Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

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Tester
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Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#1

Beitrag von Tester »

Moin moin,

ein Schuldner einigt sich mit dem Inkasso des Gläubigers auf eine Vergleichszahlung. Inkasso schickt schreiben mit dem durchgestrichenen Vollstreckungsbescheid und einem Schreiben "zum Aktenzeichen (des Inkassos) XY bestehen keine Forderungen mehr".

Nach einiger Zeit wird festgestellt, dass noch eine Kontopfändung auf dem Konto ist zu diesem Vollstreckungstitel. Es wird an das Vollstreckungsgericht geschrieben, man möge doch den Beschluss aufheben, mit Anlage des Schreiben des Inkassos.

Antwort: geht nicht, da die Voraussetzungen des § 843 ZPO nicht vorliegen würden. :1:

was nu?
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Günter
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#2

Beitrag von Günter »

Böse Falle, denn man hat sich mit dem Inkasso und nicht mit dem Gläubiger geeinigt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#3

Beitrag von Koelsch »

Inkasso ist nicht der Gläubiger, ich glaube, das ist der Casus Knacktus hier.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#4

Beitrag von marsupilami »

Könnte es sein, dass zwar Inkasso keine Forderungen mehr hat, aber ein entsprechendes schriftliches Dokument des ursprünglichen Gläubigers fehlt?
Bzw. auch der Beleg für die Benachrichtigung an den ursprünglichen Gläubiger (Drittgläubiger)

Denn in den Kommentaren ist immer von einem Drittgläubiger die Rede.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 11153.html

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 32869.html
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#5

Beitrag von tigerlaw »

Anderer Ansatzpunkt: Welche Befugnis hatte der Inkasso-Dienstleister? Lass Dir mal die Inkassovollmacht vorlegen! Und wenn in der Vollmacht steht, dass auch ERklärungen für den Auftraggeber abgegeben werden können - bingo!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Tester
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#6

Beitrag von Tester »

Mit dem Gläubiger wurde sich hin und her gestritten, die haben dann irgendwann mal durch Einschaltung diverser Leiter einem Vergleich zugestimmt, jedoch auf das Inkasso verwiesen, da dorthin abgetreten. Inkasso hatte dem Vergleich zugestimmt.

Und nu, wie bekommt man die Pfändung vom Konto gestrichen? Es wurde ja nix gepfändet, jedoch aufgrund des eingetragenen Pfändungstitels wurde eine Auszahlung verweigert trotz Deckung, da über P-Schutz.
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tigerlaw
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#7

Beitrag von tigerlaw »

Ja, dann noch mal beim Inkasso nachfragen. Wenn der Inkasso die Befugnis zu Erklärungen hatte, dann war die Titelquittierung auch für den Gläubiger wirksam!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#8

Beitrag von Günter »

Liegt ein Schreiben vor, dass das Inkasso der Eigentümer der Forderung ist? Damm muss man das an das Gericht schicken und entsprechend mitteilen.

Laut beiliegenden Schreiben des Ursprungsgläubigers ist das Inkasso Eigentümer der Forderung. Der Eigentümer hat mitgeteilt alle aus dem Titel ...... resultierenden Verpflichtungen sind erledigt, damit ist die Pfändung rechtswidrig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tester
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#9

Beitrag von Tester »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:18 Anderer Ansatzpunkt: Welche Befugnis hatte der Inkasso-Dienstleister? Lass Dir mal die Inkassovollmacht vorlegen! Und wenn in der Vollmacht steht, dass auch ERklärungen für den Auftraggeber abgegeben werden können - bingo!
Also heißt das jetzt:

"Hallo Inkasso bitte um Verzichtserklärung zu AK AG Hagen XY sowie Ihrer Inkassovollmacht für Versicherung XY"?
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Koelsch
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#10

Beitrag von Koelsch »

So isses wohl
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#11

Beitrag von marsupilami »

So ungefähr.
Wenn das Vollstreckungsgericht anhand entsprechender Unterlagen bzw. Erklärungen feststellen kann: ja, ALLE verzichten, ALLE entsprechenden Erklärungen liegen schriftlich vor, dann sollte das so laufen.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#12

Beitrag von tigerlaw »

Tester hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:26
tigerlaw hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:18 Anderer Ansatzpunkt: Welche Befugnis hatte der Inkasso-Dienstleister? Lass Dir mal die Inkassovollmacht vorlegen! Und wenn in der Vollmacht steht, dass auch ERklärungen für den Auftraggeber abgegeben werden können - bingo!
Also heißt das jetzt:

"Hallo Inkasso bitte um Verzichtserklärung zu AK AG Hagen XY sowie Ihrer Inkassovollmacht für Versicherung XY"?
Nein, sondern
Hallo Inkasso, zeige mir bitte doch mal den Auftrag des Gläubigers an Dich!
Was Günter meinte:
Günter hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:26 Liegt ein Schreiben vor, dass das Inkasso der Eigentümer der Forderung ist? Damm muss man das an das Gericht schicken und entsprechend mitteilen.

Laut beiliegenden Schreiben des Ursprungsgläubigers ist das Inkasso Eigentümer der Forderung. Der Eigentümer hat mitgeteilt alle aus dem Titel ...... resultierenden Verpflichtungen sind erledigt, damit ist die Pfändung rechtswidrig.
wäre nur dann zutreffend, wenn die Forderung verkauft wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass ein förmlicher Verkauf seltener eintritt als ein schlichter Auftrag zum Einzug. Und dann bedarf es der Klärung, ob der Inkasso im Außenverhältnis befugt war, mit Wirkung für den Gläubiger Erklärungen abzugeben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#13

Beitrag von Pegasus »

Aus unseren Bekanntenkreis wissen wir, das mehrere Sparkassen ihre Forderungen an Inkasso-Unternehmen verticken. Somit waren die Inkasso-Unternehmen Eigentümer der Forderungen. Das hilft hier nicht weiter und ist nur ne Info.
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#14

Beitrag von Tester »

Vielen Dank für Eure Antworten. Das Inkasso hat nochmals eine Vollmacht zugeschickt (oh Wunder) und das wurde der Bank einfach übermittelt, mit dem Wunsch die Pfändung rauszunehmen. Antwort blieb bisher aus.
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friys
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Re: Zwangsvollstreckung - Vergleich - Pfändungsbeschluss

#15

Beitrag von friys »

01.04.2019 | 44 Min. | UT | Verfügbar bis 01.04.2020 | Quelle: Das Erste
Die Story im Ersten: Milliardengeschäft Inkasso
Rund fünf Milliarden Euro setzt die Inkasso-Industrie in Deutschland jährlich um, Tendenz steigend. Schon heute sind knapp sieben Millionen Deutsche überschuldet: jeder zehnte Erwachsene.

Quelle > https://classic.ardmediathek.de/tv/Repo ... d=61669660
... feat. Harald Thomé von Tacheles e.V., Wuppertal


Mediathek (verschiendene .mp4-Qualitäten) > https://mediathekviewweb.de/#query=Die% ... %20Inkasso
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