Lazlo Förderprogramm
Lazlo Förderprogramm
Das ist das Programm was mir heute seitens des Jobcenters angeboten wurde.
Ich bin noch nicht zugewiesen worden.
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... vK7pzke68g
Ich bin noch nicht zugewiesen worden.
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- marsupilami
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Re: Lazlo Förderprogramm
Hast Du da überhaupt Aussichten, was halbwegs vernünftiges zu tun zu bekommen?
Denn wenn ich das richtig lese, sollen ja Alleinerziehende Frauen angesprochen werden.
Und dann die üblichen Einschränkungen: zusätzlich, wettbewerbs-neutral, .....
https://weserreport.de/2016/11/wirtscha ... beitslose/
http://www.jobcenter-bremen.de/site/foe ... beitgeber/
Abgesehen davon, dass nach 2 Jahren dann Schluß ist mit der "Maßnahme".
Wenn Du bis dahin keine Kontakte geknüpft hast und/oder Dich nicht "unentbehrlich" gemacht hast, ist die Fahnenstange wieder zu Ende.
Hast Du mal gefragt, was da so im Angebot ist?
Die Tätigkeit sollte ja auch Deiner Gesundheit zuträglich sein.
Denn wenn ich das richtig lese, sollen ja Alleinerziehende Frauen angesprochen werden.
Und dann die üblichen Einschränkungen: zusätzlich, wettbewerbs-neutral, .....
https://weserreport.de/2016/11/wirtscha ... beitslose/
http://www.jobcenter-bremen.de/site/foe ... beitgeber/
Abgesehen davon, dass nach 2 Jahren dann Schluß ist mit der "Maßnahme".
Wenn Du bis dahin keine Kontakte geknüpft hast und/oder Dich nicht "unentbehrlich" gemacht hast, ist die Fahnenstange wieder zu Ende.
Hast Du mal gefragt, was da so im Angebot ist?
Die Tätigkeit sollte ja auch Deiner Gesundheit zuträglich sein.
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Muss das sein?
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Re: Lazlo Förderprogramm
Das sind doch 1-Euro Jobs - in wohlklingende Worte bunt verpackt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Lazlo Förderprogramm
Ich habe im Jahr 2013-2015 eine FAV Maßnahme gemacht.
Für mich sollte laut Aussage meiner SB folgendes gelten...
Freie Förderung nach § 16f SGB II:
Arbeitsplätze müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen.
Förderung bis zu 100% möglich
sozialversicherungspflichtig (auch zur Arbeitslosenversicherung)
3-Monats-Frist zur Erst- bzw. Nachbesetzung
Natürlich ist es wichtig das ich es auch Gesundheitlich hin bekomme.
Bis jetzt ist es auch nur ein Vorschlag, zugewiesen bin ich noch nicht.
Für mich sollte laut Aussage meiner SB folgendes gelten...
Freie Förderung nach § 16f SGB II:
Arbeitsplätze müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen.
Förderung bis zu 100% möglich
sozialversicherungspflichtig (auch zur Arbeitslosenversicherung)
3-Monats-Frist zur Erst- bzw. Nachbesetzung
Natürlich ist es wichtig das ich es auch Gesundheitlich hin bekomme.
Bis jetzt ist es auch nur ein Vorschlag, zugewiesen bin ich noch nicht.
- marsupilami
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Re: Lazlo Förderprogramm
Willst Du das?
Das ist die Grundfrage.
Wenn Du denkst, Du kommst eh nicht drumrum, dann geh zu der Tante hin und frag:
Welche Job' habt ihr zu bieten?
und sag ihr: Okay, aber ich will ... bzw. das und jenes geht nicht und deshalb will ich das nicht.
Notier Dir das zu Hause auf, was Du sagen willst.
Schreib Dir auf, welche Jobs die zu bieten haben.
Aber als allererstes Gesundheit abckecken lassen.
Das ist die Grundfrage.
Wenn Du denkst, Du kommst eh nicht drumrum, dann geh zu der Tante hin und frag:
Welche Job' habt ihr zu bieten?
und sag ihr: Okay, aber ich will ... bzw. das und jenes geht nicht und deshalb will ich das nicht.
Notier Dir das zu Hause auf, was Du sagen willst.
Schreib Dir auf, welche Jobs die zu bieten haben.
Aber als allererstes Gesundheit abckecken lassen.
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Re: Lazlo Förderprogramm
Lag ich wohl falsch - EEJ is das nicht. Esa gibt zumindest Mindestlohn, besser als nix. Frage aber ist, Kann Schimmy das schon gesundheitlich und will er das.
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Re: Lazlo Förderprogramm
Gesundheitlich werde ich es sehen was ich kann und das wird natürlich im Vorfeld abgeklärt.
Re: Lazlo Förderprogramm
Da sollte deutlich gemacht werden, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen und dass der Arbeitsplatz darauf passen muss. Die Vergütung wird sich bei Vollzeit nach § 1 MiLoG richten und somit ca. 1.500 € brutto betragen. Urlaub wird es gem. § 3 BUrlG geben. Man muss auch gucken, wie der Arbeitsvertrag gestaltet ist. Etwas schwer vorstellbar, dass sich in grossem Umfang Stellen finden lassen, die gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral über viele Jahre für all die Teilnehmer sind.
