Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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kleinchaos
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#26

Beitrag von kleinchaos »

Leistungsfähigkeit hin oder her, wenn man neu arbeitslos wird, muss man 6 Monate lang den alten Unterhalt zahlen bevor man eine Abänderungsklage einreichen kann. Und schon ist man ganz fix ALG2-bedürftig und der Unterhalt muss erstmal anerkannt werden.
Allerdings ist der ja nur vom Erwerbseinkommen abzusetzen. Also wieder Max gemacht.

Tatsächliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ist auch so ne Sache. Frag mal manche Mütter, auf wie großem Fuß sie vor der Trennung gelebt haben, wie toll die Gewinne der Firma des Mannes waren. Mit Trennung und Unterhaltszahlung rutscht die Firma nämlich ganz fix an den Rand der Pleite und für die Kinder bleibt maximal noch der Mindestunterhalt übrig.
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Olivia
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#27

Beitrag von Olivia »

Krass.
Upstocker
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#28

Beitrag von Upstocker »

Olivia hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 11:26 Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Vorgehen, dass durch Unterhaltszahlungen Hilfebedürftigkeit entsteht? Bemisst sich der Unterhalt denn nicht an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen?
Die Rechtsgrundlage ist §1603 Abs. 2 BGB. Aus diesem Recht haben die Familienrichter die Einkommensfiktion eingeführt. Es wird dann einfach so getan, als hätte man höheres Einkommen und berechnet von diesem den Unterhalt. Die Leistungsfähigkeit wird also fiktiv erhöht. Das SGBII kennt diese Fiktion nicht und diese Einkommenslücke ist dann die Eintrittskarte ins SGB II. Denn der Pflichtige hat das fiktive Einkommen ja gar nicht auf der Hand, was das Familiengericht ausgeurteilt oder das Jugendamt nach gängiger Rechtsprechung ermittelt hat. Meistens wird das gemacht, wenn Leute unter ihren beruflichen Möglichkeiten bleiben, schlechter bezahlte Jobs annehmen oder auch nur Teilzeit arbeiten. Anderen werden geldwerte Vorteile als Einkommen hinzugerechnet (Firmenwagen, kostenloses Essen, Spesengelder etc.).
Leistungsfähigkeit hin oder her, wenn man neu arbeitslos wird, muss man 6 Monate lang den alten Unterhalt zahlen bevor man eine Abänderungsklage einreichen kann. Und schon ist man ganz fix ALG2-bedürftig und der Unterhalt muss erstmal anerkannt werden.
Allerdings ist der ja nur vom Erwerbseinkommen abzusetzen. Also wieder Max gemacht.
So isses, Du mußt halt Rücklagen haben, um im Fall der Arbeitslosigkeit 6 Monate den Unterhalt weiter zu zahlen. Aber ein Gericht entscheidet ja auch nicht gleich sofort. Da muß man schon noch ein weiteres Jahr Zeit und Geld haben.

Bei mir ist es z. B. so, daß ich für 4 Kinder bezahle, aber der Titelbetrag geringer ist als mein Zahlbetrag. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung soll ich den alten Unterhalt weiter zahlen, so mein Anwalt. Das JC erkennt aber nur die betitelten Beträge an. Die Differenz zum Zahlbetrag ist mein Privatvergnügen. Statistisch werden Ausgaben für Kindesunterhalt ja auch nur als Konsumausgaben erfasst.
der ratlose
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#29

Beitrag von der ratlose »

Moin Upstocker.

jep es ist das fiktive Einkommen.
Als mich das JC mal aufgefordert hatte den Unterhalt überprüfen zu lassen ist rausgekommen das ich mehr zahlen muß. :lachen1:

Nun möchte meine Partnerin das ich 600,00 € pro Kind zahlen soll. Ach was soll ich machen da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das beim Notar zu unterschreiben.
Selbst hier im Forum sind ja alle der Meinung das eigentlich nicht leistungsfähige Unterhaltstitel unterschreiben müssen.

Das ist dann ja auch voll cool, dann kann ich immer 1800 € im Monat an die Kinder weiterschieben, um die 1000 € an die Kindesmutter für das mieten
eines Büros,Autos usw + meinem Freibetrag.
Und ich bin immer noch weiter bedürftig.
Zauberwort: fiktives Einkommen.

