EGV wiederrufen?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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verena
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EGV wiederrufen?

#1

Beitrag von verena »

Meine Freundin hat grade frisch ausgelernt, Kinderpflegerin, und war grade beim JC, dort sagte man ihr, sie müsse eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Sie hat sich jetzt zu 6 Bewerbungen im Monat verpflichtet, ansonsten halt 30% Sanktion
6 Bewerbungen sind utopisch, so viele Stellen hat das JC in 3 Monaten nicht geschickt.

Was jetzt? Wie wiederruft man das Ding, geht das überhaupt?
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Günter
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Re: EGV wiederrufen?

#2

Beitrag von Günter »

Hat sie die EGV unterschrieben, oder zur Prüfung mit nach Hause genommen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: EGV wiederrufen?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Widerrufen geht nicht. Auch kein Widerspruch.
Da hilft nur, jetzt 6 Monate reichlich bewerben.
Leider kann man sich nicht darauf berufen, dass man nur 1 oder 2 Stellenvorschläge vom JC bekommt. Man muss schon selbst aktiv werden. Also nicht nur auf Stellenangebote sich bewerben, sondern auch Träger anschreiben die keine Stellenausschreibung haben, sogenannte Blindbewerbungen.

Und bis zur nächsten EGV hast du hier sicher genug gelesen, um so ein Ding nicht nochmal zu unterschreiben bzw damit sie das nicht nochmal tut ;)
Oder sie hat bis dahin vielleicht schon eine Anstellung gefunden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
verena
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Re: EGV wiederrufen?

#4

Beitrag von verena »

sie hat unterschrieben, weil man ihr sagte, sie müsse.
ist ja nicht so, als hätte ich ihr die letzten tage nicht eingeimpft, das ding NIEMALS ohne es erst mit nach hause zu bringen, zu unterschreiben. Ich rede gegen eine Wand.

Sie ist auch noch relativ ortsgebunden, klar gibt es einige Einrichtungen, aber die meisten sind städtisch, sie kann ja schlecht 10 mal die selbe Bewerbung zu einer Stelle schicken
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Günter
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Re: EGV wiederrufen?

#5

Beitrag von Günter »

Warum nicht? Telefonbuch und Adressen aller möglichen Arbeitsstellen zusammenstellen und dann systematisch Bewerbungsperioden ausarbeiten. Aus dran denken sich als Urlaubs- Schwangerschafts- oder Krankheitsaushilfe anzubieten.

Hauptsache die Bewerbungsquote ist erreicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: EGV wiederrufen?

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Müssen es 6 gezielte Bewerbungen auf diese Qualifikation hin sein? Dann wären es eher reichlich Bewerbungen, da vielleicht nicht so viele Träger existieren werden. Wenn es 6 Bewerbungen allgemein sind, finde ich das nicht unbedingt von vornherein zu viel verlangt. Natürlich geht es auch drunter, aber es ginge auch deutlich drüber. So kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass ich zuerst zu 15 Bewerbungen monatlich verpflichtet wurde, dann zu 20 und schliesslich sogar zu 25. Dann bekam ich ein Bewerbungstraining, dann ging die Zahl deutlich runter (wahrscheinlich war das Bewerbungskostenbudget erschöpft), dann setzte es die erste Fördermassnahme. Danach hiess es nur allgemein, ich solle mich "angemessen" bewerben, dann kam noch eine längere Fördermassnahme. Danach dann waren plötzlich "nur" noch 5 Bewerbungen monatlich vorgesehen (keine Ahnung warum). Dann hatte ich die Nase voll, und bekam auch langsam richtig Angst, weil ich nur Absagen erhielt und schon mehrere Hundert Bewerbungen losgeschickt hatte. Es folgte die Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Dann die Umsetzung. Jetzt bin ich eigentlich nicht unglücklich mit der Lage, aber die Geschäfte könnten besser laufen, und ich bin abends immer sehr spät im Feierabend und dann oft von der Arbeit sehr müde. :mued:

Eigenartige Erfahrung damals: die Bewerbungsbemühungen wurden nicht immer nachgezählt bzw. abgefragt. Ich habe immer meine Mappe mit den Anschreiben mitgenommen, aber diese wurde nicht immer angeguckt. Allerdings wollten sie manchmal auch Absagen sehen, die ich dann auch vorgelegt habe.

Wenn die Freundin gerade frisch ausgelernt hat, würde ich ehrlich gesagt sogar mehr als 6 Bewerbungen monatlich losschicken! Denn ab dem Auslerndatum läuft eine Art "Verfallsprozess", der sehr rasch geht. Je länger die Qualifikation zurückliegt, desto unwahrscheinlicher wird es, eine Stelle zu finden. Gut wäre, wenn sich etwas finden liesse innerhalb der nächsten paar Wochen und Monate. Ich drücke jedenfalls ganz doll die Daumen für die Freundin! Für Stelle und Bezahlung. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Olivia Cole
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Re: EGV wiederrufen?

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Noch etwas zu der Zahl der Bewerbungen. Tatsache ist wohl, dass man wirklich möglichst viele richtig gute Bewerbungen losschicken sollte, da ich selbst miterleben durfte, wie selbst bei weniger begehrten Stellen Dutzende Bewerbungen eingetrudelt sind. Und es kann immer nur eine/r genommen werden! Also nochmal, ich drücke die Daumen für viel Erfolg. :Daumenhoch:

Und noch etwas lustiges. Hier in der Firma treffen des öfteren Initiativbewerbungen ein, obwohl ich keine Stelle anzubieten habe. :heul:
Ich schreibe jedenfalls immer eine Antwort darauf und mache dem Bewerber Mut, weiter zu suchen.
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