Bitte um eure Meinung zur EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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zitrus998
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Bitte um eure Meinung zur EGV

#1

Beitrag von zitrus998 »

Hallo liebe Leute

Meine neue Eingliederungsvereinbarung EGV stelle ich hier in PDF ein, mit der Bitte um "Korrekturlesen".
Für mich ist neu in 3. und 5. sowie bei Bewerbungen: "Fahrer". Das ist nicht mein erlernter-, noch mein Wunschberuf.

Vielen Dank an euch!
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Olivia
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#2

Beitrag von Olivia »

Hast Du Deine Selbständigkeit bereits aufgegeben oder bist Du noch selbständiger Aufstocker?

"Fahrer" bedeutet meiner Ansicht nach, dass Du Dich bei einem Kurierdienst, bei DHL, bei der Deutschen Post, bei UPS, bei einem Taxi- und Chauffeurdienst, bei der Fahrbereitschaft einer Volksvertretung, bei einem Hol- und Bringedienst, bei Essen auf Rädern, bei einem Hotelshuttle, bei einem Schulbus-Service, bei einem Behinderten-Fahrbusdienst oder ähnlichem mehr bewerben sollst.

Hast Du die nötige Fahrerlaubnis bzw. den passenden Führerschein?

Wurde das Berufsbild des Fahrers mit Dir erläutert und durchgesprochen?

Generell gilt, dass alle Tätigkeiten im SGB II zumutbar sind. Man kann einer Tätigkeit nur dann widersprechen, wenn diese unzumutbar wäre. Hast Du gegen die Tätigkeit als "Fahrer" solche berechtigten Einwände oder ist es nur nicht Dein Traumberuf?

Fahrer gibt es beispielsweise bei der Fahrbereitschaft des Bundestages:
https://www.tempbus.de/arbeitsmarkt-akt ... undestages
https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-18016611
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Koelsch
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#3

Beitrag von Koelsch »

5 Bewerbung ist erst mal im Rahmen. Völlig unverständlich hingegen die Begrenzung auf den Tagespendelbereich. Was soll der Quatsch?

Als Fotograf darfst Du also nicht z.B. mit Deinem Fußballverein nach Hamburg fahren, um dort die Torflut zu fotografieren, als Fahrer hast Du Deinem Chef zu sagen: Tut mir, leid aber mit dem Benz nach Paris is nich, da muss ich vorher das JC um Genehmigung fragen

Fragen würde ich auch, wie kommt JC auf die "Fahrerschiene"? Ohnehin ist es schon ungewöhnlich, dass dort Berufe genannt werden. Wie Oli schon sagte - es ist jeder Job zumutbar, er muss nur Geld bringen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#4

Beitrag von Olivia »

Möglicherweise will das Jobcenter durch die Bewerbungspflicht auf Tätigkeiten als "Fahrer" andeuten, dass auch berufsfremde Tätigkeiten einzubeziehen sind.

Meistens ist es auch beim Jobcenter so, dass erstmal eine gewisse Weile lang versucht wird, den Arbeitsuchenden in seinem ursprünglichen Gebiet unterzubringen. Je länger das nichts wird, umso "schlechter" und "anspruchsloser" werden die Tätigkeiten, auf die man sich zu bewerben hat. Aber grundsätzlich gilt, dass man auf all das keinen Anspruch hat. So gibt es durchaus Arbeitslose, die sich ab dem ersten Tag auf Helferstellen bewerben müssen. Das hängt wohl von der Vorgeschichte ab, eventuellen Einschränkungen und der Ermessensausübung des Sachbearbeiters.

5 Bewerbungen monatlich sind okay. Es gibt auch EGVen, wo 10 pro Monat verlangt werden.
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marsupilami
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#5

Beitrag von marsupilami »

Da steht deshalb "Fahrer" drin, weil gerade die Paket-Lieferdienste Fahrer suchen!
Ich vermute, man versucht mit der expliziten Nennung den Delinquenten möglichst zügig aus der Statistik zu bekommen, da es im - vermutlich - erlenten Beruf Medienfachwirt eher keine Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Auch Fotografen gibt es viele.