Jetzt müssen wir erstmal sehen wie wir das verdienen, wobei ich glaube das das demnächst geht. :pssst:

Es ist verblüffend selbst wenn man gegen sich selbst argumentiert pflichten einem alle bei, solange sie denken das man sich nur vor einem Schaden wegdrücken will bzw. sich vor Unterhaltszahlungen drücken will.
Upstocker
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#30

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben: Do 23. Mai 2019, 07:59 Nun möchte meine Partnerin das ich 600,00 € pro Kind zahlen soll. Ach was soll ich machen da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das beim Notar zu unterschreiben.
Ich würde das nicht bei einem Notar einseitig unterschreiben. Genau die einseitigen Titel sind das Problem. Lass das Jugendamt rechnen. Das ist eine staatliche Behörde. Eine Berechnung von dort wird das JC aktzeptieren müssen. Brauchst eben nur die Unterschrift von Mutti, daß das Jugendamt sie, bzw. euch beraten darf. Ansonsten muß man sich eben verurteilen lassen. Das LSG Niedersachsten hat ja letzten Herbst so eine einseitige notarielle Vereinbarung über Unterhalt platzen lassen. Auch wenn es nur über Ehegattenunterhalt war. Also Vorsicht!

Allerdings habe ich mit meinem Anwalt am Dienstag einem Termin, wir wollen genau darüber sprechen. Also über eine möglichst rechtssichere einseitige Änderungstitulierung. Der BGH ist ja der Ansicht, "rauf geht immer, runter nimmer". Man muß natürlich trotzdem auf den Grundsatz der Leistungsfähigkeit achten, damit daß JC nicht später sagen kann, das es da nicht mitgeht. Ich melde mich dann mal hier zurück, was das Ergebnis von diesem Gespräch ist.
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kleinchaos
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#31

Beitrag von kleinchaos »

Eine Anpassung nach oben, wenn sie der beruflichen Ausbildung und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt entspricht, sollte immer dirn sein. Man spart sich so eine ständige rumrechnerei wenns bei Arbeitslosigkeit mal nicht so pralle läuft. Es muss aber die Möglichkeit geben, bei Arbeitslosigkeit entsprechend flexibel nach unten korrigieren zu können, ohne gleich neue Klagen lostreten zu müssen-
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#32

Beitrag von Upstocker »

kleinchaos hat geschrieben: Do 23. Mai 2019, 13:03 Es muss aber die Möglichkeit geben, bei Arbeitslosigkeit entsprechend flexibel nach unten korrigieren zu können, ohne gleich neue Klagen lostreten zu müssen-
Ohne zynisch sein zu wollen, aber darum wollen die Richter ja, daß man erst mal 6 Monate lang einen neuen Job sucht. Und erst dann auf Heraubsetzung klagt, wenn man keinen findet. Wenn man nicht gerade auf dem Geld sitzt wie ein Vater ein paar Foren weiter, der 4.000 euro mtl. mit Mieteinahmen verdient, wird das halt zum Problem. Ein halbes Jahr ist den Richtern wohl flexibel genug. Weil es faktisch keine Lobby und keine "Väterbewegung" gibt, wo alle an einem Strang ziehen, wird sich an der Stelle auch nichts ändern. Was sich geändert hat, ist die Haltung der Sozialgerichte und Jobcenter zu der Absetzungsmöglichkeit der titulierten Beträge. Die merken mittlerweile halt auch, daß das Geld der Väter, was die Familienrichter so großzügig verteilen, in der Realität kaum zu verdienen ist und wehren sich gegen den sozialrechtlichen Regreß über die Absetzungsmöglichkeit.
der ratlose
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#33

Beitrag von der ratlose »

Natürlich werde ich zu erst das Aufforderungschreiben der Kindesmutter an das JC weiterleiten mit der Bitte ,das sie mich im Rahmen ihrer Informations und Beratungspflicht beraten und mich ggfs. finanziell unterstützen wenn ich verklagt werde.

Ich kann es mir nicht leisten so ein Verfahren zu verlieren und ich würde definitiv verlieren, und müsste dann wenn da vom JC nichts kommt das Kostengünstigste wählen. Also Notar.

Das zuständige Jugendamt wie auch das Gericht sitzen im Ausland, die schlachten mich sofort wenn ich da wieder Unterlagen vorlege das mein JC nicht möchte das ich arbeite.

