Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#101

Beitrag von DarkDNS »

Ich habe jetzt ein eigenes Anschreiben sammt EGV verfasst und werde es abgeben ich kanne s ja mal versuchen, wenn alle Stricke reißen bekomm ich eh den VA und dann kann ich Wiederspruch einlegen, also kann es evtl. ja nur besser werden. Ich werde den Kram am nächsten Donnerstag einreichen evtl. bekomme ich dann noch Post vor dem 6.3.14 also vor meinem nächsten Termin ansonsten unterhalte ich mich am 6.3 mit dem SB.

Die alte EGV die ich in zweifacher Ausführung erhalten hatte habe ich geschreddert.

Gute Nacht
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#102

Beitrag von Koelsch »

Stell es doch erst mal kurz hier ein, damit wir "meckern" können, wenn nötig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#103

Beitrag von DarkDNS »

Ich habe alle eure Vorschläge mit einfließen lassen und ich denke es ist jetzt genug mit "einstellen" bzw. "überarbeiten" ich bin so damit zu frieden und ob jetzt "zu lang" oder "nicht bürokratisch genug ausgedrückt" spielt keine Rolle mehr.


Soviel kann ich sagen: es besteht aus einem Anschreiben und einer eigens erstellten EGV in die ich wiegesagt meine Wünsche und eure Vorschläge mitaufgenommen habe.

Ich will das mal langsam über die Bühne bekommen und das mal etwas passiert.

Aber vielen Dank. ;)
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#104

Beitrag von Vala »

Wurde bei dir überhaupt schon mal eine ordentliche Potenzialanalyse gemacht?
Diese ist nämlich Voraussetzung für eine EGV

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82846.htm

Das Jobcenter kann Sie bei Aufnahme.....

In eine EGV gehört kein "kann"
In eine EGV gehört klar mit was der SB den HE unterstützt.

Es fehlt wie / mit was dich der SB in Sachen Ausbildung unterstützen will.
Steht ja schließlich unter Ziele: Integration in Arbeit oder Ausbildungsstelle

...nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.V.m. § 45 SGB Ill im Bereich der Helferstellen.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB lll .... und nachgewiesenen Fahrkosten
.....

Hier ist ein falscher § angegeben.
Heißen müsste es i.V.m. § 44 SGB III

2. Bemühungen von xxxx

Hierfür können für den Gültigkeitszeitraum der Eingliederungsvereinbarung
Bewerbungskosten in Höhe von max. 180,00E übernommen werden, sofern Sie sich schriftlich bewerben mussten.

Dieser Absatz gehört nicht unter 2. Bemühungen sondern unter 1. Unterstützung durch JC. und es gehört das Wort "können" gestrichen.



...Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen.
Hier hat man keinen Einfluss drauf, gehört gestrichen.
Die allermeisten Arbeitgeber schicken keine Absagen und erst recht keine Eingangsbestätigung.

Der § 181 SGB III scheint wohl nicht so ganz für dich zu passen.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82935.htm

Und mal die anderen §§ aus der EGV

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37301.htm

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82901.htm

Ich lese aus der EGV, dein SB will dich nur im Bereich der Helferstellen unterstützen.
Ich kann hier keine konkrete Eingliederungsstrategie lesen, die aber vor Abschluss einer EGV zwingend erarbeitet werden muss.
Bei dieser vorgelegten EGV bin ich mir ziemlich sicher, dass dein SB hier irgendeine
EGV, die er gerade zur Hand hatte, die er wahrscheinlich jedem zweiten HE hinlegt, ausgedruckt hat.

.....

Wenn du einen Änderungsvorschlag einreichen willst.
Mal ein Anfang für einen Änderungsvorschlag, so oder ähnlich

Von dem Vorschlag eine Kopie machen und den Empfang bestätigen lassen.
So wie man es mit allen Unterlagen machen sollte, die man beim JC einreichen will oder muss.

