EGV
Re: EGV
Hallo,
ich hatte ja nun den Termin beim Jobcenter.
EGV ist geändert worden!
Dort wo die 6 (Bewerbungen) stand steht nun eine 3.
Das war's. Und dann hat SB mir das ganze nochmal ausgedruckt und mit den Sätzen überreicht: "Ich bin nicht dazu verpflichtet Ihnen noch eine EGV zu geben, das könnte ich auch anders machen. Sie bekommen jetzt 14 Tage Zeit die EGV unterschrieben wieder abzugeben". Der Zettel auf dem ich meine Änderungsvorschläge gesammelt habe hat SB nicht interessiert. Ich bin am überlegen, die neue EGV ohne Unterschrift, aber mit meinen Vorschlägen noch einmal zu zusenden. Dann gibt es auf jeden Fall eine VA, aber egal. SB hat neue EGV nicht unterschrieben. Wichtig?
Das ich als Selbständiger arbeite wird erst anerkannt wenn ich über 400 € im Monat verdiene und wesentlich mehr Stunden nachweise.
Und wieder die Frage, warum ich nicht als Erzieherin arbeiten will. Hallo, ich bin 56 und habe seit 22 Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet. „Wieso bekomme ich nicht eine Maßnahme um in meinem 2. Beruf (Steuerfachangstllt.) wieder einsteigen zu können?“ wurde mit der Nennung mehrerer Maßnahmenträgern, die evtl. so was anbieten und dem Hinweis höchstens 3,5 Monate beantwortet. Na, mal sehen!
Bekam dann noch einen Förderscheck und zwei Stellenangebote: Erzieherin, Bewerbg. bis 31.08. u. Finanz- / Bilanzbuchhalterin. Zugehört hat SB nicht, oder?
Die Kosten für Bewerbungen bleiben ebenfalls so, wie geschrieben. Meine Bewerbungsunterlagen sind in Ordnung, aber im Lebenslauf solle ich, wenn überhaupt, die Selbständigkeit (über 7 Jahre) nur als nebenberuflich angeben. Neue Fotos wären gut, da würde SB mit bis zu 50 € dabei sein. Meine Bemerkung, dass neue Fotos ohne vorherigen Friseurbesuch rausgeworfenes Geld wären, stimmte SB zu, behauptete aber nur die Fotos bezahlen zu können. Meine Frage nach einem Kopierer, Drucker und Internetzugang im Jobcenter, Fahrtkostenübernahme zum Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen hat SB wohl gar nicht verstanden. Antwort: "Ich drucke Ihnen mal das Antragsformular aus, da können Sie alles eintragen."
Zur Ortsabwesendheit meinte SB, das diese Abschnitte vorgegeben wären. SB hat keinen Einfluss darauf.
Zum Datenschutz – hier Kundenadressen – sagte SB, das ich Kundendaten ans JC weitergeben dürfe, die Daten würden nur aufbewahrt, nicht weitergeleitet.
Dann gab es einen Schwenk zur KdU. Ich hätte ja eine Eigentumswohnung und einen Widerspruch (strittige Mietobergrenze) zum letzten Bescheid eingereicht. Welchen Wert hat denn die Wohnung? Was haben sie damals bezahlt? Habe ich alles wahrheitsgemäß beantwortet, aber irgendwie das Gefühl zu viel gesagt zu haben. Können die mir irgendwas? Zwingen die Wohnung (meine Altersvorsorge) zu verkaufen?
lG fan
ich hatte ja nun den Termin beim Jobcenter.
EGV ist geändert worden!
Dort wo die 6 (Bewerbungen) stand steht nun eine 3.