Ich gebe mal ein Beispiel vor.
Bewerbung bei einer Behörde.Observationen. Mehrere Bewerbungsrunden durchlaufen, als das JC ausrechnet das ich trotz meines Gehalts immer noch aufstockende Leistungen bekommen würde.
Und schon kommt Post vom Chef der Arbeitsvermittler das ich ja bedenken möchte das ich jedesmal wenn ich bei einer Observation den zeit und ortsnahen Bereich verlassen würde, ihm dies sofort mitteilen müsste wo ich bin und warum ich dort bin, mir von ihm eine Erlaubnis einholen müsste, und selbst eine auswärtige Übernachtung von ihm absegnen lassen müsste.
Rücksprache mit der Behörde, die meint no go und ich habe dann die Bewerbung zurückgezogen.

Das SG hat dann im paralell laufenden EA Verfahren das JC versenkt.
Sinngemäß musste das JC 100 x an die Tafel schreiben "ich bin doof und kenne meine eigenen Vorschriften nicht, die besagen das Herr XY selbstverständlich auch mehrere Tage oder Wochen aus arbeitstypischen Gründen wegbleiben kann"
Sie mussten mir ein Schreiben aushändigen in dem sie ihre eigenen Vorschriften aufführen mussten.

Und ja ,es steht bis heute die Behauptung im Raum das ich mich dort nur beworben hätte um das JC vorzuführen.
Aber ganz ehrlich woher sollte ich wissen das der Chef dort so doof ist. Nur weil der sonst auch immer so schräge Sachen macht ?

Ich weiß nicht wieviele solcher Beispiele ich schwarz auf weiß habe. 10 oder 12 ?
Upstocker
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#34

Beitrag von Upstocker »

Es ist eben keine ganz triviale Angelegenheit.
Im Herbst habe ich das JC gefragt, ob sie mir eine Unterhaltsberechnung machen würden. Das Jugendamt macht das ja nicht, weil ich ja ein doofer Unterhaltspflichtiger bin und kein Unterhaltsberechtigter.Und ein Anwalt oder Notar macht das nicht umsonst.
Das JC meinte das wäre nicht sein Thema. Aber damit habe ich sie irgendwie auf die Idee gebracht, mich zu verpflichten, den Unterhalt abzuändern. Selbstverständlich nach unten. Mit Engelszungen überrede ich die Mutter, zum Jugendamt zu gehen. Das Jugendamt berechnet Unterhalt und möchte 400 € mehr als vorher. Jetzt hat die Mutter natürlich Blut geleckt und will mehr Geld. Jetzt frage ich das JC, was ich machen soll. Ich bekomme keine brauchbare Antwort. das Jobcenter hat jetzt unglaubliches Glück, dass meine Ex so einen Anwalt hat, der nicht mal einen VKH Antrag durch bekommt. Der will für sein Geld einfach nicht arbeiten. Ansonsten bin ich auf jeden Fall dafür, den Vertreter des Landkreises vom Gericht laden zu lassen. War ja schließlich deren Idee, einen Rechtsstreit los zu treten. Ich wäre gespannt, was der einem Familienrichter so sagen würde.
Olivia
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#35

Beitrag von Olivia »

Umschreibung eines Unterhaltstitels auf das Jobcenter: https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... er-3145183
Upstocker
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#36

Beitrag von Upstocker »

Olivia hat geschrieben: Fr 31. Mai 2019, 18:01 Umschreibung eines Unterhaltstitels auf das Jobcenter: https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... er-3145183
Da geht es aber um den Anspruchsübergang des Unterhaltsanspruchs auf das JC. Daher wird dort der Titel auf das JC als Anspruchsinhaber umgeschrieben. Dafür zahlt das JC Leistungen an den Unterhaltsberechtigten.
Ich bin aber Unterhaltsschuldner und bekomme Leistungen nur deshalb, weil mich die Unterhaltszahlungen an meine Kinder nach SGBII Kriterien bedürftig machen. Ich selber habe keinen Unterhaltsanspruch gegen Dritte, deshalb kann mein Jobcenter auch keinen Anspruchsübergang aus Unterhaltstiteln herleiten, die ich selber (über Jugendamt/Gericht) errichte.
Olivia
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Re: Jugendamt Unterhaltstitel SGB II

#37

Beitrag von Olivia »

Ach so. :verlegen:
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