DarkDNS
Adresse
Datum

BG Nr. xxxxxx

JC
Adresse

Da ich ein gleichberechtigter Vertragspartner bin, wünsche ich folgende Änderungen in der EGV vom xx.xx.2013

1. Unterstützung durch Jobcenter:

Er nimmt Ihr Bewerberprofil anonym in http://www..... auf

Bestimmtheit bei der Erstattung der Bewerbungskosten

- es werden pro schriftlicher Bewerbung 5€ erstattet
- es werden jährlich 260 € für schriftliche Bewerbungen erstattet
- es werden pro Fahrt zu Vorstellungsgesprächen bis zu einer Höhe von -- € erstattet
- pro gefahrener Kilometer -,20 € erstattet

Unterstützung (mit ?) bei der Suche einer Ausbildungsstelle

u.s.w.

Unterschrift
-------

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI388790

Zitat Seite 2:
2.2. Gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer EinV

(1) § 15 bestimmt, dass mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person
eine EinV abgeschlossen werden soll; d. h. dem zu-
ständigen JC wird ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Nur in
atypischen Fällen, d. h. wenn besondere Umstände des Einzelfalles
vorliegen, kann vom Abschluss der EinV abgesehen werden.
.....
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#105

Beitrag von DarkDNS »

Ich hab nun mithilfe von Vala einen sehr schönen Text verfasst der mir gut gefällt Danke für die Tipps:

Änderung der Eingliederungsvereinbarung zwischen xxx und Jobcenter xxx vom 13.02.14

Sehr geehrter Herr xxx,

Da ich ein gleichberechtigter Vertragspartner bin, wünsche ich folgende Änderungen in der EGV vom 13.02..2013

1. ) Das Jobcenter kann Sie bei Aufnahme.....

In eine EGV gehört kein "kann".
In eine EGV gehört klar mit was der Sachbearbeiter den Hilfeempfänger unterstützen will.

2. ) Es fehlt wie / mit was Sie mich in Sachen Ausbildung unterstützen wollen.
Schließlich steht ja unter Ziele: Integration in Arbeit oder Ausbildungsstelle. Dieser Punkt sollte auf jeden fall ergänzt werden.

3. ) ...nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.V.m. § 45 SGB Ill im Bereich der Helferstellen.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB lll .... und nachgewiesenen Fahrkosten .....

Hier ist ein falscher § angegeben.
Heißen müsste es i.V.m. § 44 SGB III zudem ist dort nur von Helferstellen die Rede, aber nicht von, wie besprochen, Ausbildungsstellen.

4. ) 2. Bemühungen von xxx

Hierfür können für den Gültigkeitszeitraum der Eingliederungsvereinbarung
Bewerbungskosten in Höhe von max. 180,00€ übernommen werden, sofern Sie sich schriftlich bewerben mussten.
Dieser Absatz gehört nicht unter 2. Bemühungen sondern unter 1. Unterstützung durch Jobcenter und es gehört das Wort "können" gestrichen.

5. ) Unter Punkt 2. Bemühungen von xxx steht ...Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen.
Hierauf habe ich keinen Einfluss, gehört gestrichen.
Die allermeisten Arbeitgeber schicken keine Absagen und erst recht keine Eingangsbestätigung

6.) Er nimmt Ihr Bewerberprofil anonym in www.arbeitagentur.de auf.

7. ) Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.

Zu diesem Punkt sei noch hinzugefügt; Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen sowie sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen und Ausbildungstellen einzubeziehen.

Ich lese aus der EGV, dass Sie mich nur im Bereich der Vollzeithelferstellen unterstützen wollen.
Ich kann hier keine konkrete Eingliederungsstrategie nach § 15 SGB II lesen, die aber vor Abschluss einer EGV zwingend erarbeitet werden muss.
Bei dieser vorgelegten EGV sieht es für mich eher danach aus, dass Sie irgendeine EGV die Sie gerade zur Hand hatten ausgedruckt haben dies ist nicht in meinem Sinne und im Sinne des Gesetzes aus diesem Grund bin ich mit aktueller EGV nicht einverstanden.

Ich bitte Sie über obige Änderungswünsche zu entscheiden und mir schriftlich bis zum 6.3.14 Bescheid zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#106

Beitrag von Koelsch »

Das liest sich gut. Ich würde aber alle Hinweise auf §§, auch auf falsche §§ raus nehmen. Du bist kein Jurist und Du willst auch nicht den Eindruck erwecken Du seist ein Jurist.