Das war's. Und dann hat SB mir das ganze nochmal ausgedruckt und mit den Sätzen überreicht: "Ich bin nicht dazu verpflichtet Ihnen noch eine EGV zu geben, das könnte ich auch anders machen. Sie bekommen jetzt 14 Tage Zeit die EGV unterschrieben wieder abzugeben". Der Zettel auf dem ich meine Änderungsvorschläge gesammelt habe hat SB nicht interessiert. Ich bin am überlegen, die neue EGV ohne Unterschrift, aber mit meinen Vorschlägen noch einmal zu zusenden. Dann gibt es auf jeden Fall eine VA, aber egal. SB hat neue EGV nicht unterschrieben. Wichtig?
Das ich als Selbständiger arbeite wird erst anerkannt wenn ich über 400 € im Monat verdiene und wesentlich mehr Stunden nachweise.
Und wieder die Frage, warum ich nicht als Erzieherin arbeiten will. Hallo, ich bin 56 und habe seit 22 Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet. „Wieso bekomme ich nicht eine Maßnahme um in meinem 2. Beruf (Steuerfachangstllt.) wieder einsteigen zu können?“ wurde mit der Nennung mehrerer Maßnahmenträgern, die evtl. so was anbieten und dem Hinweis höchstens 3,5 Monate beantwortet. Na, mal sehen!
Bekam dann noch einen Förderscheck und zwei Stellenangebote: Erzieherin, Bewerbg. bis 31.08. u. Finanz- / Bilanzbuchhalterin. Zugehört hat SB nicht, oder?
Die Kosten für Bewerbungen bleiben ebenfalls so, wie geschrieben. Meine Bewerbungsunterlagen sind in Ordnung, aber im Lebenslauf solle ich, wenn überhaupt, die Selbständigkeit (über 7 Jahre) nur als nebenberuflich angeben. Neue Fotos wären gut, da würde SB mit bis zu 50 € dabei sein. Meine Bemerkung, dass neue Fotos ohne vorherigen Friseurbesuch rausgeworfenes Geld wären, stimmte SB zu, behauptete aber nur die Fotos bezahlen zu können. Meine Frage nach einem Kopierer, Drucker und Internetzugang im Jobcenter, Fahrtkostenübernahme zum Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen hat SB wohl gar nicht verstanden. Antwort: "Ich drucke Ihnen mal das Antragsformular aus, da können Sie alles eintragen."
Zur Ortsabwesendheit meinte SB, das diese Abschnitte vorgegeben wären. SB hat keinen Einfluss darauf.
Zum Datenschutz – hier Kundenadressen – sagte SB, das ich Kundendaten ans JC weitergeben dürfe, die Daten würden nur aufbewahrt, nicht weitergeleitet.
Dann gab es einen Schwenk zur KdU. Ich hätte ja eine Eigentumswohnung und einen Widerspruch (strittige Mietobergrenze) zum letzten Bescheid eingereicht. Welchen Wert hat denn die Wohnung? Was haben sie damals bezahlt? Habe ich alles wahrheitsgemäß beantwortet, aber irgendwie das Gefühl zu viel gesagt zu haben. Können die mir irgendwas? Zwingen die Wohnung (meine Altersvorsorge) zu verkaufen?
lG fan
- marsupilami
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Re: EGV
Nicht nur überlegen, sondern auch tun.Ich bin am überlegen, die neue EGV ohne Unterschrift, aber mit meinen Vorschlägen noch einmal zu zusenden.
Und den SB auffordern, zu der Diskrepanz wie in Posting http://www.alg-ratgeber.de/post375688.html#p375688 beschrieben, Stellung zu nehmen.
Der ist ja lustig.Meine Bewerbungsunterlagen sind in Ordnung, aber im Lebenslauf solle ich, wenn überhaupt, die Selbständigkeit (über 7 Jahre) nur als nebenberuflich angeben.
Er fordert Dich auf zu lügen.
Wer aber ist der Gemopste, wenn Du aufgrund dieser Lüge wieder gekündigt wirst?
Und einen Ratschlag, was Du hauptberuflich gemacht hast, hatte er auch?