Zu der EGV: ich sehe nichts außergewöhnliches, was mich stutzig macht oder gar auf die Palme bringt.
Bewerbungsanzahl ist moderat, Kosten sind erwähnt bzw. geregelt, Gültigkeit und Fortschreibung sind in Punkt 2 und 7 geregelt.
Keine (Zwangs-)Maßnahmen bei irgend einem Maßnahmeträger ...
Könnte man also theoretisch unterschreiben.


Ich schreibe deshalb theoretisch, weil ich persönlich nie nicht mehr eine EGV unterschreiben würde.
Denn im Prinzip ist alles, was da drinne steht, grundsätzlich bereits gesetzlich geregelt.
Bis auf die Anzahl der zu schreibenden Bewerbungen.
Aber mit Unterschrift unter den ALG II Antrag hat sich der Antragsteller eh grundsätzlich dazu verpflichtet, alles zu tun um die Unterstützung durch das JC zu verringern bzw. gänzlich da rauszukommen.
So eine EGV ist nach meiner Ansicht nur ein psychologisches Druckmittel, um diesen Plebs zur Räson zu bringen.

Abgesehen davon: gegen einen VA kann ich Widerspruch/Klage führen.
Gegen einen Vertrag nicht.


Olivia: Schulbusfahrer und Behinderten-Fahrdienste kommen vermutlich genauso wenig in Frage wie Taxi fahren.
Für Omnibusse braucht man/vrau grundsätzlich extra Führerschein.
Für Behinderten-Fahrdienste braucht es mind. den Personenbeförderungsschein + extra Schulung.
Für Taxi brauchts den Taxi-Schein.
Bei letzterem könnte man mal beim JC nachfragen, ob die evtl. die Kosten tragen. :unschuld:

Ich gehe davon aus, dass wenn zitrus schon sagt: ist weder mein Ausbildungs- noch mein Wunsch-Beruf, dass dann keine dieser notwendigen "Scheine" vorliegt und quasi nur diese Paketfahrerstellen bleiben.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#6

Beitrag von Olivia »

Okay, dann also überlegen: will Zitrus ein Paketfahrer werden? Wenn ja, Unterschrift unter die EGV und los mit den Bewerbungen. Wenn nein, d.h. es wird eine andere Form der Bedürftigkeitssenkung durch eine andere Tätigkeit angestrebt, dann sollte die Alternative von Marsu in Betracht gezogen werden. Wenn man eine Weile lang Paketfahrer war, schwinden die Chancen auf eine Tätigkeit im ursprünglichen Beruf teils erheblich! Paketfahrer müssen auch sehr schwer heben können, ich meine bis 31,5 kg.
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Koelsch
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#7

Beitrag von Koelsch »

Generell bin ich ja nicht gegen Unterschrift unter EGV.
Hier würde ich unterschreiben - denn es steht ja recht klar drin, er darf nur im "Tagespendelbereich" arbeiten und sich nur dort bewerben. Das aber schränkt seinen "Umfang" erheblich ein.

Wenn aber Unterschrift, dann Vertrag - und den kann JC nur ändern, wenn ein Festhalten für's JC unzumutbar wäre
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kleinchaos
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#8

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns brauch man für Behindertenfahrdienst keinen P-Schein. Und da ist es egal, ob es die AWO, die Caritas, Diakonie, Volkssolidarität oder andere Fahrdienste sind
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#9

Beitrag von Olivia »

Es ist ein recht kurzer, bündiger EGV-Vorschlag. Da stehen eigentlich nur Dinge drin, die man durchaus unterschreiben könnte. Wie Kölsch schrieb: auch das Jobcenter ist daran gebunden, und zwar so lange, bis der Vertrag unzumutbar wird. Das kann auch ein Vorteil sein. Die Bewerbungszahl von 5 pro Monat ist moderat.

