Maßnahme

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
brezinzke
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Maßnahme

#1

Beitrag von brezinzke »

Hallo

ich heiße Guido bin 46 Jahre alt bin Alg II Empfänger habe die letzten Jahre nur Arbeitsgelegenheiten gemacht
bin jetzt beim Am Land eingestellt auf zuverdienst 110,50 euro.
Drei stunden in der Woche .
Habe im Jobcenter ein neuen Arbeitsvermittler bekommen die will unbedingt das ich eine Maßnahme antrete
Schule +Bewerbung und Praktikum das habe ich abgelehnt jetzt setzt sie mich total unter druck und will mir die Bezüge kürzen
Ich habe ihr gesagt das mir diese Maßnahme nichts bringt ich brauch ne Arbeit das will diese Dame nicht hören
was kann ich tun?

MFG.Guido
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Maßnahme

#2

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

brezinzke hat geschrieben: Do 26. Jan 2017, 15:30 ... die will unbedingt das ich eine Maßnahme antrete
Schule +Bewerbung und Praktikum das habe ich abgelehnt […] Ich habe ihr gesagt das mir diese Maßnahme nichts bringt ...
#1 Deine reguläre Altersrente mit 67 Jahren wird 2038 anstehen. Entsprechend lang ist dein Arbeitsleben noch. Eine (ordentlichen) Beschäftigung wäre natürlich wünschenswert. Aber: Ablehnungen müssen extrem gut begründet sein, sonst drohen die Folgen fehlender Mitwirkung.
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Nicht ganz einfach.

Hast Du eine EGV, in der was von einer Maßnahme steht?
Und ist diese EGV auch von Dir unterschrieben?
Gibt es womöglich bereits eine schriftliche sog. "Zuweisung" ?

Dann sieht das mau aus.


Betreuungspflichtige Kinder (kein Kita-Platz, ....) ist dagegen ein gutes Argument.


Wichtig auch, dass die Maßnahme zu Dir, Deinem erlernten Beruf, Tätigkeit, passt.
Was genau sind die Inhalte der Maßnahme?
Wie lange soll die dauern?



Wenn Du Dir zutraust, das hier durchzuziehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten bedarf es nach § 4a Abs. 1 BDSG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union meiner ausdrücklichen, auf freier Entscheidung beruhenden Einwilligung. Diese Einwilligung bedarf der Schriftform. Dies gilt nach § 4a Abs. 3 BDSG insbesondere, sofern es sich bei diesen Daten um besondere personenbezogene Daten wie beispielsweise Bewerbungsunterlagen handelt.

Auf Grundlage dieses höheren Rechts hat das Sozialgericht Berlin, Beschluß vom 15.02.2012 – S 107 AS 1034/12 ER – Rdnr. 8 – zitiert nach Juris – festgestellt, daß niemand dazu verpflichtet werden darf, persönliche Daten Privatfirmen zu überlassen.

Diesem Faktum tragen auch die Jobcenter Rechnung indem sie auf Nachfrage festhalten, daß keine Verpflichtung zur Abgabe der Einverständniserklärung (=Datenschutzerklärung) gegenüber einer mit einer Eingliederungs- bzw. Bewerbungshilfemaßnahme betrauten Privatfirma besteht.

Ich mache deshalb von meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch und untersage hiermit dem Unternehmen (Name der Firma) ausdrücklich jede Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und anderweitige Nutzung meiner personenbezogenen und anderen Daten und unterschreibe folglich nicht die mir ausgehändigte entsprechende „Einwilligungserklärung“.

Mit freundlichen Grüßen
https://detlefnolde.wordpress.com/2014/ ... massnahme/
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 26. Jan 2017, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
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tigerlaw
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Re: Maßnahme

#4

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Zu allererst: Seit 01.01.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 € je Stunde (nach Deinen Zahlen hattest Du bisher 8,50 € je Stunde). Bei der gleichen Stundenzahl hättest Du jetzt eine exorbitante Steigerung um 4,42 € je Monat.

Bisher ist es so, dass Du Deinen Verdienst fast voll bei Dir behalten kannst; bei höherem Verdienst würden Dir 80 % des Mehrverdienstes auf die H-4-Leistungen angerechnet.

Bedenke aber auch: H-4- ist eine sog. "subsidiäre Leistung", erst wenn man nicht selber für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erhält man so viel (ergänzende) Leistungen, dass man nicht zu verhungern braucht. Und dann sagen viele Leute, warum soll ich mehr arbeiten, wenn mir doch (fast) alles abgenommen wird. Das ist aber so wie mit dem zur Hälfte gefüllten Glas: Es ist für die einen "halb voll" und für die anderen "halb leer".

