gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Petravonhier
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gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#1

Beitrag von Petravonhier »

Hallo,

es betrifft mich zwar noch nicht, aber evtl.interessiert es andere - vor allem unsere `Vor-Denker` hier.

Bei meinem heutigen Besuch im JC sagte die Mitarbeiterin, daß es ein neues Gesetz gäbe, wonach man bei entsprechendem Alter gezwungen werde könne, Rentenantrag zu stellen und man somit aus der "Betreuung" des JC rausfalle.

Da es mich noch nicht betrifft, habe ich nicht richtig zugehört - merke ich gerade. Aber vielleicht reicht dieser Hinweis schon mal...
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kleinchaos
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Das ist nicht neu. Es gab (und gibt) nur jede Menge Widerstand dagegen.
Laut Gesetz muss man vorrangige Leistungen auch in Anspruch nehmen. Nicht nur bei ALG 2 sondern auch bei Grundsicherung. Wenn man also einen Rentenanspruch hat und rein rechtlich auch in Rente gehen kann, dann muss man das tun, scheißegal wie hoch die Abzüge sind.

Es gab eine zeitlang die Rechtsprechung, dass man das nicht muss, wenn man ohne vorzeitige Inanspruchnahme ab regulärem Renteneintritt nicht mehr sozial bedürftig wäre. Diese Rechtsprechung wurde gekippt. Und seitdem ist es dem Gesetzgeber schnurz wie hoch deine Abzüge sind, ob du lebenslang GruSi brauchst oder nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#3

Beitrag von marsupilami »

Was man nicht übersehen darf:
Mit der Zwangs-Früh-Verrentung ist man raus aus der Tretmühle, einen Job zu finden.
Bewerbungsnachweise vorzulegen oder gar in eine Maßnahme gesteckt zu werden.

Deshalb werde ich da nächstes Jahr kein großes Faß aufmachen, wenn das JC auf den Trichter kommt, mich in Rente zu schicken.
Höchstens ein kleines.

Denn selbst wenn ich erst mit 65 in Rente ginge, fällt die Rente geringer aus, als das, was ich jetzt an ALG II bekomme.
"Armut im Alter" läßt grüßen.


Ja, die aktuelle "Verbandelung" zum JC ist mir so zu wider, dass ich auf ein paar Euro verzichte - die das JC eh aufstocken muss - als dass ich mich groß sträube, mit Abschlägen vorzeitig in Rente geschickt zu werden.

Allein der Gedanke, mich jetzt noch großartig bewerben zu müssen oder gar in ein - letztendlich sinnloses - Bewerbungstraining gesteckt zu werden, löst mehr als nur Erpelpelle aus.
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Olivia
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#4

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben:Es gab eine zeitlang die Rechtsprechung, dass man das nicht muss, wenn man ohne vorzeitige Inanspruchnahme ab regulärem Renteneintritt nicht mehr sozial bedürftig wäre. Diese Rechtsprechung wurde gekippt. Und seitdem ist es dem Gesetzgeber schnurz wie hoch deine Abzüge sind, ob du lebenslang GruSi brauchst oder nicht
Tatsache? :ohnmacht:
Olivia
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#5

Beitrag von Olivia »

Regierung schränkt Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern ein: http://alg-ratgeber.de/aktuelles-aus-po ... 18187.html
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marsupilami
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#6

Beitrag von marsupilami »

Bildzeitung.
Jo.
Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Hintergrund ist, dass jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert werden, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kommen Hartz-IV-Bezieher in bestimmten Fällen der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht nach, sollen die Jobcenter ihnen Leistungen entziehen, bis sie diesen Pflichten nachkommen. Neu ist hierbei nun die Feststellung: „Diese Regelung gilt nicht bei der Beantragung von vorgezogenen Altersrenten.“
http://www.tagesspiegel.de/politik/arbe ... 63986.html
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quinky
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Re: gesetzlicher Zwang, Rente zu beantragen

#7

Beitrag von quinky »

Olivia hat geschrieben:
kleinchaos hat geschrieben:Es gab eine zeitlang die Rechtsprechung, dass man das nicht muss, wenn man ohne vorzeitige Inanspruchnahme ab regulärem Renteneintritt nicht mehr sozial bedürftig wäre. Diese Rechtsprechung wurde gekippt. Und seitdem ist es dem Gesetzgeber schnurz wie hoch deine Abzüge sind, ob du lebenslang GruSi brauchst oder nicht
Tatsache? :ohnmacht:
Dieser Teil der Unbilligkeitsverordnung ist nicht gekippt.
WENN eine Person mit der Regelaltersrente keine Grundsicherung benötigt, jedoch mit der vorgezogenen Rente lebenslang auf Grundsicherung angewiesen ist (muß bewiesen werden), kann auch heute niemand frühzeitig in Rente geschickt werden.

Gruß
Ernie
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