Der Tagespendelbereich gilt meiner Meinung nach auch für eventuelle Fahrertätigkeiten. Zumindest solange eine eventuelle Fahrertätigkeit nicht vollständig bedarfsdeckend und in Vollzeit ausgebübt wird, bildet der Tagespendelbereich eine Grenze, an der man umkehren muss. Dies deswegen, weil das JC Vermittlungsvorschläge zustellen kann und man somit zu Hause anwesend sein muss.
zitrus998
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#10

Beitrag von zitrus998 »

Ich danke euch und ergänze eure Fragen:

- ich bin nebenberuflich als Fotograf selbstständig tätig (leider selten)
- kein P-Schein oder Taxischein o.ä. vorhanden
- ich würde zwischendurch auch mal was ausfahren oder was anderes arbeiten
- Ab und zu bewerbe ich mich auch auf berufsfremde Stellen
- Das Berufsbild wurde nicht erläutert, Ich habe halt ´nen Lappen
- Ja der SB macht Druck. Immerhin kann der nicht mehr anrufen da Nummer löschen lassen...

Ich habe bereits ein Stellenangebot (Minijob!) vom JC als Fahrer bekommen und mich ordentlich beworben. Leider ist die Arbeit zu schwer für mich (Rückenleiden), da bis 2 Tonnen á 10 kg-Pakete von Hand ein- und ausgeladen werden soll. Das Attest vom Arzt interessiert den SB aber nicht (O-ton).
Den Ärztlichen Dienst-Zettel aber nicht ausgefüllt.
Der AG hat im Telefonat dann gesagt, er würde es an meiner Stelle auch nicht machen.

Was passiert wenn ich einfach nicht unterschreibe?
Wenigstens der Fahrer in der EGV wollte ich weg haben, denn darauf regelmäßig bewerben ist nicht mein Ziel. Realistisches Ziel?
In der alten EGV steht auch nur mein Beruf drinnen, aber bekommen habe ich Stellenangebote von irgendwas. Die halten sich ja auch nicht dran, oder?

Gruß Z.
schimmy
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#11

Beitrag von schimmy »

Wenn du die EGV nicht unterschreibst dann wird der SB dir wohl den VA- Verwaltungsakt zusenden, da gegen kannst du in Widerspruch gehen,was du bei einer unterschriebenden EGV nicht mehr kannst.

Eine Sanktion für die nicht Unterschrift hast du nicht zu befürchten.
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Koelsch
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#12

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du nicht unterschreibst, dann kommt das Teil als Verwaltungsakt. Der kann meines Erachtens vom JC einfacher geändert werden als eine unterschriebene EGV. Und ich sehe in dieser EGV eine Reihe von "Vorteilen" für Dich
  1. Du musst Bewerbungskosten und/oder Fahrtkosten jeweils per gesondertem Antrag im Vorfeld beantragen. Toll, damit aber kannst Du Dich mit Sicherheit nicht mehr innerhalb von 3 Tagen bewerben, denn so schnell hast Du keinen Bescheid über die Kosten vorliegen, denn
    - Posteingang Stellenangebot
    - Brav am gleichen Tag noch Antrag auf Bewerbungskosten
    - Erhält das JC an Tag 2
    - Hat SB an Tag 3 auf dem Tisch
    - bearbeitet er sofort
    - Bescheid geht an Tag 4 in die Post
    - ist also frühestens an Tag 5 bei Dir ..... und erst dann kannst Du Dich bewerben
  2. Keine Bewerbung außerhalb des Tagespendelbereichs
  3. Kene Bewerbung für Tätigkeiten, die Dich aus dem Tagespendelbereich raus führen
Damit aber hast Du eine Menge an Steuerungsmöglichkeiten in Deiner Hand, ob Du eine Bewerbung pro forma oder wirklich zielführend stellst.
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#13

Beitrag von Olivia »

Falls gewünscht: Bei Bewerbung auf Fahrerstellen könntest Du einen Antrag nachschieben, dass Dir das Jobcenter den P-Schein in der Zuschussvariante finanziert. Begründung, Du würdest Dich künftig auch auf Chauffeurstellen bei einem Limousinenservice oder ähnlichem bewerben wollen und dafür sei der Schein notwendig.

Die EGV gilt bis auf Weiteres, d.h. das Jobcenter ist daran zeitlich unbegrenzt gebunden, solange sich die Umstände nicht sehr wesentlich ändern. Ein EGV-Verwaltungsakt gilt 6 Monate (wobei auch da ein Gerichtsverfahren in der Schwebe ist, wo der VA unbefristet gültig sein soll und sich der Betroffene dagegen wehrt). Danach kann und wird ein neuer Verwaltungsakt erlassen werden.