Für die Änderungsvorschläge hast Du ja genügend Material.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: EGV
Ich würde das so nicht unterschreiben. Auch schon, weil deine Änderungswünsche nicht berücksichtigt wurden.
Außerdem bist du ja vollzeit selbständig. Es zählt da auch die Zeit, die du investiert um über neue Kunden und vielleicht neue Geschäftsfelder nachzudenken. Ebenso die Zeit für die Buchhaltung.
Steuerfachangestellte werden doch momentan gesucht wie verrückt? Zumindest in Sachsen, Brandenburg und Berlin. Bissel SAP und vor allem Lohnbuchhaltung muss man können, dann werden zumindest in Berlin übertarifliche Löhne gezahlt.
Da also den SB ruhig nerven mit der Weiterbildung.
Lügen im Lebenslauf geht gar nicht!
Die Wohnung: der Kaufpreis ist erstmal nicht so interessant. Zumindest wenn nicht mehr viel offen ist oder gar nix mehr. Wichtig und relevant ist nur die Angemessenheit der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt. Zumindest wenn die Wohnung selbstbewohnt ist
Außerdem bist du ja vollzeit selbständig. Es zählt da auch die Zeit, die du investiert um über neue Kunden und vielleicht neue Geschäftsfelder nachzudenken. Ebenso die Zeit für die Buchhaltung.
Steuerfachangestellte werden doch momentan gesucht wie verrückt? Zumindest in Sachsen, Brandenburg und Berlin. Bissel SAP und vor allem Lohnbuchhaltung muss man können, dann werden zumindest in Berlin übertarifliche Löhne gezahlt.
Da also den SB ruhig nerven mit der Weiterbildung.
Lügen im Lebenslauf geht gar nicht!
Die Wohnung: der Kaufpreis ist erstmal nicht so interessant. Zumindest wenn nicht mehr viel offen ist oder gar nix mehr. Wichtig und relevant ist nur die Angemessenheit der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt. Zumindest wenn die Wohnung selbstbewohnt ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV
Seh ich auch so. Und bei der Wohnung kommt es meines Wissens lediglich auf die Größe an. Liegt die im Rahmen, dann ist die Wohnung geschütztes Sondervermögen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV
Ich würde ein kurzes Anschreiben verfassen.
Sehr verquerer Herr SB,
da sie im Zuhörten offenbar nicht geschult sind, versuchen wir es eben schriftlich.
Die Rechtsprechung des obersten Sozialgerichtes verpflichtet die JC zu Verhandlungen über Eingliedrungsvereinbarungen, einseitig oktroyierte Verwaltungsakte ersetzen keine Verhandlungen.
Da sie offensichtlich nicht in der Lage oder Willens sind meine Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen, hier nochmals meine Änderungswünsche schriftlich.
Und jetzt begrtündest du auch warum du geändert haben willst.
Hier das Urteil zu den Verhandlungen
http://www.bg45.de/index.php/5351/inter ... einbarung/
Nur so als Hinweis, hier im Forum soll es Leute geben, die mein Anschreiben etwas umformulieren würden. Aber die Stoßrichtung sollte schon erkennbar erhalten bleiben.
Sehr verquerer Herr SB,
da sie im Zuhörten offenbar nicht geschult sind, versuchen wir es eben schriftlich.
Die Rechtsprechung des obersten Sozialgerichtes verpflichtet die JC zu Verhandlungen über Eingliedrungsvereinbarungen, einseitig oktroyierte Verwaltungsakte ersetzen keine Verhandlungen.
Da sie offensichtlich nicht in der Lage oder Willens sind meine Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen, hier nochmals meine Änderungswünsche schriftlich.
Und jetzt begrtündest du auch warum du geändert haben willst.
