Zustellzeiten Post

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marsupilami
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Re: Zustellzeiten Post

#26

Beitrag von marsupilami »

Urkundenfälschung.
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Muss das sein?
Aurora
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Re: Zustellzeiten Post

#27

Beitrag von Aurora »

Olivia hat geschrieben: Mi 24. Apr 2019, 08:23 Was ist eigentlich, wenn das Jobcenter den "Abvermerk" nachträglich anfertigt?
marsupilami hat geschrieben: Mi 24. Apr 2019, 08:43 Urkundenfälschung.
Die manchmal schwer wenn überhaupt nachweisbar ist.
Aurora
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Re: Zustellzeiten Post

#28

Beitrag von Aurora »

Bisher gab seitens des JC keine Rückmeldung.
Warum auch - immerhin muss ja laut Richterin den Eingang nachweisen.
Lieb wäre mir, ein(e) Argumente/Strategie auszuarbeiten, um diese mit der Anwälten zu besprechen u. Klage einzureichen.
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Koelsch
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Re: Zustellzeiten Post

#29

Beitrag von Koelsch »

Wozu brauchst Du 'ne Strategie. JC muss den Nachweis erbringen, dass zugestellt wurde. Kann es offensichtlich nicht, also läuft die Klage "fröhlich" weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zustellzeiten Post

#30

Beitrag von Aurora »

Nach dem der Herbst der Sonne den Rang ablief, das SG mahnend die Frist verlängerte, hat das JC endlich reagiert.
Es erläutert das veranlasste Änderungen Dezember 2019 durch das Zentralamt verarbeitet und die Zahlung angewiesen wurde.
Ein zentraler Bescheid wird nur mit Anweisung erstellt und zur Post gegeben, so argumentiert das JC.
Als Nachweis wurde ein ALEGRO-Ausdruck mit Zahldaten beigefügt.
SG und RAe wollen wissen ob die Klage sich nun erledigt hat.

Tiger hat hier #22 hat den Hinweis des SG #17 zusammengefasst.

Da das JC keinen Widerspruch zulässt hieße es klagen.
Streitwert null, das es über eine Entscheidung in 1. Instanz nicht hinausgeht.
Ein Rückzug jedoch würde dem JC Tür und Tor öffnen, Widersprüche zu verspätet zugestellter Bescheid abzulehnen.

Ich möchte ungern klein beigeben, weil aktuelle Posteingänge aufzeigen das
a) ein Bescheid bis heute nicht bei mir ankam
b) ein anderer Bescheid länger als 3 Tage unterwegs war

Wie sinnvoll vorgehen?
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marsupilami
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Re: Zustellzeiten Post

#31

Beitrag von marsupilami »

Ich krieg den 2. Satz in #30 irgendwie nicht unter.
Dezember 2019 kommt doch erst noch!
Oder geht mein Windows-Kalender rechts unten in der Taskleiste falsch?

Unabhängig davon: ".... und die Zahlung angewiesen wurde."
Ist diese Zahlung bei Dir angekommen?

Worauf wurde letztendlich geklagt: auf die Zahlung oder auf die rechtzeitige Zustellung von Bescheiden?
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Re: Zustellzeiten Post

#32

Beitrag von Aurora »

Flinke Finger ... Dezember 2019 2018

Die Klage wie sie raus ging.
Ziel war und ist es eine Begründung zum abgelehnten fristgerechten Widerspruch einzureichen, so das diese vom JC bearbeitet werden muss.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Zustellzeiten Post

#33

Beitrag von marsupilami »

Nach meiner unmaßgeblichen - und unqualifizierten - Meinung ist die Klage nicht erledigt.

Denn in der Klage geht es ja darum, Widerspruch neu bearbeiten bzw. Widerspruchsbescheid zurückzunehmen.
Und darauf wird nach dem, was ich so lese, offenbar nicht eingegangen.

Weiter: ich habe erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck mit Zahldaten ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist bzw. gleichgestellt werden kann.
Abgesehen davon, dass diese "Erläuterung" nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun hat - nach meinem Verständnis auf Basis dessen, was ich hier lese.
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Koelsch
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Re: Zustellzeiten Post

#34

Beitrag von Koelsch »

Seh ich wie Marsu
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marsupilami
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Re: Zustellzeiten Post

#35

Beitrag von marsupilami »

Also höfliches Anschreiben an das SG und Anwalt.

Nein, Klage ist nicht erledigt.
Begründung:
1) nach meiner Lesart wurde auf den eigentlichen Klagepunkt vom JC überhaupt nicht eingegangen.
2) bei mir bestehen erhebliche Zweifel, ob ein ALLEGRO-Ausdruck als rechtsmittelfähiger Bescheid gelten kann bzw. so einem Bescheid gleichgestellt ist.
3) die Erläuterungen des JC habe nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun.

Ich würd's so knapp halten.
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Re: Zustellzeiten Post

#36

Beitrag von Aurora »

Das sehe ich genauso. Deswegen will ich keine Rücknahme.

