EGV zwecks Kommentierung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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EGV zwecks Kommentierung

#1

Beitrag von Koelsch »

keindurchblickmehr hat mit der folgenden EGV bei mir Faxen gemacht weil Scanner im Scannerstreik.

Was ist zu dem Teil zu sagen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#2

Beitrag von Günter »

Schwachsinn, monatliche ... , Auasgabemn ... Stallpflicht.

Ausführlicher Kommentar von mir nachher, ich muss erst mal weg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#3

Beitrag von keindurchblickmehr »

Als erstes ist uns natürlich aufgefallen, daß der Satz bzgl. der beruflichen Abwesenheit von ihr raus gelöscht wurde.

Hier hatten das Engelchen und ich nunmehr 2 Sachbearbeiter lang erreicht, daß die OA
Regelungen bei beruflicher Abwesenheit selbstverständlich nicht gültig sind. Es wurde explizit in der EGV festgehalten.

Die neue ist nun der Meinung...das müsse da nicht drin stehen,ist ja wohl logisch. Logisch ist für mich da leider gar nichts.
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#4

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Schwachsinn, monatliche ... , Auasgabemn ... Stallpflicht.

Ausführlicher Kommentar von mir nachher, ich muss erst mal weg.

Lass dir ruhig Zeit ...die weiss, daß sie das so von mir nicht unterschrieben bekommt :aufgemerkt:
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#5

Beitrag von keindurchblickmehr »

so.. jetzt die vorherige EGV gefunden. Da stand dann z.B. folgendes drin:

Bei der Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit finden die Regelungen zur Ortsabwesenheiten keine Anwendung.

und genau das will ich auch wieder so drin stehen haben.

Allerdings meinte die Dame vom JC, daß muss nicht drin stehen. Sie meinte es ja nur gut, und hat es rausgenommen. :schwein: :schwein:
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Günter
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#6

Beitrag von Günter »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Als erstes ist uns natürlich aufgefallen, daß der Satz bzgl. der beruflichen Abwesenheit von ihr raus gelöscht wurde.

Hier hatten das Engelchen und ich nunmehr 2 Sachbearbeiter lang erreicht, daß die OA
Regelungen bei beruflicher Abwesenheit selbstverständlich nicht gültig sind. Es wurde explizit in der EGV festgehalten.

Die neue ist nun der Meinung...das müsse da nicht drin stehen,ist ja wohl logisch. Logisch ist für mich da leider gar nichts.

Auf der letzten Seite steht der Sch.... mit der Ortsabwesenheit und der gehört weg.

Da du weder Bewerbungen schreiben musst noch zu Maßnahmen eingeladen werden kannst, ist die Stallpflicht ein gg-widriger Eingriff in die Freizügigkeit nach Art 11 GG
Art 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#7

Beitrag von keindurchblickmehr »

Uihh..die EGV kann sogar gekündigt werden ....das sind ja mal ganz neue Sachen, die jetzt da drin stehen
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#8

Beitrag von keindurchblickmehr »

@ günter .....das ist uns ja klar.... deswegen wollte ich auch wieder auf der 1. Seite den speziell mit mir vereinbarten Passus diesbzgl. stehen haben. Aber wie gesagt...sie meinte, daß wäre nicht notwendig, weil es ja wohl klar ist.
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angel6364
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#9

Beitrag von angel6364 »

Die hats nicht kapiert.
Sie meinte ja, "die private OA von 21 Tagen gelte ja für Dich ebenfalls, deshalb hätte sie den Satz zur OA rausgenommen und nur die allgemeine Regelung drin gelassen". Ich hatte wirklich den Eindruck, dass sie nicht verstanden hat, was dieser Satz in der Rechtsfolgebelehrung eigentlich bedeutet.

