Haftungsfragen und so

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Koelsch
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Haftungsfragen und so

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB möchte einen Veranstaltungsservive aufbauen.

Also jemand will z.B. Party machen, eLB kommt und sagt: Ich organisier Dir das auf freiberuflicher Basis und bekommt Auftrag.

Im Rahmen der Party wird, ebenfalls auf freiberuflicher Basis, ein Gesangskünstler gebucht. Selbiger verstaucht sich während der Party die Stimmbänder oder gar ein Bein.

Hat der Gesangskünstler ggf. einen Anspruch gegen den ihn buchenden eLB, sprich, muss eLB sich gegen so was versichern? Verschulden des eLB z.B. wegen zusammenbrechender Bühne oder so sei erst mal ausgeschlossen, in der Beziehung kann ihm nix vorgeworfen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Haftungsfragen und so

#2

Beitrag von kleinchaos »

Der Herr Gesangskünstler ist freiberuflich tätig, für seine Absicherung selbst verantwortlich, sofern nicht den Veranstalter eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift greift. Wenn dem Veranstalter kein Vorwurf zu machen ist, alle Vorgaben eingehalten wurden, dann ist er auch nicht haftbar. Für unfallfreies Laufenkönnen ist jeder selbst zuständig. Außerdem kann er auch stehend oder sitzend singen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Haftungsfragen und so

#3

Beitrag von tigerlaw »

Grundsätzlich: Jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn es keine rechtliche Norm gibt, die einen anderen zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Verpflichtung kann aus Vertrag folgen, oder aus "Delikt" (§§ 823 ff BGB), o.ä.

Haftpflicht ohne Verschulden dürfte hier nicht in Betracht kommen (vgl. HaftPflG)

Also dürfte eLB keine großen Sorgen haben. Gleichwohl ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung immer zu empfehlen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Haftungsfragen und so

#4

Beitrag von marsupilami »

Seh' ich wie kc.

Wenn natürlich der eLB-Veranstalter ein Verlängerungskabel für Heizlüfter o.ä. so rumliegen läßt dass die Nachtigall drüber stolpert und sich den Stelzen bricht, ....
Nicht Mikrofon! Da kann man von der Nachtigall erwarten, dass sie selber auf das Kabel achtet!!

Denke ich mir so.


Nachtrag:
Ich vermute, es gibt eine UVV für Veranstaltungen/Veranstalter.
Wenn man die findet, ist man bestimmt schlauer.
Signatur?
Muss das sein?
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