Hallo,
was könnten die möglichen Konsequenzen sein, wenn man eine EGV nicht unterschreibt und vor Ablauf der BWZ auch kein VA kommt?
EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Keine Konsequenzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
DANKE, Koelsch!
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Doch.
Für Dich unhörbares Gemaule des SB's, dass er offenbar wieder an so einen Querulanten geraten ist, der nix anderes im Kopp hat, ihm, den hart arbeitenden SB, das Leben schwer zu machen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Danke, daß Du mich lachen läßt! :-))
Was heißt eigentlich SB?
Selbst-Beweihräucherer
Selbst-Bedaurer
Super-Blödi
...
Was heißt eigentlich SB?
Selbst-Beweihräucherer
Selbst-Bedaurer
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Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Letzteres
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
Sachbearbeiter
Re: EGV nicht unterschrieben - was kann kommen?
na klar! *klopf an Kopf*