EKS und Weiterbewilligung

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Stella
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EKS und Weiterbewilligung

#1

Beitrag von Stella »

Hallo alle,

mein BWZ läuft am 31. 8. ab.Vor ca. 1 Woche erhielt ich per Post die Vordrucke zum Weiterbewilligungsantrag: Vordruck WBA und Vordruck EKS.
Außerdem den Hinweis, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Ich las im Netz, 6-8 Wochen vorher sollte man einplanen. Ich machte mich sofort daran, alles zusammenzustellen. Da ich alles auf dem aktuellen Stand halte, war das kein Problem (dauerte jedoch trotzdem länger als gedacht).

Doch: Welche EKS reiche ich ein - die abschließende zum Nachweis meiner Ein- und Ausgaben - das geht ja nur bis aktuell jetzt. Oder die vorläufige für den neuen BWZ? Oder beide zusammen? Ich habe mich jetzt auf die abschließende konzentriert, auch wenn diese natürlich erst am 31.8. wirklich abgeschlossen ist.
Falsch war das sicher nicht, aber wie mache ich es mit dem Einreichen richtig? Ich möchte am Montag alles dort persönlich abgeben.


Und weitere Frage: Muss ich die Wohnkosten (Pkt. 4) neu einreichen, auch wenn sie gleich geblieben sind? So wie ich den Absatz verstehe, würde ich sagen, ja, nochmals angeben. Aber liege ich damit richtig?

Mir qualmt mal wieder der Kopf und hoffe, dass Ihr mich aufschlauen könnt :-)

Danke und schönen Tag Euch!

Stella
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marsupilami
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#2

Beitrag von marsupilami »

Die vorläufige für den neuen BWZ.
Deswegen heißt die ja auch vEKS.

Für die abschließende EKS sollte normalerweise, wenn ich die Änderungen recht im Kopp hab, eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung von EKS und entsprechenden Unterlagen kommen.


Früher war es Pflicht des eLB ohne extra Aufforderung innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des BWZ die aEKS + Unterlagen einzureichen.
Das hat sich - wie gesagt - nach meinem Wissen geändert.

Nachtrag:
https://hartz.info/index.php?topic=111952.0#
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#3

Beitrag von Stella »

Danke Dir! Ich hatte es im Forum nicht gefunden.

Dann also die abschließende gut aufheben und die vorläufige entwerfen.

Beziehe ich da die Ausgabe für den Laptop (mein anderer Fred) mit ein und begründe sie entsprechend? Ich hatte in der ersten vorläufigen schon angekündigt, dass Win 7 ausläuft. Allerdings war ich da noch von Upgrade ausgegangen.

Fragen über Fragen...
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#4

Beitrag von Stella »

Aber Kontoauszüge und Rechnungen (Kopien) reiche ich doch jetzt schon ein?

Im Anschreiben heißt es:
"Bitte beachten Sie: Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Aktuellen Bewilligungszeitraums den Weiterbewilligungsantrag und reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen umgehend beim Jobcenter ein, um Leistungsutnerbrechungen zu ermeiden."

Zweimal "Bitte" - und ich weiß trotzdem nicht, was sie konkret wollen...
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Koelsch
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#5

Beitrag von Koelsch »

Wozu - Rechnungen etc. gehören in die aEKS. Ggf. wird JC schon meckern "wir brauchen aber noch ...."
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Günter
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#6

Beitrag von Günter »

Um es kurz zu machen, im WBA wird die vEKS gefordert (die aktuelle läuft ja noch). Da es eine Vorschau ist, existieren noch keine Rechnungen etc. Im Zeitraum von 2 Monaten nach Ablauf des BWZ muss die aEKS mit den entsprechenden Rechnungskopien (Namen geschwärzt wegen Datenschutz) eingereicht werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#7

Beitrag von Stella »

Ok, danke.
Ihr haltet mich evtl. für leicht blockiert. Oder bescheuert. Tatsächlich komme ich mit Behörden bisher immer zurecht und kann verstehen, was ich lese. :D

Doch diese Denke des JC erschließt sich mir noch nicht so ganz. Vielleicht ist sehr spitzfindig eine gewissen Unklarheit ins System implementiert, weil es Zurechtweisungen und Sanktionen Vorschub leistet.

