EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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Re: EGV

#51

Beitrag von Koelsch »

Diese EGV kann nicht unterschrieben werden, denn es ist ja nach Meinung des JC alles andere als klar, dass der "Hilfebedürftige" überhaupt einen Anspruch auf ALG II hat. Anders sind die vielen Hinweise "Soweit nicht ein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist" ja wohl nicht zu interprtieren.

Aber selbst wenn man meint, es lägen keine Zweifel an der Hilfebedürftigkeit vor, so ist doch in jedem dieser Einzelfälle zunächst mal zu prüfen, ob nicht ein anderer zahlen muss. Wer prüft? Muss ich in Vorleistung treten, obwohl das Ergebnis dieser Prüfung doch völlig offen ist? Und muss ich in Vorleistung treten, obwohl selbst wenn das JC die zuständige Behörde ist, diese dennoch nicht etwa zahlen muss sondern nur zahlen kann?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EGV

#52

Beitrag von marsupilami »

Selbst wenn diese EGV mit mir besprochen worden wäre, könnte ich nicht sagen, dass ich alle Punkte in ihrer jeweiligen Tragweite und die möglichen Folgen wirklich verstehe.

Und damit wäre für mich dieser Vertrag einseitig das JC begünstigend.

Nicht unterschreiben, VA kommen lassen.
Denn aus dem Vertrag kommt man nicht mehr heraus, gegen den VA kann notfalls in Teilen oder als Ganzes geklagt werden.



In dem Zusammenhang - zugegeben etwas OT - aber könnte man den Spieß nicht umdrehen?

D.h. für jeden Umschlag, Briefmarke, jede Mappe, je 10 Blatt Papier, Kopien der Zeugnisse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?
Gut, jetzt nicht für jedes Teil extra, aber jeweils pro Bewerbungsmappe?
Bis das bearbeitet ist, dauert das und dann ist die Stelle weg.
Nicht mein Problem, JC hat für Bearbeitung so lange gebraucht!
Evtl. sogar mit einer tabellarischen Kostenaufstellung in der auch Preis im Laden vor Ort und im Internet verglichen werden ....
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: EGV

#53

Beitrag von Günter »

VA abwarten und Klage wegen diverser Unklarheiten in der EGV siehe @quinky,sleepy,Koelsch.

Klarer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, siehe §33 SGB X
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
OLDMEN55
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Re: EGV

#54

Beitrag von OLDMEN55 »

Neeeh, unterschrieben wird nichts.

Ich finds total gut, jedem fällt was anderes auf. Toll hier.

Vielen Dank.


Ich frag mich grad was "alle vermittlungsrelevanten Daten" sind.

Und die Bevormundung "Ihrer Arbeitsvermittlerin erteilen Sie die Erlaubnis, potentiellen Arbeitgebern Auskunft über Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten geben zu dürfen."

Den Passus "Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Ich bin mit den vereinbarten Aktivitäten einverstanden und verpflichte mich, diese einzuhalten."
ist ja sowas von be....

Und natürlich was ihr alles gefunden habt ...


Also auf deutsch: Alles Unannehmbar.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Olivia Cole
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Re: EGV

#55

Beitrag von Olivia Cole »

Ich würde folgendes Änderungsangebot machen:
"Ihrer Arbeitsvermittlerin erteilen Sie die Erlaubnis, potentiellen Arbeitgebern Auskunft über Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten geben zu dürfen."Ihre Arbeitsvermittlerin leitet Arbeitsanfragen potentieller Arbeitgeber zeitnah an Sie weiter.
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Günter
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Re: EGV

#56

Beitrag von Günter »

Wozu? Der Rest ist doch auch Schrott.

VA abwarten und Klage. Aufschiebende Wirkung beantragen und dann hat sie ein Jahr Ruhe (mindestens)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
OLDMEN55
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Re: EGV

#57

Beitrag von OLDMEN55 »

Soweit, sogut.

Unterschrieben wird nichts. Ist klar.

Aber
Muß man nun reklamieren, Gegenvorschläge machen, oder was macht man nun.

Was sollte LB machen.
Gruss
OLD Men


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Koelsch
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Re: EGV

#58

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung - abwarten und Tee trinken bis der EGV-VA kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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