Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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herrB
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Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#1

Beitrag von herrB »

Hallo in die Runde!
Ich habe gerade Post vom Hauptzollamt bekommen. Eine Vollstreckungsankünding wegen meines ALLG II bezugs im Jahr 2019. Es wird mein voller Bezug von 01.05.-31.10.2019 zurückgefordert. Gläubiger ist die Agentur für Arbeit Recklinghausen.

Ich beziehe kein ALG II mehr und bin auch vorher nicht von meinem ehemaligen Jobcenter (Düsseldorf) angeschrieben, angemahnt oder ähnliches worden.

Wie kann ich reagieren?
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Koelsch
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#2

Beitrag von Koelsch »

Dazu fällt mir nur ein, Teil dem HZA mit, dass Du nie eine Zahlungsaufforderung erhalten hast. Keine Ahnung, ob's hilft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#3

Beitrag von marsupilami »

Hast Du denn einen Rückforderungsbescheid vom JC erhalten?
Wenn ja, mit welcher Begründung?

Hauptzollamt ist ja nur die "Kasse".
Die haben mit dem Vor-Verfahren und Vorgängen nichts weiter zu tun.

Die Frist für einen Widerspruch gegen den Bescheid vom JC dürfte längst abgelaufen sein.
Es bliebe also nur der Überprüfungsantrag.
Da müsste dann aber eine ordentliche fakten-basierte Begründung rein, sonst bringt das nix.

Dann dem Hauptzollamt schreiben:
Überprüfungsantrag wurde gestellt, Kopie anbei, bitte Füße stillhalten, bis das entschieden ist.
Signatur?
Muss das sein?
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#4

Beitrag von herrB »

@marsupilami:

Nein, ich habe keinen Rückforderungsbescheid vom JC erhalten. Seit dem ich kein ALG II mehr beziehe bin ich auch nicht wieder vom JC angeschrieben worden.
Olivia
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#5

Beitrag von Olivia »

Die Frist für einen Überprüfungsantrag für Leistungen aus 2019 dürfte im Jahr 2024 ebenfalls abgelaufen sein.
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#6

Beitrag von herrB »

@Olivia:

Was ist ein Überprüfungsantrag?
Olivia
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#7

Beitrag von Olivia »

nachträgliche Rolle rückwärts bei einem falschen Bescheid
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#8

Beitrag von herrB »

@Olivia:

Ich habe nie einen falschen Bescheid erhalten Ich habe immer nur Bewillungsbescheide erhalten.
Olivia
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#9

Beitrag von Olivia »

Dann reklamiere das entsprechend. Wenn Du nie einen Bescheid erhalten hast, wirst Du in den vorherigen Stand eingesetzt. Das bedeutet, dass Du durch eine "Zeitmaschine" nach 2019 zurückversetzt wirst. Sobald Du den Bescheid erhalten hast, kannst Du dann auch Widerspruch einlegen.
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#10

Beitrag von herrB »

@Olivia:

Für den geforderten Zeitraum 01.05.-31.10.19 hatte ich einen Bewilligungsbescheid erhalten. Deshalb versteh ich das ja nicht.
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Koelsch
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#11

Beitrag von Koelsch »

Also wie Olivia sagt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

herrB hat geschrieben: Di 30. Apr 2024, 14:47 [...] Ich habe gerade Post vom Hauptzollamt bekommen. [...]
Willkommen im Club. :bravo:

Das JC, schriftlich, darauf hinweisen, dass sie zu Unrecht das Inkasso und das Inkasso zu Unrecht das HZA beauftragt haben. Dir würde keine Rückforderung vorliegen. Eine, eventuelle, Rückforderung durch das JC sei dir nicht bekannt.

Eine Kopie dieses Schreibens ans HZA und eine ans Inkasso nach Recklinghausen senden. Das HZA wird (so war es bei mir mehrfach) sich mit Deinem Inkasso und Dein Inkasso wirdsich mit Deinem JC absprechen bzw. dort rückfragen.

Wenn sich das HZA, bei mir, zu unrecht angekündigt hat, habe ich immer zu erst dort angerufen und ihnen meine Version der Lage erklärt. Dann beim Inkasso angerufen. Die Leute sind dort i.d.R. deutlich umgänglicher und zuverlässiger, besonders beim HZA da Finanzministerium, als beim JC.

Viel Erfolg! :Daumen:

P.S.: auch das Inkasso hat sich nicht bei Dir gemeldet und die Rückforderung eingefordert? Bevor das Inkasso das HZA beauftragt, kommt i.d.R. Post aus Recklinghausen.

Der "normale" Ablauf wäre:
Rückforderungsbescheid des JC,
Rückforderungsversuch durch das Inkasso,
Rückforderungsversuch durch das HZW.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#13

Beitrag von herrB »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 1. Mai 2024, 15:22
herrB hat geschrieben: Di 30. Apr 2024, 14:47 [...] Ich habe gerade Post vom Hauptzollamt bekommen. [...]
Willkommen im Club. :bravo: [...]

Danke, für die Aufnahme! Ich wollte schon immer mal Clubmitglied sein. :Daumen:
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#14

Beitrag von herrB »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 1. Mai 2024, 15:22
herrB hat geschrieben: Di 30. Apr 2024, 14:47 [...] Ich habe gerade Post vom Hauptzollamt bekommen. [...]

P.S.: auch das Inkasso hat sich nicht bei Dir gemeldet und die Rückforderung eingefordert? Bevor das Inkasso das HZA beauftragt, kommt i.d.R. Post aus Recklinghausen.

Der "normale" Ablauf wäre:
Rückforderungsbescheid des JC,
Rückforderungsversuch durch das Inkasso,
Rückforderungsversuch durch das HZW.
Nein, niemand hat sich vorher bei mir gemeldet. Ansonsten wäre ich der Sache ja auf den Grundgegangen. Das werde ich morgen Früh auch als erstes machen.
HarzerUrvieh
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

herrB hat geschrieben: Mi 1. Mai 2024, 18:36 [...]
Nein, niemand hat sich vorher bei mir gemeldet. Ansonsten wäre ich der Sache ja auf den Grundgegangen. Das werde ich morgen Früh auch als erstes machen.
Das ist zwar erstaunlich, aber nicht unmöglich. Bin gespannt, was dabei heraus kommt. Viel Glück. :Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
herrB
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie reagieren?

#16

Beitrag von herrB »

Danke dir, HarzerUrvieh!

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden!
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