Hintergrund: Falls es doch mal zum SG geht oder Du aus anderen Gründen einen Anwalt haben möchtest, könnte JC argumentieren: Nicht nötig, der kann ja mit §§ nur so um sich schmeißen, der kennt sich aus, der kann sich allein helfen.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#107

Beitrag von DarkDNS »

Auf den Anwalt habe ich Anspruch, weil ich Bedürftig bin ob ich da mit §§ um mich werfen kann oder nicht zählt nicht.

Deine Sorge in allen Ehren aber das halte ich dann für etwas hochgegriffen und wenn man bedenkt wie ich mich auf meinen Anwalt verlassen konnt ("Unterschreiben Sie das Herr XX").

Mach ich meinen Scheiß doch lieber alleine.

Ich hau das raus das ist gut und das schlimmste was kommen kann ist ein VA und der kommt eh. :D
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#108

Beitrag von Koelsch »

DarkDNS hat geschrieben:Auf den Anwalt habe ich Anspruch, weil ich Bedürftig bin ob ich da mit §§ um mich werfen kann oder nicht zählt nicht.

Deine Sorge in allen Ehren aber das halte ich dann für etwas hochgegriffen und wenn man bedenkt wie ich mich auf meinen Anwalt verlassen konnt ("Unterschreiben Sie das Herr XX").
Es gibt nicht nur einen Anwalt auf der Welt. :zwinker:
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angel6364
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#109

Beitrag von angel6364 »

Der Grund, Paragraphen nicht zu nennen, ist auch der: Du legst Dich damit unnötig genau darauf fest. Es kann durchaus manches Mal sein, dass ein Widerspruch, eine Argumentation weiter gefasst wären - aber einmal festgelegt, hast Du die Möglichkeit versemmelt.
Es ist Aufgabe der damit befassten Richter und JC-Fuzzis, Paragraphen richtig zu benennen. Wenn letztere dann Fehler mache, ihr Pech ...
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kleinchaos
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#110

Beitrag von kleinchaos »

Wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe bewilligt, dann hast du einen Anspruch auf einen Anwalt. Oder du zahlst ihn selbst und beantragst die Kostenerstattung im Verfahren.

Die PKH kann aber abgelehnt werden wenn du dir selbst helfen kannst. Das kann passieren wenn du dich in den vorangegangenen Schreiben als gesetzeskundig erweist.
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#111

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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tigerlaw
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#112

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:...
Die PKH kann aber abgelehnt werden wenn du dir selbst helfen kannst. Das kann passieren wenn du dich in den vorangegangenen Schreiben als gesetzeskundig erweist.
:jojo: :jojo: Genau so ist es einer sehr versierten Foristin ergangen, die für einen Empfänger als "Ghostwriter" tätig war: Das SG hat PKH verweigert, weil er sich offenkundig selber helfen kann.

Also, @DarkDNS: Es werden hier nicht nur Ammenmärchen erzählt ... !
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#113

Beitrag von Vala »

Da muss ich den anderen recht geben.

Lass das mit den falschen §§ weg.
Nicht gleich alle Kanonen verschießen.
Hätte ich vielleicht vorhin noch schreiben sollen, habs aber vergessen.

Das würde ich auch weg lassen.

Schließlich steht ja unter Ziele: Integration in Arbeit oder Ausbildungsstelle.

Falls der SB dir eine neue EGV ausdrucken sollte dann streicht der das mit der Ausbildungsstelle.
Kann er auch wenn du den Satz schreibst, aber durch diesen Satz bringst du ihn
vielleicht erst auf die Idee.

Dann schreib lieber das mit der Bestimmtheit bei der Erstattung der Bewerbungskosten.

- es werden pro schriftlicher Bewerbung 5€ erstattet
u.s.w.

Hatte noch was vergessen.

Wenn du einen Beistand mit zu den Terminen nimmst, musst du das dem SB nicht ankündigen.
Weiß SB vor dem Termin, dass man mit Beistand erscheint, kann SB sich vorbereiten und sitzt dann
wenn du kommst schon zu zweit im Zimmer.

