Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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sedaxes
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Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#1

Beitrag von sedaxes »

Hallo an euch alle,



Ich habe eine Frage bezüglich des Datenabgleiches zwischen dem Finanzamt und Jobcentern. Zitat von § 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich:


"Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,"



Heißt das, dass der Datenabgleich nur für Menschen, die Leistungen beziehen, durchgeführt werden? Oder auch für Menschen, die Leistungen in der Vergangenheit bezogen haben?



Beispiel:

Anna war im Jahr 2016 beim Jobcenter angemeldet. Zum 30.09.2016 hatte Anna auf ihre ALG 2 Leistungen verzichtet.

Wird der Jobcenter einen Datenabgleich für Anna im Jahr 2018 durchführen, obwohl sie bereits vom Jobcenter abgemeldet ist?
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marsupilami
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Du hast doch die Antwort schon selbst zitiert:
sedaxes hat geschrieben: Fr 19. Jul 2019, 19:12 "Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,"
Bezog Anna in 2018 Leistungen?
Nein?
Warum sollte dann das JC einen Datenabgleich durchführen?

Dürfen sie in dem Moment auch nicht.

Außer Anna lebte in dieser Zeit mit jemandem in einer BG, der Leistungen bezieht und das Einkommen von Anna nicht angegeben hat.
Dann könnte das auf :aua: vom JC hinauslaufen.


Automatischer Datenabgleich - zwischen JC und Finanzamt - klingt im ersten Moment nach Orwell.
Datenabgleich beim JC heißt aber vor allem: werden/wurden Steuern bezahlt während gleichzeitig Leistungen bezogen werden, dann kann das JC u.U. darauf schließen, dass ein soz.vers.pfl. und steuerpflichtiger Job läuft und das wird nicht beim Finanzamt abgefragt sondern - wie im von Dir genannten Gesetz - geschrieben, beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wenn dieses Einkommen nicht angegeben wurde und gleichzeitig Leistungen bezogen werden, gibt's vom JC :aua:


Nachtrag: das wird i.d.R. auch nur bei Verdacht gemacht.
Stell Dir mal vor SB muss von seinen 150 und mehr Schützlingen, die er zu betreuen hat, all diese Daten er- und abfragen!
Dann auch noch, ob die Angabe des einen Konto so richtig ist oder ob da nicht noch mehr Konten auf diesen eLB laufen!
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Muss das sein?
sedaxes
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#3

Beitrag von sedaxes »

Ich danke dir herzlich für die detaillierte Antwort. Anna hatte sich im Jahr 2016 selbständig gemacht, gleichzeitig hatte sie auf ihre ALG 2 Leistung zum 30.09.2016 verzichtet.

Anna hatte eine Steuerberaterin beauftragt, um ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 zu erledigen. Die Steuerberaterin hatte die Steuererklärung für das Jahr 2016 erst im Feb/2018 beim Finanzamt eingereicht.

Da es um ALG 2 handelte, war das ALG-Bezug für die Einkommensteuererklärung gar nicht relevant (Das Finanzamt nahm also diesbezüglich keinen Kontakt mit dem Jobcenter an).


Wird der Jobcenter im Jahr 2018 einen Datenabgleich führen, um zu erfahren, ob Anna eine Steuererklärung für das Jahr 2016 abgegeben hatte?
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Koelsch
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#4

Beitrag von Koelsch »

:1: ob so alte Erklärungen im automatischen Abgleich drin sind
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
sedaxes
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#5

Beitrag von sedaxes »

Koelsch hat geschrieben: Fr 19. Jul 2019, 20:09 :1: ob so alte Erklärungen im automatischen Abgleich drin sind


Im 2016 wurde auf die Leistung verzichtet. Im Fall wo einen nachträglichen Datenabgleich durchgeführt wird (Im Jahr 2018 oder 2019), es werden Zeiträume des Leistungsbezugs gefragt (in diesem Fall 2016).


Ein Freund von mir behauptete, dass der Datenabgleich auch erst nach Ende des Leistungsbezugs durchgeführt wird. Stimmt das überhaupt?! Erfolgt solcher Abgleich dann manuell oder automatisch?
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marsupilami
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#6

Beitrag von marsupilami »

Nochmal: Anna ist in 2018 nicht im Leistungsbezug.
Warum also sollte JC auf die Idee kommen, einen Datenabgleich zu machen für 2016?

2016 könnte nur Probleme machen - nach meiner Ansicht nach - wenn folgende Konstellation Tatsache war:
vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 wurden Leistungen vom JC bezogen und es wurde Einkommen auf selbstständiger Basis erzielt und dieses Einkommen wurde beim JC nicht angegeben.

UND es muss nun jemand hergehen und Anna beim JC anschwärzen ätsch ich weiß was.
Dann müsste das JC bei einem begründeten Verdacht ermitteln.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit?

Also - ruhen lassen das Ganze.
Nicht dran rühren.

Dann kommt auch niemand auf dumme Gedanken.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#7

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#8

Beitrag von sedaxes »

marsupilami hat geschrieben: Fr 19. Jul 2019, 20:26
UND es muss nun jemand hergehen und Anna beim JC anschwärzen ätsch ich weiß was.
Dann müsste das JC bei einem begründeten Verdacht ermitteln.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit?

Also - ruhen lassen das Ganze.
Nicht dran rühren.

Dann kommt auch niemand auf dumme Gedanken.

Also Angst ist nur vom Jobcenter selbst und niemand anders :pssst:


Du hast aber es gut geklärt. Vielen lieben Dank!!

Ursprünglich habe ich Angst gehabt, dass Datenabgleiche auch zukünftig und nach der Beendigung der Leistung durchgeführt werden. Allerdings ist es jetzt klar :frieden1:


Nochmal, ich danke dir herzlich für die tolle Antworten.
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Günter
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Re: Datenabgleich auch für Menschen, die keine Leistung mehr vom Jobcenter beziehen?

#9

Beitrag von Günter »

MM nach darf nach Ende des Bezugs nicht mehr abgefragt werden
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 20. Juli 2006 wurde der automatisierte Datenabgleich verpflichtend geregelt. Ziel ist die Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen und die Vermeidung von Leistungsmissbrauch, die das Bundesverfassungsgericht als Gemeinwohlbelang von erheblicher Bedeutung anerkannt hat (vgl. BVerfG v. 13. Juni
2007 – 1 BvR 1550/03 u. a. – BVerfGE 118, 168, 196). Nach seiner Rechtsprechung kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf normenklarer
und bestimmter gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, soweit damit ein
legitimer Zweck verfolgt wird und die Beschränkung verhältnismäßig ist.
Diesen Anforderungen wird § 52 SGB II nach Auffassung der Bundesregierung gerecht.


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801628.pdf

Nichtsdestotrotz kann der Bürger vom Finanzamt Auskunft verlangen wer Daten abgefragt hat und welche Daten übermittelt wurden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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