Bei Stellen, die weder gemeinnützig noch wettbewerbsneutral noch zusätzlich waren, haben manche Teilnehmer in der Vergangenheit wohl auch schon mal auf Festanstellung und/oder Tariflohn geklagt.
Bei Stellen, die weder gemeinnützig noch wettbewerbsneutral noch zusätzlich waren, haben manche Teilnehmer in der Vergangenheit wohl auch schon mal auf Festanstellung und/oder Tariflohn geklagt.
Re: Lazlo Förderprogramm
Diese Vermittlung fällt wahrscheinlich in eine Vermittlungsoffensive der Arbeitsministerin:
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startet eine Offensive, um mehr Langzeitarbeitslose in gemeinnützige Beschäftigung zu vermitteln. Der Plan sieht die Vermittlung von 100.000 Betroffenen in Jobs bei Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen vor. „Jeder Langzeitarbeitslose verdient die Chance auf eine Beschäftigung, die er auch schaffen kann“. Nahles' Plan sieht vor, das Programm „Soziale Teilhabe“ auszuweiten, über das bislang 20.000 Menschen durch Projekte in gemeinnützige Beschäftigung vermittelt wurden. „Die Jobcenter brauchen dafür die notwendigen Mittel. Ich schlage deswegen vor, als Anschubfinanzierung knapp zwei Milliarden Euro im ersten Jahr dafür bereitzustellen. Langfristig würde die Vermittlung 1,3 Milliarden Euro jährlich kosten“, erklärte sie.
https://www.merkur.de/politik/nahles-wi ... 57866.html
Re: Lazlo Förderprogramm
Ich habe mir noch ein paar Gedanken gemacht und fragen die für mich noch im Raum stehen...
1. Welche Art von Tätigkeiten kommen für mich in Frage, meine gesundheitlichen Einschränkungen mit einbezogen ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
Habt ihr noch Tipps für mich.
1. Welche Art von Tätigkeiten kommen für mich in Frage, meine gesundheitlichen Einschränkungen mit einbezogen ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
Habt ihr noch Tipps für mich.
Re: Lazlo Förderprogramm
Es muss belegt werden, dass die konkrete Arbeit der Stelle
- gemeinnützig
- zusätzlich und
- wettbewerbsneutral
Re: Lazlo Förderprogramm
1. Welche Art von Tätigkeiten kommen für mich in Frage, meine gesundheitlichen Einschränkungen mit einbezogen ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
6. Ist die Arbeitsstelle gemeinnützig, zusätzlich und Wettbewerbsneutral ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
6. Ist die Arbeitsstelle gemeinnützig, zusätzlich und Wettbewerbsneutral ?
Re: Lazlo Förderprogramm
7. Welche Fahrtzeiten zur Einsatzstelle hin und zurück fallen an, und wie sieht die Übernahme der Fahrtkosten aus?
Re: Lazlo Förderprogramm
Immer langsam mit die jungen Pferde. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist das ne Luftnummer, will sagen es gibt bisher nur etwas Papier. Die potentiellen Arbeitgeber müssen erst ein Konzept erarbeiten für gemeinnützige Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse. Dann muss das Konzept geprüft werden und Mittel bewilligt usw werden und bis dahin waren Bundestagswahlen und die CDU koaliert mit der AfD und alles wird schön, weil die Bürger in die Südsee auswandern. Dann sind hier endlos Arbeitsplätze frei.
Nee, mal ernsthaft, das dauert bis da was Konkretes kommt.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Lazlo Förderprogramm
Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen ja die potentiellen AG die Stellenbeschreibung an's JC melden und die Besetzung dieser Stelle mit einer entsprechend lanzeitarbeitslosen Person beantragen.
Erst wenn eine solche "Stellenbeschreibung" vorliegt und vom JC auf die entsprechenden Kriterien geprüft ist, kann eine "passende" arbeitslose Person gesucht werden.
Gezahlt werden soll ja wohl ortsüblicher Tarif- bzw. Mindestlohn, der dann bis zu bestimmter Höhe vom JC übernommen bzw. erstattet wird.
Gefördert wird das aber wohl max. 2 Jahre.
Dann muss eben klar sein, ob der AL "fest" eingestellt wird oder wieder in ein Loch fällt.
Was Du noch fragen könntest:
Gibt es eine Probezeit?
Gibt es Fahrtkostenzuschuss?
Erst wenn eine solche "Stellenbeschreibung" vorliegt und vom JC auf die entsprechenden Kriterien geprüft ist, kann eine "passende" arbeitslose Person gesucht werden.
Gezahlt werden soll ja wohl ortsüblicher Tarif- bzw. Mindestlohn, der dann bis zu bestimmter Höhe vom JC übernommen bzw. erstattet wird.