Und ich weiß ja nun auch, dass ich da nicht anzurufen brauche, wenn es um eine vernünftige Auskunft geht. Außerdem habe ich hier gelernt, dass man sich schnell in die Nesseln setzen kann und nie weiß, wie ein Streit ausgeht. Das möchte ich im Vorfeld vermeiden, aber das scheint mit einigen Fallstricken versehen zu sein.

Also reiche ich den Antrag ein, die vEKS und keinerlei Einnahmen und Ausgaben, außer den Wohnkosten? Und das nehmen sie dann als "vollständige Unterlagen"? Kommt mir recht wenig vor...

Ich mache es dann erstmal so und gehe davon aus, dass sie sich melden, wenn sie mehr brauchen.
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marsupilami
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#8

Beitrag von marsupilami »

Natürlich trägst Du in die vEKS für den nächsten BWZ ein paar Einnahmen und Ausgaben ein!
Grob ungefähr das, was Du in die aEKS für den aktuellen Zeitraum eingetragen hast.
Laß ein paar Schwankungen nach unten im September und Oktober drinne, schließlich war Juli/August Urlaubsmonat, d.h. Kunden sind in Urlaub bzw. werden erst nach dem Urlaub zahlen.
Und schlag ca. 10 % im November/Dezember/Jänner drauf, damit SB erkennen kann: es geht aufwärts, der Bedarf wird weniger.

vEKS heißt nix anderes als dass Du vorhast, diese prognostizierten Einnahmen und Ausgaben zu erreichen/zu tätigen.
Ob das so eintritt :kristall_defekt:
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#9

Beitrag von Stella »

Danke Dir, marsupilami,

jetzt verstehe ich das. Der WBA nur mit der vEKZ (schon klar, dass ich da was eintrage, wenn ich mein Geschäft behalten will.) Einzige konkrete Angabe erfolgt zu den Wohnkosten. Alles andere erst nach Ablauf des jetzigen BWZ.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#10

Beitrag von marsupilami »

Genau.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#11

Beitrag von Stella »

Kleines Update:

Meine vEKS und was sonst noch zu dem Antrag gehörte, habe ich am 22.7. persönlich eingereicht und mir am Schalter quittieren lassen. Die Dame hat genau geschaut, ob das, was drauf stand auch wirklich drin war. "Vollkorrekt" also.

Gestern, am 17.8. bekomme ich folgendes Schreiben:

"Aufforderung zur Mitwirkung".
"Sie haben Leistungen.... beantragt." Weiter: "Es ist zu überprüfen... Beigefügte Anlage... September 2019 bis Februar 2020..."

Abschließende Belehrung, dass ich nicht lügen darf.Dazu einen Vordruck EKS, eine Seite Gesetzestext aus dem SGB und diesen Vordruck für die Antwort, wo Name und anderes bereits eingetragen ist. Kennt Ihr sicher alles.

Und wahrscheinlich wundert sich ja niemand außer mir darüber,

- dass ich die EKS nochmals einreichen muss, obwohl nachweislich bereits am 22.7. passiert.
- wie eine nahtlose Anschlussbewilligung erfolgen soll, wenn ich die Zahlen erst am 1.9. einreiche.

Das ist kein Aufreger, ich weiß - es gibt viel, viel schlimmere Vorfälle.

Allerdings war das für mich eine grobe Erinnerung daran, dass mit dem JC nichts selbstverständlich und logisch ist - so simpel es sich für mich auch darstellen mag.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#12

Beitrag von Koelsch »

Kurzes Anschreiben:
Die von Ihnen angeforderte vEKS wurde Ihnen nachweislich am 22.7.19 übergeben. Sollte Sie auf einer Neuvorlage bestehen, verlange ich zuvor Ihre schriftlich Bestätigung, dass in Ihrem Hause vertrauliche Unterlagen von Kunden verloren gehen.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#13

Beitrag von Stella »

Danke, das ist wieder super formuliert, Koelsch.

Aber besteht nicht die Gefahr, dass mir das auf die Füße fällt - es gibt ja doch noch einige Entscheidungen, mit denen sie mich ärgern können, wenn sie wollen.

Oder soll ich - wie das im Forum mal jemand schrieb, gleich deutlich zeigen, dass sowas mit mir nicht geht?

