EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Ping

EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#1

Beitrag von Ping »

Hallo

Ich habe heute eine EGV per Post erhalten.

Zur Vorgeschichte:

Ich bin seit ca. 1 Jahr durchgängig krankgeschrieben. War im Herbst letzten Jahres vorstellig beim Gesundheitsamt.

Dies stellte fest, dass ich zwar erwerbsfähig bin, dies jedoch nur in sehr eingeschänktem Maße.

Nur 3 bis 4 Stunden am Tag arbeiten, keinen Schichtdienst, keine stressigen Jobs, kein CallCenter. Auch soll schweres Heben vermieden werden.

Nun bekam ich Anfang März und Mitte März jeweils eine Einladung, wahrscheinlich zur Erstellung der EGV, die mir jetzt auf dem Postweg zugesandt wurde, da ich zu beiden Terminen wegen AU nicht erschienen bin. Und ich auch weiterhin AU.

Dem JC liegt auch ein Attest aus dem vergangenen Jahr vor, dass ich aufgrund meiner Erkrankung, keine Termine mit denen wahrnehmen kann.

Ich habe die mir übersandte EGV mal angehängt, ich finde sie in vielen Punkten rechtswidrig.

Vor allem, dass mir eine sog. Maßnahme 50+ angeboten wird (sieht aus wie freiwillig, ist es aber nicht), da gefordert wird, dass ich zu allen vereinbarten Terminen erscheine.

Auch wird gefordert, dass ich mich um meine gesundheitlichen Belange kümmern soll, so wie es aussieht, möchten die auch gerne sanktionieren, wenn ich dem nicht nachkomme.

Ich mache seit einem jahr eine Psychotherapie, die jetzt auch vor der Verlängerung steht.


Über Eure Hilfe, wie ich hier weiter vorgehen kann, danke ich Euch schon mal sehr. Ich bin fix und fertig.

LG, Ping
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde kurz und knapp schreiben:


Sehr geehrter Herr Jobvermittler,

wie ihnen bekannt ist, bin ich weiterhin AU. Da mein behandelnder Arzt keinerlei Prognose abgeben kann, wann und wie ich jemals arbeitsfähig sein werde, ist ihr Versuch mir eine EGV auf´s Auge zu drücken (man kann das auch eleganter formulieren, ich bevorzuge allerdings Klartext) rechtswidrig. Sollten sie eine EGV per VA schicken, werde ich sofort das Sozialgericht einschalten.

Mit unfreundlichen Grüßen

...................................
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum

Ich denke mal, Günter hat alles Notwendige gesagt. Die spinnen doch. :angel:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#4

Beitrag von Günter »

Du könntest auch einen kleinen Hinweis auf das SGB II geben.


..... Eine Eingliederungsvereinbarung soll mit mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden. Ein Blick in ihre Akte sollte ihnen zeigen, dass ich derzeit nicht erwerbsfähig bin.

Hier kannst du das passende nachlesen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#5

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Was heißt Gesundheitsamt?
Du meinst damit den Medizinischen Dienst des Jobcenters?

Da Du noch 3 und mehr h pro Tag arbeitsfähig bist, bist Du nach den Regularien eben noch arbeitsfähig und damit "vermittlungsfähig".
Deshalb müssen sie Dir eine EGV auf's Auge drücken.


Ist denn das Ergebniss bzw. diese Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bei Deinem SB bekannt?
Hast auch Du eine Kopie davon und ist dort alles an Erkrankungen/Behinderungen .... richtig erkannt bzw. aus anderen ärztlichen Unterlagen übernommen und eingetragen?


Weil ansonsten sehe ich auf den ersten Blick nichts gravierendes in Deiner EGV, was mich vehement den Kopf schütteln ließe.


Du schreibst:
Vor allem, dass mir eine sog. Maßnahme 50+ angeboten wird (sieht aus wie freiwillig, ist es aber nicht), da gefordert wird, dass ich zu allen vereinbarten Terminen erscheine.
Bist Du denn schon überhaupt in der Maßnahme drin?
Hast also eine sog. Zuweisung?

Nein?
Dann ist alles paletti.


