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Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 21:17
von Petravonhier
Hallo schlauer Schwarm!

Vor ein paar Minuten stellte ich mit Erschrecken fest, daß ich ja nicht für kommenden Dienstag, sondern für MORGEN eine Ein-, Vorladung. Treffen, Date, mit einem neuen JC-Mitarbeiter habe. (Wenn ich Butterstullen mitnehme, wirds vielleicht ein .... wie heißt ein Geschäftsessen auf englisch? Brunch? ..)

Anlaß: Abschluß einer neuen Einglied-svereinbarung und Auswertung meiner eingereichten vEKS.

Hintergrund: Ich habe ein Jahr lang keine Kohle von denen gebraucht u. keinen Antrag gestellt. Jetzt wirds wieder schlechter, so daß ich für 09 einen Antrag einreichte.
Da es die vorigen Male immer sehr lange dauerte, bis die eEKS bearbeitet wurden, habe ich diesmal die vEKS etwas niedriger angesetzt.

Könnte es bei diesem `Date` evtl. zu irgendwelchen `kniffligen`Situation, Fragen, Forderungen kommen - die mich dann `auf dem falschen Fuß erwischen` könnten?

Ich hatte mal vor ein paar Jahren eine ziemlich schlechte Entwicklung meiner Umsätze, so daß meine Zuständige beim Finanzamt !! sagte, sie überlege, ob sie evtl. meine Selbständigkeit abmelde! das könne/dürfe sie.

Könnte es sowas auch beim JC geben?

Welche Erfahrunge habt Ihr dazu?

Gruß, Petra

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 22:47
von Koelsch
JC kann nix abmelden. Begründe Deine EKS vorsichtig, wenn die ins Detail gehen will, dann sag ihr, bitte schriftlich, Du nimmst dann auch schriftlich dazu Stellung, da Du solche ins Detail gehenden Fragen niemals "aus dem Handgelenk" beantwortest.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mo 12. Sep 2016, 23:42
von Petravonhier
Danke, Koelsch! Dann hätte ich schon `nen Fehler gemacht: Habe schon über Antworten nachgedacht, die ich im Gespräch hätte geben wollen. Aber klar, schriftlich ist viel besser!!

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Di 13. Sep 2016, 08:59
von marsupilami
Auch die EGV nicht sofort unterschreiben.
Du hast das Recht, das Teil mit nach Hause zu nehmen und zu prüfen.

Wenn Du magst, scanne/fotografiere das Teil, anonymisiere, PDF daraus machen und hier einstellen.
Wir schauen dann, ob da Stolperfallen drinne sind oder gar rechtswidrige Forderungen.

Wenn Du nicht weißt, wie scannen/fotografieren für hier zum Einstellen geht, schau hier nach, da sind div. Anleitungen.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Di 13. Sep 2016, 12:25
von Olivia
Petravonhier hat geschrieben:Könnte es bei diesem `Date` evtl. zu irgendwelchen `kniffligen`Situation, Fragen, Forderungen kommen - die mich dann `auf dem falschen Fuß erwischen` könnten?
Falls es dazu kommen sollte: entgegne, dass Du stolz darauf bist, dass Du aus eigener Kraft für Deinen Lebensunterhalt über 12 Monate hinweg aufkommen konntest. Du würdest an einer Steigerung Deiner Umsätze arbeiten und verteilst dazu Flyer, schaltest Werbung, intensivierst die Akquise ...

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 00:52
von Petravonhier
marsupilami hat geschrieben:Auch die EGV nicht sofort unterschreiben.
Du hast das Recht, das Teil mit nach Hause zu nehmen und zu prüfen.
Der Hinweis war richtig gut! Denn das Gespräch lief (emotional) so gut (wenn man selber nett zu denen ist, sind die es eigentlich auch - jedenfalls meine Erfahrung) und ich wollte schon zu den Papieren greifen, um sie zu überfliegen u. unterschrieben. Dann dachte ich an Euch :2: ... und steckte sie ungelesen ein.

marsupilami hat geschrieben:Wenn Du magst, scanne/fotografiere das Teil, anonymisiere, PDF daraus machen und hier einstellen.
Wir schauen dann, ob da Stolperfallen drinne sind oder gar rechtswidrige Forderungen.
Danke, ich werde es mir in einigen Tagen mal in Ruhe anschauen - muß jetzt erst die andere große Hürde "letztmalige Verlängerung vom Finanzamt" bewältigen. :5:

DANKE!!

