Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
@ Olivia: wie Günter.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Abgabe des Schreibens nur gegen Empfangsbestätigung (Stempel) und vorab per Fax.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Eines von beiden sollte erstmal reichen!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Ich bin es noch einmal...
Die besagten 50€ sind heute auf unser Konto eingegangen,die Verwaltung hat es als Aufwandsvergütung von 2018 deklariert.
Ich werde die Meldung morgen fertig machen und dann an das Jobcenter Faxen.
Die besagten 50€ sind heute auf unser Konto eingegangen,die Verwaltung hat es als Aufwandsvergütung von 2018 deklariert.
Ich werde die Meldung morgen fertig machen und dann an das Jobcenter Faxen.
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Ich würde das mit folgenden Text machen...
Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Was haltet ihr davon wenn ich das so mache???
Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Was haltet ihr davon wenn ich das so mache???
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Schreib nicht Einnahme sonder Aufwandsentschädigung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Aufwandsvergütung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Aufwandsvergütung für das Jahr 2018 in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich die einmalige Zahlung auch noch am Donnerstag den 31.1.19 mitteilen so das die Leistung für Februar noch gesichert ist oder soll ich das schon jetzt machen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Aufwandsvergütung für das Jahr 2018 in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich die einmalige Zahlung auch noch am Donnerstag den 31.1.19 mitteilen so das die Leistung für Februar noch gesichert ist oder soll ich das schon jetzt machen?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Ende Januar sollte reichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
... Und schreib nicht "Aufwandsvergütung" sondern "Aufwandsentschädigung".
Lass die gar nicht erst auf dumme Gedanken kommen!
Lass die gar nicht erst auf dumme Gedanken kommen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
@tigerlaw... das mit der Aufwandsvergütung habe ich nur so geschrieben weil es so auf dem Kontoauszug steht.
Also kann ich ruhig Aufwandsentschädigung schreiben statt Aufwandsvergütung?
Also kann ich ruhig Aufwandsentschädigung schreiben statt Aufwandsvergütung?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Dann aber als Betreff auch nicht "Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat"
Ich würde schreiben:
Ich würde schreiben:
An das JC Entenhausen
Meldung eines Zahlungseingangs
SgDuH,
Hiermit teile ich ihnen den einmaligen Zugang in Höhe von 50 Euro mit.
Diese sind als Aufwandsentschädigung für meine ganzjährige ehrenamtliche Funktion als Verwaltungsbeirat in 2018 gedacht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
marsupilami hat geschrieben: ↑Do 24. Jan 2019, 09:25 Dann aber als Betreff auch nicht "Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat"
Ich würde schreiben:
An das JC Entenhausen
Meldung eines Zahlungseingangs
SgDuH,
Hiermit teile ich ihnen den einmaligen Zugang in Höhe von 50 Euro mit.
Diese sind als Aufwandsentschädigung für meine ganzjährige ehrenamtliche Funktion als Verwaltungsbeirat in 2018 gedacht.
das liest sich gut @Marsu. Danke.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Noch was vergessen:
Unten dranhängen:
Anlage:
Kontoauszug
Einen entsprechenden Kontoauszug kopieren, alles bis auf diesen Geldeingang schwärzen und mitschicken.
Nein, den Namen der Bank nicht schwärzen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Als pauschale Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verwaltungsbeirats sind jährlich 100 Euro pro Person angemessen.
Quelle: AG München, Urteil vom 01.02.2017, Az. 481 C 15463/16 WEG
Da der TE selbst Wohnungseigentümer ist, also i. d. R. auch seine eigenen Interessen als Eigentümer im Blick hat, wird sich zeigen, wie das Jobcenter im Rahmen des § 11 b SGB II die "Aufwandsvergütung" resp. "Aufwandsentschädigung" wertet.
Quelle: AG München, Urteil vom 01.02.2017, Az. 481 C 15463/16 WEG
Da der TE selbst Wohnungseigentümer ist, also i. d. R. auch seine eigenen Interessen als Eigentümer im Blick hat, wird sich zeigen, wie das Jobcenter im Rahmen des § 11 b SGB II die "Aufwandsvergütung" resp. "Aufwandsentschädigung" wertet.
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
An das JC Entenhausen
Meldung eines Zahlungseingangs
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich ihnen den einmaligen Zugang in Höhe von 50 Euro mit.
Diese sind als Aufwandsentschädigung für meine ganzjährige ehrenamtliche Funktion als Verwaltungsbeirat in 2018 gedacht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Kontoauszug
So würde ich es dem Jobcenter zukommen lassen.
@friys... das werden wir dann ja sehen in wie fern das Jobcenter mit der Einnahme von 50€ verfährt, auf sämtliche Eventualitäten bin ich eingestellt und scheue auch nicht den Weg zum Sozialgericht.
Meldung eines Zahlungseingangs
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich ihnen den einmaligen Zugang in Höhe von 50 Euro mit.
Diese sind als Aufwandsentschädigung für meine ganzjährige ehrenamtliche Funktion als Verwaltungsbeirat in 2018 gedacht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Kontoauszug
So würde ich es dem Jobcenter zukommen lassen.
@friys... das werden wir dann ja sehen in wie fern das Jobcenter mit der Einnahme von 50€ verfährt, auf sämtliche Eventualitäten bin ich eingestellt und scheue auch nicht den Weg zum Sozialgericht.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft
Klar, würd' ich auch. Das JC könnt' die gleichen Gedanken hegen - koscht ja nix!
Der Widerspruch ist in dieser Angelegenheit fix geschrieben, ebenso die Klage. Die Mitarbeiter der JC-Rechtsbehelfsstelle werden sich auch nicht grämen, geht ihnen doch die Arbeit nicht aus - und sichert somit den Arbeitsplatz.