MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Meine Lebensgefährtin(25) wurde eine MAE von ihrer FM zugewiesen.
Morgen sind wir erst einmal beim Medizinischen Dienst weil dort ein Antrag zwecks Erwerbsunfähigkeit gestellt werden soll (angeblich schon längst mit FM besprochen, aber deswegen geh ich morgen wieder persönlich mit, man hat ja bei jedem ihrer Gespräche einen Zeugen mitgenommen, und eine Erwerbsunfähigkeit war nie Teil eines Gespräches)
Es gab eine mündliche Zusicherung der Übernahme der Fahrkosten vom Träger seitens des Jobcenters(wäre der erste Streitpunkt^^)
Dazu kommt, dass es sich um eine Stelle zu einem Euro je Stunde, 3h tägliche Arbeitszeit handelt.
Da die Aufwandsentschädigung für die zweimonatige Zeit beim Träger nicht die Ausgaben deckt, die entstehen, würde ich morgen einen Antrag zwecks der entstandenen Kosten mit ihr stellen, im Vorfeld.
Ob die Stelle im öffentlichen Interesse liegt, wage ich auch noch stark zu bezweifeln. (Welche Prüfmöglichkeiten bestehen dazu?)
Es liegen weder eine gültige EGV bei ihr noch eine EGV durch VA vor.
So jetzt kurz meine Fragen:
1. Recht auf Beistand(Bin mal wieder nicht in der Lage das bei google zu finden, diesmal drucke ich mir das aus)
2. MAE ohne EGV oder VA nur mit Zuweisungsschein, wie stehen da die Widerspruchsmöglichkeiten?
3. Kann man bei höheren Mehraufwand die entstandenen Kosten geltend mach, ggf. Einklagen(das ja ist ja Widerspruchjahr für mich beim JC, da kommt‘s auf die eine mehr oder weniger glaub nicht an)
4. Wie im Text geschrieben, welche Möglichkeiten zur Prüfung einer MAE hat man als ALG-II Empfänger.
Ich bedanke mich im vor raus, die Zeit reicht leider nicht, um Unterlagen hochzuladen, da ich jetzt Kaffee für die Geburtstagsgäste machen muss.
Folgender Sachverhalt:
Meine Lebensgefährtin(25) wurde eine MAE von ihrer FM zugewiesen.
Morgen sind wir erst einmal beim Medizinischen Dienst weil dort ein Antrag zwecks Erwerbsunfähigkeit gestellt werden soll (angeblich schon längst mit FM besprochen, aber deswegen geh ich morgen wieder persönlich mit, man hat ja bei jedem ihrer Gespräche einen Zeugen mitgenommen, und eine Erwerbsunfähigkeit war nie Teil eines Gespräches)
Es gab eine mündliche Zusicherung der Übernahme der Fahrkosten vom Träger seitens des Jobcenters(wäre der erste Streitpunkt^^)
Dazu kommt, dass es sich um eine Stelle zu einem Euro je Stunde, 3h tägliche Arbeitszeit handelt.
Da die Aufwandsentschädigung für die zweimonatige Zeit beim Träger nicht die Ausgaben deckt, die entstehen, würde ich morgen einen Antrag zwecks der entstandenen Kosten mit ihr stellen, im Vorfeld.
Ob die Stelle im öffentlichen Interesse liegt, wage ich auch noch stark zu bezweifeln. (Welche Prüfmöglichkeiten bestehen dazu?)
Es liegen weder eine gültige EGV bei ihr noch eine EGV durch VA vor.
So jetzt kurz meine Fragen:
1. Recht auf Beistand(Bin mal wieder nicht in der Lage das bei google zu finden, diesmal drucke ich mir das aus)
2. MAE ohne EGV oder VA nur mit Zuweisungsschein, wie stehen da die Widerspruchsmöglichkeiten?
3. Kann man bei höheren Mehraufwand die entstandenen Kosten geltend mach, ggf. Einklagen(das ja ist ja Widerspruchjahr für mich beim JC, da kommt‘s auf die eine mehr oder weniger glaub nicht an)
4. Wie im Text geschrieben, welche Möglichkeiten zur Prüfung einer MAE hat man als ALG-II Empfänger.
Ich bedanke mich im vor raus, die Zeit reicht leider nicht, um Unterlagen hochzuladen, da ich jetzt Kaffee für die Geburtstagsgäste machen muss.
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Schau mal ab Punkt 2.8.2
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI626717
Zur Zusätzlichkeit schau mal hier, gilt zwar nur für Berlin gibt aber wichtige Hinweise.
http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... 14319.html
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI626717
Zur Zusätzlichkeit schau mal hier, gilt zwar nur für Berlin gibt aber wichtige Hinweise.
http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... 14319.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Zuweisung geht auch ohne EGV.