Du sollst Dich um Deine gesundheitlichen Belange kümmern, heißt:
Kukk daß Du Deine Psychtherapie auf die Reihe bekommst, nimm die entsprechenden Termine mit dem/der TherapeutenIn wahr.
Kümmer Dich um die regelmäßige AU und schick die an's JC oder gib sie dort - gegen Nachweis - ab und gut ist.

Mehr wird da nicht gefordert.


Was die Vermittlung angeht:
Solange Du - auch nur bedingt - arbeitsfähig bist, müssen sie versuchen, Dich zu vermitteln.
Vorausgesetzt, es sind geeignete Stellen vorhanden.
Es wird von Dir nicht verlangt, daß Du eine bestimmte Anzahl Bewerbungen pro Woche/Monat schreiben und nachweisen mußt.
Es geht nur um Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter.


Ich könnte mit der EGV leben.

Und wenn die Zuweisung zu diesem 50+ kommt, hast Du sicherlich einen guten Draht zu Hausarzt, Psychotherapeut, der Dir ein entsprechendes Attest ausstellt, daß Du aus gesundheitlichen Gründen an sowas nicht teilnehmen kannst.


Nachtrag:
Ich hab erhebliche Zweifel, daß das JC Stellen für 3 h pro Tag im Angebot hat.
Und selbst wenn: Du bist derzeit AU und kannst nicht zum Bewerbungsgespräch.
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 22. Mär 2014, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#6

Beitrag von Ping »

Günter hat geschrieben:Du könntest auch einen kleinen Hinweis auf das SGB II geben.


..... Eine Eingliederungsvereinbarung soll mit mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden. Ein Blick in ihre Akte sollte ihnen zeigen, dass ich derzeit nicht erwerbsfähig bin.

Hier kannst du das passende nachlesen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Erwerbsfähig bin ich schon, nur arbeitsunfähig.
Die Erwerbsfähigkeit wurde im letzten Jahr durch das Gesundheitsamt festgestellt, wie oben beschrieben. 3-4 Stunden/Tag.
Ich habe ja auch im letzten Jahr eine harmlose EGV unterschrieben, eigentlich hätte ich das nicht tun sollen, da es sich um eine reine "Gesundheits-EGV" handelte. Sollte mich bitte nur um meine gesundheitlichen Belange kümmern. Keine Androhung von irgendwelchen Sanktionen oder dergleichen.

Jetzt hat mal wieder SB gewechselt. :motzki:
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#7

Beitrag von Pegasus »

Was heißt Gesundheitsamt?
Du meinst damit den Medizinischen Dienst des Jobcenters?
Die SB kann auch das zuständige Gesundheitsamt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. War bei mir auch so ( SB hat den internen MD nicht getraut).
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#8

Beitrag von Ping »

marsupilami hat geschrieben: ...
Was heißt Gesundheitsamt?
Du meinst damit den Medizinischen Dienst des Jobcenters?
...
es war das Gesundheitsamt, heißt hier Fachbereich Gesundheit.
Weil unser JC keinen eigenen ärztlichen Dienst hat, den gibts nur bei der Agentur für Arbeit.

Und Du meinst, dass Du mit dieser EGV leben könntest, mir machen einige versteckte Sanktionsgrundlagen dann doch Bauchschmerzen.

Z.B. sofort mit 30 % zu sanktionieren, wenn ich eine unter Punkt 2 in EGV genannten Bemühungen nicht erfülle.

Außerdem gehören gesundheitliche Dinge nicht in eine EGV, auch wenn ich die letzte unterschrieben habe, da war es wirklich harmlos. Hier sehe ich ein paar Fallstricke.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#9

Beitrag von Koelsch »

Das Wörtchen erwerbsfähig würde ich nicht erwähnen, sonst kommen die JC-Dödel auf die Idee, ab in die Grundsicherung.

Er kann darauf hinweisen, dass er derzeit arbeitsunfähig ist und so lange das der Fall ist, eine zielgerichtete Arbeit im Rahmen des Projekts einfach nicht vorstellbar ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Vala

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#10

Beitrag von Vala »

Hallo Ping,

nicht aufregen, bringt nur schlechte Laune, hohen Puls und Kopfweh :trost:

Da du AU geschrieben bist, dass schon über einen längeren Zeitraum, bist du zur Zeit nicht erwerbsfähig.

