Sanktion und aufschiebende Wirkung?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Antworten
lisama23
Benutzer
Beiträge: 165
Registriert: Di 8. Feb 2011, 14:03

Sanktion und aufschiebende Wirkung?

#1

Beitrag von lisama23 »

Hallo,

ich weiß das man bei einer Sanktion nur in Ausnahmefällen eine aufschiebende Wirkung erreicht, welche Gründen gelten da?

Bei unserem letzten Termin sagte mir mein Lieblingssachbearbeiter das ich mit Firmen auch Probearbeiten vereinbaren darf, daß mich keine Firma einstellen wird solange ich Selbständig bin kommt den nicht einmal in den Sinn. Aufgeben werde ich mein Gewerbe nicht, noch dazu wo ich diese Woche gegen das jc vor Gericht gewonnen habe.

Ich hatte einen Vorstellungstermin und vereinbarte das, an dem Tag als ich das dem jc mitgeteilt habe flatterte die Maßnahme ins Haus daraufhin und ich erhielt eine Sanktion mit 60% weil ich angeblich auf die Anhörung nicht reagiert habe, daß stimmt nicht, ich habe reagiert, allerdings hatte ich nur eine Frist von 7 Tagen und ich habe denen das am 6. Tag zukommen lassen. Die schaffen es nicht einmal in 8 Wochen zu reagieren und ich soll vorgestern schreiben.

Reicht das für die aufschiebende Wirkung?

Kann ich irgendwie erreichen das ich den Sachbearbeiter nicht mehr bekomme? Der lügt mir so frech ins Gesicht, ich glaube es ja nicht.

Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich schon einmal gestellt, außer Blabla kam da nie etwas, bringt also wahrscheinlich auch nicht viel.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Sanktion und aufschiebende Wirkung?

#2

Beitrag von Koelsch »

Stell mal bitte den Sanktionsbescheid anonymisiert hier ein. Ebenso bitte die Zuweisung zu Maßnahme.

Wie hoch ist Dein aus dem Gewerbe prognostizierter Gewinn pro Monat?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
lisama23
Benutzer
Beiträge: 165
Registriert: Di 8. Feb 2011, 14:03

Re: Sanktion und aufschiebende Wirkung?

#3

Beitrag von lisama23 »

Ich habe denen einen Nachweis geschickt warum ich die Maßnahme nicht annehmen konnte. Der Sachbearbeiter spinnt, aber das ist ja nichts neues.

Ich habe alles de Anwalt übergeben, mal sehen was er machen kann. ich bin zuversichtlich das die Sanktion rechtswidrig war. Deswegen konnte ich auch noch keine Bescheide einstellen.

Um meinem Sachbearbeiter nun etwas zu beschäftigen rechne ich jeden VV den er mir schickt einzeln ab, er mag das nicht, aber da muß er nun durch.

Er will mich unter allen Umständen vermitteln, egal wie. Dann soll er mal, keiner stellt mich ein solange ich das Gewerbe habe, aber das geht über seinen Horizont hinaus.
Und was um Himmels Willen soll ich denn mit einem Bewerbertraining? :Fränkin: Falls er nun wieder eine Maßname parat hat gehe ich zum Arzt, diesen Schwachsinn mache ich nicht. Wenn ich schon lese, einen praktischen Teil, dann weiß ich Bescheid.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Sanktion und aufschiebende Wirkung?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Diese Maßnahmen sind allgemein so gestrickt, dass du mit dem Tag der Gesundmeldung bei der Maßnahme anzutanzen hast. Frag da nochmal nach
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Maßnahmen, EEJobs Eingliederungsvereinbarungen“