Dann das Verlaufsprotokoll: ihr Hinweis, Du solltest das ruhig auch unvollständig ausgefüllt per Mail an die Sammelmailadresse schicken, war ja auch Humbug. Wie sollst Du denn nachweisen, dass Du was geschickt hast? Wer übernimmt die Kosten für die nachweisbare Zustellung jeden Monat? Wie sinnfrei sind die Fragen eigentlich bei Marktständen ...
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kleinchaos
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#10

Beitrag von kleinchaos »

Regelmäßig Anzeigen schalten, aber sparsamst wirtschaften und nur dringende Investitionen tätigen. Beißt sich. Monatlich das Kassenbuch faxen ist ja wohl schwachsinnig. Fahrtenbuch ja, aber monatlich vorlegen?
Investitionen vorher absprechen? Ja gern, wenn die SB Anteilseigner ist. Und zu dem Spruch mit der ewiglichen Gültigkeit sagt das BSG ja http://www.bg45.de/index.php/5351/inter ... einbarung/
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marsupilami
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#11

Beitrag von marsupilami »

Alle Instrumente dienen letztendlich der erfolgreichen Beseitigung der Hilfebedürftigkeit.
Sind damit die vorher erwähnten Förderleistungen, Beratungsangebote und Dienstleistungen gemeint?
Oder eher Gitarre, Baß-Tuba und Posaune?

Was genau ist damit gemeint?

Was ist ein "Verlaufsprotokoll"?
Was genau soll da drinnestehen?


Diese "Bemühungen von Frau ...." sind einerseits so allgemein gehalten, daß man da ruck-zuck einen Sanktionstatbestand draus stricken kann und andererseits reitet diese EGV so auf der Kunden-Akquise und auch Werbung herum und verlangt auch hier eine Berichts-Pflicht, die man meiner Meinung nach nur von einem Angestellten gegenüber seinen Vorgesetzten verlangen kann, nicht aber gegenüber dem JC zu erfüllen hat.

Denn wer beurteilt nach welchen Maßstäben, ob die verlangten "Unternehmungen" zur Kunden-Akquise und Werbung ausreichend oder eben nur mangelhaft sind?
Und dann auch noch vorher Kosten-Absprache?

Einmischung in die unternehmerische Freiheit und Verantwortung, ohne gerade letzteres zu teilen oder auch nur ansatzweise zu übernehmen.
Signatur?
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angel6364
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#12

Beitrag von angel6364 »

marsupilami hat geschrieben: Was ist ein "Verlaufsprotokoll"?
Was genau soll da drinnestehen?
Ich stell mir grad vor, wie kdm die Kunden nach ihren Ausweisen fragt, wegen der Liste fürs JC. Sonst weiß sie ja nicht, wer doppelt kauft und das wäre ja dann kein Neukunde ...
:lachen1:

Oder wie sieht das aus bei Marktständen in verschiedenen Städten (das hatte kdm auch beim Gespräch erwähnt): Dienstag in Stadt A 40 Neukunden, Mittwoch im Laden 40 Kunden verloren, 3 Neukunden, Donnerstag, 4 Neukunden im Laden - oh, nein, eine war gestern schon da, die ist nicht neu -, Freitag kein Ladenkunde, also alle Kunden verloren, Samstag Markt in Stadt B, 7 Neukunden, Sonntag frei, 7 Kunden verloren ...
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Günter
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#13

Beitrag von Günter »

Wenn man die Uhr nicht lesen kann, dann hat man plötzlich Zeit .... :verlegen:

Für das Ansinnen monatliche Verllaufsprotoklle usw zu erhalten gibt es keinerlei gesetzliche grundlage. Sie hat ein Anrecht 2 Monate nach Ablauf des BWZ eine endgültige EKS samt der dazugehörigen Unterlagen zu erhalten. Darüberhinausgehende Verpflichtungen gibt es nicht, alles andere würde auch den Bemühungen der Verwaltungen den Bürokratie und Prüfaufwand zu vereinfachen widersprechen.