Hier das Urteil zu den Verhandlungen
http://www.bg45.de/index.php/5351/inter ... einbarung/
Nur so als Hinweis, hier im Forum soll es Leute geben, die mein Anschreiben etwas umformulieren würden. Aber die Stoßrichtung sollte schon erkennbar erhalten bleiben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: EGV
@ Günter: Dein Hinweis im letzten Satz Deines Postings ist angekommen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV
Damit soll verhindert werden, dass Du in den beiden Dir ausgehändigten Exemplaren Änderungen vornimmst, die im Voraus vom SB unterschrieben worden sind. D.h. Du wüdest ein unterschriebenes Exemplar erst nach Einsendung der beiden Vorschläge zurückerhalten.fanchon hat geschrieben:SB hat neue EGV nicht unterschrieben. Wichtig?
Eigentumswohnung ist für einen Single bis 90 m² generell angemessen und gehört zum Sondervermögen. Da kann das JC in keinem Fall ran. Der Kaufpreis ist irrelevant und geht das JC meines Wissens nach auch nichts an (es sei denn, es läuft noch ein Kredit und man müsste den Kredit-Restwert bestimmen).
Die EGV würde ich nicht unterschreiben, sondern unter Hinweis auf mangelhaftes Gegenangebot nochmals Deine berechtigten Änderungswünsche einbringen.
Re: EGV
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ist die Aussage vom SB richtig, das ich mehr als 400 € verdienen muss wenn ich als selbständig gelten will?
Im Inet habe ich in diesem Zusammenhang nichts eindeutiges gefunden, bin jedoch über eine weitere Aussage gestolpert:
"Der Freibetrag von 100 Euro gilt auch für Selbstständige. Bei einem Umsatz von bis zu 400 Euro/ Monat sind damit alle betrieblichen Aufwendungen, private Versicherungsbeiträge und Steuern abgedeckt. Höhere Betriebsausgaben werden nur anerkannt, wenn der Umsatz über 400 Euro/ Monat liegt." Stimmt das?
lG fan
vielen Dank für eure Antworten.
Ist die Aussage vom SB richtig, das ich mehr als 400 € verdienen muss wenn ich als selbständig gelten will?
Im Inet habe ich in diesem Zusammenhang nichts eindeutiges gefunden, bin jedoch über eine weitere Aussage gestolpert:
"Der Freibetrag von 100 Euro gilt auch für Selbstständige. Bei einem Umsatz von bis zu 400 Euro/ Monat sind damit alle betrieblichen Aufwendungen, private Versicherungsbeiträge und Steuern abgedeckt. Höhere Betriebsausgaben werden nur anerkannt, wenn der Umsatz über 400 Euro/ Monat liegt." Stimmt das?
lG fan
Re: EGV
Beides ist Quatsch.
Die € 400 spielen eine Rolle, wenn es darum geht "Werbungskosten" höher als € 100 geltend zu machen. Diese "Werbungskosten" aber sind eben keine Betriebsausgaben und tauchen daher in der EKS nicht auf. Du findest eine Auflistungd dieser Kosten in § 11b Abs. 1 Nr. 3-5 SGB II
Die € 400 spielen eine Rolle, wenn es darum geht "Werbungskosten" höher als € 100 geltend zu machen. Diese "Werbungskosten" aber sind eben keine Betriebsausgaben und tauchen daher in der EKS nicht auf. Du findest eine Auflistungd dieser Kosten in § 11b Abs. 1 Nr. 3-5 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV
Diese Aussage ist falsch, denn 76% aller selbständigen Aufstocker haben laut IAB-Statistik weniger als 400 € monatlichen Gewinn. Siehe Seite 7 in dem Dokument http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb2212.pdffanchon hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ist die Aussage vom SB richtig, das ich mehr als 400 € verdienen muss wenn ich als selbständig gelten will?
