkunden aber gut sein?
Wenn eh klar ist dass das SozAmt zahlen muss?
Meiner Meinung nach ist der eLB raus, wenn er nachgewiesen hat, dass er nix zuschustern kann.
Dann müsste SozAmt dann auch selber "ermitteln".
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Amtsermittlungspflicht
Ich würde das dem Sozialamt so mitteilen das mir die geforderten Unterlagen nicht vorliegen und ich sie auch nicht beibringen kann.
Das sollte doch wohl ausreichen.
Das sollte doch wohl ausreichen.
Re: Amtsermittlungspflicht
Nochmal die Frage, kann der pflegebedürftigen Mutter die Beschaffung der Urkunden zugemutet werden? Klare Antwort Nein, nein, nein.
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Re: Amtsermittlungspflicht
Sozialamt will natürlich klären, ob's da nicht noch jemanden gibt, den man zur Kasse bitten könnte. Bei ALG II beziehender eLB ist das nicht möglich.
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Re: Amtsermittlungspflicht
Ist doch aber deren Tasse Tee und nicht die der Gepflegten. Man kommt nicht in ein Pflegeheim, wenn man nocjh Reisen zu Behörden unternehmen kann, man hat im Pflegeheim keinen PC und Internetzugang um Adressen zu suchen und Mails zu versenden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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