Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ich wusste nicht, dass der TE über eine Dauerauslandsarbeitserlaubnis als Grenzgänger verfügt.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Dauerauslandserlaubnis ?
Was soll das sein ?
Der TE kann selbstverständlich jeden sonntag abend nach Frankreich fahren, dort arbeiten und kommt am Freitag wieder zurück.
Er behält so trotzdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE.
Er kann auch für mehrere Monate da rüber fahrendort arbeiten und bleibt im Leistungsbezug.
Was soll das sein ?
Der TE kann selbstverständlich jeden sonntag abend nach Frankreich fahren, dort arbeiten und kommt am Freitag wieder zurück.
Er behält so trotzdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE.
Er kann auch für mehrere Monate da rüber fahrendort arbeiten und bleibt im Leistungsbezug.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Jein. Ich kann schon mehrere Tage im Monat dort arbeiten. Aber nicht unbegrenzt. Das ist unterschiedlich geregelt und hat nichts mit dem JC zu tun.der ratlose hat geschrieben: ↑Sa 4. Mai 2019, 20:33 Dauerauslandserlaubnis ?
Was soll das sein ?
Der TE kann selbstverständlich jeden sonntag abend nach Frankreich fahren, dort arbeiten und kommt am Freitag wieder zurück.
Er behält so trotzdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE.
Er kann auch für mehrere Monate da rüber fahrendort arbeiten und bleibt im Leistungsbezug.
Beispiel Belgien: da benötige ich u.a. den Meldenachweis "Limosa". Darin ist die Baustelle und die geplante Einsatzzeit aufgeführt. Hier darf ich, glaube ich, maximal 30 Tage am Stück arbeiten. Ob ich pendel oder nicht, ist auch anzugeben...
Aufs JC bezogen;
Ich persönlich werde nicht so lange im Ausland arbeiten, dass ich wegen des Aufenthaltsortes Probleme mit dem JC bekomme.
Aber, sobald ich mehr als drei Tage im Ausland arbeite, erhalte ich für den betreffenden Monat sowieso keine Leistungen. Da ich dann keinen Leistungsanspruch mehr habe.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Hat das Jobcenter das so verkündet, oder wurde in beiderseitigem Einvernehmen in der EGV auf etwa darüber hinaus gehende Rechte verzichtet, oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 5. Mai 2019, 11:59 sobald ich mehr als drei Tage im Ausland arbeite, erhalte ich für den betreffenden Monat sowieso keine Leistungen. Da ich dann keinen Leistungsanspruch mehr habe
Ich befürchte, dass das Jobcenter bei Ortsabwesenheit für die letzten zwei Wochen des BWZ die Leistungen zumindest teilweise einstellt. Jedenfalls dann, wenn niemand zum Termin kommt, der in den letzten zwei Wochen liegt.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Mich würden da mal die Rechtsgrundlagen interessieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Oli, die Leistung für den laufenden Monat wird am Letzten(Banktag) des Vormonats für den ganzen Monat gezahlt. Wen interessiert die gesetzwidrige von die vermutete Leistungseinstellung?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Betrachte es mal aus Unternehmersicht. Der Erlös von vier Auslands-Arbeitstagen reicht aus, die BG min. einen Monat aus dem Leistungsanspruch zu holen.Olivia hat geschrieben: ↑So 5. Mai 2019, 12:35Hat das Jobcenter das so verkündet, oder wurde in beiderseitigem Einvernehmen in der EGV auf etwa darüber hinaus gehende Rechte verzichtet, oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 5. Mai 2019, 11:59 sobald ich mehr als drei Tage im Ausland arbeite, erhalte ich für den betreffenden Monat sowieso keine Leistungen. Da ich dann keinen Leistungsanspruch mehr habe
Ich befürchte, dass das Jobcenter bei Ortsabwesenheit für die letzten zwei Wochen des BWZ die Leistungen zumindest teilweise einstellt. Jedenfalls dann, wenn niemand zum Termin kommt, der in den letzten zwei Wochen liegt.
Es gibt keine EGV.
Bis zum Ende des BWZ werden, von unserer Seite, keine Termine beim JC wahrgenommen. Wozu auch? Es würde uns nicht helfen. Und was soll das JC in den letzten Wochen auch noch groß reissen, dass es nicht schon in den letzten Monaten hätte reissen können.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ich verstehe das jetzt nicht.
Ich pendle jetzt schon immer als "Harzer" zwischen Deutschland und dem Ausland.
Und es ist leistungsrechtlich kein Problem.
So hatte ich fast 5 Jahre meinen Betrieb in Belgien und bin wöchentlich gependelt.
Deswegen hatte ich aber doch trotzdem meinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE behalten.
Wie bereits gesagt,auch mehrmonatige Auslandsaufenthalte aus arbeitstechnischen Gründen mindern nicht den Leistungsanspruch nach dem SGB II.
Ich pendle jetzt schon immer als "Harzer" zwischen Deutschland und dem Ausland.
Und es ist leistungsrechtlich kein Problem.
So hatte ich fast 5 Jahre meinen Betrieb in Belgien und bin wöchentlich gependelt.
Deswegen hatte ich aber doch trotzdem meinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE behalten.
Wie bereits gesagt,auch mehrmonatige Auslandsaufenthalte aus arbeitstechnischen Gründen mindern nicht den Leistungsanspruch nach dem SGB II.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Hat der Betrieb Gewinne erzielt oder besteht Leistungsbezug aufgrund der BG-Eigenart?
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Jep, und die Gewinne werden/wurden immer als Unterhalt für die Kids abgeführt.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Dann sollte das JC doch eigentlich überhaupt keine Probleme machen. Verstehe ich nicht.