"Neue Regeln" für die EGV
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Nutzt trotzdem nix, denn die Regeln sind im §7 SGB II enthalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Das bedeutet also, dass ab sofort auch berufstätige Aufstocker eine Zustimmung des Jobcenters für einen Urlaubstag brauchen. Auch die in einem Arbeitsverhältnis mit Urlaubsanspruch. Die sind doppelt festgebunden, einmal an den Arbeitgeber und das andere Mal ans Jobcenter.
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Die Rechtsauffassung der BA hat sich im Januar 2017 wie folgt geändert. Nun verweist man auf den § 32 SGB II und § 7 SGB II:
Keine Sanktion aus Eingliederungsvereinbarungen wegen Meldeversäumnissen oder unerlaubter Ortsabwesenheit
Frage: Ist es zulässig, Regelungen zu Meldepflichten und Ortsabwesenheiten in der Eingliederungsvereinbarung festzulegen und Verstöße gegen diese Festlegungen infolgedessen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 zu sanktionieren?
Antwort: Nein, diese Verfahrensweise ist nicht zulässig.
Die Tatbestände und Rechtsfolgen zu Meldeversäumnissen sind in § 32 eigenständig geregelt.
Unerlaubte Ortsabwesenheiten führen nach § 7 Abs. 4a Satz 1 i. V. m. § 77 Abs. 1 zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs für die Dauer der Abwesenheit. Die Rechtsfolge ist demnach auch hier eigenständig im Gesetz geregelt.
Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldeversäumnissen und unerlaubten Ortsabwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 ersetzt werden.
Stand: 20.01.2017
WDB-Beitrag Nr.: 150003
https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI400124
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Was ist mit berufsbedingten Ortsabwesenheiten? Falls jemand mehr als 21 Tage ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches tätig ist, z.B. als Handelsreisender, bekommt der dann keine Aufstockung mehr, wenn das Geld nicht zum Leben reicht?
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Steht hier drin https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377922 ich hab jetzt keine Zeit zum Suchen.
Mit <F3> und Eingabe Ortsabwesenheit wirst du schnell fündig.
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Da steht unter Punkt 7.124:
Was bedeutet das für aufstockende Selbständige?Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind (z. B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit).
- marsupilami
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
In dem Moment, wo Du auch nur 1 Cent Leistungen vom JC beziehst, bist Du diesen Regularien, Gesetzen, Verordnungen, Hega's, usw. unterworfen.
Punkt.
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Also keine Verbesserung und auch keine in Sicht.
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Olivia hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2017, 12:36 Da steht unter Punkt 7.124:
Was bedeutet das für aufstockende Selbständige?Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind (z. B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit).
Bist du denn arbeitslos? Wohl kaum. Die Frage nach der Sozialversicherung muss mM nach analog zu unselbstständigen behandelt werden.
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Dazu habe ich das gefunden. Keine Ahnung, ob sich die Aussage durch das Rechtsvereinfachungsgesetz geändert hat: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... -gilt.html
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Schade. Ich hatte gedacht, die OAW wäre einfach weg. Keine Regelung in der EGV mehr = man kann verreisen wohin und wie lange man will und der Regelsatz reicht. Aber leider falsch gedacht.
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Liebe Oli, ich hätte weitergeklagt, denn dieses Urteil stellt eine massiver Verletzung der Freizügigkeits- und Freiheitsrechte des GG dar.
Serlbstständige können nicht in Maßnahmen gesteckt werden und Arbeitsplätze die eine Unabhängigkeit vom ALG II bieten stehen offensichtlich auch nicht zur Verfügung. Daher ist die Stallpflicht sinnlos, denn sie dient nur der Disziplinierung und nicht der Eingliederung. Ich denke der EuGH für Menschenrechte wäre die richtige letzte Instanz nach dem BSG.Solange dieses Eingliederungsziel nicht erreicht ist, unterfallen alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dem in § 2 SGB II aufgestellten "Grundsatz des Forderns" und müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, insbesondere auch aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung mitwirken, alle Möglichkeiten nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen hierbei auch ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen (§ 2 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 SGB II).
Die Klägerin ist daher als Aufstockerin nicht i.S.d. Gesetzes (vollständig) eingegliedert und zur aktiven Mitwirkung bei der Verwirklichung des Eingliederungszieles einer vollständigen Unabhängigkeit - auch ihrer Bedarfsgemeinschaft - von Leistungen nach dem SGB II verpflichtet.
Damit unterfällt sie ohne Zweifel den vorgestellten Regelungen zur nur ausnahmsweise zulässigen Ortsabwesenheit und bedarf einer Zustimmung nach § 7 Abs. 4a SGB II i.V.m. der EAO.
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Auch neue Eingliederungsvereinbarungen sollen im Regelfall für 6 Monate abgeschlossen werden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz ... 04875.html
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Da hat der Herr Anwalt wohl nicht realisiert, dass genau diese 6 Monatsgültigket zum 1.8.16 aus dem § 15 SGB II gestrichen wurde
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Der Artikel ist vom 29.04.2017. Vielleicht weiss der Anwalt mehr als wir?
- kleinchaos
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/ ... 0.2016.pdf
Die FH zur EGV sind nicht geändert worden
Die FH zur EGV sind nicht geändert worden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Das ist durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich.
In seinen Fachgebieten
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- Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Ausländerrecht
- öffentliches Baurecht mit Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
- Beamtenrecht
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Hochschulrecht
- Jagdrecht
- Kommunalrecht
- Landwirtschaftsrecht
- Naturschutzrecht
- Ordnungsrecht
- Polizeirecht
- Umweltrecht
- Prüfungsrecht
- Schulrecht
- Staatshaftungsrecht
- Tierschutzrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- VersammlungsrechtW
- affenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- u.v.m.
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- marsupilami
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Affenrecht?
Affen haben Rechte?
Also ich kenne da ein paar Exemplare einer bestimmten Spezies, die sollten eher keine .... ähhhh .....
Also die haben nicht mal ein Daseinsrecht!
Affen haben Rechte?
Also ich kenne da ein paar Exemplare einer bestimmten Spezies, die sollten eher keine .... ähhhh .....
Also die haben nicht mal ein Daseinsrecht!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: "Neue Regeln" für die EGV
Jetztele mach aber mal 'en Pünktle, da is doch nur der Punkt verrutscht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Kann es sein, dass seit den neuen Regeln für die EGV weniger Probleme auftreten? Es wird nämlich weniger dazu gepostet.
- marsupilami
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Re: "Neue Regeln" für die EGV
Diejenigen, die um den "Fallstrick" EGV-allgemein wissen, werden sie nicht unterschreiben bzw. haben nicht unterschrieben und warten auf den VA bzw. lassen Sanktionen aufgrund eines "Verstoßes" gegen den VA auf sich zukommen und werden sich melden, wenn es not tut.
Andere sehen u.U. in der vorgelegten EGV schon mit der Eingangs-Klausel: "Gültigkeit: bis auf weiteres" eine Verschärfung, der sie eh nichts entgegenzusetzen haben und fügen sich in ihr Schicksal.
Andere sehen u.U. in der vorgelegten EGV schon mit der Eingangs-Klausel: "Gültigkeit: bis auf weiteres" eine Verschärfung, der sie eh nichts entgegenzusetzen haben und fügen sich in ihr Schicksal.
Signatur?
Muss das sein?
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