EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Terrie
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EGV

#1

Beitrag von Terrie »

Hallo Ihr Lieben, leider darf ich mich hier wieder in die Reihen einfügen. Ich wurde in der probezeit gekündigt ohne Nennung eines Grundes.
Nun wurde mir eine EGV geschrieben, die ich schon durchgeschaut wurde. Es gab ganz deutlich Gründe diese EGV nicht zu unterschreiben. Die nette Dame vom Jb rief mich heute an und sagte sehr unverschämt trotz meines Gdb 50 und meinem zur Schule gehenden Sohn soll ich 6 Bewerbungen schreiben und jede Stelle annehmen. Man schickt mich auch zum ärztlichen Dienst. Ich war freundlich zu dem Mitarbeiter dieser schnauzte mich aber an weil ich Gegenfragen usw stellte. Und zwar in nettem Ton. ich bin fix und fertig. Die EGV werde ich nicht unterschreiben und das habe ich mit Veränderungsvorschlägen heute per Mail ans Jb gesendet.
Was nun wenn es zu einem Verwaltungsakt kommt? Mir brummt so der Schädel und ich merke wie ich wieder in den Mühlen stecke, die mir alle Kraft raubt..Ihr kennt das ja auch alle.
Den ALG2 Antrag habe ich letzte Woche gestellt. Es fehlt auch nichts. Nur die Arbeitsbescheinigung meines letzten Arbeitgebers. Und der scheint sich richtig zeit zu lassen. Somit kann ich auch kein ALG1 beantragen bzw den Antrag abgeben, da die es ja vollständig haben wollen.
Sorry, ist jetzt alles ein bischen durcheinander, aber der Knödel in meinem kopf ist recht undurchlässig
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Koelsch
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Re: EGV

#2

Beitrag von Koelsch »

Schau auch mal in diesem Fred http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=51&t=17219

da wirst Du bestimmt schon was zu der Thematik finden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: EGV

#3

Beitrag von schimmy »

Die EGV brauchst du auch nicht unterschreiben, eine Sanktion hast du nicht zu befürchten.
Die nicht Unterschrift wird seit dem 1.4.2011 nicht mehr Sanktioniert.
Anpampen muss man sich auch nicht lassen von einer SB.
Verwaltungsakt kannst du getrost entgegen sehen. Wird aber den gleichen Inhalt haben wie die EGV
Terrie
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Re: EGV

#4

Beitrag von Terrie »

ok aber was habe ich dann gewonnen, wenn in dieser EGv als Verwaltungsakt der gleiche Müll steht oder vielleicht noch größerer Müll?
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man für jede Bewerbung die Kosten beim Jb anfordern. Ja, da vergeht viel zeit..
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Koelsch
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Re: EGV

#5

Beitrag von Koelsch »

So ist es, es vergeht viel Zeit - und so lange die Kostenfrage nicht geklärt ist, kann niemand von Dir eine Bewerbung verlangen und gegen einen VA kann man Widerspruch einlegen
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Re: EGV

#6

Beitrag von Terrie »

ok..mein Kopfknödel wird wieder ein bischen durchlässiger ;-) Jetzt hoffe ich habe alle wichtigen Dinge aufgeführt die in eine EGV nach meiner Sicht gehören.
Terrie
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Re: EGV

#7

Beitrag von Terrie »

nun habe ich die EGV nicht unterschrieben und schaue jeden Tag Angst erfüllt in den Briefkasten wann die nächste Einladung kommt. Wie ist das jetzt mit den Bewerbungen? Bewerben müßte ich mich doch erst jetzt ab dem Moment wo ich AL 2 bekomme? Ich rufe an und telefoniere, aber leider ist nix. Habe wohl auch gerade selbst stimmlich nicht die beste Ausstrahlung :-( Bin grad damit komplett überfordert.
Soll ich die vorlegen, wenn ich in die Höhle des Löwen gehe?
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angel6364
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Re: EGV

#8

Beitrag von angel6364 »

Vor allem solltest Du jemanden suchen, der zu einem Termin im JC mitgeht. Das beruhigt ungemein.
Wenn Du trotz allem telefonische Bewerbungen startest, würde ich die schon aufschreiben. Schadet ja nicht, wenn man was in der Hand hat, unabhängig davon, ob man muss oder nicht.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV

#9

Beitrag von Terrie »

leider möchte keiner dort mit hingehen :-( Ich muss es wohl alleine durchziehen. Wenn die mir eine neue EGV in die Hand drücken, kann ich die dann auch mit nach Hause nehmen um sie zu überprüfen? Ich weiss ehrlich gesagt überhaupt nicht wie es da laufen soll. Der ärztliche Dienst steht ja auch noch offen. Oh je..bei mir rappeln gerade alle Horrorscenarien durch den Kopf von Massnahme bis ich weiss nicht was...
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Koelsch
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Re: EGV

#10

Beitrag von Koelsch »

Immer mit der Ruhe, da kommt dann vermutlich eine EGV als Verwaltungsakt, und die gucken wir uns dann an.

Bewerbungsbemühungen dokumentieren, so wie Angel ja schon schrieb. Da kann eigentlich keine "Verschlimmerung" mehr kommen, also den Briefkasten ganz "unbeschwert" öffnen. :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: EGV

#11

Beitrag von marsupilami »

Jep, Du kannst die EGV mit nach Hause nehmen, um sie zu überprüfen.

Da die "Stellungnahme" des Medizinischen Dienstes noch aussteht, könnte es mit EGV bzw. VA noch eine Weile dauern.

Lass Dich von dem, was der/die Sachbearbeiter in der Vermittlung sagt, nicht beeindrucken.
Relevant ist, was Dir schriftlich mitgeteilt wird.


Telefonische Bewerbung:
Schreib Dir den Namen der Firma, bei der Du anrufst, zuerst auf.
Wenn Du gleich in der "Zentrale" abgewimmelt wirst, schreib Dir auch da den Namen auf, mit wem Du telefoniert hast.
Wenn Du in die Personalabteilung oder gar zum Chef durchgestellt wirst, auch da den Namen notieren.
Notfalls den Namen wiederholen oder gar buchstabieren lassen, wenn das ein "schwieriger" Name ist.
Datum/Uhrzeit nicht vergessen zu notieren.

Telefonische ad hoc Bewerbungen sind selten erfolgversprechend. Das bringt in der Regel nur dann was, wenn in einer Stellenausschreibung wirklich drinne steht, man möge unter der Nummer 12345/98765 Herrn/ Frau SoUndSo anrufen.

Wenn Du einfach so anrufst, ist der/die Angerufene in direktem Zugzwang, sofort Ja oder Nein zu sagen.
Sowas mag niemand bei solchen Entscheidungen. Das wollen alle in Ruhe überlegen.
Die einzige realistische Alternative ist, einen Gesprächs-Termin zu vereinbaren oder eben Bewerbungsunterlagen zu schicken.
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Günter
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Re: EGV

#12

Beitrag von Günter »

Ich hab versucht den Sinn zu entdecken, aber ich finde ihn nicht.

Solange du nicht weißt, welche Einschränkungen der med. Dienst feststellt, welchen Sinn machen da Bewerbungen.

Ich kann doch nicht sagen ich bin nicht stressresistent und bewerbe mich in der Kundenreklamationsabteilung einer "Schrottbude", oder mein Rücken spielt verrückt und ich will den Gabelstapler ersetzen und die Paletten selber ins Regal stellen.

Für mich macht nur Sinn:
  • Med Dienst
    Gutachten mit SB besprechen
    und dann falls erforderlich ist bewerben
    oder Reha
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV

#13

Beitrag von Koelsch »

Das ist sicher richtig, aber Terrie hat leider die Befürchtung, dass SB'chen sich darum nicht kümmert und gleich "Druck" macht.

Dazu kommt, Terrie kann ja durchaus selbst halbwegs abschätzen, was sie kann und was nicht. Und wenn man sich dann in der Richtung schon mal bewirbt, schadet das ja nicht.
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Günter
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Re: EGV

#14

Beitrag von Günter »

Wenn der eLB weiß was er kann, wozu braucht es da den med. Dienst?

