Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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schlaraffenland

Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#1

Beitrag von schlaraffenland »

(Ich pack das hier mal in diesen Bereich ("Sonstige Hilfen"), obwohl es hier nicht thematisch reinpasst, aber ich gehe davon aus, dass Beiträge hier auch wieder auffindbar sind über die Suche-Funktion des Forums. Die Threads in "Aktuelles aus Politik usw." sind leider nicht durchsuchbar, das sollte man eventuell doch mal endlich ändern.)

Die Nutzungsbedingungen der Jobbörse der BA sind geändert worden. Ich habe die neuen Nutzungsbedingungen beim heutigen Login akzeptiert, also habe ich sie mir mal durchgelesen. Dabei fiel mir folgendes auf:
§ 7 Zusätzliche Verpflichtungen bestimmter Nutzer

(3) Privaten Arbeitsvermittlern ist es ausdrücklich untersagt, die JOBBÖRSE zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung in die JOBBÖRSE einzustellen.

...

§ 9 Unzulässige Angebote
...
(2) Insbesondere dürfen folgende Angebote nicht in die JOBBÖRSE eingestellt werden:
...
8. Angebote, die ein Scheinangebot darstellen, weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen ...

...

§ 10 Maßnahmen und Schadensersatz

(1) Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, entsprechende Angebote ohne Benachrichtigung des Nutzers sofort zu löschen, den Zugang zur JOBBÖRSE vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen.
...
(4) Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, gegenüber Anbietern, die unzulässige Angebote in die JOBBÖRSE eingestellt haben, im Hinblick auf den ihr dadurch entstehenden Personal- und Sachkostenaufwand Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... oerse.html

Man könnte also ZAF's und PAV's, die einen mit Scheinangeboten zur Bewerbung einladen bzw. nötigen, theoretisch einen reinwürgen, indem man sie der BA meldet.

Nur wie weißt man als Bewerber schlüssig nach, dass die ZAF/der PAV ein Scheinangebot in die Jobbörse gestellt hat? Wenn die ZAF/die PAV im Vorstellungsgespräch einem mitteilt, dass das Angebot mittlerweile nicht mehr aktuell ist ("wir nehmen Sie aber in unseren Bewerbungspool auf"), wie soll man da nachweisen können, dass man nur einem Lockvogel aufgesessen ist?
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Antje
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#2

Beitrag von Antje »

öhm, wenn die untersagten Angebote aus dem Zitat konsequent entfernt würden, dann hätte UvdL aber arge Erklärungsnot, warum es auf einmal nur noch einen Bruchteil der von ihr einst verkündeten freien Stellen gibt......
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
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Katharina2006
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#3

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: und wenn du die bei der BA anzeigst, wird das ausgehen wie das Hornberger Schießen. :Kathi:
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

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aus der wir stammen,
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kleinchaos
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#4

Beitrag von kleinchaos »

Oh oh, nur noch 1500 Jobangebote? Geht gar nicht
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#5

Beitrag von schlaraffenland »

Der Elo kann niemals schlüssig nachweisen, dass er sich auf ein Scheinangebot beworben hat.

Deswegen bleibt wohl nur eins: die BA muss vor dem Freischalten jedes einzelnen Jobangebots durch die ZAF's/PAV's in der Jobbörse kontrollieren, ob es sich um ein Scheinangebot handelt oder nicht. Ergo muss die BA in den Unterlagen der ZAF/PAV schnüffeln.

Eine solche Kontrolle wäre aber wahrscheinlich rechtswidrig. Oder etwa nicht?
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kleinchaos
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#6

Beitrag von kleinchaos »

Da würden die ZAFs sich aber heftigst wehren und auf ihre unternehmerische Freiheit berufen sowie auf den Datenschutz.

Es würden, wenn überhaupt, dann eh nur kleine Leihklitschen abkassiert werden, damit die dann fix pleite sind und von den großen auch noch geschluckt werden können
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#7

Beitrag von schlaraffenland »

kleinchaos hat geschrieben:Da würden die ZAFs sich aber heftigst wehren und auf ihre unternehmerische Freiheit berufen sowie auf den Datenschutz.
Sehe ich auch so.
Warum aber dürfen AG's dann die Namen und Kontaktdaten von Elos in der Jobbörse sehen? Siehe http://www.alg-ratgeber.de/f50t8058-job ... elo-s.html

Wenn der Datenschutz schon bei den Elo's mit Füßen getreten wird, dann sollte er auch gegenüber den AG's getreten werden.

Das ist natürlich auch keine Lösung. Einfachste Lösung: ZAF's und PAV's verbieten + AG's sehen keine Namen und Kontaktdaten von Elos in der Jobbörse.
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kleinchaos
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Re: Jobbörse: Scheinangebote für Bewerberpools unzulässig

#8

Beitrag von kleinchaos »

Unsereins ist halt vogelfrei. So als Sozialschmarotzer ...
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