Beistände sollten immer direkt beim Termin ein Gesprächsprotokoll schreiben. Anschließend sollte der
SB dieses Gesprächsprotokoll unterschreiben, was aber wohl die wenigsten SBs machen.

Schreibt der Beistand nicht direkt beim Termin, sollte er nach dem Termin sofort ein Gedächtnisprotokoll schreiben.

Lässt du dir auch bei jeder Einladung zum Termin den Antrag Erstattung der Fahrkosten zum Termin
aushändigen (sofern Fahrkosten anfallen)?


Nachtrag:

Hab nochmal überlegt und meine persönliche Meinung das würde ich alles nicht schreiben.
Falls SB dir anstatt einer neuen EGV einen VA schicken sollte, wäre das Futter für einen Widerspruch oder für den Antrag beim SG (falls in dem VA auch so ein Verhau stehen würde.

7. ) Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.

Zu diesem Punkt sei noch hinzugefügt; Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen sowie sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen und Ausbildungstellen einzubeziehen.

Ich lese aus der EGV, dass Sie mich nur im Bereich der Vollzeithelferstellen unterstützen wollen.
Ich kann hier keine konkrete Eingliederungsstrategie nach § 15 SGB II lesen, die aber vor Abschluss einer EGV zwingend erarbeitet werden muss.
Bei dieser vorgelegten EGV sieht es für mich eher danach aus, dass Sie irgendeine EGV die Sie gerade zur Hand hatten ausgedruckt haben dies ist nicht in meinem Sinne und im Sinne des Gesetzes aus diesem Grund bin ich mit aktueller EGV nicht einverstanden.


Das auch weglassen, je länger sich der SB Zeit lässt um so länger hast du Ruhe, es sei denn du hättest es eilig.

Ich bitte Sie über obige Änderungswünsche zu entscheiden und mir schriftlich bis zum 6.3.14 Bescheid zu geben.

Das würde ich persönlich als 1.) schreiben.

6.) Er nimmt Ihr Bewerberprofil anonym in http://www.arbeitagentur.de auf.

Ist alles nicht so einfach mit den meisten sinnlos EGVen, aber irgendwann hat man den Dreh raus :jojo:
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#114

Beitrag von DarkDNS »

Ihr macht mich echt fetig was denn nun????

Ich hab am 6.3.14 einen Termin bei dem Horst also krieg ich da eh Meldung ob mit Pistole auffe Brust oder nicht.

Hier die überarbeitete Fassung..... -.-

Änderung der Eingliederungsvereinbarung zwischen xxx und Jobcenter xxx vom 13.02.14

Sehr geehrter Herr xxx,

Da ich ein gleichberechtigter Vertragspartner bin, wünsche ich folgende Änderungen in der EGV vom 13.02.14.

1. ) Er nimmt Ihr Bewerberprofil anonym in www.arbeitagentur.de auf.

2. ) Das Jobcenter kann Sie bei Aufnahme.....

In eine EGV gehört kein "kann".
In eine EGV gehört klar mit was der Sachbearbeiter den Hilfeempfänger unterstützen will.

3. ) ...nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.V.m. § 45 SGB Ill im Bereich der Helferstellen.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB lll .... und nachgewiesenen Fahrkosten .....


Dort ist nur von Helferstellen die Rede, aber nicht von, wie besprochen,Ausbildungsstellen. Zudem hätte ich gerne die Pauschalkosten in dieser Unterstützung stehen z.B jede Bewerbung wird pauschal mit 5€ abgegolten.

4. ) 2. Bemühungen von XXX

Hierfür können für den Gültigkeitszeitraum der Eingliederungsvereinbarung
Bewerbungskosten in Höhe von max. 180,00€ übernommen werden, sofern Sie sich schriftlich bewerben mussten.
Dieser Absatz gehört nicht unter 2. Bemühungen sondern unter 1. Unterstützung durch Jobcenter und es gehört das Wort "können" gestrichen.