Egal, muss jeder für sich entscheiden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV

#15

Beitrag von marsupilami »

Damit amts-ärztlich festgelegt ist, was Vermittlungs-SB terrie zumuten darf?
Und was nicht?
Signatur?
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Re: EGV

#16

Beitrag von Terrie »

so ist das nun die Rache des Jb? Am Montag hat das JB meinen Brief erhalten indem ich ihnen mitteilte, dass mein Sohn ab dem 01.04 keinen Unterhalt wegen Todes seines Vaters erhält. Gerade habe ich auf meiner Bank geschaut, aber es ist kein Cent drauf gewesen. Nun habe ich Gott sei Dank Geld von meinem Nebenjob erhalten, der mal 50- höher ausfällt als vom JB berechnet. Aber die 300,- fehlen mir. Beim letzten ALG2 Bezug wurden solche Veränderungen eigentlich umgehend auf das Konto gebucht.
Wie lang soll ich noch warten und was soll ich machen?
Wegen der EGV ist auch noch nichts gekommen. Ich werde nun auch nicht gleich meine Lohnabrechnung schicken. Was ich eigentlich in der Vergangenheit auch immer brav und lieb gemacht habe. Hier geht es wohl schon los mit dem Druck? :-(
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Günter
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Re: EGV

#17

Beitrag von Günter »

Montag war gestern. Es kann innerhalb des JC länger als eine Woche dauern, bis der Brief beim SB landet, dann wird der in den nächsten 3 Tagen gelesen und wann er bearbeitet wird ....... :ka:
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Re: EGV

#18

Beitrag von Terrie »

hm..ich kenne es so, dass es immer von einem Tag zum anderen bearbeitet wurde :-( das Geld fehlt
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Günter
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Re: EGV

#19

Beitrag von Günter »

Mein SB hat mir damals erklärt: Die Post läuft bis zu einer Woche von der Poststelle bis zu meinem Schreibtisch auf den Stapel dort ...... der war nicht klein. Und wenn ich dann Zeit zwischen 2 Terminen habe, dann kommt einer nach dem anderen ran ....
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Re: EGV

#20

Beitrag von Terrie »

ich komme hier tatsächlich ins Rudern. Mit dem JB gehält konnte ich gerade meine Miete zahlen, Nun kam Strom und zum Essen auch nix. Die Bank macht schon Rambazamba. Wir haben keinen Cent mehr...Ich sage ja, dass letzte Mal als ich ALG2 bekam hatte ich sofort das Geld auf dem Konto..
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Koelsch
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Re: EGV

#21

Beitrag von Koelsch »

Frag noch mal nach und mach denen klar, dass Ihr "blank" seid. Die sollen einen Vorschuss rausrücken
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Re: EGV

#22

Beitrag von Terrie »

Da fällt mir noch ein..wurde heute gefragt warum ich mein Gesundheitsbogen nicht beim Arzt eingereicht habe..he hab sie gefragt warum .Es werden doch so grne Briefe geschrieben und für mich war das nicht klar.Unfassbar oder?Im Übrigen sei die Egv doch rechtlich in Ordnung.Na
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Koelsch
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Re: EGV

#23

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Androhung von Sanktionen bei Nichtabgabe der Schweigepflichtsentbindung rechtlich in Ordnung ist, dann fress ich Schmutzentferner mit Stiel.
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Re: EGV

#24

Beitrag von Terrie »

so und damit es nicht langweilig wird---ich habe ja derzeit keine unterschriebene EGV. hatte ja beim letzten Gespräch die Liste für Bewerbungen und Kosten erhalten. Nun bewerbe ich mich ja derzeit nicht, da ich ja nur wenn die Rente kommt Betragxxx dazuverdienen darf.Das wäre dann in meinem Fall höchstens 200,- Also solang ich nicht Bescheid über Höhe usw habe, brauche ich mich doch nicht zu bewerben??!! Bin da verunsichert. Sollte ich diesbezüglich ein Schreiben rauslassen?
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Günter
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Re: EGV

#25

Beitrag von Günter »

Nö, lass es auf dich zukommen, sonst muss noch einer beim JC arbeiten und dein Schreiben beantworten. Den Schaden hat der nächste "Kunde" der sich dann mit einem unausgeschlafenen JC Bello rumschlagen muss.

Mal ernsthaft, die können dich ganz lieb haben und ansonsten .....
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