Maßnahme

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
brezinzke
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Re: Maßnahme

#26

Beitrag von brezinzke »

Bild EVG ist drin
brezinzke
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Re: Maßnahme

#27

Beitrag von brezinzke »

Hi

Die EVG ist drin ,ich haffe das alles richtig ist .
So wie ich das sehe steht da alles .
Bild
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#28

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich das also richtig interpretiere, steht da nichts drinnen von der Maßnahme.

Also müsste Dich der/die SB zu der Maßnahme schriftlich "zuweisen".
Dann muss er aber auflisten, warum er glaubt, dass das gut und richtig ist.
Er muss die Inhalte und Ziel(e) der Maßnahme reinschreiben.
Er muss die Fahrkostenfrage schriftlich darlegen und beantworten.
Und ....
Und ....
Und...

Wenn er Dich aber dazu rumkriegt, dass Du "freiwillig" zustimmst, kann er zumindest erst mal diese ganzen Anforderungen - sagen wir mal so - schleifen lassen.
Solange Du Dich dann nicht beschwerst, ist für ihn alles gut.


Also nochmal:
1.) Grundsätzlich kein telefonischer Kontakt mehr mit dem JC.
Die Streichung der Tel.Nr schriftlich verlangen und bestätigen lassen.
Sollte in der Zwischenzeit doch noch mal angerufen werden, sagen dass er/sie das schriftlich schicken soll und Du grundsätzlich keine Anrufe mehr willst.
Wenn Du was Schriftliches in der Hand hast, wieder digitalisieren, anonymisieren und hier einstellen.
Dann können wir schauen, ob das alles rechtens ist.

2.) Wenn machbar, beim Doc Verlängerung der AU erreichen.
Die AU natürlich ordnungsgemäß beim JC einreichen.
Wenn möglich mit Zeugen oder gegen Empfangsbestätigung.
Mit dem Doc - wenn Du einen "guten" hast - besprechen, dass Du die Maßnahme nicht willst und ob und wie lange und warum er Dich im Notfall krankschreiben kann.



Was ganz was anderes:
1.) Ist eigentlich vor Unterzeichnung der EGV ein "Profiling" durchgeführt worden?
Also ein Test, was Du alles kannst, Stärken, Schwächen, ....

2.) Bist Du gesundheitlich definitiv in der Lage Vollzeit zu arbeiten?
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#29

Beitrag von Koelsch »

Und es fehlt anscheinend die Übernahme der Bewerbungskosten - da also für die nächste EGV aufpassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme

#30

Beitrag von brezinzke »

Es wurde kein Test durchgeführt nichts .
Normalerweise bin ich in der Lage vollzeit zu Arbeiten kein Problem .
Leider habe ich zu zeit schmerzen in der Schulter und unterarm das man nicht mal einschlafen kann und keiner weis voher das kommt oder was das ist
deswegen krankschreibung
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#31

Beitrag von Koelsch »

Also wie Marsu ja schrieb, AU verlängern lassen, oder nach Maßnahmeantritt erneute AU einreichen (dürfte effektiver sein)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme

#32

Beitrag von brezinzke »

Eine Frage habe ich noch zur Maßnahme .
Ich hab gelesen von sinnlos Maßnahmen gibt auch ein Urteil ,Ich bin Argrotechniker und Schlosser Reperatur von Maschinen und elektrische Geräte .
die Maßnahme hat Berufsfelder Gewerblich technisch Metall,
Hoga Küche Ernährung Service , Handel Verkauf Baratung verkauf Kasse Werbung , IT Word exel Power Point
Ist doch totaler Quatsch oder ?
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#33

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich auch so, ein weiteres Argument. Wobei es aber leider Gottes "üblich" ist, Maßnahmen nach Gutdünken zu oktroyieren. Mir hat man seinerzeit (also 2005) schon eine Maßnahme "Englisch Grundkenntnisse" auf's Auge gedrückt - und das nach 16 Jahren Auslandstätigkeit mit Englischen/Amerikanischen Unternehmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme

#34

Beitrag von brezinzke »

Ich verstehe das nicht die Maßnahme kostet Geld das muss ja bezahlt werden .Die Maßnahme geht nur mit Bildungsgutschein
Der Veranstalter bekommt Geld von dem Arge.
Überall wird gespart Firmen stellen Leute zu Hungerlöhne ein das ist richtig und die Arge verschleudert das Geld sinnlos sowas ist Richtig?
Ich sowie auch meine Leidensgenossen können sich das nicht leisten Geld sinnlos zu verbraten.
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Re: Maßnahme

#35

Beitrag von Olivia »

brezinzke hat geschrieben:Überall wird gespart Firmen stellen Leute zu Hungerlöhne ein das ist richtig und die Arge verschleudert das Geld sinnlos sowas ist Richtig?
Nein, das ist definitiv nicht richtig. Allerdings werden Massnahmen "bündelweise" vom Jobcenter zu Jahresbeginn eingekauft. Bereits am Neujahrstag steht fest, wie viele Teilnehmer zugewiesen werden müssen. Dabei spielt die Qualifikation der Teilnehmer keine Rolle. Es gibt Leistungsempfänger, die haben acht Mal nacheinander einen Bewerbungskurs machen müssen. Ich selbst bekam damals drei solche Kurse nacheinander zugeteilt. Ein Existenzgründerkurs wurde damals nach(!) erfolgter Gründung zugewiesen.

Eine Jobcenter-Sachbearbeiterin sagt dazu folgendes:
Schon zu Jahresbeginn steht fest, wie viele Maßnahmen und Weiterbildungen es geben wird, wie viele Fahrtkosten ich erstatten darf und wie viele Bildungsgutscheine ich ausstellen muss. Die Pläne gehen nie auf. Kein Wunder, dass viele Kunden glauben, niemand kümmere sich um sie. Die Masse, die wischt an mir vorbei. Aber das ist nicht böse Absicht, so ist das System. Laut Gesetz muss ich sanktionieren. Das muss auch nicht in jedem Fall schlecht sein. Manchmal kommt man nur so mit einem Menschen ins Gespräch.

http://www.spiegel.de/karriere/hartz-iv ... 06626.html
Ich sowie auch meine Leidensgenossen können sich das nicht leisten Geld sinnlos zu verbraten.
In der freien Wirtschaft wäre das nicht machbar, und auch die Leistungsempfänger müssen jeden Euro zweimal umdrehen, ehe sie ihn ausgeben. Die Massnahmeträger sind allerdings darauf eingestellt, dass die Zuweisungen im jeweiligen Jahr so erfolgen, wie es am Neujahrstag feststeht. Bei den Massnahmeträgern werden oft auch kostenlose Praktikanten im Rahmen eines Arbeitspraktikums beschäftigt, die vom Jobcenter bezahlt werden. Dadurch erhöht sich der Gewinn des Massnahmeträgers. Einen Tag vor Ablauf der Probezeit werden die Praktikanten gekündigt und gegen neue Praktikanten ausgetauscht. Es handelt sich um einen Sektor mit garantiertem Einkommen, denn die Massnahmen werden vom Jobcenter beglichen und so letztlich aus Steuergeldern bezahlt.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Maßnahme

