Übernahme alter Daten erlaubt?
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Übernahme alter Daten erlaubt?
Hallo zusammen,
da ich mehrere Monate aus dem Bezug raus war, habe ich einen Neuantrag gestellt.
Dabei habe ich keine Daten wie Telefonnummer, Mobilnummer oder Emailadresse angeben. Aus gutem Grund...
Jetzt bekomme ich Post vom JC, darin sind zwei meiner Telefonnummern aufgeführt. Ein paar Tage später bekam ich eine Email aus dem JC.
Wie kann das sein? Darf das JC solche Daten aus einem alten Antrag übernehmen? Was wäre denn, wenn ich die Emailadresse nicht mehr habe? Oder noch schlimmer, jemand anderes nutzt diese Emailadresse...
Vielleicht bin ich hypersensibel, aber irgendwie kann ich nicht glauben, das dies legal ist!?
da ich mehrere Monate aus dem Bezug raus war, habe ich einen Neuantrag gestellt.
Dabei habe ich keine Daten wie Telefonnummer, Mobilnummer oder Emailadresse angeben. Aus gutem Grund...
Jetzt bekomme ich Post vom JC, darin sind zwei meiner Telefonnummern aufgeführt. Ein paar Tage später bekam ich eine Email aus dem JC.
Wie kann das sein? Darf das JC solche Daten aus einem alten Antrag übernehmen? Was wäre denn, wenn ich die Emailadresse nicht mehr habe? Oder noch schlimmer, jemand anderes nutzt diese Emailadresse...
Vielleicht bin ich hypersensibel, aber irgendwie kann ich nicht glauben, das dies legal ist!?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Das Jobcenter speichert die Daten über einen längeren Zeitraum.
Du hast die Möglichkeit einen Löschungsantrag für Telefonnummer und e-mail Adresse zu stellen.
Wenn das Jobcenter was möchte ist der Postweg ausreichend.
Du hast die Möglichkeit einen Löschungsantrag für Telefonnummer und e-mail Adresse zu stellen.
Wenn das Jobcenter was möchte ist der Postweg ausreichend.
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Mag ja sein, dass sie die Daten längere Zeit speichern. Aber was gibt ihnen das Recht, diese Daten "heute" zu nutzen?
Löschantrag = 2-Zeiler ans JC?
Löschantrag = 2-Zeiler ans JC?
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Das sollte ausreichen...
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)
Sehr geehrter Damen und Herren
der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:
Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.
So fern ich diese Angaben damals freiwillig gemacht habe, habe ich meine
Meinung in dieser Angelegenheit geändert und wünsche demnach nur noch schriftlich kontaktiert zu werden.
Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich bis zum X.X.2018 einen entsprechenden Nachweis.
Mit freundlichen Grüßen
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)
Sehr geehrter Damen und Herren
der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:
Telefon- und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.
So fern ich diese Angaben damals freiwillig gemacht habe, habe ich meine
Meinung in dieser Angelegenheit geändert und wünsche demnach nur noch schriftlich kontaktiert zu werden.
Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich bis zum X.X.2018 einen entsprechenden Nachweis.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Richtig - 2 Zeiler
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Vielen, vielen Dank! (Ich muss wohl noch deutlich ruhiger und souveräner werden. Aber irgendwie gehe ich bei JC-Themen richtig ab...)
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- marsupilami
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Der Vorschlag von schimmy ist schön ausgefeilt, könnte ich nicht besser.
Nur im letzten Satz, das Datum, da muss latürnich 2019 rein.
2018 würde das JC völlig überfordern!
Nur im letzten Satz, das Datum, da muss latürnich 2019 rein.
2018 würde das JC völlig überfordern!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Ich wollte auch schon maulen, wieso ich keinen aktuellen Vorschlag bekomme...
Nee, ich bin immer wieder froh über jede Hilfe, auch wenn sie nicht top aktuell ist.
:-)
Nee, ich bin immer wieder froh über jede Hilfe, auch wenn sie nicht top aktuell ist.
:-)
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
Private Telefon- und E-Mail-Adressen lassen sich wie o. e. beim JC recht "einfach" entfernen.
Aber gilt das auch für jedermann zugängliche betriebliche Kommunikationsdaten wie Mobil-, Tel-, Faxnummern, Webadresse mit Impressum, des selbstständigen ALG-II-Aufstockers auf seinem Transporter (Kastenwagen als Werkstattwagen)?
Aber gilt das auch für jedermann zugängliche betriebliche Kommunikationsdaten wie Mobil-, Tel-, Faxnummern, Webadresse mit Impressum, des selbstständigen ALG-II-Aufstockers auf seinem Transporter (Kastenwagen als Werkstattwagen)?
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Re: Übernahme alter Daten erlaubt?
#9
Da in diesem Fall der Selbständige ein Einzelunternehmer ist, gelten die gleichen Datenschutzrichtlinien, wie bei jeder Privatperson.
Insbesondere die Nutzung von jedermann zugänglichen "Betriebs"-Tel.-Nummern und Emailadressen halte ich für sehr gewagt. Denn, wer sagt denn, dass nur der ALGler diese Emails liest und dort ans Telefon geht? Noch besser, der ALGler nimmt einen Anruf über Freisprechanlage an, während ein Kunde mit im Fahrzeug sitzt. ALGler rechnet ja nicht mit einem Anuf des JCs.
Ich wüsste nicht, dass das JC sich seine Kommunikationsdaten aus dem Telefonbuch raussuchen darf.
Wenn ich einmal Daten beim JC eingereicht habe, kann das JC nicht davon ausgehen, dass diese Daten ewig gültig sind.
Die Nutzung von Daten, aus einem "alten" BWZ in einem neuen BWZ nach einer Bezugspause, halte ich für sehr gewagt. Zumal, wenn im aktuellen Antrag keine dieser Daten genannt wurden.
Insbesondere die Nutzung der Emailadresse wäre beinahe "in die Hose gegangen", da die Domain zum Verkauf angeboten wurde.
Da in diesem Fall der Selbständige ein Einzelunternehmer ist, gelten die gleichen Datenschutzrichtlinien, wie bei jeder Privatperson.
Insbesondere die Nutzung von jedermann zugänglichen "Betriebs"-Tel.-Nummern und Emailadressen halte ich für sehr gewagt. Denn, wer sagt denn, dass nur der ALGler diese Emails liest und dort ans Telefon geht? Noch besser, der ALGler nimmt einen Anruf über Freisprechanlage an, während ein Kunde mit im Fahrzeug sitzt. ALGler rechnet ja nicht mit einem Anuf des JCs.
Ich wüsste nicht, dass das JC sich seine Kommunikationsdaten aus dem Telefonbuch raussuchen darf.
Wenn ich einmal Daten beim JC eingereicht habe, kann das JC nicht davon ausgehen, dass diese Daten ewig gültig sind.
Die Nutzung von Daten, aus einem "alten" BWZ in einem neuen BWZ nach einer Bezugspause, halte ich für sehr gewagt. Zumal, wenn im aktuellen Antrag keine dieser Daten genannt wurden.
Insbesondere die Nutzung der Emailadresse wäre beinahe "in die Hose gegangen", da die Domain zum Verkauf angeboten wurde.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.