Eine vorab Prüfung von Investitionen durch Außenstehende wie z.B. das JC sieht weder die Gewerbeordnung noch das SGB vor. Es gibt nur die Möglichkeit der Prüfung auf Angemesssenheit der Investition. Dabei ist die Ermessensausübung sorgfältig zu begründen, da sie bei nachteiliger Auslegung dem Sozialgericht zur Prüfung vorgelegt wird.

Da das JC über keine Genehmigungsfähigkeit für die Gewerbeausübung verfügt, gibt es auch keine Verpflichtung Änderungen der Gewerbeausübung oder Ähnliches sofort zu melden. Wenn das JC eine andere Auffassung vertritt, dann soll es mal die gesetzliche Grundlage der Bevormundung benennen.

Die Ortsabwesenheit ist komplett zu streichen, siehe oben.

Einschränkungen wie berufliche .... machen unnötig das Leben schwer. Die haben einfach kein Recht die Freiheit einzuschränken, warum sollte man freiwillig die eigene Position einschnüren?
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Koelsch
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#14

Beitrag von Koelsch »

Mir gefällt das geforderte Verlaufsprotokoll:

Bei mir sähe das so aus:

11.11.2015 - Trödelmarkt Hintermwalde

6:30 - Abfahrt von zu Hause
7:00 - Ankunft
bis 7:45 - Aufbau Markstand
bis 8:25 - Auslage des Warensortiments
8:30 - Marktbeginn
8:45 - 10:15 - Regen
10:15 - 12:00 - kein Regen
12:00 - 17:00 - Regen
17:00 - 17:30 - Verladen der Restwaren
17:30 - 18:00 - Abbau und Verladen des Markstandes
18:00 - 18:40 - Rückfahrt nach Hause
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marsupilami
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#15

Beitrag von marsupilami »

18:40 - 19:00 Wahrnehmung persönlicher Belange (Nahrungsaufnahme, Körperreinigung)
19:00 - 19:30 Buchhaltung und Kassenkontrolle
19:30 - 20:30 Analyse des Marktgeschehens und Erarbeitung des Verlaufsprotokolls
Signatur?
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keindurchblickmehr
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#16

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ihr seid so goldig ... ich krieg mich vor lauter Lachen gar nimmer ein ...

Aber jetzt mal im Ernst ..... ich geh mal davon aus, daß die Anhand der Kundenanzahl wohl hochrechnen wollen, wie der Umsatz denn evtl. aussehen soll ..

wie viele Kunden haben Sie verloren ?? da könnt ich ja schreiben...alle, jeden Abend, wenn ich von dem Markt heim fahr...und ob ich sie beim nächsten Mal wieder finde... keine Ahnung.... :lachen1:

Welche besonderen Ausgaben sind in diesem Monat angefallen ? was sind denn für die besondere Ausgaben ? Und vor allem, besondere Ausgaben kann ich ja schlecht in der vorläufigen EKS angeben ...dann wären Sie nix besonderes mehr, sondern normale Ausgaben.

So ein Schwachsinn ist mir noch nie untergekommen.

Bestes Beispiel war ja das mit den Ausgaben so gering wie möglich ...naja...wenn ich nix einkauf, kann ich nix verkaufen, wenn ich was verkaufe...dann muss ich auch die Einkäufe bezahlen. Schwachsinn.

Ich hab ihr dann mal erklärt, daß ich seit Jahren wegen dem ADAC Basistarif in Höhe von 44.50 € jährlich streite. Da das JC aber keine Widerspruchsbescheide schickt, kann ich die Notwendigkeit eben nicht vom SG feststellen lassen.