Der ALLEGRO-Ausdruck soll den in der Akte fehlenden Abvermerk gleichgestellt werden, ersetzt ihn jedoch nicht.
Bei Klage fordert das SG von mir "die Behauptung Zugang erst am ...." zu untermauern. Was durchaus herausfordernd ist.
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Re: Zustellzeiten Post

#37

Beitrag von Aurora »

Dem Gericht ist bekannt, die Klage bleibt bestehen.
Der RAe will wissen ob mittlerweile ein abschließender Bescheid kam.

Nun kam für den Zeitraum, für den Bescheid dessen Widerspruch als verfristet abgelehnt wurde ein abschließender Bescheid.
"Nach den vorläufigen Entscheidungen vom Datum, Datum ergeht nunmehr eine abschließende Entscheidung" heißt es da.
Der gerichtlich angegangene Bescheid wird nicht angeführt.
Der Bescheid somit fehlerhaft.

Anders als in den vorläufigen Bescheiden werden nur RFB und Ergänzenden Hinweise erwähnt.

Rechnerisch ist momentan alles ok.
Konkret geht es darum Ansprüche für Ausgaben aus einem Darlehn, die erstattet werden müssen.
Die also widersprechen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr aufgeführt werden?
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Re: Zustellzeiten Post

#38

Beitrag von Koelsch »

Würde sich durch diese Ausgaben an der Anspruchshöhe etwas ändern?
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Re: Zustellzeiten Post

#39

Beitrag von Aurora »

Nicht in diesem BWZ. Künftig sicherlich.
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Re: Zustellzeiten Post

#40

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich darauf nur in einem Briefle hinweisen, damit JC Dir nicht zukünftig vorwerfen kann: Damals hast Du doch nicht widersprochen also zugestimmt.
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Re: Zustellzeiten Post

#41

Beitrag von Aurora »

:brilleputzen1: und worauf würdest du das JC Hinweisen :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: Zustellzeiten Post

#42

Beitrag von Koelsch »

Das Du die Streichung der Darlehenskosten nicht akzeptierst, aber keinen offiziellen Widerspruch einlegst, weil sich bei heutigem Anerkenntnis für diesen Bescheid nix ändern würde.
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Re: Zustellzeiten Post

#43

Beitrag von marsupilami »

Ungefähr so:??

SgDuH,

die im Bescheid vom [Datum] von Ihnen getätigte Streichung der Darlehenskosten kann ich so nicht akzeptieren.

Es wird nur deshalb auf einen offiziellen Widerspruch verzichtet, das sich bei einer Anerkenntnis Ihrerseits für den aktuellen Bescheid nichts ändern würde.

Allerdings behalte ich mir für künftige Bewilligungszeiträume bzw. Bescheide ein Widerspruchsrecht speziell zu diesem Sachverhalt ausdrücklich vor.
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Re: Zustellzeiten Post

#44

Beitrag von Olivia »

Dann eben:
marsupilami hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 11:40Allerdings behalte ich mir für künftige Bewilligungszeiträume bzw. Bescheide einen Widerspruchsrecht speziell zu diesem Sachverhalt ausdrücklich vor.
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marsupilami
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Re: Zustellzeiten Post

#45

Beitrag von marsupilami »

Damit JC nicht auf dumme Gedanken kommt.
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Re: Zustellzeiten Post

#46

Beitrag von tigerlaw »

Der neue Bescheid ersetzt den alten und wird Gegenstand des Verfahrens,l Para 96 SGG!

Wenn Aurora nicht mehr beschwert ist, sollte Sie die Klage für erledigt erklären und Kostenantrag stellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Zustellzeiten Post

#47

Beitrag von Aurora »

Wie sieht es dann mit Ausgaben aus Darlehn, die in diesem BWZ getätigt wurden aus, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden?
Die Grundlage bei Rücknahme der Klage noch da oder löst sich mein Anspruch in Wohlgefallen auf, was dem JC wahrscheinlich bestens in den Kram passt?
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Re: Zustellzeiten Post

#48

Beitrag von Koelsch »

Den ersten Satz versteh ich nicht. Wenn Du im ersten BWZ zahlst, dann wird das auch dann verrechnet.
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Re: Zustellzeiten Post

#49

Beitrag von Günter »

Wenn ich dich richtig verstehe, dann wurde mit dem Geld aus dem Darlehen eine Anschaffung oder andere Betriebskosten bezahlt und in einem anderen BWZ wurde das Darlehen ganz oder teilweise getilgt.

Dann ist das Darlehen zum Zeitpunkt der Zahlung eine Einnahme und die Ausgabe sind Kosten. Und im nächsten BWZ sind die Tilgungen Kosten. Sonst würde es zu einer doppelten Kostenanrechnung führen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Zustellzeiten Post

#50

Beitrag von Olivia »

Früher ging die doopelte Kostenanrechnung.
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