Krankmeldung und ALGII-Leistungen
Verfasst: Do 18. Okt 2018, 13:24
Seit Monaten folgt ein Arztbesuch dem anderen.
Wobei lange Wartezeiten (5 Monate) bei Fachärzten, die Ursachenforschung extrem verzögern.
Da vorhandene Symptome auf vielfältige Krankheitsbilder zuzuordnen sind, besteht Kontakt zu Internisten, Orthopäden, HNO und Augenärzten.
AU’s wurden ausgestellt. Oftmals abhängig davon, welches Symptom gerade hervortrat und welcher Arzt gerade Zeit hatte.
Im letzten Gespräch wurden hinterfragt welche Möglichkeiten es noch gibt.
Aufgrund des Leistungsbezug wurde hinterfragt, welche Leistungen die Krankenkasse noch übernimmt, da Privatliquidation eine absolute Ausnahme und nicht die Regel ist.
Ohne darauf zu antworten, wurde dies alte wichtige Information aufgenommen und der Hinweis auf den SGB 5 und die 3 Stunden Regelung erfolgte.
Zitat: „Da geht das nicht so mit Krankmeldung. 3 Stunden kann – selbst mit abgehacktem Arm – jeder arbeiten.“
Da stehst Du nun und weist nicht was tun.
Auch weil heute ein sehr Symptom freier Tag ist.
Doch was wenn die Bewegung bis auf wenige Millimeter eingeschränkt ist, Kopf und Arm kaum Bewegungsfähig sind.
Was wenn jeder Schritt, jede Gewichtsverlagerung zu Schwindel und mehr führt.
Und was wenn die Sehstörung eintritt und Du, wenn es schlecht läuft, stundenlang nichts mehr siehst. Was in der Regel 2-3 Mal pro Woche so ist. Die kurz andauernden Sehstörungen von 10-20 Minuten, fallen mal ganz unter den Tisch.
Da steht Du dann und weiß nicht was tun.
Shit happens, weil es Heute deutlich besser und schmerzfreier als sonst ist.
Was aber wenn wieder extremer starker Schwindel und wenn’s schlecht läuft bis 2-3 Stunden Sehstörungen (also nix sehen) auftreten.
In dem Augenblick solltest Du dann zum Arzt gehen –sofern das machbar ist.
Aber 3 Stunden arbeiten kann ja jeder, selbst wenn der Arm abgehackt ist.
Wobei lange Wartezeiten (5 Monate) bei Fachärzten, die Ursachenforschung extrem verzögern.
Da vorhandene Symptome auf vielfältige Krankheitsbilder zuzuordnen sind, besteht Kontakt zu Internisten, Orthopäden, HNO und Augenärzten.
AU’s wurden ausgestellt. Oftmals abhängig davon, welches Symptom gerade hervortrat und welcher Arzt gerade Zeit hatte.
Im letzten Gespräch wurden hinterfragt welche Möglichkeiten es noch gibt.
Aufgrund des Leistungsbezug wurde hinterfragt, welche Leistungen die Krankenkasse noch übernimmt, da Privatliquidation eine absolute Ausnahme und nicht die Regel ist.
Ohne darauf zu antworten, wurde dies alte wichtige Information aufgenommen und der Hinweis auf den SGB 5 und die 3 Stunden Regelung erfolgte.
Zitat: „Da geht das nicht so mit Krankmeldung. 3 Stunden kann – selbst mit abgehacktem Arm – jeder arbeiten.“
Da stehst Du nun und weist nicht was tun.
Auch weil heute ein sehr Symptom freier Tag ist.
Doch was wenn die Bewegung bis auf wenige Millimeter eingeschränkt ist, Kopf und Arm kaum Bewegungsfähig sind.
Was wenn jeder Schritt, jede Gewichtsverlagerung zu Schwindel und mehr führt.
Und was wenn die Sehstörung eintritt und Du, wenn es schlecht läuft, stundenlang nichts mehr siehst. Was in der Regel 2-3 Mal pro Woche so ist. Die kurz andauernden Sehstörungen von 10-20 Minuten, fallen mal ganz unter den Tisch.
Da steht Du dann und weiß nicht was tun.
Shit happens, weil es Heute deutlich besser und schmerzfreier als sonst ist.
Was aber wenn wieder extremer starker Schwindel und wenn’s schlecht läuft bis 2-3 Stunden Sehstörungen (also nix sehen) auftreten.
In dem Augenblick solltest Du dann zum Arzt gehen –sofern das machbar ist.
Aber 3 Stunden arbeiten kann ja jeder, selbst wenn der Arm abgehackt ist.