Ja, ich weiß, die Frage, ob man bei der aktuellen Regelleistung dennoch verhungert, ist politisch umstritten, aber das Gesetz sieht es nun einmal derzeit so vor.

WAs hindert Dich denn daran, an dieser "Kindergartenveranstaltung" teilzunehmen? Vielleicht bringt sie Dir doch neue Perspektiven? Ich bin zwar kein Raucher, aber die alte HB-Reklame ist immer noch bedenkenswert: "Offen für neue Ansichten" ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#5

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Wichtig zunächst mal, nur schriftlich mit dem JC, oder beim Termin mit Beistand.

Mach dem SB klar, durch diese Maßnahme kannst Du Deinen derzeitigen Zuverdienst nicht mehr erzielen. Das heißt Du verlierst Geld. Er möge Dir bitte garantieren, dass Du nach Abschluss dieser Maßnahme so viel Einkommen erzielen wirst, dass dieser Verlust dauerhaft ausgeglichen wird.

Ob's was nutzt, das kann Dir aber niemand garantieren, denn leider sieht der § 10 Abs. 3 SGB II durchaus die Möglichkeit "Maßnahme statt Nebenjob"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Maßnahme

#6

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#1 Vor drei Monaten erhielt ich eine Zuweisungs-Maßnahme - ohne dass der Passus »Maßnahme« in der EGV verankert ist, ohne dass mit mir darüber vorher gesprochen wurde. Meinem schriftlichen »Einspruch« gegen diese Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) wurde letztendlich Zähne knirschend nachgegeben.

SG Leipzig, 09.06.2016 - S 1 AL 251/15 Arbeitslose können sinnlose Maßnahmen ablehnen. Erstmalig hatte damit ein Sozialgericht entschieden, dass Erwerbslose sich nicht erst gegen etwaige Leistungskürzungen bzw. -sperrungen wehren müssen, sondern bereits auch primär Rechtschutz gegen Sinnlos-Maßnahmen genießen.
brezinzke
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Re: Maßnahme

#7

Beitrag von brezinzke »

Also auf deutsch muss ich machen .


In meinem Abeitsvertrag vom Amt Land steht
§1
2 Die Regelmäßige Arbeitszeit beträgt 3 Stunden wöchentlich.
3 Der Beschäftigte versichert ,keine weiteren Beschäftigungen auszuüben .
Er verpfichtet sich jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen .
Bei Verlezung der Mitteilungspflicht macht sich der Beschäftigte schadenersatzpflichtig.
4 Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher /dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags ,Feiertags und Nachtarbeit
sowie Bereitschaftsdienst ,Rufbereitschaft und Mehrarbeit verpflichtet.
Dieser Arbeitsvertrag ist vom 1.01.2017 bis 31.12.2017

Was soll ich tun ????????????????????
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Maßnahme

#8

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Ergänzend zu #6: Ich bin trotz meines schriftlichen Einspruchs beim JC beim Maßnahmeträger erschienen. Dort wurde mit der Leitung über die Beschäftigung diskutiert. Letztendlich wurde die Zuweisungs-Maßnahme vom Jobcenter beendet.
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#9

Beitrag von Koelsch »

Teil denen mit, laut Arbeitsvertrag hast Du "auf Abruf" bereit zu stehen. JC soll Dir bitte schriftlich bestätigen, dass Du die Maßnahme jederzeit unterbrechen kannst, wenn der AG ruft.
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kleinchaos
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Re: Maßnahme

#10

Beitrag von kleinchaos »

Ich finde es auf die Schnelle grade nicht, aber voriges Jahr hatte ich ein Urteil gelesen (oder wars ein Hinweis in einer EGV oder sonstwas) wo es dem Leistungsempfänger sogar zugemutet werden darf einen Minijob oder bei Selbständigkeit Einnahmen zu verlieren um an einer Maßnahme teilzunehmen. Muss das nochmal suchen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Maßnahme

#11

Beitrag von kleinchaos »

So, ich habs gefunden. Also für Selbständige ist es zumutbar. Rz 3.4 in den Fachlichen Hinweisen https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 422893.pdf
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#12

Beitrag von marsupilami »

Früher galt die Maxime: Arbeit (und damit Verringerung der Bedürftigkeit) vor Maßnahme.

Arbeitsvertrag mit "Amt Land" hört sich nach öffentlichem Arbeitgeber an.

