Zustellzeiten Post
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Die manchmal schwer wenn überhaupt nachweisbar ist.
Re: Zustellzeiten Post
Bisher gab seitens des JC keine Rückmeldung.
Warum auch - immerhin muss ja laut Richterin den Eingang nachweisen.
Lieb wäre mir, ein(e) Argumente/Strategie auszuarbeiten, um diese mit der Anwälten zu besprechen u. Klage einzureichen.
Warum auch - immerhin muss ja laut Richterin den Eingang nachweisen.
Lieb wäre mir, ein(e) Argumente/Strategie auszuarbeiten, um diese mit der Anwälten zu besprechen u. Klage einzureichen.
Re: Zustellzeiten Post
Wozu brauchst Du 'ne Strategie. JC muss den Nachweis erbringen, dass zugestellt wurde. Kann es offensichtlich nicht, also läuft die Klage "fröhlich" weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zustellzeiten Post
Nach dem der Herbst der Sonne den Rang ablief, das SG mahnend die Frist verlängerte, hat das JC endlich reagiert.
Es erläutert das veranlasste Änderungen Dezember 2019 durch das Zentralamt verarbeitet und die Zahlung angewiesen wurde.
Ein zentraler Bescheid wird nur mit Anweisung erstellt und zur Post gegeben, so argumentiert das JC.
Als Nachweis wurde ein ALEGRO-Ausdruck mit Zahldaten beigefügt.
SG und RAe wollen wissen ob die Klage sich nun erledigt hat.
Tiger hat hier #22 hat den Hinweis des SG #17 zusammengefasst.
Da das JC keinen Widerspruch zulässt hieße es klagen.
Streitwert null, das es über eine Entscheidung in 1. Instanz nicht hinausgeht.
Ein Rückzug jedoch würde dem JC Tür und Tor öffnen, Widersprüche zu verspätet zugestellter Bescheid abzulehnen.
Ich möchte ungern klein beigeben, weil aktuelle Posteingänge aufzeigen das
a) ein Bescheid bis heute nicht bei mir ankam
b) ein anderer Bescheid länger als 3 Tage unterwegs war
Wie sinnvoll vorgehen?
Es erläutert das veranlasste Änderungen Dezember 2019 durch das Zentralamt verarbeitet und die Zahlung angewiesen wurde.
Ein zentraler Bescheid wird nur mit Anweisung erstellt und zur Post gegeben, so argumentiert das JC.
Als Nachweis wurde ein ALEGRO-Ausdruck mit Zahldaten beigefügt.
SG und RAe wollen wissen ob die Klage sich nun erledigt hat.
Tiger hat hier #22 hat den Hinweis des SG #17 zusammengefasst.
Da das JC keinen Widerspruch zulässt hieße es klagen.
Streitwert null, das es über eine Entscheidung in 1. Instanz nicht hinausgeht.
Ein Rückzug jedoch würde dem JC Tür und Tor öffnen, Widersprüche zu verspätet zugestellter Bescheid abzulehnen.
Ich möchte ungern klein beigeben, weil aktuelle Posteingänge aufzeigen das
a) ein Bescheid bis heute nicht bei mir ankam
b) ein anderer Bescheid länger als 3 Tage unterwegs war
Wie sinnvoll vorgehen?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Ich krieg den 2. Satz in #30 irgendwie nicht unter.
Dezember 2019 kommt doch erst noch!
Oder geht mein Windows-Kalender rechts unten in der Taskleiste falsch?
Unabhängig davon: ".... und die Zahlung angewiesen wurde."
Ist diese Zahlung bei Dir angekommen?
Worauf wurde letztendlich geklagt: auf die Zahlung oder auf die rechtzeitige Zustellung von Bescheiden?
Dezember 2019 kommt doch erst noch!
Oder geht mein Windows-Kalender rechts unten in der Taskleiste falsch?
Unabhängig davon: ".... und die Zahlung angewiesen wurde."
Ist diese Zahlung bei Dir angekommen?
Worauf wurde letztendlich geklagt: auf die Zahlung oder auf die rechtzeitige Zustellung von Bescheiden?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zustellzeiten Post
Flinke Finger ... Dezember 2019 2018
Die Klage wie sie raus ging.
Ziel war und ist es eine Begründung zum abgelehnten fristgerechten Widerspruch einzureichen, so das diese vom JC bearbeitet werden muss.