Du könntest auch versuchen, das Berufsbild des Fahrers wegzuverhandeln, d.h. Du schickst die beiden EGVs zurück, allerdings mit durchgestrichenem "Fahrer" als Abänderung von Dir. Dazu kurze Erläuterung, warum Du das als nicht zielführend ansiehst. Allerdings besteht dann das Risiko, dass das Jobcenter mit einem VA "antwortet", der den Fahrer weiter enthält.

Falls ein VA kommt, darf dieser meines Wissens nach das EGV-Verhandlungsangebot nicht verbösern. Das bedeutet, dass dann nicht etwa 10 Bewerbungen pro Monat gefordert werden können, wenn zuvor 5 verhandelt worden sind.
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marsupilami
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#14

Beitrag von marsupilami »

Die Bewerbungspflicht auf Fahrer-Jobs wird derzeit einfach so - trotz ärztlichem Attest - nicht wegverhandelbar sein.

Begründung: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Onlineha ... 23297.html

und die Rückenprobleme sind nicht "amtlich" dokumentiert.
Deswegen interessiert das den SB auch nicht.

Mein Gedankengang: auf Termin beim MD bestehen, damit die Rückengeschichte abgeklärt bzw. amtlich dokumentiert wird.
Dann darf der SB gerne VV's auf Fahrerjobs zuschicken, die können alle mit der gleichen Bemerkung: siehe amtliches Attest über Rückenprobleme zurückgeschickt werden.

Das vorgelegte Attest ist vom Facharzt (Orthopäden)?
Wenn ja, sollte so ein MD-Verfahren ohne großes Gezicke über die Bühne gehen.
Denn der MD urteilt und entscheidet sehr oft nach Aktenlage; d.h. der fordert Befunde vom Orthopäden an und entscheidet, dass nicht über xx kg gehoben, getragen, werden kann/darf, dass die Arbeit abwechselnd sitzend/stehend abzuleisten ist und damit sind die üblichen Fahrerjobs eigentlich außen vor.

Ansonsten: Koelsch und ich und andere haben dargelegt, warum die EGV unterschreiben bzw. eben nicht.
Die Entscheidung liegt bei Dir.
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friys
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Re: Bitte um eure Meinung zur EGV

#15

Beitrag von friys »

Im > BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden sich 18 Ergebnisse zum Suchwort "Fahrer". Der in der EGV unter 5. genannte Zielberuf "Fahrer oder ähnliche Branchen" öffnet dem JC wohl Tür und Tor. Und die Jobbörsen sind voll mit Stellenanzeigen "Fahrer (m/w)" ...

Bisher ist mir noch keine EGV zu Augen gekommen, in der so konkret steht: "Von den erfolgten Bewerbungen sind Kopien vorzulegen!" Für mich riecht das nach besonderer Begutachtung & Kontrolle und eine mögliche Vorbereitung des JC für die beliebte Maßnahme "Bewerbungstraining".

"Nur gucken - nicht anfassen" - wenn überhaupt, ist meinem Verständnis nach mehr als genug. Da ich Bewerbungen nur als PDF erstelle, habe ich mein(e) Bewerbungsschreiben nur einmal "im Original" nur "Ansicht" gebracht, nämlich von Auge zu Auge auf dem Tablet-PC. Seit dem nicht mehr!

In Anlehnung an:
SG Dresden – Az. S 52 AS 4382/17, 11.01.2018 "Jobcenter muss Originalunterlagen annehmen". "Aus § 41 a Absatz 3 SGB II ergibt sich nicht, dass der Kläger verpflichtet sein könnte auf eigene Kosten Kopien von Originalunterlagen zu fertigen um diese dem Jobcenter vorzulegen."

"Zu Recht weist das SG Dresden daraufhin, dass das Sozialverfahren für die Leistungsempfänger gebühren- und auslagenfrei ist und die Kosten von Kopien von Unterlagen, die das Jobcenter benötigt, nicht auf den Leistungsbezieher abgewälzt werden können. Schon hieraus ergibt sich, dass der Kläger der unbilligen Aufforderung, Kopien der angeforderten Unterlagen einzureichen, im Rahmen des Vorverfahrens nicht nachkommen musste."
Quelle: H.-M. Wischnath, DGB Rechtsschutz GmbH
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