Weiß das JC von dem Beschäftigungsverhältnis?
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brezinzke
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Re: Maßnahme

#13

Beitrag von brezinzke »

Ja musste ich doch angeben wegen Nebeneinkommen.
Die Arbeitsvermittler hat heute bei mir zu hause Angerufen was nun ist mit der Maßnahme habe ich ihr gesagt lehne ich ab.
Schon hat sie mir wider gedroht . Nach der gesund Schreibung bekomme ich wider ein Brief vom JC danach will sie mir kürzen. Bin bis zum 31 noch krank geschrieben am 31 nochmal zum Doc mal sehen was der sagt.
Habe beim JC Dienstaufsichtsbeschwerde gegen der Tante eingelegt aber da ändert sich nichts.
Ich verstehe die Welt nicht mehr!!!!
dem Arbeitsvertrag mit Amt Land darf ich nicht brechen sonst Schadenersatz,
Beim dem JC darf ich nicht nein sagen sonst Kürzungen,
ich denke ich werde mit dem JC Leiter sprechen wenn das nichts bringt gehe ich zum Sozialgericht.
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#14

Beitrag von Koelsch »

In der Tat eine blöde Situation. Ich stehe auch auf dem Standpunkt, den Arbeitsvertrag, auch wenn er geringfügig ist, musst Du ernst nehmen. Aber wie kc ja schrieb, rechtlich sicher ist das keineswegs, dass JC auf den Job Rücksicht zu nehmen hat.
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Olivia
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Re: Maßnahme

#15

Beitrag von Olivia »

Blöd wäre, wenn der Zuverdienst wegfällt, wenn die Arbeit durch eine Massnahme nicht mehr möglich ist. Oder der Arbeitgeber gar kündigt.
schimmy
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Re: Maßnahme

#16

Beitrag von schimmy »

Erst einmal ist es immer besser alles schriftlich zu machen.

Das was deine SB dir am Telefon erzählt ist eh nur Schall und Rauch.
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Günter
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Re: Maßnahme

#17

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben: Do 26. Jan 2017, 19:28 So, ich habs gefunden. Also für Selbständige ist es zumutbar. Rz 3.4 in den Fachlichen Hinweisen https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 422893.pdf
Ich hab das Bedürfnis, mal ganz leise zu erwähnen, dass die sogenannten fachlichen Hinweise zwar die Verwaltung zu bestimmten Taten anleiten können oder auch nicht, aber keinerlei Gesetzeskraft entwickeln. Da schreibt irgend ein HiWi ein paar wichtig klingede Sätze, aber das bedeutet nicht, dass der §2 SGB II ausgehebelt ist. "Du musst alles tun, um Knete zu scheffeln und den Steuerzahler entlasten."
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Maßnahme

#18

Beitrag von kleinchaos »

Ja, du hast ja Recht. Sehe ich auch so. Aber genau so war auch die Urteilsbegründung, die ich irgendwo gelesen hab. Genau aus den FH abgeschrieben. Oder mit Kopierpaste oder so. Ich weiß bloß nicht mehr wo das war.
Genauso wird es bei 50 plus und anderen so lustigen Maßnahmen gemacht. Wenn der Job nicht in deren Zeiten passt musst du den aufgeben, deine Vermittlungschancen steigen ja exobitant durch den Maßnahmebesuch.
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Christoph
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Re: Maßnahme

#19

Beitrag von Christoph »

Bei 3 Stunden in der Woche muss der Job doch nicht aufgegeben werden, der Maßnahmeträger wird für diese kurze Zeit freistellen.
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Re: Maßnahme

#20

Beitrag von brezinzke »

Ja gut und schön ich arbeite in meinen Ort und die Maßnahme ist 15 KM entfernt .
Also Morgen zur Maßnahme 15 km hin angekommen,ruft der Chef an 15 km zurück Arbeiten wenn Fertig wider 15km zur Maßnahme
und zum Feierabend wider 15km nach hause .
Wer zahlt den Sprit? Dann habe ich nichts von 100 Euro nebenverdienst
brezinzke
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Re: Maßnahme

#21

Beitrag von brezinzke »

Nochmal ich
In der EGV steht ich soll mir einen Nebenjob oder Sozialversicherten Arbeitsplatz suchen ,die EGV ist unterschrieben .
Das habe ich ja getan ,und jetzt ist es auch nicht richtig ?????????????????
Die Maßnahme heist FIT
Das erste Modul geht 3 Monate das zweite 3 Monate und das 3 auch 3 Monate das sind 9 Monate für nichts ich bekomme kein geld für diese Maßname
ende der Maßnahme ein Zertifikat super was soll ich damit ????????????
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Koelsch
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Re: Maßnahme