5. ) Unter Punkt 2. Bemühungen von xxx steht ...Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen.
Hierauf habe ich keinen Einfluss, gehört gestrichen.
Die allermeisten Arbeitgeber schicken keine Absagen und erst recht keine Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


(So noch was wa sich löschen soll? Dann brauch ich nämlich nichts mehr schreiben und sag ihm einfach FUCK YOU und warte auf den VA....)

Aber trotzdem danke ich bin nur langsam etwas genervt. Ich hab jetzt bestimmt 3000 Wörter getippt und wieder gelöscht in den letzen Wochen!!
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#115

Beitrag von angel6364 »

Gaaaanz ruhig bleiben, das klappt doch bisher gut.
Diese Version ist viel besser als die letzte. Und nun gucken wir morgen, wenn alle ausgeschlafen sind, noch über die Formalia, sprich Rechtschreibfehler, und gut isses.

Mach Dir nicht so einen Kopf - es ist normal, dass man als selbst Betroffener alles so schnell wie möglich vom Tisch haben will, und sei es eine noch so vorschnelle und unüberdachte Reaktion.
Frag mal die anderen, was ich die da Nerven koste ...

In der Ruhe liegt die Kraft. Und Kraft brauchst Du in dem System, um Dich behaupten zu können.
Du kriegst das gut hin, davon bin ich überzeugt. :Daumenhoch:
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#116

Beitrag von angel6364 »

PS: und das mit dem "Fuck you" kann ich zwar aus tiefstem Herzen nachvollziehen, aber lass es lieber ... :lachen1:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#117

Beitrag von DarkDNS »

Alles schön und gut, aber was bringt es mir wenn ich das abgebe und ich eine neue EGV bekomme genau so wie ich es wollte und trotzdem nichts von Teilzeit oder Ausbildung dort steht, also unter "Bemüht sich um Aufnahme blabla" und auch nichts dazu steht wie er mich gedenkt zu unterstützen was Ausbildung angeht was nach seiner Aussage ab 25. Jahren eh nicht mehr getan wird.

Was bringt es das alles wegzulassen, wenn ich am Ende dann doch eine EGV unterschrieben habe und keine Möglichkeit mehr habe sie anzufechten wie einen VA?

Wäre es da nicht Sinnvoller es so zu schreiben wie ich es erst vorhatte?
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#118

Beitrag von DarkDNS »

Ich glaube ich weiß so langsam worauf ihr hinarbeitet.

Ihr wollte erreichen das wenn er die EGV abändert ich immernoch aufgrund der unzureichenden Formulierungen und das fehlende spezielle Eingehen auf Ausbildung obwohl es dort steht bzw. die schlampig formulierten §§ die Möglichkeit habe die EGV als nichtig zu erklären.

Kann das sein?
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kleinchaos
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#119

Beitrag von kleinchaos »

So ähnlich. Die neue EGV unterschreibst du natürlich auch nicht gleich, sondern wartest den VA ab. Sonst wirds mit dem Widerspruch nix.

Die Crux ist seine Weigerung bei ab 25 nix mehr mit Ausbildungsförderung machen zu wollen. Dem steht nämlich das aktuelle Bildungsprogramm der BA entgegen, die ganz massiv für Bildung bis 35 werben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#120

Beitrag von Vala »

Hallo DarkDNS,

es ist verständlich, dass du genervt bist.

Aber du musst auch ein wenig Verständnis dafür haben, dass wir keine Fachleute (z.B. Anwälte) sind, wir sind auch nur Laien.
Wobei Anwälte oft weniger Ahnung als wir haben.
Wir können nur Tips und unsere Erfahrungen weiter geben, können versuchen zu helfen so gut es geht.

Es kann auch passieren, je nachdem wie ein SB tickt, dass der einem Änderungsvorschlag nicht annimmt und / oder eine noch
sinnlosere EGV / VA ausdruckt.
Eine Garantie auf Erfolg können wir leider nie geben.

Das wäre mein Vorschlag für einen Änderungsvorschlag.
Vielleicht haben andere User noch andere, bessere Vorschläge.

Briefkopf

Sehr geehrter Herr xxx,

Da ich ein gleichberechtigter Vertragspartner bin, wünsche ich folgende Änderungen in der EGV vom 13.02.14.

