ALG II Antrag droht
ALG II Antrag droht
Handelsvertreter vertreibt u.a. Produkte eines Großanbieters. Geschäft läuft insgesamt zufriedenstellend, der Teil mit dem Großanbieter "brummt".
Allein auf die dem Großanbieter in 2017 in Rechnung gestellten Provisionen waren in 2017 über € 40.000 an Umsatzsteuer an's FA abzuführen. Wurde auch brav gezahlt.
Jetzt (!) fällt dem Großanbieter auf: Huch, die vermittelten Verträge wurde von den Kunden ja gar nicht gezahlt, wir aber haben brav geliefert.
Handelsvertreter - zurück mit den Provisionen, aber zack, zack, und Handelsvertreter, Du zahlst uns auch für die von uns gelieferten Produkte.
Provisionen wurden mittlerweile zurück gezahlt, bei den Produkten weigert sich Handelsvertreter.
Auch die inzwischen ermittelnde Kripo ist davon überzeugt, das Ding konnte nur mit Hilfe von Insidern beim Großanbieter gedreht werden, sonst wäre das viel früher "aufgeflogen".
Nur - Großanbieter ist weg, damit ein Großteil des Geschäfts weggebrochen, Kasse ist leer. Erster Kontaktversuch beim JC erbrachte: "Was, bei den Umsätzen/Gewinnen in 2017 willst Du ALG II? Vergiss es. Provisionen zurückgezahlt, Dein Privatvergnügen, dazu lag kein Urteil eines Gerichts vor."
Ich befürchte, da kommt noch Arbeit auf mich zu.
Allein auf die dem Großanbieter in 2017 in Rechnung gestellten Provisionen waren in 2017 über € 40.000 an Umsatzsteuer an's FA abzuführen. Wurde auch brav gezahlt.
Jetzt (!) fällt dem Großanbieter auf: Huch, die vermittelten Verträge wurde von den Kunden ja gar nicht gezahlt, wir aber haben brav geliefert.
Handelsvertreter - zurück mit den Provisionen, aber zack, zack, und Handelsvertreter, Du zahlst uns auch für die von uns gelieferten Produkte.
Provisionen wurden mittlerweile zurück gezahlt, bei den Produkten weigert sich Handelsvertreter.
Auch die inzwischen ermittelnde Kripo ist davon überzeugt, das Ding konnte nur mit Hilfe von Insidern beim Großanbieter gedreht werden, sonst wäre das viel früher "aufgeflogen".
Nur - Großanbieter ist weg, damit ein Großteil des Geschäfts weggebrochen, Kasse ist leer. Erster Kontaktversuch beim JC erbrachte: "Was, bei den Umsätzen/Gewinnen in 2017 willst Du ALG II? Vergiss es. Provisionen zurückgezahlt, Dein Privatvergnügen, dazu lag kein Urteil eines Gerichts vor."
Ich befürchte, da kommt noch Arbeit auf mich zu.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: ALG II Antrag droht
Kurzes Anschreiben über den GF senden. Sachverhalt kurz schildern.
Gem. §33 SGB X ist ihre mündliche Ablehnung meines Antrags auf ALG II ein VA, der auf Antrag schriftlich zu erfolgen hat und mit Begründung sowohl der rechtlichen Grundlagen und Ermessensausübung zu erfolgen hat. Ich erwarte Ihren schriftlichen Bescheid bis zum 28.12.2018, da ich dann sofort beim zuständigen SG Antrag auf eA stellen muss. Begründung: Taschen leer.
Sollte reichen.
Gem. §33 SGB X ist ihre mündliche Ablehnung meines Antrags auf ALG II ein VA, der auf Antrag schriftlich zu erfolgen hat und mit Begründung sowohl der rechtlichen Grundlagen und Ermessensausübung zu erfolgen hat. Ich erwarte Ihren schriftlichen Bescheid bis zum 28.12.2018, da ich dann sofort beim zuständigen SG Antrag auf eA stellen muss. Begründung: Taschen leer.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: ALG II Antrag droht
Welche Rechtsgrundlage? Soll der HV auch für den entgangenen Gewinn geradestehen?