#36

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

brezinzke hat geschrieben: Do 26. Jan 2017, 20:32 Die Arbeitsvermittler hat heute bei mir zu hause Angerufen was nun ist mit der Maßnahme habe ich ihr gesagt lehne ich ab. Schon hat sie mir wider gedroht .
Angabe der Telefonnummer & E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Bei Erreichbarkeit unter einer Handynummer kann JC auch noch SMS (Terminerinnerung) senden. GPS ausschalten hilft gegen Location-Datatracking: was z.B. Amazon im Internet tut (beim Shoppen auf Schritt und Tritt verfolgen), könnten auch behördenähnliche Institutionen. (Anm. d. Verf.: bin kein Verschwörungstheoretiker, habe aber Phantasie). Mein Briefchen an Datenschutzbeauftragten des JC bewirkte die Datenlöschung freiwilliger Angaben innerhalb 14 Tage.
Vgl. auch § 84 Abs. 2 SGB X Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht .
- - -
Drohungen sind an der Tagesordnung der JC. Perfide Einschüchterungsversuche mit dem „Erziehungsinstrument“ Sanktion sollen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen beugen, zwingen nachzugeben. Aber: Keine Kürzung ohne Anhörung. Vgl. hierzu auch Bundessozialgericht (BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 38/12 R).
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#37

Beitrag von marsupilami »

Für eine allgemeine Grundsatz-Diskussion über das Thema "Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme" hab ich einen neuen Thread aufgemacht.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=77&t=18996

Hier im Thread soll es nach Möglichkeit nur um konkrete Hinweise, Ratschläge, Tipps, ... für den Thread-Ersteller gehen.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Maßnahme

#38

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

brezinzke hat geschrieben: Fr 27. Jan 2017, 10:01 Ich hab gelesen von sinnlos Maßnahmen gibt auch ein Urteil
Mir hat man per Maßnahme-Zuweisung einen € 1,25 Euro/Stunde Job in der Altenbetreuung im Caritas-Altenheim verordnet. Die Betreuung von Senioren und behinderten Menschen in Alten-/Pflegeheimen ist aus meiner Sicht wegen der hohen fachlichen Anforderungen nicht für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse geeignet. Eine Verpflichtung von ungelernten Kräften für die Altenhilfe ist weder für die zu Betreuenden gut, noch für den Betroffenen, der dazu verpflichtet wurde. Denn die alten und behinderten Menschen haben ein Recht auf fachkompetente Hilfe.

Meine Meinung teilt auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (RP):
Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. Dies hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz per Beschluss vom 28.04.2015, Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER entschieden.
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Re: Maßnahme

#39

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Und dann sagen viele Leute, warum soll ich mehr arbeiten, wenn mir doch (fast) alles abgenommen wird.
Das ist aber eigentlich genau die verkehrte Einstellung, da man sich bereits "im Minus" befindet und der Normalzustand der wäre, dass man eben nicht bedürftig ist. Andererseits sind die Chancen, den Leistungsbezug dauerhaft zu verlassen, eben nicht besonders gut.
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Re: Maßnahme

#40

Beitrag von Olivia »

@ Marsu: Stimmt, danke für die Korrektur.
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Re: Maßnahme

#41

Beitrag von brezinzke »

Hallo

Da mir das keine Ruhe lässt habe ich einen Rechtsanwalt konsultiert
Und ihn meinen Fall geschildert.
Er meinte auch mit meinen Worten dass es quatsch ist.
Ich möchte doch bitte einen Termin mit dem Dienststellenleiter vereinbaren und ihm im Ruhigen Ton meine Fall erklären und an seinen Gesunden Menschenverstand appellieren.
Werde ich versuchen!
Ich werde euch Berichten wenn es was Neues gibt.

MFG.Guido
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#42

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#43

Beitrag von marsupilami »

1) Geh zu dem Termin bitte nur mit Beistand!
Der Beistand braucht keine juristischen oder auch nur SGB-Kenntnisse.
Der muss auch nichts sagen, der soll sich nur Notizen machen.
Sollte aber auch so selbstsicher sein, dass er/sie mal sagt: stop! Ich kommt mit Mitschreiben nicht mehr mit, wie war der letzte Satz nochmal?

Wenn der Gesprächspartner vom JC sagt: braucht er auch nicht, er bekommt später ein Gesprächsprotokoll vom JC, dann auf dem eigenen Protokoll bestehen!!