Auch das ist grob falsch. Das BSG hat dazu wie folgt geurteilt, Aktenzeichen ist BSG - B 4 AS 31/13 RIm Inet habe ich in diesem Zusammenhang nichts eindeutiges gefunden, bin jedoch über eine weitere Aussage gestolpert:
"Der Freibetrag von 100 Euro gilt auch für Selbstständige. Bei einem Umsatz von bis zu 400 Euro/ Monat sind damit alle betrieblichen Aufwendungen, private Versicherungsbeiträge und Steuern abgedeckt. Höhere Betriebsausgaben werden nur anerkannt, wenn der Umsatz über 400 Euro/ Monat liegt." Stimmt das?
lG fan
Aufgrund der schlechten Forensuche kann ich leider nichts weiteres dazu schreiben, aber es betrifft die 400-€-Regel und die Absetzbarkeit von Betriebskosten.
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Re: EGV
Die "400-€-Regel" soll meiner Meinung nach Druck aufbauen, dass genügend Gewinne reinkommen. Egal wie.
Re: EGV
Hier der Link zu dem von Olivia angeführten Urteil - http://www.alg-ratgeber.de/selbststandi ... 15198.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV
Hallo,
wie unter Thema "passende Maßnahme - Gespräch in vier Wochen" schon erwähnt, habe ich bis heute keine Rückmeldung zu meinen EGV Vorschlägen. Ich nehme an, das SB darauf ebenfalls am 16.11.2015 eingehen will.
Grundsätzliche Frage meinereiner:
Muss ich schon irgendwas aus den, egal ob JC oder ich EGVvorschlägen berücksichtigen? Ich denke da besonders an die Ortsabwesenheit und die Bewerbungsauflagen.
lG Vogel
wie unter Thema "passende Maßnahme - Gespräch in vier Wochen" schon erwähnt, habe ich bis heute keine Rückmeldung zu meinen EGV Vorschlägen. Ich nehme an, das SB darauf ebenfalls am 16.11.2015 eingehen will.
Grundsätzliche Frage meinereiner:
Muss ich schon irgendwas aus den, egal ob JC oder ich EGVvorschlägen berücksichtigen? Ich denke da besonders an die Ortsabwesenheit und die Bewerbungsauflagen.
lG Vogel
Re: EGV
So lange es keine EGV gibt muss man auch keine EGV berücksichtigen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV
Hallo wissende Gemeinde und frohe Weihnacht.
Pünktlich zum Heiligabend bekam meine Bekannte EGV mit der Post. Werde ich später noch einscannen und hier reinstellen. Wie ich das lese steht dort nichts böses drin.
Aber meine Frage: Muss da nicht irgendwie eine Unterhaltung mit SB statt finden? Täusch ich mich da? War überhaupt nichts gewesen, was mich wundert.
Pünktlich zum Heiligabend bekam meine Bekannte EGV mit der Post. Werde ich später noch einscannen und hier reinstellen. Wie ich das lese steht dort nichts böses drin.
Aber meine Frage: Muss da nicht irgendwie eine Unterhaltung mit SB statt finden? Täusch ich mich da? War überhaupt nichts gewesen, was mich wundert.
Gruss
OLD Men
Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLD Men
Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Re: EGV
Die handeln immer nach der Methode "Geht´s, geht´s"
Und dann steht da der freundliche Satz, "dieses Machwerk EGV wurde mit mir besprochen, alle Klarheiten wurden erfolgreich beseitigt."
Stell mal ein, wir werden schon was zu sabbeln finden.
Und dann steht da der freundliche Satz, "dieses Machwerk EGV wurde mit mir besprochen, alle Klarheiten wurden erfolgreich beseitigt."
Stell mal ein, wir werden schon was zu sabbeln finden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: EGV
Rein theoretisch soll die EGV ja ausgehandelt und damit "besprochen" werden.
Also "besprochen" jetzt nicht im Sinne von hex-hex!
Wenn jetzt in der EGV in etwa drinnesteht:
Die EGV wurde mit mir besprochen.
und man/vrau will nicht unterschreiben, wäre das ein triftiger Grund, die Unterschrift zu verweigern, denn zumindest ein Teil des Inhaltes ist ja gelogen.