Diese ganze Willkür machts einem wirklich schwer...
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich würde denen zeigen - mit mir nicht so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#15

Beitrag von marsupilami »

Koelsch's Schreiben bitte etwas schärfer formulieren:

"Die von Ihnen angeforderte vEKS wurde Ihnen nachweislich am 22.7.19 übergeben. Sollten Sie auf einer Neuvorlage bestehen, verlange ich zuvor Ihre schriftlich Bestätigung, dass in Ihrem Hause mit vertraulichen Unterlagen Ihrer Kunden und im Zusammenhang stehender Daten unbeteiligter Dritter - höflich ausgedrückt - sehr unsensibel umgegangen wird. Diese Nachricht geht in Kopie an den Datenschutzbeauftragen Ihres Hauses und des Landesdatenschutzbeauftragten [Bundesland einfügen].
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#16

Beitrag von Stella »

Oha, das ist starker Tobak.

Ich hätte den Text von Kölsch eher abgeschwächt:

"...die von Ihnen angeforderte EKS für den Zeitraum 09/2019 bis 02/2020 wurde Ihnen nachweislich am 22.7.2019 übergeben.
Falls Sie dennoch auf einer Neuvorlage bestehen, lässt das darauf schließen, dass meine vertraulichen Unterlagen in Ihrem Haus verlorengegangen sind.
Sobald Sie mir das bestätigt haben, reiche ich die Unterlagen erneut ein.
Anlage: Empfangsbestätigung vom 22.7."

Das werde ich dann doch bis morgen überdenken.

Und wenn ich so "scharf" formuliere - was, wenn sie mir Ärger machen und ab 1.9. einfach nicht weiterzahlen? Dann hilft mir auch nicht, dass der Fehler ja gar nicht bei mir liegt, sondern beim JC.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#17

Beitrag von marsupilami »

Mit welcher Begründung wollen die ab 01.09. "einfach nicht weiterzahlen?"

"einfach nicht weiterzahlen" ist auch für ein JC nicht ganz so einfach.
Immerhin gibt es Sozialgerichte, die erstmal eine Begründung verlangen können.
Gut, es gehört "Arsch in der Hose" und Nerven dazu, beim Sozialgericht eine Klage einzureichen, aber das ist grundsätzlich möglich.
Und wenn der Kühlschrank leer ist sogar per Eilantrag.

Und wenn dem SG diese Begründung des JC nicht ausreicht, nicht nachvollziehbar ist, dann darf - und kann - das SG diese "Entscheidung" des JC - "einfach nicht weiterzuzahlen" - per Beschluss/Urteil ....ähhhhh ..... korrigieren.


Fairness-halber muss man ergänzen, dass das JC dann die Möglichkeit hat, "Widerspruch" beim Landes-Sozialgericht einzulegen.
JaJa, ich weiß, das heißt dann nicht "Widerspruch" sondern Revision - oder so ähnlich.
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tigerlaw
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#18

Beitrag von tigerlaw »

Stella hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 10:05 (...)

Und wenn ich so "scharf" formuliere - was, wenn sie mir Ärger machen und ab 1.9. einfach nicht weiterzahlen? Dann hilft mir auch nicht, dass der Fehler ja gar nicht bei mir liegt, sondern beim JC.
Doch, dann kann Dir das SG helfen, wenn Du einen entsprechenden Eilantrag stellst:
"Ich beantrage, dem JC aufzugeben, vorläufig bis zum Erlass des "eigentlichen" Bewilligungsbescheids, Leistungen nach SGB II in folgender Höhe auszuzahlen: Regelleistung XXX €, Unterkunftskosten YYY €.

Am 22.07.2019 habe ich nachweislich (Anlage: Empfangsquittung) alle Antragsformulare und Unterlagen eingereicht.

Ich bin als Blabla selbständig tätig. In der Anlage vEKS (vgl. Anlage) hatte ich insgesamt Einnahmen in Höhe von AAA € prognostiziert und Ausgaben in Höhe von YYY €, also einen Ertrag von CCC €.

Daraus ergibt sich ein monatliches durchschnittliches Einkommen von DDD €. Nach Absetzung von 10 € "Grundfreibetrag" und weiterer 20 % aus dem darübergehenden Betrag ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von EEE €

Mein Regelleistungsbedarf beträgt 424 € (ggf. noch BG-Mitglieder oder andere feste Mehrbedarfe hinzuzählen), und das Jobcenter hat bisher FFF € als Unterkunftskosten anerkannt.

