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Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 13:24
von Aurora
Seit Monaten folgt ein Arztbesuch dem anderen.
Wobei lange Wartezeiten (5 Monate) bei Fachärzten, die Ursachenforschung extrem verzögern.

Da vorhandene Symptome auf vielfältige Krankheitsbilder zuzuordnen sind, besteht Kontakt zu Internisten, Orthopäden, HNO und Augenärzten.

AU’s wurden ausgestellt. Oftmals abhängig davon, welches Symptom gerade hervortrat und welcher Arzt gerade Zeit hatte.

Im letzten Gespräch wurden hinterfragt welche Möglichkeiten es noch gibt.
Aufgrund des Leistungsbezug wurde hinterfragt, welche Leistungen die Krankenkasse noch übernimmt, da Privatliquidation eine absolute Ausnahme und nicht die Regel ist.

Ohne darauf zu antworten, wurde dies alte wichtige Information aufgenommen und der Hinweis auf den SGB 5 und die 3 Stunden Regelung erfolgte.
Zitat: „Da geht das nicht so mit Krankmeldung. 3 Stunden kann – selbst mit abgehacktem Arm – jeder arbeiten.“

Da stehst Du nun und weist nicht was tun.
Auch weil heute ein sehr Symptom freier Tag ist.
Doch was wenn die Bewegung bis auf wenige Millimeter eingeschränkt ist, Kopf und Arm kaum Bewegungsfähig sind.
Was wenn jeder Schritt, jede Gewichtsverlagerung zu Schwindel und mehr führt.
Und was wenn die Sehstörung eintritt und Du, wenn es schlecht läuft, stundenlang nichts mehr siehst. Was in der Regel 2-3 Mal pro Woche so ist. Die kurz andauernden Sehstörungen von 10-20 Minuten, fallen mal ganz unter den Tisch.


Da steht Du dann und weiß nicht was tun.
Shit happens, weil es Heute deutlich besser und schmerzfreier als sonst ist.
Was aber wenn wieder extremer starker Schwindel und wenn’s schlecht läuft bis 2-3 Stunden Sehstörungen (also nix sehen) auftreten.
In dem Augenblick solltest Du dann zum Arzt gehen –sofern das machbar ist.

Aber 3 Stunden arbeiten kann ja jeder, selbst wenn der Arm abgehackt ist.

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 13:47
von Koelsch
Bedeutet also, man wird nicht in die GruSi abgeschoben

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 14:02
von tigerlaw
Neee, Kölsch, hier geht es (noch) nicht um EM, sondern um AU.

Gleichwohl: Könnte es eine Option sein, in den Status "voll EM" zu wechseln (und damit von JC zu GruSi)?

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 14:18
von Aurora
EM / Grusi : Da wieder raus, wäre ja noch schwieriger als aus ALGII.

Sicher gibt es unzuträgliche körperliche Komponenten, die seit langer langer Zeit bekannt sind.
Wenn das also zuvor schon da war und alles machbar war, warum jetzt nicht mehr.

Meiner unwesentlichen Meinung nach Stresssymptome.
Wenn keine maßgebliche Kontraindikation gefunden wird, lässt sich da sicherlich wieder verbessern.

Momentan stellt sich mehr die Frage, wie dem Jobcenter liefern was es will, wenn der Arzt es so wie er es tat formuliert.

Arztwechsel sinnvoll: sicherlich. Der Untersuchungsmarathon beginnt dann wieder mal von vorn.

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 14:31
von Günter
Mal ganz dusslig gefragt, geht es um dich und deine begonnene Selbstständigkeit oder um eine dritte Person.




Ich hasse diese pseudosachlichen Versuche etwas neutral verdreht zu beschreiben. Liest sich schwer, keiner versteht wirklich was gemeint ist. Und Sinn macht es auch nicht.
Im letzten Gespräch wurden hinterfragt welche Möglichkeiten es noch gibt.
Aufgrund des Leistungsbezug wurde hinterfragt, welche Leistungen die Krankenkasse noch übernimmt, da Privatliquidation eine absolute Ausnahme und nicht die Regel ist.
Was willst du eigentlich ausdrücken? Ich vermute der Doc hat nach Igelleistungen und ähnlichen Geldschneidereien gefragt. Wenn ja, dann schreib das doch ohne diese geschraubte Sch***

Und was ich überhaupt nicht aus deinem Elaborat rauslesen kann ist der Sinn des Postings, auf gut deutsch wie können wir helfen?

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 15:01
von Aurora
Frust ablassen und die Frage wie ich als ALGII-Bezieher zur notwendigen AU komme.
Der Leistungsbezug blieb unausgesprochen, da ich damit nicht hausieren gehe.
Für die Rezeptaustellung, egal ob für Medikamente oder Physiotherapie ist das unerheblich.

Da sich der Zustand eher verschlechtert als verbessert, war das Ziel des heutigen Arztbesuch zu erfahren, was noch auf Krankenkassenkosten verschrieben werden kann.
Und obwohl ich in ganz extrem schmerzvollen Situationen eine Igelleistung in Anspruch nahm, zielt der Arzt nicht darauf ab.

Da fiel der Hinweis Leistungsbezug und damit, so nahm ich das wahr, ist künftig das Thema AU vom Tisch.

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 15:04
von Günter
Dann musst du ihm klarmachen, es gibt im Gesetz keine Teilzeitkrankschreibung. AU ist AU, auch wenn er meint du könntest 3 Stunden.

Re: Krankmeldung und ALGII-Leistungen

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 16:42
von marsupilami
Wenn ich es reicht weiß, kann ein Arzt dem Patienten so erstmal nicht sagen: Du bist 3 h arbeitsfähig. Auch mit abgehacktem Arm.

Das kann er erst, wenn er als Gutachter tätig ist.

Einem solchem "Gutachten" kann man/vrau aber dadurch entgegentreten, dass vrau eine Begleitung mit zur Begutachtung nimmt.


Ansonsten Arzt wechseln.


"Frust ablassen und die Frage wie ich als ALGII-Bezieher zur notwendigen AU komme."
Liegt grundsätzlich erstmal in der Verantwortung des Patienten. Unabhängig davon, ob in Arbeit oder nicht.
Auch die Frage: wie kommt die AU zum AG oder JC.

Wenn Du Dich nicht bewegen kannst: wer versorgt Dich?
Essen kochen, Einkaufen, waschen, ankleiden, ....

Ansonsten beim JC mal anregen, den MD tätig werden zu lassen?