Wenn andererseits als Pflicht nur die Wiedererlangung bzw. Stabilisierung der Gesundheit verlangt wird, könnte man das nach meiner Ansicht nach unterschreiben.
Wenn Bewerbungen verlangt werden - volle Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt - dann auf die Anzahl achten und ob Bewerbungskosten entsprechend der Anzahl bezahlt werden und ob z.B. Fahrkosten zu Bewerb.Gesprächen ebenfalls gezahlt werden.
Also "besprochen" jetzt nicht im Sinne von hex-hex!
Wenn jetzt in der EGV in etwa drinnesteht:
Die EGV wurde mit mir besprochen.
und man/vrau will nicht unterschreiben, wäre das ein triftiger Grund, die Unterschrift zu verweigern, denn zumindest ein Teil des Inhaltes ist ja gelogen.
Wenn andererseits als Pflicht nur die Wiedererlangung bzw. Stabilisierung der Gesundheit verlangt wird, könnte man das nach meiner Ansicht nach unterschreiben.
Wenn Bewerbungen verlangt werden - volle Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt - dann auf die Anzahl achten und ob Bewerbungskosten entsprechend der Anzahl bezahlt werden und ob z.B. Fahrkosten zu Bewerb.Gesprächen ebenfalls gezahlt werden.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV
Könnte dir EGV trotz Unterschrift rückwirkend nichtig sein, wenn keine Besprechung stattgefunden hat, also kein Gesprächstermin vereinbart wurde?
Re: EGV
Diesen Satz habe ich regelmäßig gestrichen. Kam nie etwas nach.Günter hat geschrieben:Die handeln immer nach der Methode "Geht´s, geht´s"
Und dann steht da der freundliche Satz, "dieses Machwerk EGV wurde mit mir besprochen, alle Klarheiten wurden erfolgreich beseitigt."
Stell mal ein, wir werden schon was zu sabbeln finden.
Ganz schlimm war es mal als Männe nur noch verwaltet wurde.
Als er sagte er nimmt die EGV zwecks Prüfung mit, hieß es "wenn Sie Leistungen beziehen gehen Sie einen Vertrag ei". Habe dann nur geantwortet " wenn man Leistungen bezieht dann nimmt man seine Rechte wahr. Wenn man die einseitige EGV ohne Prüfung unterschreibt hat man sich an diesen Vertrag zu halten. Daher keine Unterschrift ohne Vertragsprüfung".
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: EGV
Mit einer Unterschrift auf einem Vertrag sind alle Bedingungen anerkannt, es sei denn die sind gesetzwidrig.
Jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch wird den unterschied von alle Vertragsbestandteile wurden besprochen oder ich hab mit niemanden gesprochen begreifen und die Unterschrift verweigern.
Du unterschreibst und sagst falsche Klausel, Vertrag ist nichtig. Der SB sagt hab ich vor drei Jahren bei dem Termin am ..... alles mit dir durchgekaut.
Ob du dir wohl auf die Unterlippe trittst, weil dein Gesicht ganz lang wird?
Jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch wird den unterschied von alle Vertragsbestandteile wurden besprochen oder ich hab mit niemanden gesprochen begreifen und die Unterschrift verweigern.
Du unterschreibst und sagst falsche Klausel, Vertrag ist nichtig. Der SB sagt hab ich vor drei Jahren bei dem Termin am ..... alles mit dir durchgekaut.
Ob du dir wohl auf die Unterlippe trittst, weil dein Gesicht ganz lang wird?
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- marsupilami
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Re: EGV
Nicht unbedingt.Olivia Cole hat geschrieben:Könnte dir EGV trotz Unterschrift rückwirkend nichtig sein, wenn keine Besprechung stattgefunden hat, also kein Gesprächstermin vereinbart wurde?
