EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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tigerlaw
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EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

#1

Beitrag von tigerlaw »

Er war auch immer wieder sv-pflichtig beschäftigt, es gibt hier also keine Ausschlussgründe wg eingeschränkter Freizuügigkeit.

Er hatte die EGV bereits unterschrieben, bevor er zu mir kam. Deshalb nur die Frage, ob er beim nächsten Mal dann der EGV schlimme Zähne ziehen muss.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

#2

Beitrag von marsupilami »

Mein Senf dazu:
Ist ein Profiling vor Abschluß der EGV durchgeführt worden?
Wenn Nein, kann der Rest überlesen werden, die EGV in die Tonne getreten werden.
Punkt.


Was genau heißt Integrationsvorbereitung?
Da der Deliquent bereits soz.vers.pfl. beschäftigt war, müssen doch bestimmte „Integrationsbemühungen“ seinerseits erste Erfolge gezeigt haben.
Wozu dann noch „Vorbereitung“?


Wer bestimmt aufgrund welcher Kriterien, ob die Bewerbungen den „optischen und inhaltlichen, aktuellen Anforderungen“ entsprechen?
Wer definiert, legt fest, anhand welcher Kriterien, was die „aktuellen Anforderungen“ überhaupt sind?

Es gibt sicherlich ein paar Grundlagen, die alle Chefs und Personaler erwarten (können), aber der Rest ist doch sehr individuell.
Was dem einen Chef gefällt, ist dem anderen Personaler zutiefst zuwider.


Warum, aufgrund welcher Regelung werden die Kosten für Online-Bewerbungen grundsätzlich nicht erstattet?
Strom für den Rechner (egal ob Desktop oder Tablet) kostet (immer mehr), Gebühren für Kabel-/DSL-Anschluss, ….


Trainingsmaßnahme 6 Wochen: d.h. 6 Wochen für lau arbeiten?
Wozu gibt es die Probezeit in Arbeitsverträgen?

Dieser Absatz bedeutet, dass der Deliquent erstmal 6 Wochen für lau arbeitet, dann evtl. einen Arbeitsvertrag mit Probezeit bekommt.
Wollen die einen Menschen in Arbeit bringen oder saures Bier verscherbeln?


War die bisherige EGV noch gültig?
Wenn ja, warum genau dann jetzt eine neue?
Das geht da nicht draus hervor.



Die Beratungstermine sind nicht genau definiert.
Datum, bzw. Zeitraum, tägliche Dauer, ….
Genausowenig wie die Info-Veranstaltungen.

Was genau sind „Weitere Veranstaltungen?“
Auch die sind von Termin und Dauer her nicht definiert.

Regelung der Fahrtkosten ist nicht aufgeführt.
Muss etwa der Deliquent die Fahrtkosten zu diesen nicht definierten Terminen selber tragen?


…. innerhalb von 3 Tagen bewerben und das Antwortschreiben des AG unverzüglich dem JC zusenden!
Sofern der AG überhaupt antwortet – es sollte sich auch bei den „Arbeitsvermittlern“ in den JC's herumgesprochen haben, dass insbesondere schriftliche Reaktionen der AG echte Mangelware sind.
Wer trägt die zusätzlichen Portokosten?
Wie ist gewährleistet, dass das auch wirklich beim SB ankommt?


Es wird u.a. die Nutzung des Internet zur Stellensuche verlangt, andererseits keine Kosten für Online-Bewerbungen erstattet.
Das beißt sich nach meiner Auffassung.


Einerseits sind die Erstattung von Bewerbungskosten auf 130 € gedeckelt, Kosten für Online-Bewerbungen bzw. E-Mail werden grundsätzlich nicht erstattet, vermutlich auch nicht die Kosten für telefonische Bewerbungen – wahrscheinlich geht SB davon aus, dass all diese Arbeitslosen „plattgedrückte Ratte“ haben.
Trotzdem wird dem Deliquenten auferlegt, sich explizit 25 mal zu bewerben.



Diese EGV ist keine gemeinsam erarbeitete Strategie, sondern ein Dikat.
Eine Bevormundung aufgrund der Dokumentationspflichten.

Ich denke, aufgrund eines fehlenden Profilings und der Unbestimmtheit der Termine und Dauer dieses Projektes könnte man zumindest versuchen, das Ding zu kippen oder wenigstens ordentlich nachzubessern.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

#3

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend zu Marsu - was soll der Hinweis auf § 131 SGB III - liegt hier tatsächlich ein Fall der Aufenthaltsgestattung vor und nicht "normale" Aufenthaltsgenehmigung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

#4

Beitrag von Olivia »

Der Wahnsinn, was das JC alles für SV-pflichtige Bewerber von sich aus tut.
  • Förderung an einem Training bei einem potentiellen Arbeitgeber
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • ggf. Fördermassnahmen
  • Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber
  • Gewährung von Einstiegsgeld
  • Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit
  • Mobilitätshilfen
  • bedarfsgerechte Beratung und Integrationsvorbereitung
  • Übernahme von Bewerbungskosten
Dem gegenüber stehen die Forderungen und Förderungen des Jobcenters für Selbständige:
Wir gestatten die befristete Fortführung der Selbständigkeit unter den Auflagen des SGB II und stellen für eine beschränkte Dauer von den Bewerbungsverpflichtungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt frei. Alle Meldeauflagen sind zu stets befolgen und die Pflichten zur Ortsanwesenheit einzuhalten.
der ratlose
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Re: EGV für Osteuropäer (seit 5 Jahren in D, Familie kann gut Deutsch sprechen)

#5

Beitrag von der ratlose »

Haben die wirklich geschrieben
"wir gestatten die befristete Fortführung der Selbstständigkeit"
Wie geil ist das denn? hat das der Kaiser verfügt,oder nur der Fürst.

Was sind denn das für "Pflichten zur Ortsanwesenheit" ?
Haben die da was konkretes vorgelegt? Könntest du das hier veröffentlichen? ich suche so etwas immer wieder.
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