Ich hab dann gesagt, die Leistungsabteilung sagt, ist nicht notwendig, also keine Betriebsausgabe. Also... werd ich den ADAC kündigen, und wenn ich dann in der Pampa irgendwo abgeschleppt werden muss, und einen Leihwagen bezahlen muss, damit meine Ware wieder mit nach Hause kommt, dann haben wir mal ganz schnell 350 € zusammen. Das ist dann eine notwendige Betriebsausgabe. :arge: :arge:

Können Sie haben, hab ich ihr gesagt
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#17

Beitrag von keindurchblickmehr »

marsupilami hat geschrieben:18:40 - 19:00 Wahrnehmung persönlicher Belange (Nahrungsaufnahme, Körperreinigung)
19:00 - 19:30 Buchhaltung und Kassenkontrolle
19:30 - 20:30 Analyse des Marktgeschehens und Erarbeitung des Verlaufsprotokolls

Booahh...das ist ja dann ein 14 Std. Arbeitstag, das geht ja mal gar nicht :lachen1: :lachen1:
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich würde der geschätzten IFG kurz schreiben, dass
  • Die Regelungen zur OA in der EGV inakzeptabel sind
  • Du bisher keine Verlaufsprotokolle angefertigt und eingereicht hast und Dir nicht ersichtlich ist, wo das Führen solcher Protiokolle geregelt wäre. Dies aber ist unabdingbar nötig zu wissen, denn nur in der gesetzlichen Grundlage kannst Du Dich ja informieren, wie ein solche Verlaufsprotokoll aussehen muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#19

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:Mir gefällt das geforderte Verlaufsprotokoll:

Bei mir sähe das so aus:

11.11.2015 - Trödelmarkt Hintermwalde

6:30 - Abfahrt von zu Hause
7:00 - Ankunft
bis 7:45 - Aufbau Markstand
bis 8:25 - Auslage des Warensortiments
8:30 - Marktbeginn
8:45 - 10:15 - Regen
10:15 - 12:00 - kein Regen
12:00 - 17:00 - Regen
17:00 - 17:30 - Verladen der Restwaren
17:30 - 18:00 - Abbau und Verladen des Markstandes
18:00 - 18:40 - Rückfahrt nach Hause
Das ist doch eine gute Idee! :jumpi:

Wenn ihr meine ehrliche Meinung hören wollt - die EGV hat zwar einige etwas unsinnige Regelungen drin, aber "Ausbau der Selbständigkeit" klingt doch eigentlich ganz gut und es hört sich in Summe so an, als ob das JC auch den Ausbau der Selbständigkeit will.

Ich würde das Teil wohl unterschreiben und auf ein Gegenangebot verzichten. Streiten und "Rosinen ka**en" kann man immer noch für später aufheben. Das geforderte Protokoll ist doch eine Steilvorlage, um die eigene Selbständigkeit auszuschmücken und zu präsentieren! Das Verlaufsprotokoll würde ich genau wie Kölsch anfertigen und noch ausbauen um folgende Punkte:

10:15 - 12:00 zwei Interessenten für Weihnachtskrippe, Verhandlungsgespräch
1 Käufer Schmuckring, Einnahme siehe Kassenbuch
Gespräch zwecks Fortbildung mit Standnachbar "Holzschnitzarbeiten"
12:00 - 12:30 Mittagspause am Stand mit mitgebrachten, kostensparenden Pausenbroten
15:00 - 15:30 Kaffeepause mit Thermoskanne, magenschonender Kaffee mit Kondensmilch und Zucker
15:00 - 15:30 Austausch mit Marktteilnehmer von gegenüber, Stand L12: Marktbedingungsanalyse in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen - langjährige Erfahrungen anderer Marktteilnehmer
15:30 - 18:00 vier Kunden diverse Kleinartikel, Einnahme siehe Kassenbuch; diverse weitere Interessenten
18:00 - 18:30 Erfahrungstagebuch Weihnachtsmarkt zur Selbstreflexion und zum Ausbau der Kenntnisse in der Selbständigkeit
(weiter dann mit Marus top Vorschlägen)