Die Klage wie sie raus ging.
Ziel war und ist es eine Begründung zum abgelehnten fristgerechten Widerspruch einzureichen, so das diese vom JC bearbeitet werden muss.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Nach meiner unmaßgeblichen - und unqualifizierten - Meinung ist die Klage nicht erledigt.
Denn in der Klage geht es ja darum, Widerspruch neu bearbeiten bzw. Widerspruchsbescheid zurückzunehmen.
Und darauf wird nach dem, was ich so lese, offenbar nicht eingegangen.
Weiter: ich habe erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck mit Zahldaten ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist bzw. gleichgestellt werden kann.
Abgesehen davon, dass diese "Erläuterung" nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun hat - nach meinem Verständnis auf Basis dessen, was ich hier lese.
Denn in der Klage geht es ja darum, Widerspruch neu bearbeiten bzw. Widerspruchsbescheid zurückzunehmen.
Und darauf wird nach dem, was ich so lese, offenbar nicht eingegangen.
Weiter: ich habe erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck mit Zahldaten ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist bzw. gleichgestellt werden kann.
Abgesehen davon, dass diese "Erläuterung" nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun hat - nach meinem Verständnis auf Basis dessen, was ich hier lese.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zustellzeiten Post
Seh ich wie Marsu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Also höfliches Anschreiben an das SG und Anwalt.
Nein, Klage ist nicht erledigt.
Begründung:
1) nach meiner Lesart wurde auf den eigentlichen Klagepunkt vom JC überhaupt nicht eingegangen.
2) bei mir bestehen erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck als rechtsmittelfähiger Bescheid gelten kann bzw. so einem Bescheid gleichgestellt ist.
3) die Erläuterungen des JC habe nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun.
Ich würd's so knapp halten.
Nein, Klage ist nicht erledigt.
Begründung:
1) nach meiner Lesart wurde auf den eigentlichen Klagepunkt vom JC überhaupt nicht eingegangen.
2) bei mir bestehen erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck als rechtsmittelfähiger Bescheid gelten kann bzw. so einem Bescheid gleichgestellt ist.
3) die Erläuterungen des JC habe nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun.
Ich würd's so knapp halten.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zustellzeiten Post
Das sehe ich genauso. Deswegen will ich keine Rücknahme.
Der ALLEGRO-Ausdruck soll den in der Akte fehlenden Abvermerk gleichgestellt werden, ersetzt ihn jedoch nicht.
Bei Klage fordert das SG von mir "die Behauptung Zugang erst am ...." zu untermauern. Was durchaus herausfordernd ist.
Der ALLEGRO-Ausdruck soll den in der Akte fehlenden Abvermerk gleichgestellt werden, ersetzt ihn jedoch nicht.
Bei Klage fordert das SG von mir "die Behauptung Zugang erst am ...." zu untermauern. Was durchaus herausfordernd ist.
Re: Zustellzeiten Post
Dem Gericht ist bekannt, die Klage bleibt bestehen.
Der RAe will wissen ob mittlerweile ein abschließender Bescheid kam.
Nun kam für den Zeitraum, für den Bescheid dessen Widerspruch als verfristet abgelehnt wurde ein abschließender Bescheid.
"Nach den vorläufigen Entscheidungen vom Datum, Datum ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung" heißt es da.
Der gerichtlich angegangene Bescheid wird nicht angeführt.
Der Bescheid somit fehlerhaft.
Anders als in den vorläufigen Bescheiden werden nur RFB und Ergänzenden Hinweise erwähnt.
Rechnerisch ist momentan alles ok.
Konkret geht es darum Ansprüche für Ausgaben aus einem Darlehn, die erstattet werden müssen.
Die also widersprechen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr aufgeführt werden?
Der RAe will wissen ob mittlerweile ein abschließender Bescheid kam.
Nun kam für den Zeitraum, für den Bescheid dessen Widerspruch als verfristet abgelehnt wurde ein abschließender Bescheid.
"Nach den vorläufigen Entscheidungen vom Datum, Datum ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung" heißt es da.
Der gerichtlich angegangene Bescheid wird nicht angeführt.
Der Bescheid somit fehlerhaft.
