hallo Liebe Leute,
muss man den eingliderungsvereinbarung denn unterschreiben???
wo man im monat 20 bewerbungen verschicken muss usw??
danke für eure hilfe
Eingliederungsvereinbarung
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Eingliederungsvereinbarung
Grundsätzlich muß keine EGV unterschrieben werden.
SB kann mit Sanktion drohen, soviel er lustig ist, laß Dich nicht bangemachen, da kommt nichts.
Er kann höchstens die EGV mit ihren Inhalten in einen VA (Verwaltungsakt) umwandeln und den Dir zuschicken.
Aber auch das ist kein Beinbruch, gegen den kann man klagen, wenn die Inhalte rechtswidrig sind.
20 Bewerbungen halte ich persönlich für ein bisken viel, 10 wären akzeptabel.
Unabhängig aber von der Anzahl:
Sind die Kosten dafür geregelt in der EGV?
Ist ein Profiling gemacht worden?
Ist geregelt, auf was für Stellen/Jobs, .... Du Dich bewerben sollst/mußt?
Die EGV nicht unterschreiben!!
Wenn Du magst, digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen, wir kommentieren.
Anleitungen zum digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen gibt's hier:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-und-web-f22/
Nachtrag:
Schau auch mal hier (ist zwar schon älter, aber im Prinzip immernoch gültig)
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fra ... essen.html
und hier (etwas aktueller):
http://www.elo-forum.org/alg/116019-alg ... ungen.html
SB kann mit Sanktion drohen, soviel er lustig ist, laß Dich nicht bangemachen, da kommt nichts.
Er kann höchstens die EGV mit ihren Inhalten in einen VA (Verwaltungsakt) umwandeln und den Dir zuschicken.
Aber auch das ist kein Beinbruch, gegen den kann man klagen, wenn die Inhalte rechtswidrig sind.
20 Bewerbungen halte ich persönlich für ein bisken viel, 10 wären akzeptabel.
Unabhängig aber von der Anzahl:
Sind die Kosten dafür geregelt in der EGV?
Ist ein Profiling gemacht worden?
Ist geregelt, auf was für Stellen/Jobs, .... Du Dich bewerben sollst/mußt?
Die EGV nicht unterschreiben!!
Wenn Du magst, digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen, wir kommentieren.
Anleitungen zum digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen gibt's hier:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-und-web-f22/
Nachtrag:
Schau auch mal hier (ist zwar schon älter, aber im Prinzip immernoch gültig)
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fra ... essen.html
und hier (etwas aktueller):
http://www.elo-forum.org/alg/116019-alg ... ungen.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung
muss mich verbessern sorry also es sind 8 bewerbungen pro monat
also soll ich die egv nicht unterschreiben???
was genau soll ich denn sagen wieso ich das nicht tun möchte usw
also soll ich die egv nicht unterschreiben???
was genau soll ich denn sagen wieso ich das nicht tun möchte usw
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Eingliederungsvereinbarung
Sind die Bewerbungskosten in der EGV geregelt?
Wenn nein, dann ist das ein Grund.
Ist geregelt, auf was für Stellen Du Dich bewerben sollst/mußt?
Wenn nein, dann ist das ein Grund.
Ist ein Profiling gemacht worden (was Du kannst, welche gesundheitlichen Einschränkungen, ..... )
Wenn nein, ist das ein Grund.
Noch ein Grund:
Die Anzahl der Bewerbungen ist nach der aktuellen Rechtsprechung zu hoch.
Was anderes:
Kann mal bitte jemand von den Mod's , Admins, den Thread verschieben?
Es geht hier ja nicht um KdU.
Wenn nein, dann ist das ein Grund.
Ist geregelt, auf was für Stellen Du Dich bewerben sollst/mußt?
Wenn nein, dann ist das ein Grund.
Ist ein Profiling gemacht worden (was Du kannst, welche gesundheitlichen Einschränkungen, ..... )
Wenn nein, ist das ein Grund.
Noch ein Grund:
Die Anzahl der Bewerbungen ist nach der aktuellen Rechtsprechung zu hoch.
Was anderes:
Kann mal bitte jemand von den Mod's , Admins, den Thread verschieben?
Es geht hier ja nicht um KdU.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliederungsvereinbarung
@Ulmer79...
Hattest du einen Termin bei deinem SB und wurde dir dort eine EGV ausgehändigt ?
Ein EGV vom Grundsatz her immer einstecken und mitnehmen zwecks Überprüfung und keine unterschrift vor ORT im JOBCENTER leisten.
Du brauchst garnichts sagen warum Du die EGV nicht Unterschreiben möchtest.
Wie schon beschrieben wird die nicht Unterschrift unter einer EGV nicht mehr Sanktioniert.
8 Bewerbungen sind auch zuviel wie ich finde.
Hattest du einen Termin bei deinem SB und wurde dir dort eine EGV ausgehändigt ?
Ein EGV vom Grundsatz her immer einstecken und mitnehmen zwecks Überprüfung und keine unterschrift vor ORT im JOBCENTER leisten.
Du brauchst garnichts sagen warum Du die EGV nicht Unterschreiben möchtest.
Wie schon beschrieben wird die nicht Unterschrift unter einer EGV nicht mehr Sanktioniert.
8 Bewerbungen sind auch zuviel wie ich finde.