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 00:57
von Petravonhier
Ich danke Euch dreien sehr für Euer Mitdenken, Eure Unterstützung! :admin:

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 08:37
von Koelsch
:Daumenhoch: Lad die EGV auch gerne mal anonymisiert hier hoch, dann schaun wir mal mit, ob man unterschreiben kann.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:20
von Olivia
Petravonhier hat geschrieben:muß jetzt erst die andere große Hürde "letztmalige Verlängerung vom Finanzamt" bewältigen. :5:
Will das Finanzamt es nur noch als Hobby anerkennen, ohne Umsatzsteuer? Das kann ein Problem sein, wenn noch nie Gewinne erzielt worden sind.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:47
von Günter
Olivia hat geschrieben:
Petravonhier hat geschrieben:muß jetzt erst die andere große Hürde "letztmalige Verlängerung vom Finanzamt" bewältigen. :5:
Will das Finanzamt es nur noch als Hobby anerkennen, ohne Umsatzsteuer? Das kann ein Problem sein, wenn noch nie Gewinne erzielt worden sind.
Liebe Olivia, wie passt dann diese Aussage dazu?
Hintergrund: Ich habe ein Jahr lang keine Kohle von denen gebraucht u. keinen Antrag gestellt. Jetzt wirds wieder schlechter, so daß ich für 09 einen Antrag einreichte.
Offensichtlich muss es Gewinne oberhalb der ALG II Leistungen gegeben haben.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 10:02
von Olivia
Dann kann das Finanzamt auch nichts einstellen. Die Forderung dürfte ins Leere laufen.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 10:54
von Günter
Es gibt ja noch andere Fristen..... Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung .......

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 13:21
von Petravonhier
SORRY, das war wohl mißverständlich von mir! Es geht nur um die Jahressteuererklärung.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 13:24
von Petravonhier
Günter hat geschrieben: Offensichtlich muss es Gewinne oberhalb der ALG II Leistungen gegeben haben.
Natürlich gab es in der Zeit meiner Selbständigkeit auch Gewinne.
Und dann gab eine Zeit, wo die Gewinne arg gering waren, aber ich von der Möglichkeit des Aufstockens gar nchts wußte und mich so durchschlug. :-(

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 14. Sep 2016, 14:14
von Olivia
Oh nein. Das muss eine schreckliche Zeit gewesen sein. Was für eine Achterbahnfahrt!

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: So 25. Sep 2016, 02:21
von Petravonhier
So, der Spaß geht weiter. Da es vor allem ein spezielles detail betrifft (Anerkennung Arbeitszimmer), habe ich einen neuen Thread aufgemacht: http://alg-ratgeber.de/kosten-der-unter ... 18261.html

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 10:36
von Petravonhier
marsupilami hat geschrieben:Auch die EGV nicht sofort unterschreiben.
Du hast das Recht, das Teil mit nach Hause zu nehmen und zu prüfen.

Wenn Du magst, scanne/fotografiere das Teil, anonymisiere, PDF daraus machen und hier einstellen.
Wir schauen dann, ob da Stolperfallen drinne sind oder gar rechtswidrige Forderungen. ..
Hier meine vom JC vorgeschlagene EG-VB.
Ich habe Sätze, die mir jetzt schon `nicht gefallen` farbig markiert.

- "Residenzpflicht`- ich habe gelegentlich auch Kunden außerhalb meines Ortes

- "Prognose-EKS 4 Wochen vor Ablauf" WAS IST DENN DAS?? Noch nie gehört. Also zusätzlich zur aEKS ? Haalt, das war `n Denkfehler heute Nacht. Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. also ist die farbige Markierung als Knackpunkt der aEKS überflüssig.

Kann ich dann, wenn ich Eure Hinweise verarbeitet habe, die EG-VB bearbeiten (also Sätze durchstreichen, die ich icht will) und dann unterschreiben und zurückschicken oder ist es doch besser, eine Neufassung zu fordern?

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:06
von Günter
Punkt 1 1 Absatz. Und was geschieht nach Ende des BWZ? Der Absatz ist missverständlich und verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.

