Berufsverbot bei Insolvenz?

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Koelsch
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Berufsverbot bei Insolvenz?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB musste Inso anmelden.

Angeblich darf eLB (selbstständiger Aufstocker) mit Inso nicht mehr im Finanzsekltor arbeiten, z.B. Versicherungen verkaufen.

Mir ist bekannt, dass man nach Insoanmeldung z.B. nicht mehr als Rechtsanwalt/Notar arbeiten darf, aber gibt es da auch was so weit gehendes wie z.B. Berufsverbot für Finanzdienstleistungen?

Dauer leider noch, bis sich die Anonymen Insolvenzler wieder treffen, daher vorab mal hier nachfragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

#2

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

#3

Beitrag von Günter »

Wenn du genau liest, die Erlaubnis nach §34 d GewO darf nicht neu erteilt werden, aber wenn bereits vorhanden, kann sie nicht entzogen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

#4

Beitrag von Koelsch »

Danke, hilft mir weiter
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

#5

Beitrag von Olivia »

Es wäre auch § 35 GewO zu prüfen.

https://dejure.org/gesetze/GewO/35.html
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marsupilami
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Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

#6

Beitrag von marsupilami »

Was genau ist aber eine "Unzuverlässigkeit"?

"Schlampige" oder garkeine Buchführung?

"Loseblatt-Sammlung" der Verträge?

Durch diese sensationsheischende Berichterstattung entsteht mitunter der Eindruck, dass nur bestimmte Berufe oder Gewerbe von einem Berufsverbot betroffen sein können. Oder dass dieses nur ausgesprochen wird, wenn Schutzbefohlene geschädigt oder gefährdet wurden. Grundsätzlich kann ein Berufsverbot jedoch in jeder Branche erteilt werden.
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/berufsverbot/

Leider werden keine Rechtsgrundlagen genannt.


Nachtrag:
§ 70 StGB
https://www.123recht.de/ratgeber/strafr ... 51652.html
Signatur?
Muss das sein?
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