Nach Abzug des bereinigten Einkommens verbleibt mir noch ein restlicher Regelleistungsbedarf von GGG €, und die vollen KdU.

Alternativ:

Nach Abzug des bereinigten Einkommens verbleibt mir kein restlicher Regelleistungsbedarf, aber restlicher Wohnkostenbedarf in Höhe von GGG €.

Mein Konto ist übrigens leer!
Das letzte ist wichtig! Denn es muss nicht nur der Anordnungsanspruch benannt werden (die Berechnung oben), sondern auch der Anordnungsgrund (Wenn nicht gezahlt wird, verhungere ich, und danach wirft mich der Vermieter raus!)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#19

Beitrag von Stella »

Merci, tigerlaw!

Und was ist mit den 3,50 Schonvermögen? Könnte man verlangen, dass ich diese dann eben einsetze, wenn ich meine so "stur" zu sein?

marsupilami schrieb:
es gehört "Arsch in der Hose" und Nerven dazu
Ersteres hab ich schon, sonst wäre ich wohl nicht so viele Jahre als Solopreneurin durchgekommen.
Mit Zweitem sieht es nicht so gut aus; das Ganze kratzt mich doch ziemlich an...
Und ich hab gerad Sorge, dass alles noch schlimmer und enger wird...
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#20

Beitrag von Koelsch »

Ja, wenn das Schonvermögen noch "groß" ist, dann sagt SG gerne - das kann warten Du hast ja noch Geld, um dem Hungertod vorzubeugen. Also ist da arm besser
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#21

Beitrag von marsupilami »

@ tiger: sind 10 € Grundfreibetrag nicht ein bisken wenig?
Ich meine mir erinnern zu können, dass es da schon mal mehr gab.

@ Stella: Schonvermögen heißt Schonvermögen, weil es geschont werden soll.
Sowohl vom JC als auch von Dir.

Da Du ja schon im Leistungsbezug bist, wurde ja die Höhe des Schonvermögens festgestellt.
Vermögen, das nicht zwangsläufig verringert werden muss und das JC ist nicht doof genug, um Dich schriftlich auf das - vorhandene - Schonvermögen zu verweisen.
Das wäre eine Steilvorlage für eine Klage.

Und "Arsch in der Hose" gegenüber Kunden, Auftraggebern, Lieferanten .... und "Arsch in der Hose" gegenüber JC sind zwei völlig verschiedene "Ärsche".
Wage ich mal einfach so zu behaupten.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#22

Beitrag von Koelsch »

Noch mal zur Klarstellung:

Das SG und auch das JC können durchaus argumentieren: Du bist ja reich, Du hast ja einen Sack voll Schonvermögen, nutz das erst mal, um dem Hungertod zu entgehen. Solange der Sack voll ist, können wir keine Eilbedürftigkeit erkennen.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#23

Beitrag von Olivia »

Schonvermögen blockiert übrigens auch Lebensmittelgutscheine, falls es hier in diesem Fall mal dazu kommen sollte.
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#24

Beitrag von Stella »

@marsupilami
Schonvermögen heißt Schonvermögen, weil es geschont werden soll.
Sowohl vom JC als auch von Dir.
das JC ist nicht doof genug, um Dich schriftlich auf das - vorhandene - Schonvermögen zu verweisen.
@Koelsch
Das SG und auch das JC können durchaus argumentieren: Du bist ja reich,
Das beschreibt sehr gut die Spannung, in der ich mich befinde.
Wobei ich mich nun nicht als "reich" bezeichnen würde, wie auch sonst kein "Kunde" des JC.

@marsupilami
"Arsch in der Hose" gegenüber Kunden, Auftraggebern, Lieferanten .... und "Arsch in der Hose" gegenüber JC sind zwei völlig verschiedene "Ärsche".
Das ahn ich gerad...
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Re: EKS und Weiterbewilligung

#25

Beitrag von kleinchaos »

Es kommt allerdings auch immer drauf an, wie schnell das Schonvermögen verfügbar ist. Muss es erst langwierig als Beleihung der Lebensversicherung beantragt werden oder als Kündigung von Festgeld, dannwäre ein Verweis darauf meiner Meinung nach unzumutbar
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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