Eine EGV soll nur mit erwerbsfähigen Personen abgeschlossen werden.

Sich über den Inhalt der EGV Gedanken zu machen, ist reine Energieverschwendung.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37300.htm

Zitat:
(1) 1Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).
...

Ich persönlich würde dieses Schmierblatt in die unterste Schublade legen.
Ich würde dem SB auch nicht schreiben, wozu auch, dazu bist du nicht verpflichtet!?
SB warnt man nicht immer vor, dass man rechtliche Schritte einleitet.
Das verdirbt die ganze Überraschung und der SB kann sich vorbereiten.
Der weiß, dass du AU bist und gut ist.

Kommt ein VA, legst du Widerspruch ein und beim SG stellst den Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Sollen wir eine Wette abschließen :gunni:

Ich wette, wenn ein VA kommt, dass deinem Widerspruch ruck zuck im vollen Umfang entsprochen wird.

:tiger:
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#11

Beitrag von Ping »

Vala hat geschrieben:Hallo Ping,

nicht aufregen, bringt nur schlechte Laune, hohen Puls und Kopfweh :trost:

Da du AU geschrieben bist, dass schon über einen längeren Zeitraum, bist du zur Zeit nicht erwerbsfähig.

Eine EGV soll nur mit erwerbsfähigen Personen abgeschlossen werden.

Sich über den Inhalt der EGV Gedanken zu machen, ist reine Energieverschwendung.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37300.htm

Zitat:
(1) 1Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).
...

Ich persönlich würde dieses Schmierblatt in die unterste Schublade legen.
Ich würde dem SB auch nicht schreiben, wozu auch, dazu bist du nicht verpflichtet!?
SB warnt man nicht immer vor, dass man rechtliche Schritte einleitet.
Das verdirbt die ganze Überraschung und der SB kann sich vorbereiten.
Der weiß, dass du AU bist und gut ist.

Kommt ein VA, legst du Widerspruch ein und beim SG stellst den Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Sollen wir eine Wette abschließen :gunni:

Ich wette, wenn ein VA kommt, dass deinem Widerspruch ruck zuck im vollen Umfang entsprochen wird.

:tiger:
Hallo @ Vala,

meinst Du wirklich, einfach Schublade unten links und abwarten bis VA kommt?

Ich glaube, Wetten tu ich mit DIR besser nicht, ich denke Du würdest die Wette ja doch gewinnen.

Aber JC kriegt Stress mit dem hier :tiger: , nur weiß noch nix von seinem Glück.
Wenns soweit ist, helft Ihr mir doch, oder?

Und muss ich jetzt mal loswerden.

So schnell, wie Ihr hier auf mein Problem reagiert und geantwortet habt, dat jibbet ja ja nich. :Daumenhoch:
Zuletzt geändert von Ping am Sa 22. Mär 2014, 19:50, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#12

Beitrag von Koelsch »

Klar helfen wir auch in Zukunft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#13

Beitrag von marsupilami »

Welche Forderungen stehen denn da drinne?

1) Sie verpflichten sich, alle Termine die das Projekt 50+ ....
Das ist in weiter Ferne, da Du nicht in dem Projekt drinne bist, keine Zuweisung hast.
Wenn doch was kommt, zum Doc und Attest schreiben lassen bzw. wenn eh eine AU vorliegt, wird keine Zuweisung kommen.
Selbst wenn, dann auf die vorliegende AU verweisen und gut ist.

2) Alle Änderungen ....
Das ist ein Standardtextbaustein, denn Du schon mit Antragstellung unterzeichnet hast und der nicht neu und nicht gefährlich ist.
Ich sagte doch schon: kümmer Dich um Deine AU und gib die regelmäßig so schnell als möglich beim JC gegen Nachweis ab.
Hast Du vor in nächster Zeit umzuziehen? Vermutlich nein, also brauchst Du Dir um die entsprechende Meldung keinen Kopf zu machen.
Wirst Du in nächster Zeit einen Job haben? Eher nicht wg. AU, also ist auch diese Meldepflicht außen vor.

