Bin da reichlich überfordert

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Koelsch
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Bin da reichlich überfordert

#1

Beitrag von Koelsch »

Eltern eines eLB (tatsächlich ALG II Bezug) haben sog. Berliner Testament geschlossen = zunächst mal erbt der überlebende Ehepartner alles.

Mutter stirbt, Papa erbt - so weit so ok.

Wesentliches Erbe ist eine Finca auf Malle - dort lebten die Eltern auch seit Jahren. Wert (Gutachten durch Vater in Auftrag gegeben, der "extremes" Interesse an niedrigem Wert hat) in 2014 € 220,000.

Gekauft wurde die Finca in 2010 für € 350.000, danach wurde dann aber, natürlich "extrem wertmindernd", nur noch der Pool zusätzlich gebaut

Kurz nach dem Tod der Mutter findet Vater tröstenden Zuspruch bei einer neuen, ebenfalls deutschen Lebensgefährtin. Da er nun "plötzlich" feststellt, dass er dringendst Geld benötigt, verkauft er die Finca an diese Lebensgefährtin für den stolzen Preis von € 50.000 plus, so vermute ich ohne es zu wissen, lebenslanges Wohnrecht für ihn.

Heißt also: Erbe ist weg, Papa lacht sich halbtot über sein "dämliches" Kind.

Mir ist klar, nach deutschem Recht wäre der Verkauf nach § 2289 BGB vermutlich unwirksam, aber was macht man in Spanien, wenn man nicht mal das Geld hat, um dorthin zu fliegen, um dem Papa was auf die Schn... zu geben (natürlich nur verbal).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Bin da reichlich überfordert

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wir hatten doch mal den Fall, zumindest in den Urteilen irgendwo, dass ein eLB nach dem Tod eines Elternteils mit Berlinder Testament trotzdem seinen Pflichtteil einklagen sollte?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Bin da reichlich überfordert

#3

Beitrag von marsupilami »

Die Hauptfrage wird sein, in wie weit deutsches Recht im Ausland anwendbar und wirksam und durchsetzbar ist.

Dazu kommt noch die Frage nach der Staatsbürgerschaft des Papa's bzw. seinem gewöhnlichen Aufenthalt.

Ich vermute mal, dass ohne Korrespondenzanwalt (oder wie das heißt) in Spanien - mit entsprechenden Kenntnissen - nichts geht.
Und der wird vermutlich erst nach Eingang eines ordentlichen Vorschusses tätig werden.
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Koelsch
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Re: Bin da reichlich überfordert

#4

Beitrag von Koelsch »

Genau so isses - Papa ist Deutscher mit Wohnsitz in Malle, gleiches gilt für die "Käuferin" der Finca
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bin da reichlich überfordert

#5

Beitrag von marsupilami »

Rein theoretisch könnte man Papa also nach teutschem Recht verklagen.

Nur: in welchem Bereich?

Denn Erwerb und Verkauf der Finca sind vermutlich nach spanischem Recht getätigt worden.

Und wie weit teutsches Erbschaftsrecht auf spanisches Grundstücksrecht Einfluß haben kann - :1:
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Günter
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Re: Bin da reichlich überfordert

#6

Beitrag von Günter »

Es geht nicht um spananischen Landbesitz, sondern um den Wert der Erbschaft nach deutschen Recht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Bin da reichlich überfordert

#7

Beitrag von tigerlaw »

Nein, bei Immobilien im Nachlass entsteht eine Nachlassspaltung. Die Vererbung der Finca unterliegt spanischem Recht.
Und im Spanischen Recht - genauso wie in anderen romanischen Rechtskreisen - ist ein Berliner Testament nicht gültig.
Zuletzt geändert von tigerlaw am Mi 17. Okt 2018, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Christoph
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Re: Bin da reichlich überfordert

#8

Beitrag von Christoph »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 17. Okt 2018, 05:27 Wir hatten doch mal den Fall, zumindest in den Urteilen irgendwo, dass ein eLB nach dem Tod eines Elternteils mit Berlinder Testament trotzdem seinen Pflichtteil einklagen sollte?
In vielen Fällen erfährt das JC nichts vom Tod der Angehörigen. :pssst:
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Koelsch
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Re: Bin da reichlich überfordert

#9

Beitrag von Koelsch »

Die Sache "brodelt" immer noch.

Im Jahr 2010 wurde zwischen Tochter und Eltern folgender Vergleich geschlossen
vergleich (ano).pdf
Im Jahr 2015 wurde dann die Finca vom Papa verkauft - laut vorliegendem Grundbuchauszug wie schon im ersten Posting erwähnt für 50.000 €
"63612015, Se presenta via telernatica a las 14 h o ra s 28 minutos, u na esc ritu ra oto rgada el 04 de ma rz o de 2015, ante ei Notario de Pairna de Mallorca don Luis Pareja Cerdö, nümero 405 de su protocolo, por la que don “lieber Papa” vende a doia “LAG” -nacicia ***-, por precio de cincuenta mii euros, la tinca registral 11813 de Algaida."
Natürlich hat Papa die im Vergleich genannten € 80.000 nicht gezahlt und es ist auch ausgesprochen schwer, eine verkaufte Immobile zu vererben.

Wie kann Tochter dem lieben Papa doch noch zumindest etwas treten. Papa's Rente ist jedenfalls über dem Pfändungsfreibetrag, da könnte man also zumindest ein wenig pfänden. Müsste das in Spanien eingeklagt werden, oder könnte man da in Deutschland klagen?

Frage aber auch, stellt das Verhalten des Papa's nicht einen Betrug dar?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Bin da reichlich überfordert

#10

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht mal direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten - die werden dann schon was dazu sagen.

Parallel dazu das entsprechende Konsulat anschreiben?


Problem wird halt sein: eLB wird auf alle Fälle beweisen müssen, dass das Geld nie geflossen ist!
Und ich fürchte, dass eine eidesstattliche Erklärung nicht ausreichen wird, insbesondere wenn der lieber Herr Pappa Stein und Bein schwört, er habe sofort einen Briefumschlag auf den Tisch gelegt mit dem Geld.
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HarzerUrvieh
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Re: Bin da reichlich überfordert

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 13:38 Vielleicht mal direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten - die werden dann schon was dazu sagen.

Parallel dazu das entsprechende Konsulat anschreiben?


Problem wird halt sein: eLB wird auf alle Fälle beweisen müssen, dass das Geld nie geflossen ist!
Und ich fürchte, dass eine eidesstattliche Erklärung nicht ausreichen wird, insbesondere wenn der lieber Herr Pappa Stein und Bein schwört, er habe sofort einen Briefumschlag auf den Tisch gelegt mit dem Geld.
Hmm?
Wenn hier eine eidesstattliche Erklärung nicht ausreichen sollte, wann dann? Oder, was ist eine eidesstatlliche Aussage dann wert?
Müsste Papa dann nicht auch eine eidesstattliche Aussage machen, um seine eigene Überzeugung zu bekräftigen?
Wird eine Partei beweisen können, wie es gewesen ist?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Günter
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Re: Bin da reichlich überfordert

#12

Beitrag von Günter »

Wenn eine größere Menge Bares geflossen sein sollte, dann muss sich die Herkunft des Geldes lückenlos nachweisen lassen. Es muss ja irgendwo herkommen. Schwarzgeld? Eigene Druckerei? Oder legal vom Konto abgehoben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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