1.) Das Jobcenter nimmt mein Bewerberprofil anonym in http://www.arbeitagentur.de auf.

2.) Das Jobcenter unterstützt mich bei meiner Ausbildungsstellensuche.

3.) Das Jobcenter unterstützt meine Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme der Kosten pro schriftlicher Bewerbungen mit 5,- €

4.) Das Jobcenter unterstützt meine Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen pro Einzelfahrt mit --,- € und -,20 € pro gefahrener Kilometer.

5.) Auf Eingangsbestätigungen meiner Bewerbungen oder Absagen der Arbeitgeber habe ich keinen Einfluss.
Dieser Satz ist zu streichen.

Unterschrift


Zu 2.)
Frag den SB wie, mit was er dich hier unterstützen wird, dann soll das in die EGV

Zu der Unterstützung der Bewerbungskativitäten, schreibt der SB mit wie viel er dich halbjährig oder ganzjährig unterstützt
ist das Okay, wichtig ist auf jeden Fall wie viel pro schriftlicher Bewerbung und wie viel Fahrkosten pro Fahrt zu Vorstellungsgesprächen
er erstattet.

Falls der SB dir wirklich eine neue EGV ausdruckt, diese dann auch nicht gleich unterschreiben.
Du sagst ihm, dass du die jetzt auch erst mal überprüfen lassen willst.
Niemand muss ungeprüft, sofort an Ort und Stelle etwas unterschreiben erst recht keinen Vertrag.

Ich nehme an, dass der SB dir beim letzten Termin zwei EGV Exemplare mitgegeben hat?
Bei deinem nächsten Termin lässt du auf jeden Fall ein Exemplar zu Hause.
Hat er dir nur ein Exemplar mitgegeben, nimmst du dieses nicht mit, lässt es zu Hause.

Druckt er dir einen VA aus, entweder du steckst ihn dann kommentarlos ein oder sagst ihm er möchte ihn dir
postalisch zukommen lassen.

Hast du für den 6.3. eine schriftliche Einladung zum Termin ?

Hat dein SB eine Potenzialanalyse mit dir gemacht ?

Wenn möglich, nimm immer einen Beistand mit zu den Terminen.
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#121

Beitrag von DarkDNS »

Hast du für den 6.3. eine schriftliche Einladung zum Termin ?

Hat dein SB eine Potenzialanalyse mit dir gemacht ?

Wenn möglich, nimm immer einen Beistand mit zu den Terminen.
1. ) Ja hab ich hat er mit direkt mitgegeben.
2. ) Also zumindest haben wir besprochen was ich so drauf habe und arbeitstechnisch gemacht habe und das hat er dann aufgenommen würde also mal sagen ja.
3. ) Wird am 6.3. schwer der Termin ist um 8 Uhr und da kann keiner aber egal.
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#122

Beitrag von Koelsch »

Der Vorschlag von Vala gefällt mir, kurz, knapp, klar und zielführend :bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#123

Beitrag von DarkDNS »

Ja ich habs auch so übernommen. :bravo: Denn es war mir wichtig das darauf eingegangen wird was jetzt mal mit Ausbildung ist.
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#124

Beitrag von Vala »

Danke danke für :bravo: :verlegen:

Wünsche dir viel Erfolg :daumen:

Du solltest dich vielleicht auf der Agentur Seite schon mal schlau machen was es da so an Unterstützung gibt, geben könnte.

Dann bist du was vorbereitet und kannst deinen SB drauf ansprechen.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/index.htm
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Günter
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#125

Beitrag von Günter »

DarkDNS hat geschrieben:
Aber trotzdem danke ich bin nur langsam etwas genervt. Ich hab jetzt bestimmt 3000 Wörter getippt und wieder gelöscht in den letzen Wochen!!
Nur mal so als Hinweis, alle die hier helfen machen es aus freien Stücken und Enthusiasmus, ohne Bezahlung und meist auch ohne ein Wort der Anerkennung. Du tippst jeden einzelnen Buchstaben für dich und für deine persönliche Zukunft.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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