3.) Sie bewerben sich zeitnah .....
Solange AU vorliegt, werden vermutlich keine Vermittlungsvorschläge kommen.
Wenn doch, auf die vorliegende AU verweisen (schriftlich natürlich).
Du kannst auch die "beigefügte Antwortmöglichkeit" nutzen und da reinschreiben:
Ich habe mich nicht beworben, weil immernoch AU.
Diese liegt Ihnen seit [Datum] vor.
Kopie davon machen, Original gegen Nachweis abgeben oder per Einwurf-Einschreiben an JC schicken.

4) Sie verpflichten sich, Änderungen ....
Ist eigentlich überflüssig, da das schon unter 2) verlangt wird.
Heißt hier konkret: wenn Du wieder gesund bist, keine AU notwendig ist, sollst Du Dich aktiv beim JC melden.
Das liegt noch in so weiter Ferne, daß Du das getrost vergessen kannst.

5) Aufgrund ihrer derzeitigen gesundheitlichen Situation ....
Was ist da schlimmes daran?
Da steht - zwar ein wenig forsch formuliert aber ansonsten harmlos - kümmere Dich um Deine Gesundheit.
SB sagt: Geht zum Doc, Therapeuten, Klinik, was auch immer.
Welcher Doc, Therapeut, .... und wo ist mir schnuppe.
Hauptsache ich als SB krieg eine AU.
Feddich.
Mehr ist das nicht.

6) Im Anschluß daran .....
siehe Punkt 4 und Punkt 2.
Wenn Du gesund bist, sollst Du Dich melden.
Wenn Du länger als die EGV gültig sein soll krank bist, kriegst Du neue EGV.


Mehr sehe ich da nicht.
Nein, auch kein Sanktionsrisiko, so lange Du die AU vorlegst.
Möglichst nachweislich.



Nachtrag:
Da die anderen darauf hinweisen, daß Du die EGV nicht unterschreiben mußt (völlig richtig) und den VA abwarten kannst, wo auch nichts anderes drinstehen wird hätte ich mir mein Geschreibsel sparen können.

Oder wie Günter schon schrieb:
Knallharte Tour, EGV soll nur mit erwerbsfähigen abgeschlossen werden, ich bin aber derzeit AU, also keine EGV.
Geht auch.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#14

Beitrag von marsupilami »

by the way dumme Frage nebenher in dem Zusammenhang:

Heißt erwerbsfähig denn tatsächlich ad hoc arbeiten können?

Oder heißt erwerbsfähig kann generell mehr als 3h pro Tag arbeiten.
Daß jemand aktuell krank ist und erst nächste Woche/Monat wieder arbeitsfähig ist, ist ein anderes Problem.


Dann dürfte doch rein theoretisch - nach der oberen Definition - jemand der krank ist, auch keine Leistungen bekommen.
Denn er ist ja krank, nicht erwerbsfähig, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.



Wenn aber nur krank, ansonsten generell arbeitsfähig = erwerbsfähig = vermittelbar = darf Leistungen haben.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#15

Beitrag von Koelsch »

erwerbsfähig heißt "im Prinzip" könnte er wenn er nicht AU ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#16

Beitrag von Emmaly »

krank heißt nicht erwerbsunfähig. Erwerbsfähig ist man, wenn man 3 h täglich arbeiten kann, zu den allgemeinen Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes.
Teilweise erwerbsgemindert nennt sich das, was hier vorliegt. Es sollte überlegt werden, ob eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#17

Beitrag von Ping »

Koelsch hat geschrieben:erwerbsfähig heißt "im Prinzip" könnte er wenn er nicht AU ist
Als ich damals beim Gesundheitsamt war, meinte die Ärztin, dass, wenn sie mich jetzt erwerbsunfähig schreiben würde, würde ich sehr wahrscheinlich zum Ping-Pong-Ball zwischen Jobcenter und Erwerbslosenminderungsrente. Das wäre aber sehr schwer, das durchzukriegen.
Deswegen hat sie mich für 3-4 Stunden täglich erwerbsfähig geschrieben.

Ach und ja... mein Nick kommt nicht von Ping-Pong sondern von Pinguin. :verlegen:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#18

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben:by the way dumme Frage nebenher in dem Zusammenhang:

Heißt erwerbsfähig denn tatsächlich ad hoc arbeiten können?