#22

Beitrag von Koelsch »

Fahrtkosten zur Maßnahme müssen übernommen werden und ggf. eben auch die Hin- und Herfahrerei. Das würde ich mit dem JC entsprechend abzuklären versuchen.
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#23

Beitrag von marsupilami »

Als allererste mal die Kommunikation mit dem JC auf Papier umstellen!
D.h. ein Schreiben aufsetzten, dass man Deine Tel.Nr streicht und dass diese Streichung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat und bis zum [Datum - abhängig vom Briefdatum] schriftlich bestätigt wird.
Das Schreiben bitte in doppelter Ausfertigung zum JC bringen.
Das eine bekommt das JC, auf dem anderen läßt Du Dir den Empfang bestätigen.

Nächster Punkt:
Wenn SB nochmal anruft in der Zeit, bis die Streichung durch ist, einfach auflegen.
Schaffst Du das?
Einfach auflegen.
Jep, ist nicht ganz die feine englische Art und unhöflich, aber funktioniert.

Oder aber sagen, er/sie soll das, was er/sie will, doch bitte schriftlich an Dich schicken, dann einen schönen Tag wünschen und auflegen.
Nicht lang rumdiskutieren am Telefon.
Nein, ich will nicht.
Wenn sie das wollen, schicken sie mir das schriftlich.
Schönen Tag noch.
Klack!

Nein, deswegen kann er/sie noch nicht kürzen!
Kürzen wäre Sanktion und vor Sanktion ist der Deliquent anzuhören.
Grundsätzlich.
Deswegen eiert der/die SB ja auch so am Telefon rum.


Du hast eine unterschriebene EGV.
Kannst Du die bitte mal digitalisieren, anonymisieren und hier einstellen?
Wie das geht, kannst Du hier
http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22
nachlesen.
Da sind ein paar Anleitungen, je nach vorhandenem Equipment.

Dann können wir vermutlich Dir besser sagen, wie das ist, einerseits Arbeitsvertrag, andererseits Maßnahme.

Nein, keiner von uns kann Dir ein genaues Rezept in die Hand drücken, wie Du die Teilnahme an der Maßnahme verhindern kannst, aber wir können, wenn wir Informationen haben, das eine oder andere vorschlagen.


Wenn Du eh krank geschrieben bist, dann versuch doch noch mal eine Verlängerung der AU zu erreichen bei Deinem Doc.
Das gibt ein wenig Zeitaufschub und verhindert auf alle Fälle die Teilnahme an der Maßnahme.

Wie gut stehst Du Dich mit Deinem Doc?
Denn wenn gut, könntest Du Dich ja "breitschlagen lassen" an der Maßnahme teilzunehmen und am 2. Tag fehlst Du wg. Krankheit.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Maßnahme

#24

Beitrag von Olivia »

Richtig, auf Zuruf würde ich da auch nichts machen. Schriftlich die genaue Zuweisung abwarten, mit der exakten Klärung der Fahrtkosten und wenn überhaupt Teilnahme, dann mit einer Koordinierung mit den Arbeitszeiten der Arbeitsstelle. Ich würde dem Jobcenter schon jetzt mitteilen, dass die vorhandene kleine Arbeitsstelle den Alltag strukturiert, für Stabilität und ein kleines Zusatzeinkommen sorgt und deshalb auf keinen Fall aufgegeben werden kann. In Absprache mit dem behandelnden Arzt ist die Arbeitsstelle ein Stabilitätsanker und mit einer Aufgabe der Arbeit würde ein Absturz folgen. Kopie davon an den Massnahmeträger, verbunden mit der dringenden Aufforderung, für die Arbeitszeit jeweils freizustellen. Vielleicht kann man auch deutlich machen, dass sich aus den 3 Wochenstunden später eventuell mal mehr entwickeln könnte. Und man bei der Arbeit Fertigkeiten vermittelt bekommt, die einem auch bei Bewerbungen bei anderen Firmen als Arbeitserfahrung helfen.
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marsupilami
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Re: Maßnahme

#25

Beitrag von marsupilami »

Olivia, soweit richtig.
Aber der Maßnahme träger bekommt erstmal nichts!
Gar nichts!

Und auch das JC bekommt keine Erlaubnis, die Daten an den Maßnahmeträger weiterzugeben!
Signatur?
Muss das sein?
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