Schlussfolgerung:
Die Tagesauswertung hat ergeben, dass auch bei Regen Interessenten und Kunden gekommen sind. Nächstes Mal sollte ein regenundurchlässiges Regencape mitgenommen werden, da die Kleidung etwas durchnässt war. Es konnten wertvolle Schlussfolgerungen gewonnen werden für die gestaltung künftiger Marktveranstaltungen.
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#20

Beitrag von angel6364 »

Olivia Cole hat geschrieben: Wenn ihr meine ehrliche Meinung hören wollt - die EGV hat zwar einige etwas unsinnige Regelungen drin, aber "Ausbau der Selbständigkeit" klingt doch eigentlich ganz gut und es hört sich in Summe so an, als ob das JC auch den Ausbau der Selbständigkeit will.
Nein, das will das JC nicht, glaub mir.
Ich würde das Teil wohl unterschreiben und auf ein Gegenangebot verzichten. Streiten und "Rosinen ka**en" kann man immer noch für später aufheben.
Die Streitereien und nervenzehrenden Kriege um jeden Schiss in der EGV sind eigentlich Vergangenheit, das muss man wirklich nicht nochmal haben.
Wenn kdm die unterschreibt, fängt der Stress wieder ganz von vorne an - wozu?
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#21

Beitrag von Olivia Cole »

Na gut, ich kenne die Vorgeschichte nicht. Wenn das so ist - dann würde ich auch nicht unterschreiben und schon jetzt maximal dagegenhalten. :jojo:
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#22

Beitrag von Günter »

Ich sag nur eins, unterschreibt man den Sch*** dann ist man an den Müll gebunden. Jeder Verstoß gegen die Pflichten aus der EGV ist sanktionsbewehrt.

kdm verkauft zwar auch Socken aber trotz der blonden Haarfarbe hat sie bestimmt keinen Sockenschuß. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#23

Beitrag von keindurchblickmehr »

angel6364 hat geschrieben:
Olivia Cole hat geschrieben: Wenn ihr meine ehrliche Meinung hören wollt - die EGV hat zwar einige etwas unsinnige Regelungen drin, aber "Ausbau der Selbständigkeit" klingt doch eigentlich ganz gut und es hört sich in Summe so an, als ob das JC auch den Ausbau der Selbständigkeit will.
Nein, das will das JC nicht, glaub mir.
Ich würde das Teil wohl unterschreiben und auf ein Gegenangebot verzichten. Streiten und "Rosinen ka**en" kann man immer noch für später aufheben.
Die Streitereien und nervenzehrenden Kriege um jeden Schiss in der EGV sind eigentlich Vergangenheit, das muss man wirklich nicht nochmal haben.
Wenn kdm die unterschreibt, fängt der Stress wieder ganz von vorne an - wozu?

Den Anmerkungen von Angel hab ich nix hinzuzufügen....genau so ist es.... Jahrelang war halbwegs Ruhe ... jetzt geht der Zoff wieder von vorne los .... :kotz: :kotz:

Und ich werde dieses Teil mit Sicherheit nicht unterschreiben
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#24

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Ich sag nur eins, unterschreibt man den Sch*** dann ist man an den Müll gebunden. Jeder Verstoß gegen die Pflichten aus der EGV ist sanktionsbewehrt.

kdm verkauft zwar auch Socken aber trotz der blonden Haarfarbe hat sie bestimmt keinen Sockenschuß. :gunni:

Möchtest du mal wieder welche ? :knutsch:
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Re: EGV zwecks Kommentierung

#25

Beitrag von Olivia Cole »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Jahrelang war halbwegs Ruhe ... jetzt geht der Zoff wieder von vorne los .... :kotz: :kotz:
Oh wie schrecklich. :trost: Das wusste ich nicht. Natürlich würde ich dann gar nichts unterschreiben! Ich dachte erst, es handelt sich um eine Neugründung.
Zuletzt geändert von Olivia Cole am Mo 5. Okt 2015, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
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