Oder heißt erwerbsfähig kann generell mehr als 3h pro Tag arbeiten.
Daß jemand aktuell krank ist und erst nächste Woche/Monat wieder arbeitsfähig ist, ist ein anderes Problem.


Dann dürfte doch rein theoretisch - nach der oberen Definition - jemand der krank ist, auch keine Leistungen bekommen.
Denn er ist ja krank, nicht erwerbsfähig, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.



Wenn aber nur krank, ansonsten generell arbeitsfähig = erwerbsfähig = vermittelbar = darf Leistungen haben.
AU heißt bei ALG I Leistung von der Krankenkasse.

Bei ALG II heißt AU = Leistung vom JobCenter, bei längerer AU muss eine Prognose erfolgen, wie es nach 6 Monaten weitergeht.

Das ist hier durch das Gesundheitsamt erfolgt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#19

Beitrag von Koelsch »

Dann bleibt es dabei - Du bist erwerbsfähig nur im Moment arbeitsunfähig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#20

Beitrag von Emmaly »

Mir hat der Amtsarzt auch für erwerbsfähig für 3 bis 4 h erklärt und meinte die Rente käme nicht durch. Nachdem ich durch das Jobcenter aufgefordert wurde EU-Rente zu beantragen kam diese gleich durch.
Es kommt auch auf die Diagnosen an. Ich war nicht mehr vermittelbar in den 1. Arbeitsmarkt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#21

Beitrag von Ping »

Koelsch hat geschrieben:Dann bleibt es dabei - Du bist erwerbsfähig nur im Moment arbeitsunfähig.
Genauso sehe ich das auch.

Es kann nur sein, dass eine "erneute Wiedervorführung" erforderlich ist.
Vala

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#22

Beitrag von Vala »

Schon alleine die Einträge

Unter Ziele...durch das Projekt 50plus
Unter 1....Ihnen wird die Teilnahme am Projekt 50plus ermöglicht.
Unter 2....Sie verpflichten sich alle Termine die das Projekt 50plus betreffen u.s.w.

wären rechtswidrig.

Hänge dir mal ein PDF an.
Alles Blahblah was da steht, nur der letzte Absatz ist sehr interessant.

Zitat:
Die einzelnen Maßnahmen (z. B. Eigenbemühungen oder die Teilnahme an Aktivierungs-
oder Qualifizierungsmaßnahmen), jedoch nicht die bloße Teilnahme am Bundespro-
gramm Perspektive 50plus selbst, können in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem
diese ersetzenden Verwaltungsakt verbindlich, und ggf. nach den §§ 31, 31a SGB ll sank-
tionsbewehrt, festgelegt werden.
...

Hänge dir das PDF später an, ist leider zu groß für das Forum hier.
Also muss ich es erst kleiner machen.

Nachtrag:
Mir viel grad ein, dass ich das Schreiben schon mal ins Net gestellt hatte.

http://s14.directupload.net/images/140115/awvgf4vj.pdf
Zuletzt geändert von Vala am Sa 22. Mär 2014, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#23

Beitrag von Koelsch »

Gib doch einfach den Link zu der PDF, oder nenn den Titel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#24

Beitrag von Ping »

falls es dann doch zu einen VA kommen sollte und der folgende Punkt noch drin stehen sollte..
so meine ich, dass auch dieser angreifbar ist.

Das Einstellen des Bewerberprofils in der Jobbörse der Agenur für Arbeit.
Wenn überhaupt, dann anonym - und so ist auch bis jetzt eingestellt. Ich bin doch nicht verpflichtet, das nicht anonymisiert einstellen zu lassen. Dann geht es nämlich los, mit den PAV - und ZA Angeboten.

Da sind so viele versteckte Dinge drin, auch die Pflicht der Veränderungsmitteilung über Telefon-Nummer, die ich extra noch habe löschen lassen. :gaga:

Und @Vala, danke für den Link, hab mir die PDF schon gesichert. :Daumenhoch:
Ping

Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen

#25

Beitrag von Ping »

Was mir in dem Zusammhang noch einfällt,

Weder ist ein Profiling durchgeführt worden, noch ist die EGV mit mir besprochen worden. Das nur mal als Gedächtnisstütze, falls es zu einem VA kommen sollte.
Antworten

Zurück zu „Maßnahmen, EEJobs Eingliederungsvereinbarungen“