Wenn ich's recht im Kopf hab, wird nicht automatisch der komplette Vertrag ungültig wg. der Salvatorischen Klausel .
Man müsste den Vertrag kündigen eben weil nicht besprochen und aufgrund der komplexen Inhalte ....
Ist dann wieder eine Einzelfall-Geschichte.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV
Zumindest wir haben nie auf der langen Lippe gekaut. Stand immer etwaws von Weiterführung der Selbständigkeit drin. Zuletzt dann 50Plus oder wie das heißt. Das habe ich aber auch gestrichen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: EGV
So, ich habs geschafft.
Zwei Passagen, rote Markierung, find ich nicht gut.
Zwei Passagen, rote Markierung, find ich nicht gut.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruss
OLD Men
Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLD Men
Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Re: EGV
JEDE solche EGV mit den Bausteinen würde ich NIE unterschreiben. Hier wird seitens das Jobcenters GEFORDERT, Straftaten zu begehen!!!
Begründung:
Auch WENN das ALGII vollkommen gestrichen ist, soll man ALLEN Forderungen der EGV nachkommen.
Da diese Forderungen Geld kosten, MUSS man schwarzfahren, Geld klauen usw.
Hier würde ich Strafanzeige wegen Aufforderung zu Straftaten stellen!!!, die EGV wegen Rechtsbruch nicht unterschreiben.
Gruß
Ernie
P.S. Das diese Rubrik lediglich ein Baustein der EGV ist, spielt keine Rolle
Begründung:
Auch WENN das ALGII vollkommen gestrichen ist, soll man ALLEN Forderungen der EGV nachkommen.
Da diese Forderungen Geld kosten, MUSS man schwarzfahren, Geld klauen usw.
Hier würde ich Strafanzeige wegen Aufforderung zu Straftaten stellen!!!, die EGV wegen Rechtsbruch nicht unterschreiben.
Gruß
Ernie
P.S. Das diese Rubrik lediglich ein Baustein der EGV ist, spielt keine Rolle
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Re: EGV
Ich seh auch noch nen paar andere Stolpersteine:
Bewerbungskosten und Fahrtkosten müssen vorher beantragt werden, heißt im Umkehrschluss, wenn du dich beworben hast und schon bezahlt hast (ab und an muss es ja auch mal spontan sein) können sie im Prinzip sagen, nein zahlen wir nicht.
Hinzu kommen die ganzen "kann" die stehen dir sowieso zu, warum nochmal im Vertrag, entweder "wird" oder man kann es gleich rauslassen.
Was mir sehr aufstößt ist das Jobcenter hier einen Freifahrtschein bekommt kommunale Eingliederungsleistungen zu bestimmen, ohne vorher Rücksprache zu halten (z.B. Schulnerberatung oder was denen sonst so einfällt).
Wenn du dazu verpflichtet wirst das Internet für Bewerbungen zu nutzen, sollen sie es auch zahlen (oder aber das auf freiwilliger Basis machen)
Bewerbungskosten und Fahrtkosten müssen vorher beantragt werden, heißt im Umkehrschluss, wenn du dich beworben hast und schon bezahlt hast (ab und an muss es ja auch mal spontan sein) können sie im Prinzip sagen, nein zahlen wir nicht.
Hinzu kommen die ganzen "kann" die stehen dir sowieso zu, warum nochmal im Vertrag, entweder "wird" oder man kann es gleich rauslassen.
Was mir sehr aufstößt ist das Jobcenter hier einen Freifahrtschein bekommt kommunale Eingliederungsleistungen zu bestimmen, ohne vorher Rücksprache zu halten (z.B. Schulnerberatung oder was denen sonst so einfällt).
Wenn du dazu verpflichtet wirst das Internet für Bewerbungen zu nutzen, sollen sie es auch zahlen (oder aber das auf freiwilliger Basis machen)
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen