Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Seti
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Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#1

Beitrag von Seti »

Hallöchen zusammen ,

diese Frage betrifft nicht nur mich sondern noch andere Teilnehmer aus unserer (sinnlos) Maßnahme .

Ich war 4 Tage kranke , letzte Woche gleich Briefchen im Kasten , ich prüfe ob sie ( ich ) eine Sanktion erhalten werde .Frage 1 , Sanktion bei Krank ? Frage 2 muss man die Kranktage nachholen ? Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin , dann könnte ja auch jeder AG kommen sie waren krank die Tage werden nachgearbeitet . Ich werde es zu 100 % nicht nachholen , krank ist krank . Gibt es überhaupt eine solche gesetzliche Reglung dazu
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#2

Beitrag von Günter »

Du kennst meine Meinung zu dem Thema, dein EM Rentenverfahren läuft vor dem SG, da ist in der Zeit keine Maßnahme möglich.

Ich würde denen schreiben viel Spaß beim Sanktionieren, wir treffen uns vor dem SG wieder. Während meines Verfahrens gegen die DRV haben sie brav meine Grundsicherung zu zahlen, mit ihren Sinnlosmaßnahmen können sie andere quälen. Du bist doch sonst so wehrhaft, wie ein Wildschwein in der Brunft, warum knickst du so ein?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Seh ich auch so, krank ist krank, da gibt's nix nachzuholen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#4

Beitrag von Olivia »

Kranktage nachholen - wo gibts das denn? :never: Abgesehen davon, krank ist krank und da kann einem kein Nachteil draus erwachsen. Ich würde genau darauf achten, den gelben Schein per Nachweis ans JC zu schicken bzw. (auch) eine Kopie zurückzubehalten. Nicht dass es noch heisst, da wäre nichts angekommen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Massnahme "endlos" ist, d.h. Kranktage einfach hinten dran gehangen werden können. Sowas ist doch zeitlich meist genau getaktet.
schimmy
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#5

Beitrag von schimmy »

@Seti...

ich möchte dir mal eben kurz von einem guten Freund von mir erzählen, er hat auch so eine sinnlos Maßnahme gemacht, unter anderem mit Basteln Bewerbungschreiben usw. er sagte auch die Maßnahme bringt ihm nichts und hat sich bis zum Anschlag AU schreiben lassen,das Ende vom Lied war,er wurde vom Träger aus der Maßnahme verbannt,ohne Sanktion.
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#6

Beitrag von Günter »

Solange das Verfahren wegen der EM Rente vor dem SG läuft, einschl. eventueller weiterer Instanzen, ist die Erwerbssfähigkeit ungeklärt und damit sind keine Maßnahmen möglich.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Schimmy, bei Ein-Euro-Jobs ging das. Je nach Vertrag "durfte" man maximal 14 Tage krank sein, dann flog man. Je nach Diagnose. Süchtel blieben unbegrenzt.
Bei diesen wundergeilen Bildungsmaßnahmen soll dir aber auch kein einziger Tag Bildung entgehen und du darfst im Anschluss an deine Krankheit bleiben bis du fertig gebildet bist.
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Seti
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#8

Beitrag von Seti »

Wie Günter ja schon schrieb bei mir läuft ja das Verfahren noch , wir sind übrigens zwei die das betrifft der andere ist Herz krank , der war jetzt auch ne Woche krank , er bekam ein ähnliches schreiben wie ich , nur bei mir steht es ja schon fest nachholen werde ich nix , ich sitze meine Zeit ab und das war es für mich .

Sollte dann was kommen und ich ne Sanktion erhalten sollen sie es machen das SG Reutlingen freut sich
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Olivia
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#9

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben:Bei diesen wundergeilen Bildungsmaßnahmen soll dir aber auch kein einziger Tag Bildung entgehen und du darfst im Anschluss an deine Krankheit bleiben bis du fertig gebildet bist.
:ohnmacht: :kotz:
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#10

Beitrag von Günter »

Du hast natürlich auch die Möglichkeit das Gericht - hast du da eigentlich einen Anwalt? - anzuschreiben Anlage die Sanktionsandrohung und anfragen. Das JC hat mich unter Sanktionsandrohung gezwungen diese Maßnahme, möglichst genaue Beschreibung der dortigen Tätigkeiten, anzutreten. Bitte bestätigen sie mir, ob das während des Verfahrens zur Klärung der WErwerbsfähigkeit rechtens ist.
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Christoph
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#11

Beitrag von Christoph »

Es könnte in der EGV oder im Vertrag mit dem Maßnahmeträger ein Passus stehen, dass die Maßnahme aus xx-Präsenstagen besteht und alle Fehltage nachgeholt werden müssen.
Olivia
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#12

Beitrag von Olivia »

Da hilft dann wohl nur noch eine Chronifizierung, bis der Kurs vom Träger abgesetzt wird.
schimmy
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#13

Beitrag von schimmy »

ich sehe das so, bin ich AU dann bin ich AU und nachgeholt wird da nichts. Die Jobcenter sind doch auch angehalten den Schrott den sie als kontigent ankaufen auch mit allen Mitteln voll zu kriegen,koste es was es wolle.

Das mit dem Gericht würde mich auch mal interesieren was Günter schon erwähnt hat.
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tigerlaw
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#14

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:Du hast natürlich auch die Möglichkeit das Gericht - hast du da eigentlich einen Anwalt? - anzuschreiben Anlage die Sanktionsandrohung und anfragen. Das JC hat mich unter Sanktionsandrohung gezwungen diese Maßnahme, möglichst genaue Beschreibung der dortigen Tätigkeiten, anzutreten. Bitte bestätigen sie mir, ob das während des Verfahrens zur Klärung der WErwerbsfähigkeit rechtens ist.
Sorry, Günter, zu so etwas wird sich kein Richter hinreißen lassen. Denn wenn dann die Sache zufällig (wenn der Geschäftsverteilungsplan eine "Roulettekugel" vorsieht) oder sogar fest voraussehbar (Richterin X hat alle Sachen aus JC A, Richter Y hat alle Sachen aus JC B) zu diesem Richter als Streitsache gelangen sollte, wäre das eine Steilvorlage für das JC, ihn wegen Befangenheit abzulehnen!

Insoweit gilt das Wort "no risk, no fun". Ich habe es ja auch soeben (zur Hälfte) erleben dürfen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#15

Beitrag von Günter »

Ich würde den Richter trotzdem fragen.

Bin ich während der gerichtlichen Klärung der Erwerbsfähigkeit verpflichtet an Maßnahmen des JC teilzunehmen. Meiner Rechtsauffassungnach besagt der §44a SGB II ,
hier der entscheidende Passus

Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
dass erst das Verfahren mit der DRV geklärt werden muss, bevor das JC handeln kann. Deshalb ist der Zwang zur Teilnahme rechtswidrig.

Das gehört ins Verfahren und der Richter muss in irgend einer Form Stellung nehmen. Tut mir leid Tiger, aber da bin ich ein Dickschädel fast von fränkischen Format.
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angel6364
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#16

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben: aber da bin ich ein Dickschädel fast von fränkischen Format.
Sorry fürs offtopic, aber: :lachen1:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Olivia
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#17

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Das gehört ins Verfahren und der Richter muss in irgend einer Form Stellung nehmen.
Man könnte den Antrag stellen, dass diese Frage fest mit dem Gerichtsverfahren verbunden wird, da die Frage von streiterheblicher Bedeutung ist und sofort zu klären.
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Koelsch
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#18

Beitrag von Koelsch »

Als Laie kann man das versuchen, ob man das aber als Anwalt kann :ka:

Da muss man ja schon versuchen den Eindruck zu vermeiden, man beherrsche das 1x1 des Prozessrechts nicht.
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#19

Beitrag von Olivia »

Quasi beliebige andere Rechtsfragen mit dem Prozess zu verbinden - okay, das kann dann einen schlechten Eindruck machen.
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#20

Beitrag von Günter »

Das ist keine andere Rechtsfrage.

Ein Verfahren zum Thema EM Rente dreht sich um das Thema ist der Versicherte erwerbsfähig. Die Maßnahme der BA dient der beruflichen Neuorientierung bzw der Eingliederung in das Erwerbsleben. Also exakt das gleiche Rechtsgebiet.

Die frage ans Gericht ist, wenn die DRV laut Gesetz der einzig zuständige Gutachter (bzw der Träger der den Gutachter schickt) ist, kann sich dann die BA einmischen und mich sanktionsbewehrt in diese Maßnahme zwingen. Nur das soll der Richter beantworten.

Im Gesetz steht die BA ist an das Gutachten der DRV gebunden, solange das Gutachten also gerichtsstrittig ist, haben die die Pfoten still zu halten.


Parallel würde ich der sanktionswütigen Tante einen freundlichen Brief schreiben.

Sehr geehrte .....,

bei allem Verständnis für ihren Wunsch, die angeblich nicht existierende Sanktionsquote zu erfüllen, wird sich das Sozialgericht mit der Frage der Rechtmässigkeit einer Sanktion wegen Erkrankung bei einer gesetzwidrigen Maßnahme entstanden ist befassen müssen.

Nach meiner Recherche sind sie weder zuständig noch berechtigt in das gutachterliche Verfahren nach §44a einzugreifen. Ich betrachte daher ihre Drohungen als Nötigung und Körperverletzung denn sie nehmen eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes zumindest billigend in Kauf. Falls sie die Maßnahme nicht bis zum Abschluß des Verfahrens vor dem Sozialgericht zurückstellen, werde ich entsprechende Strafanzeigen gegen sie und ihre Vorgesetzen stellen.

Mir fröhlichen Grinsen

Seti
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Pegasus
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#21

Beitrag von Pegasus »

Mir hatte mal eine Amtsärztin (Gesundheitsamt) gesagt, das die Gutachten seitens DRV über alle anderen stehen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Muss man Kranktage während einer Maßnahme nachholen ?

#22

Beitrag von Günter »

Das sag ich doch die ganze Zeit, die Maßnahme ist gesetzwidrig, da die BA an das Verfahren der DRV gebunden ist. Es geht nicht darum, ob AU den Schwachsinn verlängert, sondern ob der Zwang zur Teilnahme strafbare Nötigung ist.

Was meint der Jurist dazu?
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