https://dejure.org/gesetze/SGB_II/15.html(3) 1Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. 2Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. 3Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
geht ja gar nicht um schimmy, sondern um seinen Nachbarn.
Tut mir leid!!
Aber das ist egal.
Einfach mitlesen lassen, oder die Postings ausdrucken und lesen lassen.
Tut mir leid!!
Aber das ist egal.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
Bei einer "bis auf Weiteres" gültigen EGV kann nur geprüft werden, ob so gravierende Änderungen eingetreten sind, die eine Kündigung durch das Jobcenter oder den eLB rechtfertigen würden. Ansonsten schreibt sich solch eine EGV automatisch fort. Dazu ist ja der Passus "gültig bis auf Weiteres" da.Günter hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 17:43https://dejure.org/gesetze/SGB_II/15.html(3) 1Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. 2Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. 3Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
- kleinchaos
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Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
ich mach mal nen neuen Fred dazu auf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Jetzt Blick ich schon ein wenig besser durch.
Jetzt Blick ich schon ein wenig besser durch.
- marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
Kukk auch nochmal hier nach:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=77&t=22483
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=77&t=22483
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung-Sanktion ja oder nein
@Marsu... danke für die Verlinkung.
Ich habe schon gelesen und geschrieben in dem Thread von @Kleinchaos.
Ich habe schon gelesen und geschrieben in dem Thread von @Kleinchaos.