Anders als in den vorläufigen Bescheiden werden nur RFB und Ergänzenden Hinweise erwähnt.
Rechnerisch ist momentan alles ok.
Konkret geht es darum Ansprüche für Ausgaben aus einem Darlehn, die erstattet werden müssen.
Die also widersprechen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr aufgeführt werden?
Re: Zustellzeiten Post
Würde sich durch diese Ausgaben an der Anspruchshöhe etwas ändern?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zustellzeiten Post
Nicht in diesem BWZ. Künftig sicherlich.
Re: Zustellzeiten Post
Dann würde ich darauf nur in einem Briefle hinweisen, damit JC Dir nicht zukünftig vorwerfen kann: Damals hast Du doch nicht widersprochen also zugestimmt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zustellzeiten Post
und worauf würdest du das JC Hinweisen
Re: Zustellzeiten Post
Das Du die Streichung der Darlehenskosten nicht akzeptierst, aber keinen offiziellen Widerspruch einlegst, weil sich bei heutigem Anerkenntnis für diesen Bescheid nix ändern würde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Ungefähr so:??
SgDuH,
die im Bescheid vom [Datum] von Ihnen getätigte Streichung der Darlehenskosten kann ich so nicht akzeptieren.
Es wird nur deshalb auf einen offiziellen Widerspruch verzichtet, das sich bei einer Anerkenntnis Ihrerseits für den aktuellen Bescheid nichts ändern würde.
Allerdings behalte ich mir für künftige Bewilligungszeiträume bzw. Bescheide ein Widerspruchsrecht speziell zu diesem Sachverhalt ausdrücklich vor.
SgDuH,
die im Bescheid vom [Datum] von Ihnen getätigte Streichung der Darlehenskosten kann ich so nicht akzeptieren.
Es wird nur deshalb auf einen offiziellen Widerspruch verzichtet, das sich bei einer Anerkenntnis Ihrerseits für den aktuellen Bescheid nichts ändern würde.
Allerdings behalte ich mir für künftige Bewilligungszeiträume bzw. Bescheide ein Widerspruchsrecht speziell zu diesem Sachverhalt ausdrücklich vor.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zustellzeiten Post
Dann eben:
marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 4. Nov 2019, 11:40Allerdings behalte ich mir für künftige Bewilligungszeiträume bzw. Bescheide einen Widerspruchsrecht speziell zu diesem Sachverhalt ausdrücklich vor.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Zustellzeiten Post
Der neue Bescheid ersetzt den alten und wird Gegenstand des Verfahrens,l Para 96 SGG!
Wenn Aurora nicht mehr beschwert ist, sollte Sie die Klage für erledigt erklären und Kostenantrag stellen.
Wenn Aurora nicht mehr beschwert ist, sollte Sie die Klage für erledigt erklären und Kostenantrag stellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zustellzeiten Post
Wie sieht es dann mit Ausgaben aus Darlehn, die in diesem BWZ getätigt wurden aus, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden?
Die Grundlage bei Rücknahme der Klage noch da oder löst sich mein Anspruch in Wohlgefallen auf, was dem JC wahrscheinlich bestens in den Kram passt?
Die Grundlage bei Rücknahme der Klage noch da oder löst sich mein Anspruch in Wohlgefallen auf, was dem JC wahrscheinlich bestens in den Kram passt?
Re: Zustellzeiten Post
Den ersten Satz versteh ich nicht. Wenn Du im ersten BWZ zahlst, dann wird das auch dann verrechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Zustellzeiten Post
Wenn ich dich richtig verstehe, dann wurde mit dem Geld aus dem Darlehen eine Anschaffung oder andere Betriebskosten bezahlt und in einem anderen BWZ wurde das Darlehen ganz oder teilweise getilgt.
Dann ist das Darlehen zum Zeitpunkt der Zahlung eine Einnahme und die Ausgabe sind Kosten. Und im nächsten BWZ sind die Tilgungen Kosten. Sonst würde es zu einer doppelten Kostenanrechnung führen.
Dann ist das Darlehen zum Zeitpunkt der Zahlung eine Einnahme und die Ausgabe sind Kosten. Und im nächsten BWZ sind die Tilgungen Kosten. Sonst würde es zu einer doppelten Kostenanrechnung führen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Zustellzeiten Post
Früher ging die doopelte Kostenanrechnung.