Student in BG bekommt Förderung durch eine Stiftung

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Koelsch
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Student in BG bekommt Förderung durch eine Stiftung

#1

Beitrag von Koelsch »

Student lebt noch bei Muttern in BG und studiert (das tun die im optimalen Fall tatsächlich) und zwar irgendwas mit IT, also was "Einfaches" wohl an einer Uni, so weit ich das mitbekommen habe.

Hoffentlich wird Student als förderungswürdig eingestuft und erhält Förderung durch irgendeine Stiftung.

Wie wäre diese auf's ALG II anzurechnen? Ob er BAföG erhält, weiß ich derzeit noch nicht, der Student ist derzeit 12 Jahre alt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Student in BG bekommt Förderung durch eine Stiftung

#2

Beitrag von marsupilami »

Wennste das JC fragst, garantiert als anzurechnendes Einkommen.

Hier
https://www.mystipendium.de/stipendien/ ... stipendium

wird unter anderem gesagt:
Dein BAföG-Anspruch erlischt beim Bezug des Deutschlandstipendiums übrigens nicht, sodass Du zusätzlich BAföG zum Stipendium erhalten kannst.
Weiter:
Attraktiv ist auch, dass Du das Deutschlandstipendium im Gegensatz zum BAföG nicht zurückzahlen musst.
Ich denke, man müsste die Vorgaben der Stiftung einsehen, wenn das eben nicht diese Deutschlandstiftung ist.


Hat er denn überhaupt schon Förderung beantragt?
Wenn er tatsächlich schon studiert, kann ihm oder der Mamma sicherlich der ASTA (oder wie das heute heißt) oder gar ein Prof. sagen, wo er wie Stipendium beantragen kann.

So und dann kann man bei der Gelegenheit sicherlich auch gleich anfragen, ob diese Förderung vom JC angerechnet wird.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Student in BG bekommt Förderung durch eine Stiftung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Da ein Stipendium den Lebensunterhalt sichern soll, wird es wohl angerechnet werden. Stipendium soll aber nicht nur den Lebensunterhalt sichern, sondern das Studium ermöglichen, die Abschlussarbeit, die Forschung, ein Auslandsjahr usw. Je nach Art des Stipendiums. Es ist also meiner Meinung nach nur zu einem bestimmten Teil anrechenbar. Ein 12jähriges studierendes Kind ist in jedem Fall Teil der BG, auch wenns seinen Bedarf selbst decken kann und eigentlich rausfällt. Damit wird maximal das den kindlichen Bedarf (Sauerei!) übersteigende Kindergeld auf die Eltern angerechnet. Es bekommt lediglich den Freibetrag von 100€ bei Bafög. Ein Bafög-Berechtigter, der im Haushalt der Eltern lebt, ist grundsätzlich ALG2-berechtigt. Erst recht, wenn er unter 18, hilfsweise unter 15 (Beginn der gesetzlichen Erwerbsfähigkeit nach SGB), ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Student in BG bekommt Förderung durch eine Stiftung

#4

Beitrag von Koelsch »

Merci, so hatte ich mir das auch gedacht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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