Und was ist mit der gezahlten Umsatzsteuer? Kann man da ein Storno machen, wenn das Geschäft dann doch nicht zustande gekommen ist?Provisionen wurden mittlerweile zurück gezahlt
Das JC hat aber eine Prognoseentscheidung zu treffen. Und nicht die Vergangenheit auszuwerten.Erster Kontaktversuch beim JC erbrachte: "Was, bei den Umsätzen/Gewinnen in 2017 willst Du ALG II? Vergiss es.
Sozialwidriges Verhalten? Provisionen hätten verfressen werden müssen?Provisionen zurückgezahlt, Dein Privatvergnügen, dazu lag kein Urteil eines Gerichts vor.
Re: ALG II Antrag droht
Nee, nicht 3 Tage vor Weihnachten. Der "Fall" war gestern bei den "Anonymen" anwesend.
Nach der Erfahrung beim JC ist man derzeit nicht begeistert, da noch mal aufzuschlagen. Man versucht auch, irgendwie um die Inso herum zu kommen. Ich drück natürlich die Däumchen, dass es irgendwie klappt. Ich vermute mal, ich seh die beim nächsten Treffen wieder
Nach der Erfahrung beim JC ist man derzeit nicht begeistert, da noch mal aufzuschlagen. Man versucht auch, irgendwie um die Inso herum zu kommen. Ich drück natürlich die Däumchen, dass es irgendwie klappt. Ich vermute mal, ich seh die beim nächsten Treffen wieder
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Re: ALG II Antrag droht
Du kannst aus Betrugshandlungen kein Eigentum erlangen.
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Re: ALG II Antrag droht
Umsatzsteuer - ja kann man vermutlich zurückfordern. Wann das kommt?
Dabei aber zu berücksichtigen - darauf wies ich hin, wenn die USt. jetzt zurück kommt isses fein, kommt sie nach ALG II Antrag, sagt das JC danke.
Dabei aber zu berücksichtigen - darauf wies ich hin, wenn die USt. jetzt zurück kommt isses fein, kommt sie nach ALG II Antrag, sagt das JC danke.
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Re: ALG II Antrag droht
Richtig, wenn die USt im Leistungsbezug reinkommt, hört dieser gleich wieder auf. Kommt sie vorher, kann der Betroffene Schulden tilgen und das Schonvermögen nochmal auffüllen, bevor er ein weiteres Stelldichein beim JC hat.
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Re: ALG II Antrag droht
Seine Ausgangsrechnung (für die Provision) wurde bezahlt. Damit hat er dann die ausgewiesene Umsatzsteuer erhalten.
Die erhaltene Umsatzsteuer hat er ans Finanzamt abgeführt. Fertig.
Er zahlt die Provision zurück und damit doch auch den Steuerbetrag (USt 19%). Somit müsste er doch bei der Umsatzsteuervoranmeldung in gleicher Höhe die Vorsteuer einbehalten. Zack, schon hat er die Steuer zurück. Oder?
Die erhaltene Umsatzsteuer hat er ans Finanzamt abgeführt. Fertig.
Er zahlt die Provision zurück und damit doch auch den Steuerbetrag (USt 19%). Somit müsste er doch bei der Umsatzsteuervoranmeldung in gleicher Höhe die Vorsteuer einbehalten. Zack, schon hat er die Steuer zurück. Oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: ALG II Antrag droht
Im Prinzip richtig, nur wann bekommt er die USt. zurück? Das geht nicht über die normale USt.-Voranmeldung, das hat ihm sein FA bereits "freundlich" mitgeteilt.
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Re: ALG II Antrag droht
Kann ihm das FA den Termin denn mitteilen? Wenn die schon wissen, das es auf die eine Art nicht geht, müssten die doch eine andere kennen, die funktioniert. Und dann auch einen Termin nennen können, oder?
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Re: ALG II Antrag droht
In der UST-Voanmeldung gibt es doch eine Korrekturspalte und die Möglchkeit, Belege dazu einreichen.
Dem Gefühl nach wird es da aber keinerlei Rückzahlung geben, sondern das wird auf ein Gerichtsverfahren am Finanzgericht hinauslaufen. Das wird teuer!
Dem Gefühl nach wird es da aber keinerlei Rückzahlung geben, sondern das wird auf ein Gerichtsverfahren am Finanzgericht hinauslaufen. Das wird teuer!
Re: ALG II Antrag droht
So wurde das auch beim Gesprächskreis "zart" angedeutet, und der "Deuter" ist Finanzbeamter in einer USt.-Abteilung.
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