2) Bereite Dich auf das Gespräch vor!
Schreib Dir auf, welche Punkte besprochen werden sollen, nimm diese Notizen mit und bleib dabei!
Gib diese Liste auch Deiner Begleitung, dass er/sie notiert, was das JC dazu sagt.
Dann kannst Du Dich auf das Gespräch konzentrieren.
Selber nicht davon abweichen und auch den Gesprächspartner vom JC wieder auf diese Deine Liste zurückholen, wenn der abschweift und andere Dinge auf den Tisch bringt!

Andere Dinge, die das JC anschneidet, auf gar keinen Fall diskutieren!
Laß Dich da zu keinen Antworten oder gar Aussagen oder Zusagen verleiten!

Nein, das sind nicht Deine Themen, die hier und heute besprochen werden sollen.
Heute und jetzt geht es um meine Punkte.


3) Laß Dich auf gar keinen Fall überreden, vor Ort gleich sofort irgendwas zu unterschreiben.
Egal was!
Du hast das Recht, das mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe durchzulesen und zu prüfen, ob das gut für Dich ist und bei Zweifeln das auch entweder bei dem Anwalt oder anonymisiert hier bei uns prüfen zu lassen.

Wenn Du gefragt wirst, bis wann das Teil wieder von Dir unterschrieben im JC ist, ganz cool antworten:
Wenn ich mit der Überprüfung fertig bin!!
Das allermindeste ist ein Woche!! Besser zwei!
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Re: Maßnahme

#44

Beitrag von brezinzke »

Hallo es gibt Neuigkeiten

Habe heute vom JC ein Brief bekommen.
Da steht Sie möchten sich bei mir bedanken das ich Ihnen meine Erfahrung mit dem JC Arbeitsvermittlung geschildert und mitgeteilt habe.
Des Weiteren schreiben Sie das mein Beschwerdesachverhalt erfordert in seiner Bewertung noch etwas Zeit. Dafür bitten Sie um Verständnis.
Ich erhalte in kürze ein Antwortschreiben bzw. ein Termin beim zuständigen Teamleiter um das zu Klären
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Re: Maßnahme

#45

Beitrag von Koelsch »

Hört sich doch mal nicht schlecht an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Maßnahme

#46

Beitrag von marsupilami »

Okay.
Dank für die Rückmeldung.

Dann schreib Dir aber jetzt schon auf, was Du an dem Termin geklärt haben willst und kümmere Dich um einen Beistand, wie ich schon geschrieben hatte.

Denn auch der Teamleiter wird sich auf das Gespräch vorbereiten.
Der wird sich die Papier- und die elektronische Akte "ziehen", wird mit dem zuständigen SB reden, ...., .... und sich daraus sein Bild machen, um seine bzw. die Position des JC zu vertreten.
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#47

Beitrag von marsupilami »

Okay.
Dank für die Rückmeldung.

Dann schreib Dir aber jetzt schon auf, was Du an dem Termin geklärt haben willst und kümmere Dich um einen Beistand, wie ich schon geschrieben hatte.

Denn auch der Teamleiter wird sich auf das Gespräch vorbereiten.
Der wird sich die Papier- und die elektronische Akte "ziehen", wird mit dem zuständigen SB reden, ...., .... und sich daraus sein Bild machen, um seine bzw. die Position des JC zu vertreten.
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schimmy
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Re: Maßnahme

#48

Beitrag von schimmy »

18 Bewerbungsbemuehungen ist doch voll überzogen.

Was ist mit den Bewerbungskosten?
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Re: Maßnahme

#49

Beitrag von brezinzke »

Hi
Neue Nachricht vom JC

Ich möchte nicht den ganzen Text hier einfügen .Der Geschäftsführer schreibt
"Sie teilten uns mit das Sie von dem Angebot der Maßnahme keine Gebrauch machen wollen .Eine Rechtsfolge wird sich daraus nicht ergeben ."

MFG
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Re: Maßnahme

#50

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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