Gefördert wird das aber wohl max. 2 Jahre.
Dann muss eben klar sein, ob der AL "fest" eingestellt wird oder wieder in ein Loch fällt.
Was Du noch fragen könntest:
Gibt es eine Probezeit?
Gibt es Fahrtkostenzuschuss?
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Re: Lazlo Förderprogramm
8. Wie sieht der Arbeitsvertrag bei Arbeitsantritt aus, wenn es denn tatsächlich irgendwann so weit sein sollte? Was sind dort die Bedingungen?
Re: Lazlo Förderprogramm
Das sieht man des öfteren, wenn einem der Arbeitsvertrag vorgelegt wird, eher selten sieht man das schon vorher
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Lazlo Förderprogramm
Ich warte jetzt erstmal ab wenn ich was in Papierform bekomme weiß ich mehr.
Unterschreiben werde ich sofort sowieso nichts ohne vorherige Prüfung.
Die Fragen sind schon mal gut und ausführlich.
Da wollen wir doch mal sehen ob die SB ihrer Auskunfts bzw. Beratungspflicht nach kommt bei der Beantwortung der Fragen.
1.Welche Art von Tätigkeiten kommen für mich in Frage, meine gesundheitlichen Einschränkungen mit einbezogen ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
6. Ist die Arbeitsstelle gemeinnützig, zusätzlich und Wettbewerbsneutral ?
7. Welche Fahrtzeiten zur Einsatzstelle hin und zurück fallen an, und wie sieht die Übernahme der Fahrtkosten aus?
8. Wie sieht der Arbeitsvertrag bei Arbeitsantritt aus, wenn es denn tatsächlich irgendwann so weit sein sollte? Was sind dort die Bedingungen?
Unterschreiben werde ich sofort sowieso nichts ohne vorherige Prüfung.
Die Fragen sind schon mal gut und ausführlich.
Da wollen wir doch mal sehen ob die SB ihrer Auskunfts bzw. Beratungspflicht nach kommt bei der Beantwortung der Fragen.
1.Welche Art von Tätigkeiten kommen für mich in Frage, meine gesundheitlichen Einschränkungen mit einbezogen ?
2. Wird die Tätigkeit in Vollzeit bzw Teilzeit ausgeübt ?
3. Wie hoch ist der Verdienst?
4. Wie lange ist die Vertragslaufzeit ?
5. Wie sind die Arbeitszeiten ?
6. Ist die Arbeitsstelle gemeinnützig, zusätzlich und Wettbewerbsneutral ?
7. Welche Fahrtzeiten zur Einsatzstelle hin und zurück fallen an, und wie sieht die Übernahme der Fahrtkosten aus?
8. Wie sieht der Arbeitsvertrag bei Arbeitsantritt aus, wenn es denn tatsächlich irgendwann so weit sein sollte? Was sind dort die Bedingungen?
- marsupilami
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Re: Lazlo Förderprogramm
Ich denke, das ist so das Wichtigste, denn wenn Du tatsächlich an so eine Stelle kommst, muss JC bzw. der Stellenanbieter genau die Konditionen aufführen.
Dann nochmal kukken.
Dann nochmal kukken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Lazlo Förderprogramm
@Marsu...
So sehe ich das auch, ich muss erst einmal die passende Arbeitsstelle bekommen.
So sehe ich das auch, ich muss erst einmal die passende Arbeitsstelle bekommen.
Re: Lazlo Förderprogramm
Hallo zusammen,
Mich erreichte gestern folgendes Schreiben vom Jobcenter.
Mit Zuweisung hat das wohl nicht viel zu tun oder?
Zuweisung ist ja Paragraph 44 g SGB 2.
Ich dachte jetzt, ich lass das Schreiben einfach liegen,es war nichts anderes dabei.
Oder was würdet ihr machen?
Mich erreichte gestern folgendes Schreiben vom Jobcenter.
Mit Zuweisung hat das wohl nicht viel zu tun oder?
Zuweisung ist ja Paragraph 44 g SGB 2.
Ich dachte jetzt, ich lass das Schreiben einfach liegen,es war nichts anderes dabei.
Oder was würdet ihr machen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
- kleinchaos
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: Lazlo Förderprogramm
Ist denn vorher schon eine Maßnahme "vereinbart" worden?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Lazlo Förderprogramm
Ist nur ne Info, dass du die Voraussetzungen erfüllst. Noch keine Zuweisung in eine Maßnahme. Zur Kenntnis nehmen, Lochen und Abheften.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Lazlo Förderprogramm
Hallo zusammen,
@kleinchaos...es wurde keine Maßnahme vereinbart.
@Günter... ich habe es zur Kenntnis genommen das Schreiben und abgeheftet, eine Zuweisung habe ich nicht erhalten und ich bin auch nicht Scharf darauf.
@kleinchaos...es wurde keine Maßnahme vereinbart.
@Günter... ich habe es zur Kenntnis genommen das Schreiben und abgeheftet, eine Zuweisung habe ich nicht erhalten und ich bin auch nicht Scharf darauf.