Studienabbruch - Kindergeld

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Koelsch
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Studienabbruch - Kindergeld

#1

Beitrag von Koelsch »

U 25 muss wegen langer Krankheit Studium abbrechen. Wird in dem Fall weiter KG gezahlt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#2

Beitrag von angel6364 »

Das Thema "Studienabbruch und Kindergeld" muss Dir übrigens kein Kopfzerbrechen bereiten. Zwar musst Du der Kindergeldstelle melden, dass Du Dein Studium abgebrochen hast. Dein Anspruch bleibt aber weiter bestehen, falls Du unter 25 Jahre alt bist und nach dem Studienabbruch eine andere Ausbildung beginnst. Außerdem steht Dir auch für eine insgesamt viermonatige Übergangszeit zwischen Studienabbruch und Ausbildung Kindergeld zu. Beginnst Du nach Deinem Studienabbruch hingegen keine weitere Ausbildung, verlierst Du Deinen Anspruch auf Kindergeld.
Aus diesem Ratgeber für Studenten: https://www.mystipendium.de/studium/studienabbruch
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#3

Beitrag von Koelsch »

Ja danke, das kenn ich. Aber wir haben hier den Fall, jetzt ist der Studienabbrecher 23 Studienabbruch war 2016 und seit dem krank/AU.

KG wird nicht gezahlt, wohl nach der oben genannten Regelung. Nur was ist, wenn man zwar "ausbilden möchte" aber nicht "ausbilden kann"?
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angel6364
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#4

Beitrag von angel6364 »

Wenn das analog zur betrieblichen Ausbildung geht, wovon ich ausgehe: Bei uns wurde KG weiter gezahlt, weil die Tochter ja trotz langer Krankheit offiziell noch Auszubildende war. Wäre der Ausbildungsvertrag aufgelöst worden, hätte die Familienkasse die Zahlung eingestellt, Krankheit hin oder her. So war die telefonische Auskunft, die ich damals von der Familienkasse bekommen hab.
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute das auch und finde es Sch....

wie in unserem sozialen System :ironiea: nicht unüblich, fällt der Kranke durch's Raster
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tigerlaw
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#6

Beitrag von tigerlaw »

... ist aber nun mal so.

Jaaa, ich bin der Rechtspositivist, aber schon von Berufs wegen ...

Und ich bin sehr "strukturverhaftet":

Grundsätzlich gilt: Bei Kindern U18 sollen die Eltern (etwas) entlastet werden. Selbst wenn Kind toll verdient, wird unwiderleglich vorausgesetzt, dass Kosten bei den Eltern anfallen).

Danach fällt das KG grundsätzlich weg. Wenn es aber bestimmte Voraussetzungen gibt, wird eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht.

Nur, wenn die (formalen) Voraussetzungen wegfallen, dann gibt es eben die Ausnahme nicht mehr.

Das war ja auch bei der Lütten von Angel so: Sie war zwar krank, aber immer noch formell Auszubildende.

Und wenn die Familie im SGB-II-Bezug stehen sollte, ist es ja bekanntlich ein Nullsummenspiel: Da vorrangige Ansprüche nicht bestehen, wird auch keine Anrechnung vorgenommen, es hat also (praktisch, bis auf ggf. die Versicherungspauschale) keine Auswirkungen.

Im konkreten Fall: Wenn Student/in noch immatrikuliert ist, dürfte KG noch gezahlt werden. Was aber passiert, wenn man förmlich wegen Krankheit beurlaubt wird, das weiß ich i.M. auch nicht
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#7

Beitrag von Koelsch »

Hatte ich mir leider schon gedacht. U25 scheint wohl nicht mehr in Ausbildung zu sein. Ist alles noch sehr früh, bin da noch in der "Fragephase", hab also nur sehr wenig bisher.
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#8

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hab was mehr an "Klarheit".

Es hat keinen Studienabbruch gegeben. Nach dem Abi kam leider "nahtlos" die Krankheit, die bis heute eben vorliegt.

Und damit ist m.E. KG Anspruch gegeben nach § 62 EStG, § 63 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG.

Also auf in den Kampf
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tigerlaw
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#9

Beitrag von tigerlaw »

Wobei ich Mandanten dann immer gerne sage, dass ich keinem wünsche, auf dieser Grundlage KG-berechtigt zu sein ...
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#10

Beitrag von Koelsch »

Klar ist das nicht toll - da kommt aber noch mehr. KV weiß natürlich, dass U25 dauerhaft krank ist, trotzdem "zwingt" KV die alleinerziehende Mutter, U25 aus der KV Familienversicherung zu nehmen und freiwillig gesetzlich zu versichern. Irgendeine Beratung, dass es da Ausnahmen gibt (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V) hat es natürlich nicht gegeben.
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke hier kurze und schmerzlose Anträge zu stellen. Bitte meckern
Kathrin E. Ü-Anträge.doc
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Günter
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#12

Beitrag von Günter »

Mir scheint es ok zu sein, aber wie ich marsu kenne ...... :8:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#13

Beitrag von marsupilami »

Kann im Prinzip so raus.

Ich hab rein aus Gewohnheit und als kleine Fingerübung dranrumgefummelt.
2019_03_16 Kathrin E. Ü-Anträge.docx
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#14

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 10:10 Mir scheint es ok zu sein, aber wie ich marsu kenne ...... :8:
:lachen1: :totlach:

Ich nehm's als Kompliment.
Außerdem hab' einen Ruf zu verteidigen.
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Koelsch
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#15

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 10:12 Kann im Prinzip so raus.

Ich hab rein aus Gewohnheit und als kleine Fingerübung dranrumgefummelt.

2019_03_16 Kathrin E. Ü-Anträge.docx
So schlag ich's vor
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Günter
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#16

Beitrag von Günter »

An beide Anträge würde ich noch den Satz hängen:

Aus dem Urteil BSG vom 2. August 2018 – III ZR 466/16 ergibt sich ein "Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch".

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&Blank=1
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#17

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Sa 16. Mär 2019, 10:41 An beide Anträge würde ich noch den Satz hängen:

Aus dem Urteil BSG vom 2. August 2018 – III ZR 466/16 ergibt sich ein "Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch".

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&Blank=1
Ich würde etwas anders formulieren:
Der BGH hat in seinem Urteil vom 2. August 2018 – III ZR 466/16 - hervorgehoben, dass es bei Fällen mit offenkundig kompliziertem Sachverhalt für die angegangene Behörde geboten ist, den Bürger umfassend zu beraten und ihm ggf. auch dringend zu raten, sich an andere Sozialleistungsträger weiterzuwenden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung könne zu Schadensersatzansprüchen gegen die Behörde führen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#18

Beitrag von marsupilami »

Jep, das klingt gut.
Vor allem der letzte Satz!
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Günter
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#19

Beitrag von Günter »

Doppeljep!
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Re: Studienabbruch - Kindergeld

#20

Beitrag von Koelsch »

Noch angehängt, merci vielmals
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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