Hatten wir erst neulich hier.
Muß mal schauen, ob ich das noch finde.
Beistand:
Kukk mal hier
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900671.php
und hier:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/26929-b ... eisen.html
Kurz zusammengefaßt:
Beistand ist im § 13 SGB X geregelt und SGB X gilt auch für diesen Fall.
Punkt.
Namen des Beistandes nennen ist durchaus okay, rein aus Höflichkeit.
Im Extremfall auch ein PersAusweis vorzeigen, ist aber schon hart an der Grenze, da FM vom JC nicht zur Ausweiskontrolle befugt ist, das ist nur die Polizei!!
Vorzeigen heißt zeigen, nicht großartig abgeben und FM notiert sich dann alles oder kopiert gar!!
Nachtrag:
Fahrkostenerstattung sollte in der Zuweisung geregelt sein.
Wenn nicht, Widerspruch, schriftlich und aufschiebende Wirkung beantragen.
Letzteres bringt eigentlich nichts, da der Deliquent trotzdem in der Maßnahme aufschlagen muß.
Aber im Widerspruch unterbringen, daß Du nicht mit XXX,xx € in Vorleistung gehen kannst und Einzelfahrscheine Dein Budget völlig sprengen.
Woraus ich nicht ganz schlau werde, ist der Zusammenhang zwischen MD und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der MD stellt i.d.R. die generelle Arbeitsfähigkeit fest bzw. die evtl. Einschränkungen.
Hatten wir erst neulich hier.
Muß mal schauen, ob ich das noch finde.
Beistand:
Kukk mal hier
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900671.php
und hier:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/26929-b ... eisen.html
Kurz zusammengefaßt:
Beistand ist im § 13 SGB X geregelt und SGB X gilt auch für diesen Fall.
Punkt.
Namen des Beistandes nennen ist durchaus okay, rein aus Höflichkeit.
Im Extremfall auch ein PersAusweis vorzeigen, ist aber schon hart an der Grenze, da FM vom JC nicht zur Ausweiskontrolle befugt ist, das ist nur die Polizei!!
Vorzeigen heißt zeigen, nicht großartig abgeben und FM notiert sich dann alles oder kopiert gar!!
Nachtrag:
Fahrkostenerstattung sollte in der Zuweisung geregelt sein.
Wenn nicht, Widerspruch, schriftlich und aufschiebende Wirkung beantragen.
Letzteres bringt eigentlich nichts, da der Deliquent trotzdem in der Maßnahme aufschlagen muß.
Aber im Widerspruch unterbringen, daß Du nicht mit XXX,xx € in Vorleistung gehen kannst und Einzelfahrscheine Dein Budget völlig sprengen.
Woraus ich nicht ganz schlau werde, ist der Zusammenhang zwischen MD und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der MD stellt i.d.R. die generelle Arbeitsfähigkeit fest bzw. die evtl. Einschränkungen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Danke erstmal für die Antworten, hilft mir erstmal ungemein.
Bei MD Terminen hatte meine Freundin bis dato andere Zeugen, wird morgen also das erste
Gespräch wo ich anwesend sein werde.
Wir hatten Post, das Sie die Unterlagen zwecks Antrag zum Termin mitbringen soll( wo ich gleich mal auf deren Auskunftpflicht hinweisen werde, die Nennung eines § kann wohl kaum als Auskunft nach SGB1 §13,14,15 , wenn ich das richtig im Kopf habe, ausreichend, mehr war aber im Gespräch mit ihrer FM nicht)
Im Brief steht drin, das die Dame vom MD damit beauftragt wurde (von ihrer SB) , grad nachgeschaut, steht Sozialpsychiatrischer Dienst drauf vom Gesundheitsamt.
...
Dazu werden einige Fragen morgen fallen, das erste wäre warum Erwerbsunfähig,... das leuchtet mir bis dato nicht ein.
Psychiatrische Befunde in dem Zusammenhang liegen auch nicht vor,...
Ist so ein Dienst an die gleichen Gesetzgebungen wie das Jobcenter gebunden?
Bei MD Terminen hatte meine Freundin bis dato andere Zeugen, wird morgen also das erste
Gespräch wo ich anwesend sein werde.
Gut zu wissen^^, mit dem Thema MD werde ich mich wohl dann noch auseinander setzen müssen (hab ich noch gar nicht geschaut )Woraus ich nicht ganz schlau werde, ist der Zusammenhang zwischen MD und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der MD stellt i.d.R. die generelle Arbeitsfähigkeit fest bzw. die evtl. Einschränkungen.