2. Absatz gestattete Selbstständigkeit. Gegen diese Formulierung würde ich mich wehren, denn das setzt voraus, dass die das Recht hätten die Selbstständigkeit zu verbieten. Dieses Recht existiert nicht. Daher weg mit dem gestattet.

Die gewünschte 4 Wochenfrist existiert nur in deren Wunschträumen. Du hast das Recht bis zum letzten Tag des ersten Monats im neuen BWZ (allerdings nur, wenn du ausreichend Reserven besitzt) deinen WBA (Weiterbewilligungsantrag) abzugeben. Die Prognose EKS ist ein fester Bestandteil des WBA und kann daher nicht unabhängig eingereicht werden.

Wie aus deiner Tätigkeit als PR Berater hervorgeht, stellst du nicht nur im stillen Kämmerlein Konzepte sondern musst auf Kundenanforderung unverzüglich springen und vor Ort erscheinen. Daher ist der Wunsch nach vorhergehender Genehmigung der Ortsabwesenheit der Versuch deie wirtschaftliche Existenz zu vernichten.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:17
von Koelsch
Punkt 3 erscheint mir ok, 4 Wochen vor Ende des BWZ ist doch ok mit der vEKS, dann bekommst Du den neuen Bescheid rechtzeitig. 2 Monate nach BWZ die aEKS ist sogar sehr gut, denn diese klare Frist steht jetzt nicht mehr in der ALG II-V. Jetzt gelten die schwammigen Vorschriften des § 41a SGB II.

Zur Ortsabwesenheit würde ich als Gegenvorschlag unterbreiten:
.....dass für einen nicht beruflich bedingten Aufenthalt ......

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:29
von marsupilami
Das ganze Teil ist gut.
Gut genug als notwendiges Accessoire der persönlichen Keramik-Ausstellungshalle.

Ich bemängele zusätzlich zu Günter's Mängelliste den kompletten Punkt 2.
Das ganze Gedöns der Verpflichtung zur Meldung von Änderungen, Wahrnehmung von Terminen, etc. ist doch schon gesetzlich geregelt bzw. Bestandteil des Antrages auf Leistungen.
Was also soll der ganze Driss nochmal in dieser EGV?
Vor Aufnahme einer (neuen) Selbstständigkeit ist der zuständige Arbeitsvermittler des Jobcenters persönlich zu informieren.
Wozu?
Warum?
Was will der tun? Ablehnen?
Wenn der überhaupt informiert wird, dann schriftlich!! gegen Eingangsbestätigung!


Das ganze Teil ist im Prinzip überflüssig wie ein Kropf.
Ich würde das als VA kommen lassen und wenn die dann rumzicken, weil angeblich gegen irgendwas verstoßen wurde, klagen.


Nachtrag:
Ich sehe in Punkt 3 den Versuch der Einflussnahme auf die Geschäftsführung.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:30
von Günter
Punkt 3 erscheint mir ok, 4 Wochen vor Ende des BWZ ist doch ok mit der vEKS,
Es ist doch aber die freie Entscheidung der eHB, wann er seinen WBA abgibt. Ich würde mich aus Prinzip gegen starre Fristen wehren.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:33
von Günter
Ich würde das als VA kommen lassen und wenn die dann rumzicken, weil angeblich gegen irgendwas verstoßen wurde, klagen.
Nein, vor dem Verstoß muss bereits Widerspruch eingelegt und geklagt werden, denn wenn der VA rechtskräftig ist, hast du die


Bild

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:38
von marsupilami
Ja, gut.
Dann halt alle Kritik-Punkte schön fein säuberlich auf Papier auflisten zusammen mit den Begründungen und an den SB schicken.

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:51
von Petravonhier
Wow! Das muß ich wohl noch mehrmals lesen... ;-)
marsupilami hat geschrieben: Ich würde das als VA kommen lassen und wenn die dann rumzicken, weil angeblich gegen irgendwas verstoßen wurde, klagen.
Was heißt "VA"?

Re: Ein-/Vor-Ladung für neue 1Gl-Vereinbarung

Verfasst: Mi 28. Sep 2016, 11:58
von Koelsch
Verwaltungsakt, d.h. Du unterschreibst die EGV nicht, dann kommt die als VA vom JC