Wir hatten Post, das Sie die Unterlagen zwecks Antrag zum Termin mitbringen soll( wo ich gleich mal auf deren Auskunftpflicht hinweisen werde, die Nennung eines § kann wohl kaum als Auskunft nach SGB1 §13,14,15 , wenn ich das richtig im Kopf habe, ausreichend, mehr war aber im Gespräch mit ihrer FM nicht)
Im Brief steht drin, das die Dame vom MD damit beauftragt wurde (von ihrer SB) , grad nachgeschaut, steht Sozialpsychiatrischer Dienst drauf vom Gesundheitsamt.
...
Dazu werden einige Fragen morgen fallen, das erste wäre warum Erwerbsunfähig,... das leuchtet mir bis dato nicht ein.
Psychiatrische Befunde in dem Zusammenhang liegen auch nicht vor,...
Ist so ein Dienst an die gleichen Gesetzgebungen wie das Jobcenter gebunden?
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Wendigo87: "Ist so ein Dienst an die gleichen Gesetzgebungen wie das Jobcenter gebunden?"
"Ärzte im öffentlichen Dienst - Öffentlicher Gesundheitsdienst
...
Der Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst handelt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit eigenverantwortlich und kann seine ärztliche Entscheidung nicht delegieren. Er ist nur in Verwaltungsfragen gegenüber dem Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes weisungsgebunden.
In den ärztlich-medizinischen Entscheidungen besteht kein Weisungsverhältnis. Führt die Aufgabenstellung des Arztes in der Gesundheitsverwaltung, die Wahrung öffentlicher Interessen und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Träger zu Konflikten, dann darf der Arzt nur seinem ärztlichen Gewissen unterworfen sein. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass die über die Amtsverschwiegenheit hinausgehende ärztliche Schweigepflicht uneingeschränkt gewahrt bleibt."
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... ndheitsamt
"Ärzte im öffentlichen Dienst - Öffentlicher Gesundheitsdienst
...
Der Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst handelt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit eigenverantwortlich und kann seine ärztliche Entscheidung nicht delegieren. Er ist nur in Verwaltungsfragen gegenüber dem Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes weisungsgebunden.
In den ärztlich-medizinischen Entscheidungen besteht kein Weisungsverhältnis. Führt die Aufgabenstellung des Arztes in der Gesundheitsverwaltung, die Wahrung öffentlicher Interessen und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Träger zu Konflikten, dann darf der Arzt nur seinem ärztlichen Gewissen unterworfen sein. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass die über die Amtsverschwiegenheit hinausgehende ärztliche Schweigepflicht uneingeschränkt gewahrt bleibt."
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... ndheitsamt
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
WENN die MAE nicht ausreicht, die Kosten zu decken, ist die Massnahme unzumutbar!!
Niemand kann verpflichtet werden, vom Regelsatz in Vorleistung zu treten!!
Ich behaupte,
BIS das Jobcenter sich verpflichtet hat, die Kosten zu übernehmen, besteht keine Teilnahmepflicht. Aus einem unzumutbaren Job können keine Pflichten erwachsen, erst wenn aus dem unzumutbaren ein zumutbarer geworden ist.
Auch sollte SB der Jobcenter in der Lage sein, Fahrtkosten zu ermitteln, das ist ebenfalls ihre AUFGABE!!!
Sie sind keine Herrgötter und können mit Sklaven machen was sie wollen. Hier wird die Kompetenz weit überschritten.
Gruß
Ernie
Niemand kann verpflichtet werden, vom Regelsatz in Vorleistung zu treten!!
Ich behaupte,
BIS das Jobcenter sich verpflichtet hat, die Kosten zu übernehmen, besteht keine Teilnahmepflicht. Aus einem unzumutbaren Job können keine Pflichten erwachsen, erst wenn aus dem unzumutbaren ein zumutbarer geworden ist.
Auch sollte SB der Jobcenter in der Lage sein, Fahrtkosten zu ermitteln, das ist ebenfalls ihre AUFGABE!!!
Sie sind keine Herrgötter und können mit Sklaven machen was sie wollen. Hier wird die Kompetenz weit überschritten.
Gruß
Ernie
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Das sehe ich wie Ernie
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
Sb vom JC kann aber sehr wohl statt den internen medizinischen Dienst das Gesundheitsamt um ein Gutachten ersuchen. Mit hatte dieser Weg geholfen, weil SB den interen MED nicht recht "vertraute"."Ist so ein Dienst an die gleichen Gesetzgebungen wie das Jobcenter gebunden?"
"Ärzte im öffentlichen Dienst - Öffentlicher Gesundheitsdienst
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: MAE -> Mehr Mehraufwand als gezahlt wird?
das Gesundheitsamt ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes